AW: Lizenz / Urheberrechte im Lied ?
Ok, Leute möchten also für eigene Sachen Bedinungen nennen. Soweit klar.
Jetzt wird Deine Frage allerdings wirklich kompliziert. Grund: das betrifft nun nicht mehr nur DAS Recht (damit meinen wir ja meist in D unser deutsches Recht) sondern viele Rechte (Rechtssysteme). Deutsches Recht, argentinsches Recht, mexikanisches Recht, brasilianisches Recht ... Zusätzlich betrifft Dein Punkt (auch in D, vermutlich auch in anderen Ländern) diverse Rechtsgebiete: Vertragsrecht/bürgerliches Recht (da sind z.B. Dinge wie Geschäftbedingungen, Textform, Formlosiskeit etc. drinnen, Urheberrecht und womöglich vielen mehr. Natürlich multiplizieren sich nun auch noch Länder und Rechtsgebiete!
Vermutlich kann das nicht mal mehr ein Anwalt beantworten sondern nur noch mehrere miteinander.
In D gehe ich (wie oben erwähnt) davon aus, dass das Vorgetragene gültig ist:
- man ist Urheber per Schöpfung (keine Anmeldung nötig wie in Copyrightländern)
- es besteht Vertragsfreiheit (im Rechtsrahmen kann man Verträge nach Wunsch formulieren)
- Verträge sind allgemein nicht an eine Textform gebunden
Wenn man also seinen Willen im Rahmen des Rechts singt und jemand möchte das betreffende Rechtsgut haben, dann gelten auch die gesungenen Regeln. Andernfalls (wie beim Schriftgut auch) kann man ein Produkt eben nicht nutzen. Oft verkannte Ausnahme: wenn sich ein Produkt an Endverbraucher richtet, kann ich gesetzlich garantierte Rechte wie Benutzbarkeit, Gewährleistung etc. nicht einschränken. Solche Klauseln kann ich zwar schreiben (oder singen), der Endverbraucher ist aber an solche Regeln nicht gebunden.
müsste sie sich im Prinzip mit den Managern oder MF musica in Verbindung setzen oder nicht?
GEMA: wie erwähnt - da muss man Mitglied sein, damit die überhaupt etwas für einen eintreibt. Von sich aus meldet sich die GEMA nicht bei einem Künstler. Du kannst nicht einfach etwas bei YT reinstellen, das wird vielleicht ein Hit und erwarten, dass die GEMA automatisch etwas für Dich eintreibt, wenn Leute dieses Ding dann covern. Denn: das macht die GEMA nur für Mitglieder. Mitglied sein kostet etwas Geld (nicht viel, aber eben etwas) und Werke musst Du dort meines Wissens dann anmelden.
Da ich nicht herausfinden konnte für welche Länder die GEMA alle zuständig ist, jedoch aber glaube dass die nur in Deutschland arbeitet
Zuständigkeit: die GEMA ist in Deutschland zuständig. Das hat zwei Bedeutungen:
- sie ist für deutsche Künstler (soweit sie ihre Mitglieder sind) zuständig
- sie ist für in Deutschland genutzte Werke zuständig (also auch für ausländische Künstler, wenn deren Werke in Deutschland im Fitness-Center, der Bar oder dem Fernsehen gespielt werden).
Die GEMA hat Verträge mit ihren Pendants in anderen Ländern (SUISA - Schweiz, BMI/ASCAP/Harry Fox - USA, SACEM - Frankreich ...). Wenn etwas auf deutschen Boden stattfindet, ist die GEMA bevollmächtigt vertretungsweise für die anderen Gesellschaften aktiv zu werden. Natürlich läuft das in anderen Ländern anders herum ebenso.
Da ich dieses Lied aber mit einer deutschen IP ansehen kann und nciht gesperrt ist, heißt es dass dieses Lied kein Copyright besitzt? Zumindest keines hier in Deutschland?
Das kann vieles heißen. Wenn die Künstler nicht bei der GEMA oder einer anderen solche Gesellschaft in ihrem Land registriert sind, ist das Ding z.B. sichtbar. "Kein Copyright" gibt es in Deutschland praktisch nicht. Hier gilt: jedes Werk (z.B. Dein gestriger Tagebuch-Eintrag) ist per se für den Schöpfer geschützt. Du musst in D nirgends ein Copyright eintragen oder ein Zeichen dran schreiben. Du kannst es allerdings, schadet nicht. Das Copyright in den Copyright-Ländern heißt: nur etwas, das man anmeldet, genießt Schutz. Ist unserem Patentrecht (für technische Erfindungen) ähnlich - da haben wir in Deutschland das Anmeldeprinzip, jedoch nicht im Urheberrecht.
Hier brauchst Du also auch keine Rechtsklauseln hinter den Song singen. Nun wäre spannend, woher das Lied ist. In den USA etwa (Copyright-Land) musste man für Werke ein Copyright beantragen - bei der Library of Congress. Da wäre eine gesungene Willenserklärung nutzlos gewesen. Allerdings hat sich dies mit dem DMCA geändert. Mag sein, das das heute ein zulässige Lösung wäre. Vielleicht weiß das jemand genauer. Über die möglichen Regelungen einzelner lateinamerikanischer Staaten weiß ich nichts außer, dass sie ganz sicher in den jeweiligen Ländern gültig sein werden.
Soweit meine persönlichen Einschätzungen.
Bin wegen der Länge nicht noch mal zur Korrektur drüber - muss heute so gehen.