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Model Release in anderen Ländern?

were

Aktives Mitglied

Hallo,

ich plane ein Fotobuch herauszugeben, natürlich mit der Absicht dieses über BoD zu verkaufen. Nun habe ich schon mal zu meinem Thema viele schöne Fotos, aber alle microstock geprägt wie ich bin menschenleer.

Das Interessante an solchen Büchern sind für mich neben schönen Landschaftsaufnahmen eben auch die Menschen, die in solchen Landschafte leben. Allerdings habe ich Schwierigkeiten, mir das Vorgehen so recht vorzustellen. Habe ich dann ein Bündel Modelreleases, in Landessprache übersetzt und versuche Menschen, die vielleicht nicht einmal schreiben können in einer Sprache, die ich nicht beherrsche zur Unterschrift zu bewegen?
Wie ist das überhaupt in anderen Ländern geregelt?

Die Bilder habe ich in Rumänien gemacht und ich hätte natürlich auch zu gerne Menschen mit dabei.

Wenn ich mir ähnliche Reportagen und Bücher ansehe, kann ich mir oftmals nicht vorstellen, dass da wirklich mit den abgebildeten Personen immer ein Modelrelease-Vertrag geschlossen wurde.

Weiss da jemand was darüber?
 

Fotografie

berniecook

Photo-Fan

AW: Model Release in anderen Ländern?

Hallo,
Meine Meinung dazu:
Ich gehe davon aus, dass Du Bilder von Menschen meinst, die nicht Teil des öffentlichen Lebens in Rumänien sind.
Die gesetzlichen Regeln bei uns sind klar. Rumänien ist Mitglied der EU. Es gilt somit EU Recht und das dortige Landesrecht. Hierzu das:
http://de.wikipedia.org/wiki/Lichtbildwerk
und das
http://de.wikipedia.org/wiki/Schutzdauerrichtlinie
Da geht es um die Schutzrechte des Urhebers. In Bezug auf Deine Frage gilt daher meines Erachtens es umgekehrt genauso. Die abgebildeten Personen haben einen Anspruch auf die Schutzrechte ihrer Persönlichkeit.

Somit sehe ich das Model Release als zwingend an, obwohl Du wahrscheinlich wenig Risiko haben wirst von der abgebildeten Person wegen Verletzung der Persönlichkeitsrechte verklagt oder abgemahnt zu werden.
Rechtlich gesehen (aber bitte wende Dich diesbezüglich an den Anwalt Deines Vertrauens) spielt es KEINE Rolle, ob die abgebildete Person schreiben kann oder nicht. Die Schutzrechte dieser Person bleiben davon unberührt!
Und bedenke, einen Model Release Vertrag muss ja nicht schriftlich sein.
Frage: Hast Du denn die Menschen ungefragt fotografiert? Falls nein, war jemand dabei der für Dich gefragt hat?

Grüße
 
Zuletzt bearbeitet:

were

Aktives Mitglied

AW: Model Release in anderen Ländern?

Ok, das heist ein mündliches "ar putea să fac fotografii?" würde, wenn es mit "da" oder einfach einem Nicken beantwortet wurde als Einverständnis gelten, falls ich das durch einen Zeugen (eventuell einen einheimischen Führer oder einen ebenfalls anwesenden Fotografen) bestätigen lassen kann?
 

DoctorG

Aktives Mitglied

AW: Model Release in anderen Ländern?

ein mündliches "ar putea să fac fotografii?" würde [...] gelten [...]
Jein. Zwar haben auch Gerichte schon einmal geurteilt, dass etwa ein Lächeln oder offensichtliches Posieren vor einer Kamera (wie etwa beim Karneval der Kulturen) als Einverständnis gewertet werden "kann". Aber eben nicht muss. Das war meiner Erinnerung nach nicht höchst-richterlich und kann somit beim nächsten Richter völlig anders ausgehen. Und zuletzt: das jemand offensichtlich in Deine Kamera gelächelt hat, Dich vielleicht für einen Touristen hielt und einfach spontan höflich war, heißt nicht, dass derjenige - womöglich sonst als hoch-bezahltes Model aktiv - nun automatisch einverstanden ist, ohne Honorar Teil Deines potentiell erfolgreich werdenden Buches zu sein. Einfach: "Knipsen lassen" ist ggf. ungleich "publiziert werden wollen". Da sehe ich auch nur ein MR - und dies mit einem Zeugen, wie bei Microstock üblich, der die Umstände bestätigen kann (Aufklärung hat stattgefunden, kein Überreden, kein Zwang etc.). Damit eben kein Analphabet aus einem armen Land später von einem Anwalt erfolgreich dahin bewegt werden kann nun doch auf Ausbeutung Deinerseits und fehlendes Verständnis zu plädieren. Dummerweise ist es wohl so kompliziert, ja.
 

were

Aktives Mitglied

AW: Model Release in anderen Ländern?

Aber ein deutlich ausgesprochenes "Da" (Ja) unter Zeugen würde schon gelten oder?
 

DoctorG

Aktives Mitglied

AW: Model Release in anderen Ländern?

Zu der Frage, ob Du eine Person Fotografieren/Filmen darfst, die entstehenden Werke publizieren darfst und ob der sein Einverständnis erklärende keine (weiteren) Ansprüche gegen Dich oder Deine Erben stellt usw. - wenn der Zeuge das dann nach Jahren auch so wiedergeben wird, sich ebenfalls sicher ist, dass der Zuhörende das Alles natürlich verstanden hat, der Zeuge Alles detailgenau so in Erinnerung behält ... wenn Du es brauchst noch lebt/bei Gesundheit ist etc.

Ich weiß schon, was Du hoffst - aber ich würde diesen Weg für mich nicht gehen. Sorry. Irgendwann bist Du Bundespräsident und irgendwer guttenbergt Dich oder sowas, wenn nicht Alles ordentlich in der Schublade liegt. Das ist leider meine Erfahrung mit so etwas.
 
D

drb_pc

Guest

man muss frech sein und abknipsen....

andre Länder andere Sitten....

edit sargas: Bitte die Bearbeiten-Funktion benutzen um Doppelposts zu vermeiden.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:

randacek_pro

Mod | Forum

AW: Model Release in anderen Ländern?

andre Länder andere Sitten....
... und in diesem Foren-Land gilt schon mal die Sitte: "keine Doppelposts" :D
Bitte den "Bearbeiten"-Knopf rechts unten in deinem Beitrag nutzen, wenn dir 2 Minuten später noch eine Ergänzung einfällt.
man muss frech sein und abknipsen....
Genau, einfach ohne nachzudenken immer schön drauf los :lol:
Im schlimmsten Fall gibts halt Ärger ;)

Als Fotograf gehört das Nachdenken vor dem "Abknipsen" immer dazu; ob nun Motivwahl, Perspektive, Bildwinkel, Brennweite, Beschnitt, Lichtführung, Blitzeinsatz, Pose, Belichtungszeit, Blende, ISO, Schärftentiefe... - oder eben auch rechtliche Fragen.
Das macht es nicht leichter, aber wir machen das ja nicht, weil es leicht ist ;)

Es ist schon richtig, dass der TE hier fragt, auch wenn man ihm hier von unserer Seite keine einfache Antwort geben kann, die ihm Sicherheit gibt; doch das Anliegen an sich ist verständlich.
Eine solche Rechtsberatung kann das Forum nicht leisten.

Liebe Grüße
 

DoctorG

Aktives Mitglied

AW: Model Release in anderen Ländern?

Am Fuße dieser Bewertung - http://anwalt-im-netz.de/archiv/2009/egmr-zum-recht-am-eigenen-bild.html - wird etwas Höchst-Richterliches in der EU zitiert, das dürfte damit auch in Rumänien gültig sein. ... in etwa das oben Befürchtete: schaffe klare Regelungen, dann hast Du Sicherheit. Ansonsten bist Du immer darauf angewiesen, dass sich hoffentlich schon kein Kläger finden wird und auch nicht in ein paar Monaten irgendein gerade in Rumänien neuer legaler Gesichter-Erkennservice geradewegs auf Dein Buch führt.
 

papaman

Nicht mehr ganz neu hier

AW: Model Release in anderen Ländern?

Es ist doch einfach eine Frage des Respekts?
Du willst nicht, dass jemand, ohne dich zu fragen, dein Bild kommerziell ausschlachtet.
Das Model, ob Profimodel oder freundliche lächelnde Bäuerin, möchte genauso etwas dazu zu sagen haben, wo mit ihrem Gesicht dann Geld gemacht wird.
Schliesslich ist das Model vermutlich weit mehr als Zitat, als Zugabe zu deinem Bild, sonst ginge es ja wohl auch ohne?
Also: wenn es ein wesentlicher Teil ist, mach dir die kleine Mühe.
Das dient zum Schluss euch beiden.
Ohne Release, geradeso von Reisen meint man, geht das 999 Mal gut. Und das letzte Mal kostet es dann so viel wie eine tolle Ausrüstung. Das ist ja wohl nicht dein Ziel.

Also: Mach es so, wie du es gern mit deinem eigenen Gesicht gehandhabt haben möchtest.

Gerade wir, die wir Fotos machen, sind ja oft schon bei einem schlecht ausgeleuchteten Foto, einem schlechten Bildaufbau nicht mehr gern Sujet … also …
 

were

Aktives Mitglied

AW: Model Release in anderen Ländern?

Das heisst dann wohl eher ohne Menschen im Buch. Klar könnte ich darauf rechnen, dass die fotografierten Menschen sich so ein Buch gar nicht werden leisten können, aber erstens will ich kein Glücksspiel daraus machen und zweitens müsste ich, um fair zu bleiben die Landessprache beherrschen. Dann verzichte ich lieber, ich bin schliesslich kein großer Verlag, der im Zweifelsfalle Rücklagen und eine Rechtsabteilung im Hintergrund hat.
 

Adi100

Raindrops keep falling on my head *summt

AW: Model Release in anderen Ländern?

Stellt sich doch da die Frage, was käme an Kosten auf dich zu wenn denn jemand sich seinen Persönlichkeitsrechten verletzt fühlt, weil er im Buch abgebildet ist?
Weiss das jemand?

Was mich immer wieder wundert, das an mehreren Ausstellungen die ich besucht habe, sicherlich keiner die hundert Kinder oder die zig Passanten / Punks / Skateboarder etc auf der Strasse gefragt hat nach einem Modelreleasevertrag..
Gelten bei einer Ausstellung andere Rechte oder interessiert die das einfach nicht?
 

were

Aktives Mitglied

AW: Model Release in anderen Ländern?

Stellt sich doch da die Frage, was käme an Kosten auf dich zu wenn denn jemand sich seinen Persönlichkeitsrechten verletzt fühlt, weil er im Buch abgebildet ist?
Weiss das jemand?
Denke, die Abmahnkosten werden sicherlich im 4stelligen Bereich erst anfangen:rolleyes:
Was mich immer wieder wundert, das an mehreren Ausstellungen die ich besucht habe, sicherlich keiner die hundert Kinder oder die zig Passanten / Punks / Skateboarder etc auf der Strasse gefragt hat nach einem Modelreleasevertrag..
Gelten bei einer Ausstellung andere Rechte oder interessiert die das einfach nicht?

Genau das frag ich mich immer noch. Entweder sind die Menschen risikofreudiger oder sie haben eine Organisation mit guten Anwälten hinter sich oder sie verbringen tatsächlich viel Zeit mit dem Ausfüllen von Model Releases. :uhm:
 

DoctorG

Aktives Mitglied

AW: Model Release in anderen Ländern?

Was mich immer wieder wundert, das an mehreren Ausstellungen die ich besucht habe, sicherlich keiner die hundert Kinder oder die zig Passanten / Punks / Skateboarder etc auf der Strasse gefragt hat nach einem Modelreleasevertra

Es gibt Ausnahmen, von Du wir nicht wissen, ob Sie für die anderen Fotografen zutreffen - für uns aber ganz sicher nicht (sonst wüßtest Du das wiederum - einfach weil Du die Vorarbeit leidlich am Hacken gehabt hättest).
Ausnahmen:
- ein Fotograf fällt unter das Presserecht - er knipst für die Berichterstattung. Da ist bis kurz vor die Paparazzischwelle mehr erlaubt. Selbst hinter der Paparazzischwelle weißt Du nicht, ob das Blatt mit den roten Buchstaben die Klagen eben locker bezahlt. Aber solche Lösungen wären Dir bekannt, wenn jemand Dir eine solche Klage-"Flatrate" angeboten hätte.
- Fotografieren heißt nicht veröffentlichen. Die meisten Fotos knipsen die Leute immer noch für sich. Dafür braucht an kein Model Release, da wird ja auch nichts mit den Bildern gemacht/verdient. Erst zum Veröffentlichen braucht man das bzw. wenn man mit den anderen Gesichtern (die eben ein Recht am eigenen Bild haben) Geld verdienen möchte. Genau genommen prellt man mit einer autonomen/ nicht-autorisierten Veröffentlichung die anderen Gesichts-Inhaber. Im Nachhinein können dann leicht höhere Preise festgestellt werden, als eine Frage im Vorhinein ergeben hätte.
- Straße/Öffentlichkeit: in Ländern mit Panaramarecht ist meist auch geregelt, dass Passanten vor Denkmälern/öffentlichen Plätzen als Beiwerk auf Bildern ungefragt und auch in kommerziellen Veröffentlichugen drauf sein dürfen. Als Beiwerk(!). Wenn Du jemanden portraitierst und nur Experten im unscharfen Hintergrund noch den Reichstag erkennen könnten, klappt das natürlich nicht mehr. Richter reagieren auf solche törichten Versuche nicht vorhandene Rechte zu generieren gerne abschreckend (a la "verstopf mit nie wieder den Schreibtisch mit so etwas!!!"). Ohne solche Regelungen wären öffentliche Plätze und Bauwerke häufig gar nicht fotografierbar.
Vorsicht - in einigen Ländern ist das dann eben so. In den USA etwa gehören einigen Banken auch tatsächlich die Bürgersteige - "öffentlich" heißt da etwas völlig Anderes und Panoramerechte gibt's im Land der Freiheit schon mal gar nicht mehr seit den 90ern.
In Frankreich ähnlich. Die Architekten des europäischen Parlaments verklagen jeden Menschen, der auch nur ein Handy-Foto ihres Bauwerks ins Netz stellt nicht unter 5-stellig und das wohl recht erfolgreich (ging mal durch die Webszene).
 
J

Juniorgimper

Guest

AW: Model Release in anderen Ländern?

- Fotografieren heißt nicht veröffentlichen. Die meisten Fotos knipsen die Leute immer noch für sich. Dafür braucht an kein Model Release, da wird ja auch nichts mit den Bildern gemacht/verdient. Erst zum Veröffentlichen braucht man das bzw. wenn man mit den anderen Gesichtern (die eben ein Recht am eigenen Bild haben) Geld verdienen möchte.

In dem Zusammenhang sollte angemerkt werden, dass bereits das fotografieren von Personen, welche deutlich zu erkennen sind, ohne deren Einverständnis eine Verletzung der Persönlichkeitsrechte (hat nichts zu tun mit dem Recht am eigenen Bild) darstellt. Völlig egal ob für gewerbliche oder private Zwecke fotografiert wird! Grundsätzlich ist vor dem betätigen des Auslösers eine Zustimmung einzuholen. Will man veröffentlichen oder gar Geld verdienen ist anzuraten, sich dies schriftlich absegnen zu lassen!
Ausnahmen: Presse, öffentliche Veranstaltung, Beiwerk usw.
 

DoctorG

Aktives Mitglied

AW: Model Release in anderen Ländern?

In dem Zusammenhang sollte angemerkt werden, dass bereits das fotografieren von Personen, welche deutlich zu erkennen sind, ohne deren Einverständnis eine Verletzung der Persönlichkeitsrechte (hat nichts zu tun mit dem Recht am eigenen Bild) darstellt.
Hm, das hat aber schon engere Schranken. Meine Antwort bezieht sich auf die Frage von Leute in Parks/Ausstellungen/auf der Straße - kurzum: in einer Öffentlichkeit, da wo der fragende Fotograf auch war. Wenn das ein Familiengeburtstag der eigenen Familie gewesen wäre, hätte er sich vermutlich weniger gewundert, nehme ich an.
Grundsätzlich ist vor dem betätigen des Auslösers eine Zustimmung einzuholen.
Grundsätzlich == immer??? Halte ich so absolut formuliert für lebensfremd. Dann kann doch kein Tourist mehr den Reichstag, die Alpen und kein Mensch mehr ein Fussballspiel fotografieren ohne praktisch Straftäter zu sein. Da könnte ich ja mit einem Privat-Handy-Foto aus einem Fussballspiel, dass ich auf Faceb00k finde, eine ganze Staatsanwaltschaft auf Monate lahmlegen, in dem mit genug Bekannten mal eben Anzeige erstatte. ... dann würde vermutlich auch jedes Handy nach Starten des Fotomodus in D erstmal ein wegzuklickendes Info-Fenster anzeigen müssen, so wie Navis, in dem ich mit dem Klick bestätige, dass ich mir es hohen strafrechtlichen Risikos bewusst bin, wenn ich nun fortfahre und womöglich die neue Gesichtserkennung für bessere Portraits aktiviere (das wäre dann nämlich schon Beihilfe). Kurzum: die etwas absurden Beispiele wollen sagen, dass ich mir eine solche Auslegung nicht vorstellen kann und die Gerätehersteller es so wohl auch nicht interpretieren.

Was Du meinst sind sicher die Regelungen zum Persönlichkeitsrecht in §201a StGB. Dort wird tatsächlich das Erstellen oder Übertragen von Fotos unter Strafe gestellt - aber eben nicht "grundsätzlich" sondern in ganz speziellen Fällen.
Vor allem dann, wenn absichtlich in geschützte Räume vorgedrungen wird. Also wenn ich etwa mit einer diese Mini-Drohen von Conrad Hochhaus-Fenster entlang fliege und mitschneide, wie Menschen sich in ihrer eignen Wohnung umziehen oder in der Nase bohren, wenn ich mit Mega-Zooms in Fenster gegenüber lünsere oder durch Wanzen/Cam-Installationen als Besucher irgendwo Privates ausspioniere. Das hat mit der Unverletzlichkeit der Wohnung etc. zu tun - da darf man ja auch nicht einfach bei Anderen einsteigen. Und das ist das fotografische Gleichnis zur Computerspionage (was ja auch besagt, dass man nicht in andere Rechner eindringen darf - sehr wohl aber erlaubte Rechner besuchen, sonst wäre auch hier Surfen per se verboten).
Man muss aber reichlich stumpf sein, um solche Dinge "versehentlich" zu machen. Die riechen schon ziemlich nach krimineller Energie und Strumpfmaske, finde ich.
 
J

Juniorgimper

Guest

AW: Model Release in anderen Ländern?

Vielleicht hast du in meinem Beitrag etwas wichtiges überlesen?
"Ausnahmen: Presse, öffentliche Veranstaltung, Beiwerk usw."

Hm, das hat aber schon engere Schranken. Meine Antwort bezieht sich auf die Frage von Leute in Parks/Ausstellungen/auf der Straße - kurzum: in einer Öffentlichkeit, da wo der fragende Fotograf auch war. Wenn das ein Familiengeburtstag der eigenen Familie gewesen wäre, hätte er sich vermutlich weniger gewundert, nehme ich an.
In einer Öffentlichkeit wie Parks und Straßen ist dies eine Persönlichkeitsverletzung, wenn die Personen eben nicht nur Beiwerk, sondern wesentlicher Bestandteil der Bildkomposition oder gar Hauptmotiv sind.

Grundsätzlich == immer??? Halte ich so absolut formuliert für lebensfremd. Dann kann doch kein Tourist mehr den Reichstag, die Alpen und kein Mensch mehr ein Fussballspiel fotografieren ohne praktisch Straftäter zu sein.
Natürlich grundsätzlich! Und das hat nichts mit lebensfremd zu tun. Siehe Absatz oben.

Die von dir angeführten Punkte greifen nicht, da beim Reichstag, den Alpen o.ä. eben nicht zufällig mit aufs Bild geratene Personen im Fokus stehen, sondern das Gebäude oder das Panorama. Personen sind hier unerwünschtes oder manchmal auch erwünschtes Beiwerk. Und ein Fußballspiel ist in der Regel eine öffentliche Veranstaltung, bei der es selbstverständlich erlaubt ist, die Zuschauermenge/Spieler zu fotografieren, solange der Veranstalter kein generelles/eingeschränktes Verbot ausspricht. Was hingegen nicht erlaubt ist, einzelne Zuschauer besonders hervorzuheben (300 mm Brennweite bei 25 m Abstand ;)).

Was Du meinst sind sicher die Regelungen zum Persönlichkeitsrecht in §201a StGB.
Nein, ich meine nicht nur eine strafrechtliche Verfolgung, sonder auch die zivilrechtlichen Konsequenzen, welche unbedarftes ablichten von Gott und der Welt nach sich ziehen kann.
 

DoctorG

Aktives Mitglied

AW: Model Release in anderen Ländern?

Vielleicht hast du in meinem Beitrag etwas wichtiges überlesen?
"Ausnahmen: Presse, öffentliche Veranstaltung, Beiwerk usw."
Nein. Aber guck mal direkt in meinen Beitrag VOR Deinem. Der besteht aus drei Spiegelstrichen, dort führe ich genau das aus.
Da frage ich mich allerdings schon, wer hier was überliest und längst Geschriebenes nochmal postet.

In einer Öffentlichkeit wie Parks und Straßen ist dies eine Persönlichkeitsverletzung, wenn die Personen eben nicht nur Beiwerk, sondern wesentlicher Bestandteil der Bildkomposition oder gar Hauptmotiv sind.
Ah ja, guck noch mal - direkt VOR Deinem Post von mir:
Als Beiwerk(!). Wenn Du jemanden portraitierst und nur Experten im unscharfen Hintergrund noch den Reichstag erkennen könnten, klappt das natürlich nicht mehr [...].
Bist Du wirklich sicher, dass DU meinen Post gelesen hast, ehe Du diese "Ergänzung" geschrieben hast? Musst Du nicht, aber es sieht auch wirklich nicht so aus, sorry.

Der Rest wird Wortklauberei, fürchte ich.

Ich habe in meinen Beispiel geschildert, was grundsätzlich bedeuten würde. Grundsätzlich würde bedeuten, Fotografieren von Personen ist immer verboten, aber es gäbe Erlaubnisvorbehalte. So ist es beim Datenschutz etwa geregelt. Grundsätzlich sind personenbezogene Daten zu vermeiden. Von diesem Verbot gibt es Ausnahmen.
Jetzt antwortest Du darauf, "ja grundsätzlich" und belegst das aber mit einer grundsätzlichen Erlaubnis, zu der es mit der genannten StGB-Regel ein Verbot sowie Ausnahmen gibt. Also eben doch ein Konstrukt a la "eine Sache ist grundsätzlich erlaubt, die Erlaubnis hat aber Grenzen und zwar XYZ."
Ansonsten würde auch Dein Satz ...
solange der Veranstalter kein generelles/eingeschränktes Verbot ausspricht
... keinen Sinn machen. Bei "grundsätzlich verboten" wäre das ja überflüssig, weil ohnehin verboten, wenn es nicht explizit erlaubt wäre. Und so - das ist ja meine Behauptung - sind unsere Fotoregeln nicht aufgebaut. ... weil das lebensfremd wäre und eine riesige Regulitis nach sich ziehen würde. Bis hin zu Warnhinweisen beim Start von Fotogeräten - das war kein Witz. Rein rechts-technisch hätte man das Fotorecht natürlich ebenso restriktiv wie den Datenschutz oder das Waffenrecht formulieren können, hat man aber nach meiner Meinung nicht. Wozu auch?
Vielleicht sollten wir - bei aller juristischen Vorsicht - auch nicht in Vorsichts-Exzesse verfallen und Total-Verbote konstruieren, wo eben partiell Erlaubnisse eingeschränkt werden. Die Regeln von §201a StGB sehen da z.B. definitv "geschütze Bereiche" vor und nennen explizit die Wohnung als Beispiel. Die Person als Beiwerk vor dem Reichstag - selbst das Tele-Portrait im Stadion fallen ziemlich sicher in keinen geschützten Bereich nach dem StGB wie unverletzliche Wohnung, Toiletten, Umkleidekabinen etc. Demnach kann dafür auch kein Nebenkläger einen zivilen Schadensersatz nachfordern, weil die Hauptstrafsache in diesen Fällen gar nicht eintritt.
Das fällt einfach wieder unter das KunstUrhG, wonach das Veröffentlichen solcher Werke nicht erlaubt ist (bzw. Zuwiderhandlungen eben Schadensersatz nach sich ziehen können).
Du scheinst mir aus dem Veröffentlichungsverbot des KunstUrhG und den Fotografieren-Verboten in geschützen Bereichen eine Obermenge an Verbot zu konstruieren. Du kannst das meines Erachtens aber nicht einfach so "zusammenziehen". Dann erhälst Du nämlich ein Fotografieverbot in einem völlig öffentlichen Bereich wie einem Fußballspiel oder einer Demo. Du kannst das machen (also vorauseilend auch solche Fotos gar nicht erst schießen) - schadet ja weniger als andersherum, das ist aber nicht der Text der beiden Gesetze.
 
Zuletzt bearbeitet:
J

Juniorgimper

Guest

AW: Model Release in anderen Ländern?

Also, in meinen Beiträgen geht es um das Persönlichkeitsrecht.
Tut mir Leid, aber in deinem Post kann ich keinerlei Bezug dazu entdecken. Bei dir dreht sich alles mehr oder weniger um das Recht am eigenen Bild.

Ich habe lediglich aufgezeigt, was man doch bitte davor noch zu beachten hat. Und das in wenigen, leicht verständlichen Sätzen, nicht in ellenlangen Abhandlungen über Gehsteige vor Banken und das Europa-Parlament.

Dem Themenstarter ging es um "Menschen, die in schönen Landschaften leben". Folglich Fotografien, die Personen in ihrer natürlichen Umgebung zeigen. Da gibt es nun mal etwas mehr, als eventueller Ärger, der durch eine nicht autorisierte Veröffentlichung droht.

Das heimliche oder ohne Einverständniserklärung geschossene Foto einer Person, welches Rückschlüsse auf deren Identität zulässt ist nun mal grundsätzlich eine Persönlichkeitsverletzung. Einige Ausnahmen (kein(e) Gesetz/Regel ohne Ausnahme) habe ich angeführt. Nicht mehr und nicht weniger.

Zum Thema wäre dieses Video recht interessant.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:

DoctorG

Aktives Mitglied

AW: Model Release in anderen Ländern?

Also, in meinen Beiträgen geht es um das Persönlichkeitsrecht.
Würde ich auch so sehen. Ist ja auch ok und richtig.

Dem Themenstarter ging es um "Menschen, die in schönen Landschaften leben". Folglich Fotografien, die Personen in ihrer natürlichen Umgebung zeigen. Da gibt es nun mal etwas mehr, als eventueller Ärger, der durch eine nicht autorisierte Veröffentlichung droht.
Ist ja Alles richtig. Dagegen hat auch niemand etwas gesagt. Die Darstellung eines de-facto-Fotoverbots, dass es vielleicht in Nordkorea geben mag, scheint mir nach wie vor zu weit. Das ist es auch schon.

Wenn wir über Trouble beim Knipsen sprechen, gehört so weitläufig sicher beides zusammen. Auch Dein Post hat im letzten Satz den Veröffentlichungspunkt aufgegriffen mit den Ausnahmen für Presse etc. - und das ist doch wohl der "Recht am eigenen Bild"-Punkt, oder?

Und das in wenigen, leicht verständlichen Sätzen, nicht in ellenlangen Abhandlungen über Gehsteige vor Banken und das Europa-Parlament.
Das ist nun eine Stilfrage. Mir hilft's mit Beispiel mehr. Mach Du's gerne abstrakt und ohne, bitte schön. Da der TE insbesondere von Bildern im Ausland gesprochen hat ("Übersetzungen") halte ich das für relevant, weil man von alleine vielleicht gar nicht so leicht realisiert, wie anders man in anderen Ländern tickt. ... und weil ich da nun zufällig die Abmahnkosten kannte, nach denen explizit gefragt wurde. Solche Kosten gibt es nunmal für konkrete Fälle und nicht abstrakt.

Also, in meinen Beiträgen geht es um das Persönlichkeitsrecht.
Tut mir Leid, aber in deinem Post kann ich keinerlei Bezug dazu entdecken
Ich wiederhole den unteren Teil des Posts auch nicht, in dem die beiden Punkte zusammengeführt werden.
Wie man leicht daran sieht, hast Du ihn wieder nicht gelesen, oder nur den ersten Satz und antwortest auf irgendwas vom Post. Auch gut. Im ganzen Lesen würde zu einer Diskussion - wenn man sie schon führt, weil sie sich ergibt - schon dazu gehören.
Macht nix, kann heute nicht mehr jeder. Macht mir aber so keinen Spaß.
Und da ich hier auch nur aus Freundlichkeit und nicht gegen Tagessatz sitze, steige ich aus, wenn es keinen Spaß mehr macht. Eine Diskussion, wo sich nur einer die Mühe des Lesens macht, ist so ein Punkt.
 
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