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Erledigt - Namensnennung bei Fotolia? Web

liselotte

Bärliner Jung

Hi Leutz
Wie verhält es sich, wenn ich von Fotolia erworbene Bilder auf meiner Webseite zeige?

Sozial Media (Facebook, Twitter, Instagram, etc.) da ist es meiner Meinung nach klar geregelt.
Obwohl da auch wieder Fragen aufkommen.


Bitte beachten Sie auch, dass die Verwendung unserer Bilder in sozialen Netzwerken nur gestattet ist, wenn


  • die Größe weniger als 1000 x 1000 Pixel beträgt
  • die Copyright-Information direkt im Bild erscheint

nun gut dazu


Reicht es zu schreiben, alle Bilder Fotolia?
Ich weiß es nicht, gefunden habe ich auch nichts. (wenn bitte wo)
Ich würde alle Urheber auflisten auf der Impressumsseite aber nicht auf dem Bild.

Wie sieht es mit dem <ALT-TAG> Text aus? Sollte da was rein? Backlink?

Gibt es Standards die man auf seiner Seite einbauen kann (ohne erw. Kenntnisse) um das klauen zu erschweren, so wie von Fotolia gefordert?

Fazit: Was muss ich wo und auf meiner Website deklarieren, von meinen gekauften Bildern von Fotolia?

Kann ja nicht gleich eine Frage für den Anwalt sein.
Ich kenne die Problematik von xhu und pixelio (deshalb sind die ja hier nicht mehr „erwünscht“) und den Schuh will sich keiner anziehen.

Über die Frage vom Logo-Verbot mache ich einen Extra Thread auf.

MfG
 

tdorsch

Ganz gut unterwegs ...

Wenn für Dich die Angaben des Verkäufers der Bilder nicht klar ist, frage doch den Support von denen. Die wollen doch etwas verkaufen und wenn ich dazu Fragen habe, frage ich den Hersteller/Lieferanten. Er kann das am besten beantworten.
 
E

essdreipro

Guest

sehe es so wie @tdorsch ....

eine Anfrage zur Nutzung kann nie schaden....

und auch wenn dir beim Kauf 'Rechte' übertragen werden, so gibt es immer
einen Urheber... ich - aber das ist nur meine Einstellung - brächte einen
Hinweis an, woher die Sachen kämen...
 

KKris

Noch nicht viel geschrieben

Das regelt der §13 des UhrG. Danach hat jeder Künstler einen gesetzlichen Anspruch auf Nennung seines Namens. Das gilt auch wenn Dritte die Nutzungsrechte erwerben. Die Nennung erfolgt eigentlich immer direkt beim entsprechenden Werk. Es hat sich aber wohl eingebürgert die Urheber im Impressum zu nennen.
Auf die Namensnennung kann der Fotograf allerdings auch verzichten. Es kommt also darauf an welche Vereinbarung die Künstler mit fotolia haben. Daher auch mein Rat: fotolia fragen!
 

liselotte

Bärliner Jung

Danke schon mal für die Antworten.
Die anzurufen hatte ich noch gar nicht auf dem Schirm. Das Logischste.
Hätte ja sein können, hier hat jemand schon Erfahrung damit
Na mal sehen was noch kommt.
MfG
@vbueb : Danke das hatte ich gesucht und nicht gefunden.
 
V

vbueb

Guest

Wenn ich Bilder von Fotolia in eins meiner Webprojekte einbinde, dann vermerke ich die immer genau so, wie in dem FAQ-Beitrag empfohlen, im Impressum der Seite. Das gab noch nie Probleme und ich persönlich halte es auch als für völlig ausreichend. Man erhält mit dem Kauf bei Fotolia ja eine vertraglich abgesicherte Lizenz, also eine Berechtigung für den Einsatz der Bilder. Wie man die einsetzen darf, ist genau definiert. Wenn man sich an die Richtlinien hält und auf ganz eventuelle Besonderheiten achtet, kann eigentlich nicht viel schief gehen.
 
Bilder bitte hier hochladen und danach über das Bild-Icon (Direktlink vorher kopieren) platzieren.
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