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Kleinunternehmertum

DavidCaspar

Webdesigner

Hi Leute, hätte mal 1-2 kleine Fragen an diejenigen von euch, die bereits Erfahrung als Selbstständiger / Freelancer haben. :)

Ich hab vor nebenberuflich, zusätzlich zu meiner derzeitigen Festanstellung, gelegentlich immer mal wieder 1-2 kleinere Low-Budget Aufträge im Monat zu erledigen (z.B. am Wochenende). Deshalb habe ich mich mal als Kleinunternehmer angemeldet. Ich verdiene schließlich im Jahr vorraussichtlich nicht mehr als 7000€ durch diese nebenberufliche Aktivität.

Buchführung fällt dadurch ja schonmal weg, jedoch muss ich eine Steuererklärung + Kosten-Überschuss-Rechnung schreiben. Gibt man diese beiden zusammen ab? Und zu welchem Zeitpunkt im Jahr muss ich diese schreiben und abschicken?

Vielen Dank für eure Antworten.
 

msblacky

Helper

AW: Kleinunternehmertum

Hallo,

erkundige dich doch am besten bei einem Steuerberater die wissen das noch am besten, oder frag doch auch beim Finanzamt nach.

msblacky
 

owieortho

Aktives Mitglied

AW: Kleinunternehmertum

Zu dem Zeitpunkt an dem Du Deine Einkommenssteuererklärung (Lohnsteuerjahresausgleich) abgibst. Dort werden neben den Einnahmen aus nichtselbständiger Arbeit dann auch die Einnahmen (der Überschuss aus der angefügten Einnahmen-Überschuss-Rechnung) auf einer separaten Anlage (N) angegeben. Da Du ja während des Jahres auf diese Einnahmen noch keine Steuer entrichtet hast, passiert es dann schnell, dass Du eine Nachzahlung leisten musst, also bilde eine Rücklage dafür. Danach kann es sein, dass das FA Dir regelmäßige Abschlagszahlungen auferlegt.

Und dann noch ein Hinweis: stelle sicher, dass Dein Arbeitgeber, bei dem Du fest angestellt bist, mit Deiner Nebentätigkeit einverstanden ist. Lass Dir das schriftlich geben.
 
Zuletzt bearbeitet:

Josef17

finde mich langsam zurecht

AW: Kleinunternehmertum

Ich bin gestern nach 15 Jahren Selbständigkeit in den Ruhestand gegangen, ich bin froh, das ich einen Steuerberater an meiner Seite hatte. 2 Jahre wollte ich den Steuerberater sparen, das war mich recht teuer gekommen, weil ich einiges übersehen bzw nicht gewußt habe. Ich wünsch Dir viel Glück, aber lass Dich anständig beraten.
 

DavidCaspar

Webdesigner

AW: Kleinunternehmertum

Zu dem Zeitpunkt an dem Du Deine Einkommenssteuererklärung (Lohnsteuerjahresausgleich) abgibst. Dort werden neben den Einnahmen aus nichtselbständiger Arbeit dann auch die Einnahmen (der Überschuss aus der angefügten Einnahmen-Überschuss-Rechnung) auf einer separaten Anlage (N) angegeben. Da Du ja während des Jahres auf diese Einnahmen noch keine Steuer entrichtet hast, passiert es dann schnell, dass Du eine Nachzahlung leisten musst, also bilde eine Rücklage dafür. Danach kann es sein, dass das FA Dir regelmäßige Abschlagszahlungen auferlegt.

Und dann noch ein Hinweis: stelle sicher, dass Dein Arbeitgeber, bei dem Du fest angestellt bist, mit Deiner Nebentätigkeit einverstanden ist. Lass Dir das schriftlich geben.

Oh ok, vielen Dank für die Infos, ich glaube ein Steuerberater wäre dann doch mal eine gute Idee.

Edit: Wieviel kostet denn ein Beratungsgespräch bei einem Steuerberater in etwa?
 
Zuletzt bearbeitet:

gefrorene_wand

Angekommener

AW: Kleinunternehmertum

Meine Frau hat Kleingewerbe und macht Steuern einmal im Jahr. Es kommt immer auf die Einnahmen an denn es kann sich richtig auftürmen was man bezahlen muß.
 

Panworker

Panworker

AW: Kleinunternehmertum

Hm. Hab mich zur Sicherheit auch als Fotograf angemeldet und seit dem habe ich keine Payanfragen mehr erhalten.
Bin mal gespannt, was das Finanzamt von mir will :-(
 

Dennis

aka denyo111

AW: Kleinunternehmertum

Steuererklärung wird jährlich fällig. Deadline ist 31.05. für die jeweilige Erklärung des Vorjahres.

Zusammen mit der Erklärung gibst du deine EÜR ab. Es gibt dafür einen Vordruck, der aber nur bei Einnahmen größer als 17.500,- zu verwenden ist, ansonsten reicht die formlose EÜR.
 

Julez_Hektor

Kommunikations Designer

AW: Kleinunternehmertum

Denyo hat volkommen recht, solange du nicht über 17.000 im Jahr kommst bist du als Kleinunternehmer auf einem Steuertechnisch gesehen recht entspannten Pfad, bin auch neben dem Studium als Kleinunternehmer im Bereich Grafik-Design selbstständig und habe bis jetzt keinen Steuerberater gebraucht. Wichtig ist halt lediglich, dass du den Höchstsatz nicht übersteigst.
 

fotosaugsburg

Nicht mehr ganz neu hier

AW: Kleinunternehmertum

Wenn Du Dich als Fotograf angemeldet hast, hast Du sicherlich schon Bekanntschaft mit der BG Druck und Papier gemacht ;-)
Stimme den Vorrednern zu, war jahrelang selbständig, habe auch erheblich mehr als die 17T verdient und der Steuerberater war rausgeworfenes Geld.
Interessant ist der meiner Meinung nach erst bei Geschäftsauto, Immobilien, Bilanzen
Denn so eine Einnahmen/Ausgabenrechnung kann jeder Schimpanse machen
 

owieortho

Aktives Mitglied

AW: Kleinunternehmertum

Im Moment habe ich aber nur Ausgaben/Da ein Objektiv, hier ein neuer Hintergrund usw usw usw . :)
Das ist überhaupt kein Problem. Dann hast Du eben in dem Jahr einen Verlust gemacht (und hast hoffentlich Rücklagen und/oder andere Einkommensquellen). Das kann sogar, und besonders während der Startphase, mehr als ein Jahr lang passieren. Nur langfristig muss das Finanzamt auch Deine Gewinnerzielungsabsicht in entsprechenden dann zu versteuernden Einnahmen sehen.
 
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