AW: Lieder auf Webseite
Nochmal zur Ergänzung des Musikthemas:
Es gibt bei Veröffentlichung von Musik prinzipiell folgende Dinge zu beachten:
1. Das Urheberrecht
2. Das Aufführungsrecht
3. Lizenzrecht
1. Das Urheberrecht wird oft fälschlicherweise hier im Forum herangezogen bei Rechtsverletzungen - um die Verletzung dieses Rechtes geht es jedoch im Musikbereich nur in den seltensten Fällen. Jemand, der Musik "erschafft", also komponiert, besitzt daran automatisch die Urheberrechte, die (in Deutschland) auch nicht veräußerbar sind.
Dieses Recht wird z.B. dann verletzt, wenn ich behaupte, dass das Musikstück eines anderen von mir sei.
2. Aufführungsrecht
Ist das Recht, ein Musikstück öffentlich aufzuführen, und zwar egal, in welcher Form - Stream, Download, Abspielen über Beschallungsanlage, Sendung über Radio, TV etc.
Dafür muss man bezahlen, und zwar bei der GEMA.
3. Lizenzrecht
Das Recht zur weiteren Verwertung eines Musikstückes (auf einem Musiksampler, in Videos, in der Werbung, auf dem Handy als kommerzieller Klingelton, etc.)
Muss mit den jeweiligen Rechteinhabern abgeklärt werden (meist die Plattenfirmen und/oder Musikverlage).
Die Verwendung von sogenannter GEMA-freier Musik bedeutet also noch lange nicht, dass keine weiteren Kosten auf einen zukommen, meist müssen Lizenzgebühren entrichtet werden.
Kaum bekannt ist, dass unter Umständen auch noch die GVL (Gesellschaft zur Verwertung von Leistungsschutzrechten) die Hand aufhält - wenn mehrere Musiker gegen Honorar an einer Aufnahme teilgenommen haben, besteht auch von deren Seite ein Anspruch auf Vergütung.
Insgesamt also größte Vorsicht bei der Verwendung von Musik auf einer Website.