Nicht mehr ganz neu hier
Hallo @ll,
im Internet werde ich bezüglich meinen Fragen nicht wirklich fündig.
Es geht mir um Folgendes:
Ich melde ein KLEIN-Gewerbe an. MUSS also NICHT Umsatzsteuer zahlen solange ich sie nicht verlange....bzw darf Sie nicht auf ner Rechnung ausweisen und muss so nen schönen kleinen §Satz einfügen....soweit logisch
Ist das soweit richtig? In verschiedenen foren hab ich gelesen, dass ich weil ich Vorsteuer geleistet habe jetzt auch Umsatzsteuer vom VK abführen muss, zumindest die Differenz daraus....
Aber reicht doch eigentlich wenn der Staat einmal Kohle bekommt...oder?
Hat da jemand Ahnung von?
im Internet werde ich bezüglich meinen Fragen nicht wirklich fündig.
Es geht mir um Folgendes:
Ich melde ein KLEIN-Gewerbe an. MUSS also NICHT Umsatzsteuer zahlen solange ich sie nicht verlange....bzw darf Sie nicht auf ner Rechnung ausweisen und muss so nen schönen kleinen §Satz einfügen....soweit logisch
Aber Fallbeispiel:
Ich kaufe bei nem ElektronikHändler bei dem ich mich nur mit Kopie von der G-Anmeldung und perso anmelden kann eine
Ware XY
EK 100€
Die Rechnung die zu mir nach hause kommt wird dann lauten:
Betrag: 119€, weil die ja Umsatzsteuer drauf packen
mein offizieller EK ist dann also 119€....
Ich verkaufe das ganze jetzt für 200€, habe einen Gewinn von 81€...
So jetzt die Frage:Ich kaufe bei nem ElektronikHändler bei dem ich mich nur mit Kopie von der G-Anmeldung und perso anmelden kann eine
Ware XY
EK 100€
Die Rechnung die zu mir nach hause kommt wird dann lauten:
Betrag: 119€, weil die ja Umsatzsteuer drauf packen
mein offizieller EK ist dann also 119€....
Ich verkaufe das ganze jetzt für 200€, habe einen Gewinn von 81€...
Ist das soweit richtig? In verschiedenen foren hab ich gelesen, dass ich weil ich Vorsteuer geleistet habe jetzt auch Umsatzsteuer vom VK abführen muss, zumindest die Differenz daraus....
Aber reicht doch eigentlich wenn der Staat einmal Kohle bekommt...oder?
Vorallem was passiert, wenn:
Ich kaufe
Ware XY
EK 100, bzw. 119€
Verkaufe die dann als Gebraucht(neuwertig) privat über Ebay zu 200€.
Dann hab ich ja keine Rücknahmeverpflichtung usw....
Dem Finanzamt muss ich ja die Eingangsrechnung nicht nachweisen oder sehe ich was falsch. Oder sehen die, dass ich bei Händler was gekauft habe und überprüfen irgendwann mal Stichprobenweise, dass ich das zeug immer nur eingekauft habe aber nie nen Gewinn gemeldet habe?
Bitte nichts Falsches denken. Ich will nur nicht Wegen Steuerhinterziehung oder sowas dran kommen:'(.Ich kaufe
Ware XY
EK 100, bzw. 119€
Verkaufe die dann als Gebraucht(neuwertig) privat über Ebay zu 200€.
Dann hab ich ja keine Rücknahmeverpflichtung usw....
Dem Finanzamt muss ich ja die Eingangsrechnung nicht nachweisen oder sehe ich was falsch. Oder sehen die, dass ich bei Händler was gekauft habe und überprüfen irgendwann mal Stichprobenweise, dass ich das zeug immer nur eingekauft habe aber nie nen Gewinn gemeldet habe?
Hat da jemand Ahnung von?