Antworten auf deine Fragen:
Neues Thema erstellen

Kleinunternehmertum

DavidCaspar

Webdesigner

Hi Leute, hätte mal 1-2 kleine Fragen an diejenigen von euch, die bereits Erfahrung als Selbstständiger / Freelancer haben. :)

Ich hab vor nebenberuflich, zusätzlich zu meiner derzeitigen Festanstellung, gelegentlich immer mal wieder 1-2 kleinere Low-Budget Aufträge im Monat zu erledigen (z.B. am Wochenende). Deshalb habe ich mich mal als Kleinunternehmer angemeldet. Ich verdiene schließlich im Jahr vorraussichtlich nicht mehr als 7000€ durch diese nebenberufliche Aktivität.

Buchführung fällt dadurch ja schonmal weg, jedoch muss ich eine Steuererklärung + Kosten-Überschuss-Rechnung schreiben. Gibt man diese beiden zusammen ab? Und zu welchem Zeitpunkt im Jahr muss ich diese schreiben und abschicken?

Vielen Dank für eure Antworten.
 
AW: Kleinunternehmertum

Hallo,

erkundige dich doch am besten bei einem Steuerberater die wissen das noch am besten, oder frag doch auch beim Finanzamt nach.

msblacky
 
AW: Kleinunternehmertum

Zu dem Zeitpunkt an dem Du Deine Einkommenssteuererklärung (Lohnsteuerjahresausgleich) abgibst. Dort werden neben den Einnahmen aus nichtselbständiger Arbeit dann auch die Einnahmen (der Überschuss aus der angefügten Einnahmen-Überschuss-Rechnung) auf einer separaten Anlage (N) angegeben. Da Du ja während des Jahres auf diese Einnahmen noch keine Steuer entrichtet hast, passiert es dann schnell, dass Du eine Nachzahlung leisten musst, also bilde eine Rücklage dafür. Danach kann es sein, dass das FA Dir regelmäßige Abschlagszahlungen auferlegt.

Und dann noch ein Hinweis: stelle sicher, dass Dein Arbeitgeber, bei dem Du fest angestellt bist, mit Deiner Nebentätigkeit einverstanden ist. Lass Dir das schriftlich geben.
 
Zuletzt bearbeitet:
AW: Kleinunternehmertum

Ich bin gestern nach 15 Jahren Selbständigkeit in den Ruhestand gegangen, ich bin froh, das ich einen Steuerberater an meiner Seite hatte. 2 Jahre wollte ich den Steuerberater sparen, das war mich recht teuer gekommen, weil ich einiges übersehen bzw nicht gewußt habe. Ich wünsch Dir viel Glück, aber lass Dich anständig beraten.
 
AW: Kleinunternehmertum

Zu dem Zeitpunkt an dem Du Deine Einkommenssteuererklärung (Lohnsteuerjahresausgleich) abgibst. Dort werden neben den Einnahmen aus nichtselbständiger Arbeit dann auch die Einnahmen (der Überschuss aus der angefügten Einnahmen-Überschuss-Rechnung) auf einer separaten Anlage (N) angegeben. Da Du ja während des Jahres auf diese Einnahmen noch keine Steuer entrichtet hast, passiert es dann schnell, dass Du eine Nachzahlung leisten musst, also bilde eine Rücklage dafür. Danach kann es sein, dass das FA Dir regelmäßige Abschlagszahlungen auferlegt.

Und dann noch ein Hinweis: stelle sicher, dass Dein Arbeitgeber, bei dem Du fest angestellt bist, mit Deiner Nebentätigkeit einverstanden ist. Lass Dir das schriftlich geben.

Oh ok, vielen Dank für die Infos, ich glaube ein Steuerberater wäre dann doch mal eine gute Idee.

Edit: Wieviel kostet denn ein Beratungsgespräch bei einem Steuerberater in etwa?
 
Zuletzt bearbeitet:
AW: Kleinunternehmertum

Meine Frau hat Kleingewerbe und macht Steuern einmal im Jahr. Es kommt immer auf die Einnahmen an denn es kann sich richtig auftürmen was man bezahlen muß.
 
AW: Kleinunternehmertum

Hm. Hab mich zur Sicherheit auch als Fotograf angemeldet und seit dem habe ich keine Payanfragen mehr erhalten.
Bin mal gespannt, was das Finanzamt von mir will :-(
 
AW: Kleinunternehmertum

Steuererklärung wird jährlich fällig. Deadline ist 31.05. für die jeweilige Erklärung des Vorjahres.

Zusammen mit der Erklärung gibst du deine EÜR ab. Es gibt dafür einen Vordruck, der aber nur bei Einnahmen größer als 17.500,- zu verwenden ist, ansonsten reicht die formlose EÜR.
 
AW: Kleinunternehmertum

Denyo hat volkommen recht, solange du nicht über 17.000 im Jahr kommst bist du als Kleinunternehmer auf einem Steuertechnisch gesehen recht entspannten Pfad, bin auch neben dem Studium als Kleinunternehmer im Bereich Grafik-Design selbstständig und habe bis jetzt keinen Steuerberater gebraucht. Wichtig ist halt lediglich, dass du den Höchstsatz nicht übersteigst.
 
AW: Kleinunternehmertum

Wenn Du Dich als Fotograf angemeldet hast, hast Du sicherlich schon Bekanntschaft mit der BG Druck und Papier gemacht ;-)
Stimme den Vorrednern zu, war jahrelang selbständig, habe auch erheblich mehr als die 17T verdient und der Steuerberater war rausgeworfenes Geld.
Interessant ist der meiner Meinung nach erst bei Geschäftsauto, Immobilien, Bilanzen
Denn so eine Einnahmen/Ausgabenrechnung kann jeder Schimpanse machen
 
AW: Kleinunternehmertum

Im Moment habe ich aber nur Ausgaben/Da ein Objektiv, hier ein neuer Hintergrund usw usw usw . :-)
Das ist überhaupt kein Problem. Dann hast Du eben in dem Jahr einen Verlust gemacht (und hast hoffentlich Rücklagen und/oder andere Einkommensquellen). Das kann sogar, und besonders während der Startphase, mehr als ein Jahr lang passieren. Nur langfristig muss das Finanzamt auch Deine Gewinnerzielungsabsicht in entsprechenden dann zu versteuernden Einnahmen sehen.
 
Bilder bitte hier hochladen und danach über das Bild-Icon (Direktlink vorher kopieren) platzieren.
Antworten auf deine Fragen:
Neues Thema erstellen

Willkommen auf PSD-Tutorials.de

In unseren Foren vernetzt du dich mit anderen Personen, um dich rund um die Themen Fotografie, Grafik, Gestaltung, Bildbearbeitung und 3D auszutauschen. Außerdem schalten wir für dich regelmäßig kostenlose Inhalte frei. Liebe Grüße senden dir die PSD-Gründer Stefan und Matthias Petri aus Waren an der Müritz. Hier erfährst du mehr über uns.

Stefan und Matthias Petri von PSD-Tutorials.de

Nächster neuer Gratisinhalt

03
Stunden
:
:
25
Minuten
:
:
19
Sekunden

Flatrate für Tutorials, Assets, Vorlagen

Zurzeit aktive Besucher

Statistik des Forums

Themen
118.745
Beiträge
1.539.161
Mitglieder
67.697
Neuestes Mitglied
kiste222
Oben