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Klagen gegen Internet-Werbeblocker abgewiesen

Die Software Adblock Plus ist wettbewerbs-, kartell- und urheberrechtlich zulässig

Verschiedene Medienunternehmen haben gegen einen Werbeblocker geklagt – das Oberlandesgericht München wies die Klagen nunmehr ab:

Gegen das Kölner Unternehmen Eyeo hatten die RTL-Tochter IP Deutschland, die Süddeutsche Zeitung sowie ProSiebenSat.1 geklagt. Ihnen gemein ist, dass sie kostenlose Internetseiten mit journalistischen Inhalten bieten und sich hierbei durch Werbung finanzieren.

Eyeo bietet eine Open Source-Lösung zum Blocken von Werbung namens Adblock Plus. Das wohlbekannte Prinzip: Aktiviert ein Nutzer die Software, wird Werbung von Websites bei der Anzeige im Browser unterdrückt. Für werbende Webseitenbetreiber gibt es die Möglichkeit, sich gegen Zahlung auf eine Whitelist setzen zu lassen. Einmal dort gelistet, wird die Werbung dieser Betreiber dann trotz aktiviertem Adblock Plus angezeigt.

Von den Klägern wurde beanstandet, dass ihr Umsatz durch Adblock Plus massiv beeinträchtigt werde. Zudem würden sie gezielt behindert, die Software übe mit dem Prinzip der Whitelist Druck aus, eine kostenpflichtige Vereinbarung über die Freischaltung von Werbung einzugehen.

Die Klagen bezogen sich damit gleich auf mehrere Rechtsbereiche und betrafen das Wettbewerbs-, Kartell- und Urheberrecht. Das Oberlandesgericht München hat diese Klagen nunmehr abgewiesen.

In der Pressemitteilung des Gerichts heißt es dazu mit Bezug auf ein vorhergehendes Urteil: „Das Oberlandesgericht München hat mit heute verkündeten Urteilen die Berufungen zurückgewiesen. Es hat die Auffassung des Landgerichts bestätigt, dass eine gezielte Behinderung nicht vorliegt.“

Bezüglich des Kartellrechts wurde kein Verbot ausgesprochen, da das Unternehmen Eyeo über keine „marktbeherrschende Stellung auf dem Markt des Zugangs zu allen Internetnutzern für Werbung verfügt.“

Weiterhin sei die Verwendung von Werbeblockern durch die Anwender auch bezüglich des Urheberrechts nicht rechtswidrig. Die Kläger würden ihren Nutzern nämlich ungehinderten Zugang zu ihrem jeweiligen Internetauftritt bieten. Dabei wird nicht gesondert verlangt, dass man bei Nutzung der Inhalte auf Werbeblocker verzichten muss – es werde lediglich die Bitte geäußert, auf die Verwendung derartiger Software zu verzichten. Dies bedeute im Endeffekt, dass „aus der Sicht der Nutzer eine (schlichte) Einwilligung“ vorliege.

Mit dem Urteil ist der Weg jedoch noch nicht zu Ende gegangen. Da das Oberlandesgericht Köln zu den wettbewerbsrechtlichen Ansprüchen eine dem jetzigen Urteil widersprechende Entscheidung traf, wurde diesbezüglich eine Revision zugelassen.

 

Das Ganze ist also noch alles andere als ausverhandelt. Übrigens hat Google Anfang Juni angekündigt, für eine der kommenden Versionen von Chrome einen Werbeblocker direkt einzubinden. Hier soll aber nicht jedwede Werbung ausgeblendet werden, sondern vor allem die, die sich besonders aufdringlich verhält. Dazu könnten zum Beispiel Videos zählen, die bei Aufruf der Seite direkt starten, oder auch Pop-ups.

Welche Anzeigen letztendlich von Chrome tatsächlich geblockt werden, wird momentan auch im Rahmen der Coalition for Better Ads evaluiert. Dabei handelt es sich um einen Zusammenschluss mehrerer Unternehmen, die sich übergreifend für eine weniger nervige und aufdringliche Werbung im Netz starkmachen.

Auf der Webseite heißt es zum Spannungsfeld, in dem die Vereinigung agiert, zusammenfassend in etwa: „Werbung hilft dabei, im Internet wertvollen kostenlosen Inhalt, guten Journalismus und den gegenseitigen Austausch zu fördern. Nutzer allerdings sind zunehmend von Werbung frustriert, die ihre Interneterfahrung stören, Inhalte unterbrechen und das Browsen verlangsamen.“

 

 

Es ist also an der Zeit für eine beide Seiten befriedigende Lösung … Die Verhandlungen dazu laufen unter anderem vor Gericht und in der benannten Coalition for Better Ads.

 

Euer Jens

Bildquelle Vorschau und Titel: Pixabay

 

Klagen gegen Internet-Werbeblocker abgewiesen

Nirgal

Digitalklempner

Neben der Werbung, insbesondere automatisch in voller Lautstärke startenden Videos, gibt es eine weitere nervende Sache, die sich immer mehr ausbreitet.Es geht um Online-Artikel diverser Tageszeitungen. Oftmals lokale Zeitungen, jedoch auch überregionale. Und durchaus seriöse. Insbesondere bei Facebook posten sie neugierig machende Titel, vielleicht noch mit ein oder zwei Sätzen und einem Foto. Klickt man auf den Link, um den Artikel zu lesen, kommt man über den ersten Absatz nicht hinaus. Plötzlich graut der Text aus und es erscheint ein Hinweis, man solle ein Abo abschließen oder doch zumindest einen sogenannten Tagespass kaufen, wenn man den Artikel zu Ende lesen wolle.Einerseits verstehe ich, dass die Zeitungen ihre Artikel nicht für lau verbreiten wollen. Da steckt Arbeit drin und die Mitarbeiter müssen bezahlt werden.Aber aus Sicht des Lesers ist dieses Konzept alles andere als durchdacht. Der Tagespass kostet oft genauso viel wie eine komplette Zeitung. Wenn ich mehrere Artikel aus verschiedenen Quellen lesen wollte, müsste ich so viel bezahlen, dass ich davon mehrere komplette Zeitungen gleichzeitig kaufen könnte.Ärgerlich ist aus meiner Sicht besonders, dass beim Aufmacher nicht darauf hingewiesen wird, dass der hinter dem Link steckende Artikel kostenpflichtig ist. Wüsste ich das vorher, würde ich den Link gar nicht erst anklicken und würde mir damit einigen Frust ersparen. Manchmal wünschte ich, dass AdBlock plus solche Artikel von vornherein ausblenden könnte.Einige Zeitungen habe ich zu dem Thema bereits angeschrieben, eine Antwort habe ich bis heute noch von keiner erhalten.
 

Stille_Wasser

AP + AD (win), Knipse vorhanden, ;)

Hatte ich auch - bis ich der betreffenden Zeitung nicht mehr folgte... Zumal diese Regionalzeitung dazu überging, auf fb vor allem kurze Unfallmeldungen zu posten und das brauche ich nicht.
 
Ich schalte meinen Werbeblocker auch gerne ab, wenn ich höflich auf der Seite darum gebeten werde und die Werbung mich im Betrachten der Seite nicht behindert. Gerade letzteres ist ein Problem und hat sicherlich zum Erfolg der Werbeblocker beigtragen.
 

schub

Noch nicht viel geschrieben

Ich als Nutzer habe SELBER zu entscheiden, wann mir Werbebotschaften DIREKT VOR meine Augen und DIREKT IN meine Ohren dringen dürfen. Selbst in (Bau-) Märkten gibt es immer mehr OhrAugen-Beschallung, die total nervt und dadurch generell uninteressant wird. Bei analoger Papierwerbung habe ich die Möglichkeit SOFORT auszusortieren.
 
Genau, es ist dieses "Gezwungen werden". Ich schaue z.B. auch kaum noch Privatsender, nachdem die angefangen haben mitten im Film Teile des Geschehens mit Werbung zu verdecken. Diese Aufdringlichkeit ist widerlich, auch wenn ich ansonsten Verständnis habe, dass diese Sender werben müssen. Aber so verlieren sie mich als potentiellen Werbeempfänger ganz.
 
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