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meine bilder mit ihrem wasserzeichen veröffentlicht, darf sie das?

cuqui

NachtEule

hallo ihr lieben,
ich habe vor ca. 1 jahr eine bekannte fotografiert. diese bilder hat sie bearbeitet, bzw. verändert und auf ihre homepage mit ihrem wasserzeichen veröffentlich.
über ihre hompage bietet sie an, bilder zu bearbeiten ( gegen bezahlung ) als beispiel hat sie wie schon gesagt meine bilder benutzt.
Nun.. meine frage ist ? darf sie das? Ich denke nicht, aber ich bin mir nicht sicher.
Im prinzip habe ich nichts dagegen, finde es aber nicht in ordnung ohne zu fragen, ihr wasserzeichen drauf zu machen und es als ihre auszugeben, auch wenn sie drauf ist.
was meint ihr dazu?
 

Fotografie

Frontfokus

Griesgram de luxe

AW: meine bilder mit ihrem wasserzeichen veröffentlicht, darf sie das?

Ein Hinweis auf Dich als Urheberin der Fotos wäre zumindest nötig gewesen und natürlich zumindest mal bescheid zu sagen.
Die Bildrechte liegen ja bei Dir, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
Genau genommen darf sie die Bilder nichtmal bearbeiten ohne Dein Einverständnis.
Ich würde sie einfach mal drauf ansprechen, sowas lässt sich doch in einem einfachen Gespräch vom Tisch bringen.
Neugierig hast Du mich aber schon gemacht. Würdest Du mal einen Link posten (oder auch per PN) ?
 

Soullight

Nicht mehr ganz neu hier

AW: meine bilder mit ihrem wasserzeichen veröffentlicht, darf sie das?

Spannende Frage...
ich sehe dich als die Urheberin der Bilder an, sie jedoch, da sie drauf abgebildet ist, hat das "Recht am eigenen Bild". Dies klärt jedoch noch nicht ob sie das darf. Bin gespannt auf die Beiträge der "Rechtssicheren" hier im Forum.
 

negiie

Maler und M0dellierer

AW: meine bilder mit ihrem wasserzeichen veröffentlicht, darf sie das?

ALso im Recht bist du ohne wenn und aber . Ich würde mir dennoch schaebig vorkommen da nerv zu machen oder mir was bei zu denken . Meine Kumpels , Freundinnen wie auch immer würden nicht fragen da sie wuessten dass sies dürfen sag ich mal . Bleibt ja in der Familie . Nun weis ich aber nicht was das fuer ne " Bekannte " ist also bilde ich mir da keine Meinung drueber .



Wie gesagt im Recht bist / wärst du .

Liebe Grueße

Der Negiie
 
Zuletzt bearbeitet:

B00mer

Farbensammlerin

AW: meine bilder mit ihrem wasserzeichen veröffentlicht, darf sie das?

Du bist im Recht! Es sei denn Ihr habt mal unter Zeugen vereinbart, dass sie das so machen kann. Ich finde es nicht ok, dass sie ihr Wasserzeichen auf die Bilder macht. Bzw. das ist rechtlich nicht haltbar. Zumindest muss sie auf Dich verweisen.
 

CrazyLopp

Hat es drauf

AW: meine bilder mit ihrem wasserzeichen veröffentlicht, darf sie das?

Wie die anderen auch schon sagten bist du im Recht und so ist es auch egal ob Sie auf dem Bild abgebildet ist, das ist höchstens wichtig wenn du das Bild kommerziell nutzen willst dann brauchst du nämlich ein Einverständnis von Ihr...
Aber genauso ist es auch anders herum!
 

MikeHansen

nicht mehr ganz neu hier.

AW: meine bilder mit ihrem wasserzeichen veröffentlicht, darf sie das?

Hallo cuqui,
nein. Das darf sie alles nicht. Du hat die Aufnahmen doch fotografiert, also bist bist Du die Urheberin dieser Fotos. Hast Du ihr irgendwelche Nutzungsrechte eingeräumt?
 

cuqui

NachtEule

ALso im Recht bist du ohne wenn und aber . Ich würde mir dennoch schaebig vorkommen da nerv zu machen oder mir was bei zu denken .

Wie gesagt im Recht bist / wärst du .

Liebe Grueße

Der Negiie

wie ich schon sagte, im prinzip habe ich nichts dagegen, ich hatte sie aber damals gefragt ob ich sie ins internet stellen dürfte ( man erkennt sie nicht, sind nur körperteile) und sie hat es verneint, was für mich auch in ordnung war und ich es respektiert habe.

Du bist im Recht! Es sei denn Ihr habt mal unter Zeugen vereinbart, dass sie das so machen kann. Ich finde es nicht ok, dass sie ihr Wasserzeichen auf die Bilder macht. Bzw. das ist rechtlich nicht haltbar. Zumindest muss sie auf Dich verweisen.

nein, es wurde nie vereinbart dass sie es machen kann.

Wie die anderen auch schon sagten bist du im Recht und so ist es auch egal ob Sie auf dem Bild abgebildet ist, das ist höchstens wichtig wenn du das Bild kommerziell nutzen willst dann brauchst du nämlich ein Einverständnis von Ihr...
Aber genauso ist es auch anders herum!

das denke ich auch. genauso ist es anders herum.

Hallo cuqui,
nein. Das darf sie alles nicht. Du hat die Aufnahmen doch fotografiert, also bist bist Du die Urheberin dieser Fotos. Hast Du ihr irgendwelche Nutzungsrechte eingeräumt?

nein, ich habe ihr keine nutzungsrechte eingeräumt. was mich etwas ärgert ist nur dass sie es als ihre bilder ausgibt. da es nur körperteile sind, erkennt man sie nicht, es könnte also jede belibige frau sein die sie fotografiert hat.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:

Micha8583

Padawan

AW: meine bilder mit ihrem wasserzeichen veröffentlicht, darf sie das?

Hier auch noch mein Senf:
Du hast die Urheberrechte, sie die Persönlichkeitsrechte. So lange der eine (verzeihung: die eine...) nicht auf ihr Recht verzichtet, darf der andere nicht veröffentlichen (in welcher Form auch immer). Ausnahmen sind Menschenmengen, oder Aufnahmen, bei denen die abgebildete Person für die Aufnahme irrelevant ist (da ich kein Jurist bin, möge man mir bitte unzulängliche Formulierungen als Gramattikfehler auslegen; ich verweise auf die entsprechenden Links hier im Forum):
Um aber eine Goldene Brücke zu bauen: sie bietet doch die Bearbeitung der Bilder, nicht aber Fotos selber an. Da sollte es doch möglich sein, auf der HP ein Quellverweis auf dich zu legen (Foto by Annie Leibovitz oder so....)
Gruß,
Michael.
 

cuqui

NachtEule

AW: meine bilder mit ihrem wasserzeichen veröffentlicht, darf sie das?

Um aber eine Goldene Brücke zu bauen: sie bietet doch die Bearbeitung der Bilder, nicht aber Fotos selber an. Da sollte es doch möglich sein, auf der HP ein Quellverweis auf dich zu legen (Foto by Annie Leibovitz oder so....)
.

sie bietet sowohl auf bearbeitung wie auch auf fotografieren an.
 

GoMeZ

Allrounddilettant

AW: meine bilder mit ihrem wasserzeichen veröffentlicht, darf sie das?

sie bietet sowohl auf bearbeitung wie auch auf fotografieren an.

.. das wiederum finde ich dann schon ganz schön dreist, wenn sie Dich dann nicht als Fotografin nennt, aber ihr Wasserzeichen auf DEINE Fotos bappt (die sie auch noch nicht mal hätte bearbeiten, geschweige denn ohne Deine Zustimmung hätte veröffentlichen dürfen)!

LG, der GoMeZ
 

bluelu_china

Noch nicht viel geschrieben

AW: meine bilder mit ihrem wasserzeichen veröffentlicht, darf sie das?

....zur Rechtslage ist ja schon alles gesagt. Also, schnapp Dir das Telefon oder schreib eine nette Mail und schafft das Ganze aus der Welt. Meiner Erfahrung nach ist das Ganze innerhalb einer halben Stunde bei einer Tasse Kaffe abgehakt.

Wenn sich keine Einigung finden lässt, verbuche es als Lehrgeld und vergiss es. Diese Geschichte vor den Kadi zu ziehen lohnt wirklich nicht......


Just my 2 cents.


Bluelu
 

Kleiner_Onkel

Noch nicht viel geschrieben

AW: meine bilder mit ihrem wasserzeichen veröffentlicht, darf sie das?

Ich finde den Rat von bluelu_china sehr gut und wichtig!!!
Recht hin oder her, es muss geklärt werden... und zwar zwischen zwei erwachsenen Menschen.

Du bist im Recht, ohne jeden Zweifel, die Frage ist ja jetzt nur noch wie und ob dieses Recht durchsetzen willst.

lg
Kai
 

attrip

Typographin

AW: meine bilder mit ihrem wasserzeichen veröffentlicht, darf sie das?

ich hatte sie aber damals gefragt ob ich sie ins internet stellen dürfte ( man erkennt sie nicht, sind nur körperteile) und sie hat es verneint
Freundschaft als Einbahnstraße!?!
Na ja, hattest ja schon geschrieben, dass es "nur" eine Bekannte war.
Das könnte bei Deiner Argumentation ev. hilfreich sein:
Fotorecht für Fotografen: Karsten + Schubert - Rechtsanwälte für Wirtschafts- und Unternehmensrecht - Berlin
 

MyFloh

Picturefan

AW: meine bilder mit ihrem wasserzeichen veröffentlicht, darf sie das?

Wenn die Bekannte so etwas macht, hat Sie entweder keine Ahnung von der Rechtslage, oder macht es mutmaßlich. Du solltes Dich fragen, ob Du so jemenden zu Deinem Bekanntenkreis zählen möchtest.
Die Situation in einem Gespräch klären finde ich sehr gut! Wenn Du es nicht tust, kann das auch in künftigen Aktionen eskalieren.

Nur Mut, viel Glück MyFloh.
 

Kleiner_Onkel

Noch nicht viel geschrieben

AW: meine bilder mit ihrem wasserzeichen veröffentlicht, darf sie das?

Man darf aber auch nicht vergessen, dass sowas manchmal aus Unkenntnis passiert. Daher scheint es mir hier dringend angeraten, erstmal die Positionen zu klären damit jeder die Gründe des anderen kennt.

Manchmal klärt es sich dann von alleine auf. "Was? _Daran habe ich nicht gedacht, sorry..."

Und wenn nicht ist auch die Frage, ob man den Stress in Kauf nimmt um sein gutes Recht durchzusetzen. Oder aber man hakt es unter Erfahrung ab. Was nu das Richtige ist, muss jeder mit sich selbst ausmachen.

lg
Kai
 

bluelu_china

Noch nicht viel geschrieben

AW: meine bilder mit ihrem wasserzeichen veröffentlicht, darf sie das?

....und noch eine kleine Anmerkung, es lohnt sich immer, einen Vertrag aufzusetzen. Das klingt jetzt zwar ziemlich mit Kanonen auf Spatzen geschossen, aber damit macht man sich (als Fotograf) und das Modell bewusst, wie die Lage ist. Freunde und Bekannte werden es verstehen, wenn man es ihnen erklärt und Leute, die man nicht kennt sowieso.....

Naja, hinter her ist man immer schlau.....


Grüße

Bluelu
 
I

IchoTolot

Guest

AW: meine bilder mit ihrem wasserzeichen veröffentlicht, darf sie das?

Das Recht am eigenen Bild ist in Deutschland klar geregelt -
siehe .
 

Tim_Kim

Aktives Mitglied

AW: meine bilder mit ihrem wasserzeichen veröffentlicht, darf sie das?

Zur Sachlage:
So klar, dass sie es nicht darf, wie hier einige behaupten, ist die Sache nicht. Wenn ein Werk verändert wird und ein eigenständiges Werk daraus entsteht, kann die Bildbearbeiterin für das neu geschaffene Werk als Urheberin gelten. Notfalls müssten Gerichte entscheiden, ob das neue Werk eine ausreichende Schöpfungshöhe erreicht, um als eigenständig zu gelten.

Ist das nicht der Fall, greift das ursprüngliche Urheberrecht der Fotografin mit allen daraus zur Verfügungen stehenden rechtlichen Mitteln.

Das würde hier bedeuten, dass die Veröffentlichung unterbunden werden kann und, falls gewünscht, sogar die unberechtigte Nutzung des Bildmaterials in Rechnung gestellt werden kann.

Zur persönlichen Lage:
Da ich der Schilderung nach davon ausgehe, dass die Bearbeitung keine nennenswerte Schöpfungshöhe erreicht und das Ursprungsbild noch der Fotografien zuordenbar ist, würde ich zunächst das Gespräch mit der Bildbearbeiterin nutzen und hierin die Bedingungen klären unter denen sie das Bild weiter nutzen darf. Das muss keinesfalls vertraglich festgehalten werden, die mündliche Vereinbarung reicht.

Beispielsweise könnte man sich dahingehend einigen, dass beide die Bilder veröffentlichen dürfen, die Fotografin das Original und das Modell die Bearbeitung, ggf. mit dem Hinweis auf die Fotografin.

Ganz allgemein:
Eine Bearbeitung fremden Bildmaterials ist erlaubt. Nicht erlaubt, ist die Veröffentlichung dieses Bildmaterials, solange vom Urheber kein Einverständnis vorliegt. Unerheblich ist dabei, wer auf dem Foto abgebildet ist. Leider ist diese Rechtslage den Abgebildeten oft nicht bekannt, da sie fälschlicherweise annehmen, sie könnten mir "ihrem" Bild machen, was sie wollen.
 

Hades13

Irgendwas

AW: meine bilder mit ihrem wasserzeichen veröffentlicht, darf sie das?

Zum Rechtlichen hast du ja genug und was das Erst mal reden angeht ebenso, jetzt wäre jedoch ein Link zur Seite mal wirklich interessant um sich ein Bild zu machen.
Es gibt ja sicher noch andere die dann aus der Situation lernen können.

Gruß
 
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