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Lizenz / Urheberrechte im Lied ?

SteffenHH

Steve Salvador

Hallo,
ich weiß nicht zu welche Rubrik das gehört, darum schreibe ich hier in Off-Topic.
Ich wollte mal fragen, ob es als annerkannt zählt wenn jemand in seinem Lied am Ende internacionale Rechte aufzählt und sozusagen damit ein Urheberrecht ausspricht. Ist dies erlaubt?
Wie hier im folgendem Lied auf YouTube (Rechte werden am Ende ca 7:06 aufgezählt).

Ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen :)

Muchos saludos
Steve
 
Zuletzt bearbeitet:

sunny_76m

Hat es drauf

AW: Lizenz / Urheberrechte im Lied ?

Hmm, ohne dass das irgend einen rechtlich verbindlichen Aspekt beinhaltet... ich denke dass das nicht ausreicht - sonst könntest du ja nach herzenslust alles mögliche verwenden, und die letzten 5 Sekunden gibst du dann an, dass es nicht von dir sondern von xy ist. Was ist, wenn man die letzten 5 Sekunden dann wegschneiden würde....

Ich weiß ja nicht was du vor hast, aber lass dich da besser mal professionell beraten.
 

DoctorG

Aktives Mitglied

AW: Lizenz / Urheberrechte im Lied ?

Ich weiß nicht genau, ob ich Frage richtig deute, dewegen gebe ich mal wieder, wie ich die Frage verstehe:
- Du schreibst ein Lied bzw. performst es (live oder machst ein YT-Video)
- das Lied enthält Passagen, in denen Nutzungsrechte angesprochen werden (sagen wir mal Dinge wie "das hier darfst Du nutzen und verfremden, wenn Du meinen Namen nennst und nicht mit meiner Freundin pennst, ich gebe Dir auch bis zu acht Text-Zeilen, aber auch Du musst dann Dein Lied befreien, kannst mit dem Song nicht bei der Musik-Industrie seien ...").

Die Hinweise von sunny_76m bewerte ich anders. Ich schreib mal warum:
sonst könntest du ja nach herzenslust alles mögliche verwenden
Nein, denn Du kannst natürlich nicht etwas zu Deinem deklarieren, dass Dir nicht gehört. Hat aber nichts mit gesprochen vs. andere Formen wie geschrieben zu tun. Auch in Schriftform kann ich mir nicht eben selbst einen Vertrag schreiben, der mich als Urheber aller U2-Titel oder so bestätigt. Es gibt überhaupt keine Form in der ich mir einfach fremde Inhalt "zuteilen" kann. Daher natürlich auch die Singform nicht. Wenn das schriftlich ginge, wäre ja sogar die Doktorarbeit von zu Guttenberg korrekt, die war ja sogar gedruckt.

Was ist, wenn man die letzten 5 Sekunden dann wegschneiden würde ...
Das ist dann dasselbe, wie wenn jemand eine CD rippt. Nur weil da das Booklet mit den rechtlichen Bestimmungen ("nicht kopieren, nicht rippen ...") hinterher vielleicht nicht dabei ist, wird ja das Rippen auch nicht legal. Eher anders herum: die klare Beilegung der gewünschten Bestimmungen sichert zusätzlich, dass die Rechte überhaupt erst einmal gelten, insbesondere in Copyright-Ländern.
Eine Regelung, die den Verstoß eindeutig verhindert gibt es nicht. Auch Bankraube und sogar Morde passieren - trotz recht klaren Verboten. Aber: nur aufgrund klarer Verbote sind diese Dinge überhaupt zu ahnden. Ohne passende Strafgesetz-Regelungen zum Diebstahl etwa wäre eben auch Wegnehmen legal.
Dasselbe wäre übrigens auch bei Büchern zu sagen: Wenn Du einen Scan davon als eBook anfertigst und die Seite mit den Rechts-Belehrung wegläßt, was wäre dann? Das geht (und geschieht ja auch) aber wird nicht legal dadurch.

Neben allen Details und aller Paragrafen-Logik ist das Übergeordnete - der Sinn von Recht - doch immer: die Willenserklärung. Abgesehen von bestimmten Fällen wie Immobilien ist die Form frei wählbar. Butter auf ein Fließband legen ist auch eine solche Willensäußerung - ggf. sogar wort- und textlos. Und gültig.
Ich sehe daher gar nicht, warum gesprochene Passagen hier ungültig sein sollten. Im übrigen sind ja sogar mündlich vereinbarte Verträge wie Mietverträge gültig. Das Problem ist eher die Nachweisbarkeit des Gesprochenen, daher nimmt man eben anhaltendere Medien. Gerade aus dieser Gültigkeit resultiert auch die Allgegenwärtigkeit der Passage "nur schriftliche Vereinbarungen sollen gelten", erst damit wird das Mündliche ausgeschlossen.

Praktisch sehe ich eher, dass Du lediglich einfach Sachen auf diese Art ausdrücken kannst. Eben sowas wie "das hier ist für alle frei". In der Praxis sind solche Regelungen aber meist komplexer, selbst die nicht-kommerziellen Regelungen etwa von GNU. Damit es gültig ist und irgendeinen Sinn macht, muss aber sicher im juristischen Sinne verständlich und einhaltbar sein. Zu weit gefasste AGB-Klauseln führen z.B. schnell dazu, dass sie ungültig werden.

Ansonsten hat sunny_76m schon recht: da wird schon ein Jurist gefragt werden müssen. Vor allem zur Formulierung von gültigen Klauseln, wenn diese gelten (wie ich vermute). Zuletzt: nur weil mir nicht einfällt, warum das nicht gelten soll, kann es durchaus irgendeinen mir nicht bekannten Grund oder gar Parapraphen dazu geben. Das ist nur meine Einschätzung, ich bin kein Jurist.
 

berniecook

Photo-Fan

AW: Lizenz / Urheberrechte im Lied ?

Hallo,
im Grunde ist das einfach: Klar kann der "Urheber" das machen, solange alles aus seiner Feder stammt. Ob das etwas bringt, steht auf einem anderen Blatt. In der Regel werden bei Musikstücken die Rechte der Urheber durch die GEMA vertreten, die dann die Gebühren für das aufführen, senden etc. kassiert. Ist man nicht der Urheber schlicht und einfach Finger weg von solchen Zusätzen. Diese sind ein gefundes Fressen für Abmahner!
Grüße
 

DoctorG

Aktives Mitglied

AW: Lizenz / Urheberrechte im Lied ?

Klar kann der "Urheber" das machen, solange alles aus seiner Feder stammt. Ob das etwas bringt, steht auf einem anderen Blatt. In der Regel werden bei Musikstücken die Rechte der Urheber durch die GEMA vertreten
Das alles stimmt. Aber das hat ja nichts mit der Frage zu tun, ob eine gesungene AGB ebenso gilt wie eine schriftliche.

Auch bei einer schriftlichen AGB kann ich nicht als Autor in meinem Buchtext z.B. etwas erlauben, dass die VG Wort (GEMA-Pendant im Druck) anders gegelt hat. Klar kann ich als GEMA-Mitglied auch nicht im Song singen, dass die GEMA-TV-Gebühr bei diesem Song wegfiele. Aber nicht, weil gesungene Regelungen nicht gelten, sondern weil ich gar nicht befugt bin, diese von der GEMA gesetzte Gebühr außer Kraft zu setzen. Das dürfte ich doch auch mit notarieller Beglaubigung nicht (Notar nimmt zwar gegen Geld meinen Willen schriftlich auf, die Regelung bleibt aber nichtig).

"Aus eigener Feder" ist aus meiner Sicht selbstverständlich. Den Eiffelturm kann ich ja ebenfalls nicht nur mündlich nicht verkaufen, sondern auch schriftlich nicht, weil er mir gar nicht gehört.

... und "In der Regel werden bei Musikstücken die Rechte der Urheber durch die GEMA vertreten" sehe ich anders: das gilt nur, wenn jemand explizit GEMA-Mitglied ist. Bin ich zum Beispiel nicht. Die Mehrheit der Pond5, Audiojungle usw. -Musiker ist nicht in GEMA etc. Darf man dafür meist auch gar nicht sein. Die Mehrheit der YouTuber ist vermutlich auch nicht in der GEMA. Und kann daher frei vereinbaren, was man will - vermutlich auch Vertragsbestimmungen reinsingen.

Habe ich bisher allerdings nicht gemacht ;-)

Ist man nicht der Urheber schlicht und einfach Finger weg von solchen Zusätzen. Diese sind ein gefundes Fressen für Abmahner!
Auch richtig. Aber wieder wie oben. Genauso gilt doch auch, dass man geklaute Autos nicht in der Bucht anbieten sollte. Ein gefundenes Fressen nicht nur für Abmahner sondern auch für Ermittlungsbehörden.

Ich wundere mich, dass Ihr bei der Frage nach der Gültigkeit gesungener oder rerappter Regelungen alle ausführlich auf den Raubkopie-Fall eingeht (in dem ohnehin immer alles illegal ist) und keiner auf den Normallfall "mein song, mein Text". Verstehe ich die Frage falsch?
 

SteffenHH

Steve Salvador

AW: Lizenz / Urheberrechte im Lied ?

Einen Nachmittag mal nicht online und schon soooo viel Text :O
Aber das ist doch schön, dass zeigt, wie hilfsbereit ihr hier seid :)

Also vorneweg, entschuldige ich mich für die ungenaue Fragestellung :S
Damit hier keine Missverständnisse aufkommen, das Lied ist von denen die das Lied singen (El Temperamento, Blaxicana, Gran imperio, Cora, BMC la ley...). Und damit ihnen niemand das Lied (Text, Melodía...) klaut sagen bzw. singen sie am Ende (übersetzt):

Das Copyright für dieses Lied liegt bei Mafia Fina familia (MF musica), alle Rechte vorbehalten, auch im Ausland (internacionale Länder). Dies gilt für den Text sowie für die Melodie (melodía con clase).

Jetzt habe ich mal bisschen gegoogelt und keine "offizielle" Firma oder Organisation oder wie auch immer das heißen mag gefunden, die auch für Deutschland zuständig sind.

Da ich nicht herausfinden konnte für welche Länder die GEMA alle zuständig ist, jedoch aber glaube dass die nur in Deutschland arbeitet, müsste sie sich im Prinzip mit den Managern oder MF musica in Verbindung setzen oder nicht?
Zuerst dachte ich das dies egal sei, da die Gema ja nichts mit america latina zu tun hat, da es sie nur in Deutschland gibt, dann ist mir aber eingefallen das ich zum Beispiel andere Lieder aus dieser Region nicht ansehen kann, weil sie von der Gema gesperrt wurden.
Da ich dieses Lied aber mit einer deutschen IP ansehen kann und nciht gesperrt ist, heißt es dass dieses Lied kein Copyright besitzt? Zumindest keines hier in Deutschland?

Muchos saludos
Steve
 

DoctorG

Aktives Mitglied

AW: Lizenz / Urheberrechte im Lied ?

Ok, Leute möchten also für eigene Sachen Bedinungen nennen. Soweit klar.

Jetzt wird Deine Frage allerdings wirklich kompliziert. Grund: das betrifft nun nicht mehr nur DAS Recht (damit meinen wir ja meist in D unser deutsches Recht) sondern viele Rechte (Rechtssysteme). Deutsches Recht, argentinsches Recht, mexikanisches Recht, brasilianisches Recht ... Zusätzlich betrifft Dein Punkt (auch in D, vermutlich auch in anderen Ländern) diverse Rechtsgebiete: Vertragsrecht/bürgerliches Recht (da sind z.B. Dinge wie Geschäftbedingungen, Textform, Formlosiskeit etc. drinnen, Urheberrecht und womöglich vielen mehr. Natürlich multiplizieren sich nun auch noch Länder und Rechtsgebiete!

Vermutlich kann das nicht mal mehr ein Anwalt beantworten sondern nur noch mehrere miteinander.

In D gehe ich (wie oben erwähnt) davon aus, dass das Vorgetragene gültig ist:
- man ist Urheber per Schöpfung (keine Anmeldung nötig wie in Copyrightländern)
- es besteht Vertragsfreiheit (im Rechtsrahmen kann man Verträge nach Wunsch formulieren)
- Verträge sind allgemein nicht an eine Textform gebunden
Wenn man also seinen Willen im Rahmen des Rechts singt und jemand möchte das betreffende Rechtsgut haben, dann gelten auch die gesungenen Regeln. Andernfalls (wie beim Schriftgut auch) kann man ein Produkt eben nicht nutzen. Oft verkannte Ausnahme: wenn sich ein Produkt an Endverbraucher richtet, kann ich gesetzlich garantierte Rechte wie Benutzbarkeit, Gewährleistung etc. nicht einschränken. Solche Klauseln kann ich zwar schreiben (oder singen), der Endverbraucher ist aber an solche Regeln nicht gebunden.

müsste sie sich im Prinzip mit den Managern oder MF musica in Verbindung setzen oder nicht?
GEMA: wie erwähnt - da muss man Mitglied sein, damit die überhaupt etwas für einen eintreibt. Von sich aus meldet sich die GEMA nicht bei einem Künstler. Du kannst nicht einfach etwas bei YT reinstellen, das wird vielleicht ein Hit und erwarten, dass die GEMA automatisch etwas für Dich eintreibt, wenn Leute dieses Ding dann covern. Denn: das macht die GEMA nur für Mitglieder. Mitglied sein kostet etwas Geld (nicht viel, aber eben etwas) und Werke musst Du dort meines Wissens dann anmelden.

Da ich nicht herausfinden konnte für welche Länder die GEMA alle zuständig ist, jedoch aber glaube dass die nur in Deutschland arbeitet

Zuständigkeit: die GEMA ist in Deutschland zuständig. Das hat zwei Bedeutungen:
- sie ist für deutsche Künstler (soweit sie ihre Mitglieder sind) zuständig
- sie ist für in Deutschland genutzte Werke zuständig (also auch für ausländische Künstler, wenn deren Werke in Deutschland im Fitness-Center, der Bar oder dem Fernsehen gespielt werden).

Die GEMA hat Verträge mit ihren Pendants in anderen Ländern (SUISA - Schweiz, BMI/ASCAP/Harry Fox - USA, SACEM - Frankreich ...). Wenn etwas auf deutschen Boden stattfindet, ist die GEMA bevollmächtigt vertretungsweise für die anderen Gesellschaften aktiv zu werden. Natürlich läuft das in anderen Ländern anders herum ebenso.

Da ich dieses Lied aber mit einer deutschen IP ansehen kann und nciht gesperrt ist, heißt es dass dieses Lied kein Copyright besitzt? Zumindest keines hier in Deutschland?
Das kann vieles heißen. Wenn die Künstler nicht bei der GEMA oder einer anderen solche Gesellschaft in ihrem Land registriert sind, ist das Ding z.B. sichtbar. "Kein Copyright" gibt es in Deutschland praktisch nicht. Hier gilt: jedes Werk (z.B. Dein gestriger Tagebuch-Eintrag) ist per se für den Schöpfer geschützt. Du musst in D nirgends ein Copyright eintragen oder ein Zeichen dran schreiben. Du kannst es allerdings, schadet nicht. Das Copyright in den Copyright-Ländern heißt: nur etwas, das man anmeldet, genießt Schutz. Ist unserem Patentrecht (für technische Erfindungen) ähnlich - da haben wir in Deutschland das Anmeldeprinzip, jedoch nicht im Urheberrecht.
Hier brauchst Du also auch keine Rechtsklauseln hinter den Song singen. Nun wäre spannend, woher das Lied ist. In den USA etwa (Copyright-Land) musste man für Werke ein Copyright beantragen - bei der Library of Congress. Da wäre eine gesungene Willenserklärung nutzlos gewesen. Allerdings hat sich dies mit dem DMCA geändert. Mag sein, das das heute ein zulässige Lösung wäre. Vielleicht weiß das jemand genauer. Über die möglichen Regelungen einzelner lateinamerikanischer Staaten weiß ich nichts außer, dass sie ganz sicher in den jeweiligen Ländern gültig sein werden.
Soweit meine persönlichen Einschätzungen.

Bin wegen der Länge nicht noch mal zur Korrektur drüber - muss heute so gehen.
 

SteffenHH

Steve Salvador

AW: Lizenz / Urheberrechte im Lied ?

Vermutlich kann das nicht mal mehr ein Anwalt beantworten sondern nur noch mehrere miteinander.
Ja, da denke ich haste du Recht.
- Verträge sind allgemein nicht an eine Textform gebunden
Dieser kleiner Satz beantwortet im Prinzip meine Frage :S Auf jeden Fall gut zu wissen.
Nun wäre spannend, woher das Lied ist.

Hochgeladen wurde das Video als erstes von ProductoBoliviano, also anscheinend eine Bolivianische Produktion (mit Sängern aus verschiedenen Ländern).
Bin wegen der Länge nicht noch mal zur Korrektur drüber - muss heute so gehen.

Halb so schlimm, ich habe keine Rechtschreibfehler gefunden, und wenn, dann hätte ich sie behalten :)

Also vielen herzlichen Dank an dich DoctorG, aber natürlich auch an die anderen :)

Muchos saludos
Steve
 
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