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Logo Rechteerklärung

Foos

Member

Hallo,

ein Kunde von mir möchte für ein Logo, welches ich ihm gemacht habe, die Bestätigung dass ich das selbst entworfen habe, etc. pp.

Ist das nötig? Muss ich das machen? Habt ihr sowas schon mal gemacht? Gibts da irgendwelche Vordrucke?
 

hanco

ex

AW: Logo Rechteerklärung

Wenn der Kunde das möchte, dann ist es sicher notwendig. Damit will er ausschließen, dass er wg. Urheberrechts- und/oder Markenrechtsverletzungen verklagt wird.

Insofern setz Dich mit einem Anwalt zusammen, der sich mit der Materie beschäftigt.
 

planetlotty

Außerirdisch

AW: Logo Rechteerklärung

Wenn du das Logo wirklich selbst entworfen hast und auch sonst keine fremde Elemente eingebaut hast, also keine Copyright´s verletzt hast, dann ist es doch kein Problem!

Schreib deinem Kunden , wenn er sowas unbedigt haben möchte , einen kurtzen Einzeiler.Unterschreib ihn und ab in die Post .
Würde ich dem Kunden halt auch berechnen!
Extra Arbeit , extra Geld !
LG.
 

aaarghh

Kann PCs einschalten

AW: Logo Rechteerklärung

Also wenn Du das dem Kunden in Rechnung stellen solltest, musst Du Dich in Zukunft mit diesem Kunden bestimmt nicht mehr unnötig beschäftigen, weil dieser sich andere Leute suchen wird.
Wer so etwas zur kostenpflichtigen Aktion macht, hat -sorry- überhaupt keine Ahnung vom Umgang mit Kunden!
 

planetlotty

Außerirdisch

AW: Logo Rechteerklärung

Also wenn Du das dem Kunden in Rechnung stellen solltest, musst Du Dich in Zukunft mit diesem Kunden bestimmt nicht mehr unnötig beschäftigen, weil dieser sich andere Leute suchen wird.
Wer so etwas zur kostenpflichtigen Aktion macht, hat -sorry- überhaupt keine Ahnung vom Umgang mit Kunden!

Da hast du bestimmt nicht so ganz unrecht, aber es kommt darauf an wie man dass verpackt!
Man muss dem Kunden ja nicht auf die Nase binden, dass der Brief was extra kostet.
 
E

essdreipro

Guest

AW: Logo Rechteerklärung

ich denke, der Tipp mit dem Rechtsanwalt sollte der erste Schritt für dich sein ... allein schon um mögliche Anschluss-Forderungen des Kunden in Ruhe entgegen zu sehen ... z.B. wenn er das Logo für Eigen-Werbung einsetzen möchte ... da es ja dein geistiges Eigentum ist und bleiben wird, solltest Du dich auch persönlich absichern ...
 

gefrorene_wand

Angekommener

AW: Logo Rechteerklärung

da es ja dein geistiges Eigentum ist und bleiben wird, solltest Du dich auch persönlich absichern ...

Normalerweise wird das geistige Eigentum mit Zustellung der Rechnung und dem pünktlichen Begleichen derselben in vollem Umfang auf den Auftraggeber übertragen.

Das heißt das geistiges Eigentum im eigentlichen Sinne abgetreten wird. "Heißt das abgetreten???" , glaube schon.

Der Designer / Grafiker hat somit an seinem Werk genau soviel Rechte wie die Queen von England. Überlegt mal man könnte trotzdem Rechte geltend machen. Da wäre ja keine Firma mehr vor Klagen von Designern sicher wenn diese mal eine zusätzliche Finanzspritze brauchen. Frei nach dem Motto "Wirtschaftkrise macht´s möglich". Oder das Logo soll mal eine Genralüberholung bekommen. Da dürfte kein Grafiker seine Hand ans LOGO legen. Ne, ne Leute, so funktioniert das wahrscheinlich nicht
 

wex_stallion

Motzerator

Teammitglied
PSD Beta Team
AW: Logo Rechteerklärung

Normalerweise wird das geistige Eigentum mit Zustellung der Rechnung und dem pünktlichen Begleichen derselben in vollem Umfang auf den Auftraggeber übertragen.

Schwachsinn. Wie willst du denn geistiges Eigentum übertragen? Die passende Hirnwindung rausoperieren und dem Kunden schicken?

r Designer / Grafiker hat somit an seinem Werk genau soviel Rechte wie die Queen von England.

Noch mehr Schwachsinn.


Der Auftraggeber erhält ein Nutzungsrecht.
Dieses Nutzungsrecht kann (muss nicht) zeitlich und räumlich eingeschränkt sein, teils auch medienbezogen.
 

Dennis

aka denyo111

AW: Logo Rechteerklärung

Normalerweise wird das geistige Eigentum mit Zustellung der Rechnung und dem pünktlichen Begleichen derselben in vollem Umfang auf den Auftraggeber übertragen.
[...]

Der Designer / Grafiker hat somit an seinem Werk genau soviel Rechte wie die Queen von England.

Müll...!

Die Rechte können sehr wohl eingeschränkt sein....zeitlich, räumlich oder auch auf bestimmte Auflagen.

Und: Egal, was die Nutzungsrechte sagen. Das Urheberrecht verbleibt in jedem Fall beim Grafiker.
 

hanco

ex

AW: Logo Rechteerklärung

Wenn du das Logo wirklich selbst entworfen hast und auch sonst keine fremde Elemente eingebaut hast, also keine Copyright´s verletzt hast, dann ist es doch kein Problem!

Schreib deinem Kunden , wenn er sowas unbedigt haben möchte , einen kurtzen Einzeiler.Unterschreib ihn und ab in die Post .
Würde ich dem Kunden halt auch berechnen!
Extra Arbeit , extra Geld !
LG.

Jo - und da ist es wieder - das gefährliche Halbwissen.
Denn genau da liegt der Hase im Pfeffer. Deshalb ist es nötig, dass der TE einen entsprechenden Anwald zu Rate zieht.
Auch wenn er das Logo selbst erstellt hat, kann es dennoch sein, dass selbiges in ähnlicher Form bereits existiert.
Der TE wäre nicht der erste, der der Meinung ist, er hätte etwas selbst erstellt, aber letztlich nur eine Kopie aus der unbewußten Erinnerung benutzt.
Die Folge wären lange und teure Rechtstreitigkeiten, die vor Gericht ausgetragen würden. Deshalb will der Kunde das haben - und ohne weiteres mal nen Einzeiler fertig machen und unterschreiben - das kann mal locker ein paar Tausende Euro kosten.
 
Zuletzt bearbeitet:

gefrorene_wand

Angekommener

AW: Logo Rechteerklärung

Schwachsinn. Wie willst du denn geistiges Eigentum übertragen? Die passende Hirnwindung rausoperieren und dem Kunden schicken?



Noch mehr Schwachsinn.


Der Auftraggeber erhält ein Nutzungsrecht.
Dieses Nutzungsrecht kann (muss nicht) zeitlich und räumlich eingeschränkt sein, teils auch medienbezogen.

Geistiges Eigentum in dem Sinne nicht. Ich gebe zu das war etwas unglücklich von mir ausgedrückt. Klar kann man Geist nicht überschreiben, soweit sollst du Recht haben.

Aber wenn du mir ernsthaft weismachen willst das der Kunde für eine gewisse Zeit bezahlt und dann die Nutzungsrechte zurückgeben muß oder nochmal zahlen soll, das glaube ich noch weniger. Nutzungsrechte? Das ist genau so ein Schwachsinn. Wenn ich mein Logo z.B. etwas ändern mächte, soll ich den Designer jedesmal fragen?
Nichts für ungut, da du aber selber wahrscheinlich kein Jurist bist, lege ich deine Kommentare wie auch die von uns ab als Mutmaßung.

Vielleicht lese ich ja auch mal etwas davon in der Commag. Impressumpflichten wurden ja bereits sehr gut behandelt. Wie wäre es denn mal mit Logorechte.
 
Zuletzt bearbeitet:

hanco

ex

AW: Logo Rechteerklärung

Geistiges Eigentum in dem Sinne nicht. Ich gebe zu das war etwas unglücklich von mir ausgedrückt. Klar kann man Geist nicht überschreiben, soweit sollst du Recht haben.

Aber wenn du mir ernsthaft weismachen willst das der Kunde für eine gewisse Zeit bezahlt und dann die Nutzungsrechte zurückgeben muß oder nochmal zahlen soll, das glaube ich noch weniger. Nutzungsrechte? Das ist genau so ein Schwachsinn. Wenn ich mein Logo z.B. etwas ändern mächte, soll ich den Designer jedesmal fragen?
Nichts für ungut, da du aber selber wahrscheinlich kein Jurist bist, lege ich deine Kommentare wie auch die von uns ab als Mutmaßung.

Ist es nicht. Der Kunde erwirbt in jedem Falle lediglich die Nutzungsrechte. Und wie die ggf. begrenzt sind - das hängt vom Vertrag ab. Das ist definitiv kein Schwachsinn, das ist Marktwirtschaft und schützt vor rechtlichen Folgen.

Die Urheberrechte bleiben GRUNDSÄTZLICH beim Ersteller.

Vielleicht lese ich ja auch mal etwas davon in der Commag. Impressumpflichten wurden ja bereits sehr gut behandelt. Wie wäre es denn mal mit Logorechte.

Wird es deshalb schon nicht geben, weil es keine "Logorechte" gibt.
Und das zu klären - dazu müsstest Du das Vertragsrecht und das Urheberrecht komplett auseinandernehmen.
 
Zuletzt bearbeitet:

gefrorene_wand

Angekommener

AW: Logo Rechteerklärung

Ist es nicht. Der Kunde erwirbt in jedem Falle lediglich die Nutzungsrechte. Und wie die ggf. begrenzt sind - das hängt vom Vertrag ab. Das ist definitiv kein Schwachsinn, das ist Marktwirtschaft und schützt vor rechtlichen Folgen.

Die Urheberrechte bleiben GRUNDSÄTZLICH beim Ersteller.

Dieses Thema wurden so oft hier hin und hergewälzt. Vielleicht heißt das Nuzungsrechte aber ich muß doch wohl nicht jedesmal fragen, darf ich kugelschreiber benutzen? darf ich Shirts drucken lassen? und erstmal Stickdateien, da wird das Logo total verändert und das von anderen Designern. Leider ist tatsächlich so das 99,9 % hier nur aus einem Halbwissen heraus sich an den Beiträgen beteiligen. Sonst wäre ja auch kein Leben im Forum, wir sind nunmal alle keine Juristen.
Aber das wäre doch mal ein Anreiz das Thema in der Commag ernsthaft zu behandeln.
 

Babamungipa

grumpy

AW: Logo Rechteerklärung

Aber wenn du mir ernsthaft weismachen willst das der Kunde für eine gewisse Zeit bezahlt

Es geht hier nicht um Weismachen, sondern um die klare Bestimmung der eingeräumten Rechte.

Weniger/ kürzere/ von der Nutzungsart beschränkte sind im Normalfall billiger.....

im Zweifel will der Kunde für kleines Geld "auf ewig" alles,
der Designer wird versuchen, sich alles was er überträgt auch bezahlen zu lassen.

Irgendwo zwischen diesen beiden Polen trifft man sich in der Praxis.
 

hanco

ex

AW: Logo Rechteerklärung

nur aus einem Halbwissen heraus

Das solltest Du Dir mal durch den Kopf gehen lassen. Allein, was du in diesem Beitrag für Schwachsinn wieder von Dir gibst lässt mich nur noch den Kopf schütteln. Du wirfst Sachen durcheinander, die nichts, aber wirklich überhaupt nichts, miteinander zu tun haben.

Und wie ich bereits sagte - das Urheberrecht und das Nutzungsrecht - das sind seeeeeeeeehr weit gefasste Bereiche. Dann noch dazu das Vertragsrecht - es wurden ganze Bücher darüber geschrieben. Mach dir doch mal die Mühe und geh in die nächste Bibliothek.
 

Dennis

aka denyo111

AW: Logo Rechteerklärung

Bei einem Logo werden sicher andere Nutzungsrechte vereinbart, als bei einem Flyer, das ändert nichts daran, dass es diese gibt und dass man sich an diese zu halten hat.

Und ja: wenn ein Logo (oder sonst ein Werk) geändert werden soll, dann liegt das Recht dieser Änderung beim Urheber.

Legt der Inhaber des Logos selber Hand an oder beauftragt er einen anderen Grafiker liegt ein Verstoß gegen das Urheberrecht vor, der entsprechend geahndet werden kann.
 
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