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Installation auf 2.Rechner

I

Illie

Guest

Ich wollte Lightroom auf einem zweiten Computer installieren.
Habe die CD mit der Seriennummer. Muss ich erst die erste Installation löschen bevor der 2. Computer mit der Version installiert werden kann ?
Testversion war installiert auf 2. Computer . Ist nun abgelaufen - wie kann ich Ligthroom auf 2. PC installieren ?
 

Rata

Kannst Du machen, Du hast ja wohl eine DVD-Version :)
Schau mal zur Sicherheit in die Lizenzbedingungen rein, aber in der Regel darf man jedes Programm auf mindestens zwei Rechnern installieren.


BTW: Willkommen im Forum! :cool:

Lieber Gruß
Rata

PS: Die Testversion wirfst Du einfach weg oder deinstallierst Du...
 
D

derwerner

Guest

Vor der Installation auf dem Zweitrechner solltest du dort die "Testversion" SICHER einstallieren - also auch sämtliche Registry-Einträge manuell löschen. Sonst gibt es öfter mal Problemchen ;-)
 
aber in der Regel darf man jedes Programm auf mindestens zwei Rechnern installieren.
In der Regel ist übertrieben. Jedenfalls auf einem, manche Hersteller sind großzügiger und erlauben die Installation auf einem zweiten eigenen Rechner, wenige sogar auf mehrere eigene Rechner. Also z.B. Desktop, Laptop, Arbeitszimmer, Schlafzimmer, WC usw.
Allerdings gibt es auch viele Hersteller, die grundsätzlich nur eine Installation auf einem Rechner erlauben und dafür für z.B. 3 Rechner günstigere Lizenzen anbieten. Das ist sehr individuell, steht aber bei jedem Hersteller ziemlich genau in den Lizenzbedingungen.
Wenn Du also konkret die Lizenzbedingungen für LR wissen willst, dann suche auf der CD, der Packung oder bei Adobe.
 

Rata

In der Regel ist übertrieben.


Übertrieben ist da gar nix ;)

Es geht hier in der Anfrage um ein Adobe®-Produkt. Kunde von Adobe® Systems bin ich seit Photoshop® „Fast Eddy“ — das war v2.0 Anfang der 90er ;) — und schon damals wurde einem das gestattet :nick:

Solange ein und dieselbe Person die Software nutzt, ist die Installation auf mehr als einem Rechner (dieser Person) seitens Adobe® gestattet. Und der BGH hat irgendwann einmal diese Praxis zur Regel erklärt; das Urteil finde ich im Moment nicht in meinem (Präsent)archiv, eventuell liefere ich es nach.
Ausnahme ... meiner Erinnerung nach: die Software wird hardwaremäßig — z. B. mit einem dongle — geschützt.


Voraussetzung ist natürlich, man hat keine Persönlichkeitsspaltung :ironie:

Adobe® erklärt es auch nochmal.



Lieber Gruß
Rata
 
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