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Kein 'Urheberrecht' für Makaken?

Picturehunter

Docendo discimus, sapere aude, incipe!

Etwas kurios ist die ganze Geschichte ja schon und hat auch bereits zu zahlreichen Diskussionen im Netz geführt: ein Makake schnappt sich eine Kamera und macht ein Selfi von sich selbst. So weit so ..., ähm gut. :D

Doch besteht nun ein Copyright? Und wenn ja, wem gehört es? Dem Makaken, der das Foto gemacht hat, dem Fotografen, der es indirekt ermöglicht hat, oder ist es doch lizenzfrei anzusehen, da das derzeit bestehende 'Urheberrecht' es nicht zulasse, dass auch Tiere dieses 'Urheberrecht' beanspruchen könnten?
Darüber wird noch fleißig gestritten und auch die juristischen Instanzen scheinen sich da schwer zu tun, dies zu entscheiden.

Nun denn, wie auch immer das entschieden werden mag, das Selfi ist und bleibt eines der wenigen, die ich mir im allgemeinen Selfi Dschungel gerne anschaue ... :D


Infos
Copyright 1
Copyright 2


Mit liebem Gruß
Frank
 

SehrWitzig

Aktives Mitglied

Und in einem anderen Thread schrieb ich noch vor geraumer Zeit, dass man nun aufpassen müsse, das jener Affe sich nun einen Anwalt besorgen könne.

Und wenn man glaubt, bullshit könne man nicht höher stapeln, kommt einer daher, der es nicht besser weiß und macht es einfach.

Tja, ist immer wieder eine schwierige Sache mit diesem verflixten Copyright. :happy::happy:
 

virra

lazy lizzard

Naja, die Peta-Leute sind ja selber ziemlich affig. M.E. schaden die mit ihren weltfremden Aktionen dem Tierschutz mehr, als sie ihm nutzen. Eigentlich gabs da nix mehr dran rumzuklagen, der Fall war längst erledigt: Nur Menschen wird ein Urheberrecht zugestanden. Punkt.

Glauben die ernsthaft, dass sie in einer Welt, wo Tiere i.d.R. als Sache gelten und oft keinerlei Schutz genießen mit so einer Aktion irgendwas anderes bewirken könnten, als dass sie Spendengelder vernichten? Die sollten sich lieber auf vernünftige Tierschutzthemen verlegen, damit wäre den Tieren mehr geholfen.
 

Divina

Aktives Mitglied

Dass das Copyright nicht dem Fotografen gehört, der es ermöglicht hat, ist ebenso klar wie die Tatsache, dass ein Tier kein Copyright haben kann. Ein Fotograf, der seine Kamera verleiht, hat keinerlei Rechte an den Bildern, die im Anschluss damit gemacht werden - es sei denn natürlich, es wäre vorher etwas anderes schriftlich vereinbart worden. Auch bei Photoboothsystemen (Fotoboxen), die man sich leihen kann, hat der Fotograf daran keine Urheberrechte, sondern das liegt definitiv bei demjenigen, der den Auslöser drückt.

Ob das Bild des Makaken aber nun gemeinfrei ist, weil Tiere kein Urheberrecht innehaben können, wage ich ebenfalls zu bezweifeln, denn da das Bild durch die Kamera in Gewahrsam des Fotografen ist und ein Makake darauf keinen Anspruch erheben kann, dürfte der Fotograf zumindest das erst einmal alleinige Nutzungsrecht daran haben, bis die Gerichte etwas anderes entscheiden ;)
 

Digicam

weitestgehend nur noch lesend

Doch besteht nun ein Copyright?
Nein. Das deutsche Recht kennt kein Copyright.
(Frank, von Dir bin ich genauere Formulierungen gewohnt. Auch wenn es hier um einen Fall in den USA geht, sprichst Du im Rest Deines Posts von Urheberrecht. ;))

oder ist es doch lizenzfrei anzusehen, da das derzeit bestehende 'Urheberrecht' es nicht zulasse, dass auch Tiere dieses 'Urheberrecht' beanspruchen könnten?
Die Frage ist scheinbar leicht zu beantworten:
Tiere gelten im deutschen Recht als Sache. Sachen können aus ihrer Natur heraus kein Eigentum erwerben. Damit hat der Makake auch kein Urheberrecht.

Tja, scheinbar. Leider streitet "der Deutsche" gerne. Und so kann es kommen, dass der Eigentümer des Affen das Urheberrecht für sich beansprucht.

Um das ganze abzurunden und, ganz nach deutscher Manier, unnötig kompliziert zu machen, führt man noch ein, dass Affen grundsätzlich als intelligent anzusehen sind. Es gilt also zu klären, inwiefern der Affe ob seiner Intelligenz in der Lage ist,
  1. ein Werk mit entsprechender Schöpfungshöhe zu fertigen und
  2. zu erkennen, dass er sein solches Werk geschaffen hat.
Man kann das ganze noch spinnen:
Wenn der Makake nicht frei herumläuft, also in einem Gehege ist, kann man dieses Gehege als Wohnraum ansehen. Wohnraum gilt mithin als nicht öffentlicher Raum. Damit entfällt die Panoramafreiheit und das Bild darf nicht ohne weiteres veröffentlicht werden.

Bleibt noch anzumerken, dass man das US-Recht nicht mit deutschen oder europäischen Augen betrachten darf. Der hier vorliegende Fall würde bei uns sicher anders entschieden, als es in den USA der Fall war.

Hach, die Juristerei ist doch was tolles.
Viel Spaß.
 
Zuletzt bearbeitet:

helnie

Katze

ohhhhhhh :oops:
Schade um das Geld dass die Tierrechtsorganisation Peta für Anwälte ausgibt.

Man könnte sich auch die Frage stellen ab wann ein Tier mit einem gewissem IQ nicht mehr als Sache eingestuft werden darf.
:happy:
 

Panobilder

Fotograf

Mal ein salopper Kommentar:

Das kommt dabei raus, wenn sich bestimmte Menschen* mit einem niedrigeren IQ als der eines Affen outen...

* der geneigte Leser darf hier nun völlig frei entscheiden wer gemeint ist:
zur Auwahl mit Mehrfachnennung stehen:
- Kameraeigner
- "die Peta-Leute"
- der oder die Richter, die sowas sinnfreies überhaupt für eine Sitzung zulassen...
- wir alle, weil wir die Sache immer wieder, oder immer noch diskutieren ;-)

Man kann es wohl nur als gaaanz schlechten Witz ansehen und herzhaft drüber grinsen, denn ob der Geldverschwendung kann einem das echte Lachen schon wieder vergehen...
 
Digicam
Die Frage ist scheinbar leicht zu beantworten:
Tiere gelten im deutschen Recht als Sache. Sachen können aus ihrer Natur heraus kein Eigentum erwerben. Damit hat der Makake auch kein Urheberrecht.


Nun ja, ganz so einfach ist die Sache dann doch nicht:
BGB § 90a Tiere
Tiere sind keine Sachen. Sie werden durch besondere Gesetze geschützt. Auf sie sind die für Sachen geltenden Vorschriften entsprechend anzuwenden, soweit nicht etwas anderes bestimmt ist.


In diesem Fall allerdings fände ich auch, dass man Geld und Kraft anders einsetzen könnte, um den Tieren wirklich zu helfen. Denn ich bezweilfe, dass der Affe großen Wert auf die Bildrechte legt. Tiere zu schützen, wo sie gefährdet sind. Und da gäbe es nun wirklich genug zu tun.
 

Panobilder

Fotograf

Die Sache WÄRE natürlich sehr einfach, aber da Anwälte mehr daran verdienen, wenn es nicht so einfach gehandhabt wird...
DAS ist verständlich und nachvollziehbar, aber dass die Richter bei so vielen sinnlosen Fällen mitspielen, ist das Traurige... (das Beispiel dieses Treads ist ja nur eines von vielen...)

Was ist nun daran so schwierig:
- Das UrhR hat grundsätzlich der, der das Bild macht.
- ein Tier wird rechtlich als Sache behandelt, das widerspricht sich nicht mit den Tierschutzgesetzten.
- Tierschutzgesetzte haben null komma garnix mit UrhR zu tun.
- Ein Tier kann selbst keine UrhRechte beanspruchen. Dazu müsste das Tier auf die Sache bezogen, verständlich sprechen oder schreiben können.
- Der Besitzer des Tieres kann keine "UrhRechte seines Tieres" beanspruchen, da das Tier rechtlich eine "Sache" ist.

Bleibt die Frage, ob der Kamerabesitzer die Bilder verwerten darf:
Es könnte nur ein Grund dagegen sprechen:
Falls die Aufnahmen auf einem Privatgrundstück erstellt wurden UND die Verwertung von Bilder, die auf dem Grundstück erstellt wurden, von vorneherein untersagt war, dann ist dies der einzige rechtliche Grund, der mir dazu einfällt.
 

Picturehunter

Docendo discimus, sapere aude, incipe!

Nein. Das deutsche Recht kennt kein Copyright.
(Frank, von Dir bin ich genauere Formulierungen gewohnt. Auch wenn es hier um einen Fall in den USA geht, sprichst Du im Rest Deines Posts von Urheberrecht. ;))

Ich wußte, dass da irgendwer drüber stolpern wird ... :D

Lieber Marcus, das ist alles richtig, und dehalb hatte ich den Begriff Urheberrecht auch an allen Stellen im Text in einfache Anführungszeichen gesetzt, in der Hoffnung, diesem Unterschied zum Copyright damit Rechnung zu tragen (... wohl wissend, dass ein einfaches Anführungszeichen eigentlich anders verwendet wird und möglichweise ungeeigent sein mag). Den Begriff Urheberrecht habe ich dennoch verwendet, da es das ist, was wir hier in Deutschland kennen (jedoch das Copyright in diesem Falle das Recht ist, das in diesem Falle in den USA behandelt wird.) Der Unterschied ist zudem nicht der entscheidende Punkt, um den es in dieser Sache geht, sondern es ist das Prozedere selbst, das ich interessant finde.


Wie auch immer, es ist und bleibt kurios, was da abgeht. Und immer wieder frage ich mich, ob die Tiere im Zoo vielleicht gar nicht so traurig schauen, weil sie eingesperrt sind, sondern weil sie tagtäglich mitbekommen, was wir Menschen uns selbst an 'Problemen' bereiten und sie uns deshalb vielleicht nur bemitleiden (und vielleicht ganz froh darüber sind, auf der anderen Seite des Gitters zu sein?).
Dem Makaken scheints zumindest egal zu sein, er hat sein Selfi längst gemacht und wird sich kaum weitere Gedanken dazu gemacht haben. Letzteres erscheint mir zunehmend beneidenswert, eine naive Leichtigkeit, die uns Menschen schon lange abhanden gekommen zu sein scheint ...

Just my 2 cents ... ;)


Mit liebem Gruß
Frank
 

virra

lazy lizzard

Leider streitet "der Deutsche" gerne. Und so kann es kommen, dass der Eigentümer des Affen das Urheberrecht für sich beansprucht.

Wenn der Makake nicht frei herumläuft,
Meines Wissens ist der betroffene Fotograf ein Engländer, das Shooting fand im Dschungel von Sulawesi statt und das Gericht, welches die Peta-Klage abschlägig beurteilt hat, sitzt im Amiland.

Zum©: ich weiß nicht, wie es in Indonesien ist und auch nicht in England, aber in Amiland gibts kein Urheberrecht wie in Deutschland, sonder ein Copyright.
 

studio24

Homo Nikoniensis

Hatten sie schon in 2014. Danach ist das Bild gemeinfrei. Wie das in den Verkehr kam? Tja, da hatte der Fotograf wohl mit Zitronen gehandelt.
Meines Wissens ist der betroffene Fotograf ein Engländer, das Shooting fand im Dschungel von Sulawesi statt und das Gericht, welches die Peta-Klage abschlägig beurteilt hat, sitzt im Amiland.
Die Entscheidung von 2014 ist was anders, das betrifft Wikimedia.
Um das Ganze mal aufzudröseln: Der Fotograf Slater ist Engländer, die Bilder entstanden in Indonesien, die Bilder wurden durch Carters (eine Presseagentur) lizensiert.

Die bei Wikimedia (mit Sitz in Kalifornien) als Public Domain veröffentlichten Fotos sollten auf Anforderung von Slater/Carters entfernt werden.Das war der Streit, um den es 2014 ging. Wikimedia vertrat die Ansicht, dass Tiere kein Copyright erwerben können, das entspricht auch der Ansicht des US Copyright Office.

TechDirt (mit Sitz in Kalifornien) berichtete über diesen Disput und veröffentliche die Bilder ebenfalls im Rahmen seiner Berichterstattung. Auch hier verlangte Carters mit Hinweis auf das Copyright des Fotografen, die Bilder zu entfernen, TechDirt das aber abgelehnte.

2015 erst kam Peta ins Spiel, weil die Frage im Raum stand, wer denn nun wirklich das Copyright an den Bildern hat und Peta der Ansicht war, es wäre der Macaque (und jetzt wollte Peta als Vertreter des Macaquen die Einnahmen kassieren).

Ein Bundesrichter in Kalifornien hat am 6.01.16, angekündigt das Verfahren einzustellen, weil seiner Ansicht nach ein Affe kein Copyright an einem Bild erlangen kann. Weitere Klagen sind aber zulässig und Peta wird gegen die Einstellung Berufung einlegen. Ebenfalls wird der Fotograf weiter auf sein Copyright klagen, es ist also keineswegs schon ein Ende in Sicht.

Auch wenn das Ganze wie ein Witz klingt, so wäre eine Klärung (auch für das deutsche Urheberrecht) durchaus begrüßenswert. Ist der physikalisch eigenhändige Druck auf den Auslöser erst das, was ein Urheberrecht begründet? Haben Bilder von Wildkameras keinen Urheber? Schließlich haben die Tiere die Kamera selbst ausgelöst. Was ist mit Lichtschranken, automatischen Überwachungskameras, Timerauslösungen....?

Fragen über Fragen.......
 

virra

lazy lizzard

(und jetzt wollte Peta als Vertreter des Macaquen die Einnahmen kassieren).
DAS ist dann ja wohl die Höhe. Hat der Affe denen einen Vertrag unterschrieben, der sie mit der Vertretung seiner finanziellen Belange betraut? Was ist, wenn der stattdessen lieber mit Greenpeace nen Vertrag laufen hätte? Oder mit dem WWF?
 

Panobilder

Fotograf

Auch wenn das Ganze wie ein Witz klingt, so wäre eine Klärung (auch für das deutsche Urheberrecht) durchaus begrüßenswert. Ist der physikalisch eigenhändige Druck auf den Auslöser erst das, was ein Urheberrecht begründet? Haben Bilder von Wildkameras keinen Urheber? Schließlich haben die Tiere die Kamera selbst ausgelöst. Was ist mit Lichtschranken, automatischen Überwachungskameras, Timerauslösungen....?

Fragen über Fragen.......
Der Witz ist nur - ich schreibe es sinngemäß erneut - dass es Anwälte gibt, welche die einfache und (teils) logische Anwndung der vorhandenen Gesetze und Regeln derart verzerren, dass eben solche Lachnummern dabei rauskommen.

Nix gegen Anwälte, ich hatte ja auch schon mal nen "Bilderklau", also eine nicht lizensierte kommerzielle Verwendung meiner Bilder, da hätte ich fast einen Anwalt beauftragen müssen.

Wenn es keinen anderen Menschen als Urheber gibt, weil es eine "automatische" Kamera (Lichtschranke, Timer, etc.) ist, oder statt einer Maschine ein Tier den Auslöser betätigt...
na dann ist der rechtliche Urheber ganz einfach der Mensch, der das "vorbereitet" hat, bzw dessen Kamera es ist.

Wenn ich der Richter Im obigen Fall wäre, würde die Peta dermaßen auf den Platz verweisen...
Die sollten ne Strafe bezahlen müssen, wegen Verarschung es Gerichts.
(Das müsste man nun rechtlich etwas netter Ausdrücken...).
 

geia1

Aktives Mitglied

Von der amerikanischen Justiz bin ich enttäuscht, ich hätte vermutet die entscheiden, dass auch ein Affe Urheberrechte haben würde.
 

hobbit-55

Hat es drauf

Folgender Aspekt ist hier ja noch gar nicht diskutiert worden:
In der Sendung titel thesen thempramente hat der Moderator gestern gesagt: "Urheberrecht auf :foto:gilt nur für Menschen, nicht für Tiere, nicht für Pflanzen und nicht für Gott!! So die Behauptung des Gerichtes:nick:
Was sagt eigentlich die Kirche dazu?
Ich vermute, das wird wohl ein Fall für´s jüngste Gericht werden:happy:
 
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