AW: kommerziell
Also es stimmt nicht ganz, dass derjenige der das Foto macht auch die vollen Rechte hat. Zumindest nicht bei Tierfotografie die im Zoo statt finden. Denn da sind die Rechte beim Zoo, leider
Die Sache ist die: In Deutschland hat der Ersteller des Fotos das Urheberrecht. Das ist unverkäuflich.
Normalerweise hat der Urheber auch das Nutzungsrecht. Eingeschränktes Nutzungsrecht kann z.B. sein: Es sind Marken (Logos, Namen, Produkte), Kunstwerke oder besondere Entwürfe (z.B. Architektur) drauf. Wenn das Bild bei jemandem "zu Hause" (also Hotel, Zoo, Freizeitpark, jedes private Gelände etc) entstanden ist, kann der Hausherr vorschreiben, dass die Nutzung eingeschränkt ist (ebenso kann er das Fotografieren komplett verbieten).
Bilder, die kommerziell genutzt werden dürfen unterliegen besonderen Vorgaben:
Es dürfen weder Psonenrechte, noch Markenrechte verletzt werden etc pp.
Erwirbt jemand eine Nutzunglizenz (egal ob gegen Geld oder eine Tüte Gummibärchen oder einen feuchten Händedruck), bestimmt der Urheber die erlaubte Nutzung (soweit sie nicht durch das Gesetz eh' schon eingeschränkt ist).
Die kann besagen, dass der Lizenznehmer das Bild weiter verkaufen darf, oder verändern darf oder eben nicht.
Bei redaktionell nutzbaren Bildern kommt hinzu, dass sie nicht für Werbezwecke genutzt werden dürfen (sowie für einen Haufen andere Dinge, die nicht unbedingt mit Geldverdienen zu tun haben müssen), sondern rein redaktionell. Das kann vom Urheber so festgelegt sein, kann aber auch durch die gesetzliche Bestimmung so sein (Beispiel: Produkte).
Das ist umfassend, aber nicht wirklich kompliziert, denn Bildagenturen haben AGB in denen alles drin steht. Im Zweifel kann man auch nachfragen.