Außerirdisch
aka denyo111
Würde ich dem Kunden halt auch berechnen!
Extra Arbeit , extra Geld !
Außerirdisch
Also wenn Du das dem Kunden in Rechnung stellen solltest, musst Du Dich in Zukunft mit diesem Kunden bestimmt nicht mehr unnötig beschäftigen, weil dieser sich andere Leute suchen wird.
Wer so etwas zur kostenpflichtigen Aktion macht, hat -sorry- überhaupt keine Ahnung vom Umgang mit Kunden!
Außerirdisch
essdreipro
Guest
Angekommener
da es ja dein geistiges Eigentum ist und bleiben wird, solltest Du dich auch persönlich absichern ...
Normalerweise wird das geistige Eigentum mit Zustellung der Rechnung und dem pünktlichen Begleichen derselben in vollem Umfang auf den Auftraggeber übertragen.
r Designer / Grafiker hat somit an seinem Werk genau soviel Rechte wie die Queen von England.
aka denyo111
Normalerweise wird das geistige Eigentum mit Zustellung der Rechnung und dem pünktlichen Begleichen derselben in vollem Umfang auf den Auftraggeber übertragen.
[...]
Der Designer / Grafiker hat somit an seinem Werk genau soviel Rechte wie die Queen von England.
ex
Wenn du das Logo wirklich selbst entworfen hast und auch sonst keine fremde Elemente eingebaut hast, also keine Copyright´s verletzt hast, dann ist es doch kein Problem!
Schreib deinem Kunden , wenn er sowas unbedigt haben möchte , einen kurtzen Einzeiler.Unterschreib ihn und ab in die Post .
Würde ich dem Kunden halt auch berechnen!
Extra Arbeit , extra Geld !
LG.
Angekommener
Schwachsinn. Wie willst du denn geistiges Eigentum übertragen? Die passende Hirnwindung rausoperieren und dem Kunden schicken?
Noch mehr Schwachsinn.
Der Auftraggeber erhält ein Nutzungsrecht.
Dieses Nutzungsrecht kann (muss nicht) zeitlich und räumlich eingeschränkt sein, teils auch medienbezogen.
ex
Geistiges Eigentum in dem Sinne nicht. Ich gebe zu das war etwas unglücklich von mir ausgedrückt. Klar kann man Geist nicht überschreiben, soweit sollst du Recht haben.
Aber wenn du mir ernsthaft weismachen willst das der Kunde für eine gewisse Zeit bezahlt und dann die Nutzungsrechte zurückgeben muß oder nochmal zahlen soll, das glaube ich noch weniger. Nutzungsrechte? Das ist genau so ein Schwachsinn. Wenn ich mein Logo z.B. etwas ändern mächte, soll ich den Designer jedesmal fragen?
Nichts für ungut, da du aber selber wahrscheinlich kein Jurist bist, lege ich deine Kommentare wie auch die von uns ab als Mutmaßung.
Vielleicht lese ich ja auch mal etwas davon in der Commag. Impressumpflichten wurden ja bereits sehr gut behandelt. Wie wäre es denn mal mit Logorechte.
Angekommener
Ist es nicht. Der Kunde erwirbt in jedem Falle lediglich die Nutzungsrechte. Und wie die ggf. begrenzt sind - das hängt vom Vertrag ab. Das ist definitiv kein Schwachsinn, das ist Marktwirtschaft und schützt vor rechtlichen Folgen.
Die Urheberrechte bleiben GRUNDSÄTZLICH beim Ersteller.
grumpy
Aber wenn du mir ernsthaft weismachen willst das der Kunde für eine gewisse Zeit bezahlt
ex
nur aus einem Halbwissen heraus
aka denyo111
grumpy
Leider ist tatsächlich so das 99,9 % hier nur aus einem Halbwissen heraus sich an den Beiträgen beteiligen.
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