AW: nebenselbständigkeit
Diesen Thread haben wir unseren doofen Politikern zu verdanken!
Gewinne aus einer selbständigen gewerblichen Tätigkeit sind ab einer gewissen Höhe erst gewerbesteuerpflichtig! (das sind, glaube ich mindestens 20.000 ?, wohlgemerkt Gewinn, also alle Ausgaben abgezogen) Lohnsteuerpflichtiges Einkommen unterliegt nur der Lohnsteuer bzw. der Einkommensteuer (wenn z.B. Einkünfte aus Vermietungen und Verpachtungen erzielt wurden). Beides wird zuerst getrennt voneinander behandelt, es sei denn man übt eine selbständige Tätigkeit aus.
Du kannst dich in die Handwerksrolle eintragen lassen, du kannst dir einen Gewerbeschein holen, du musst aber nicht. Wenn du ersteres tust, dann zahlst du Kammerbeiträge (wieviel, ab wann, steht unter HWK im Netz). Wenn du ein Gewerbe anmeldest, dann hängt das von dem erzielten Gewinn ab. Gewerbetreibende die einen Gewinn unter 5.200 ? haben, zahlen keinen Beitrag zur IHK (Industrie- und Handelskammer, bei der du automatisch Pflichtmitglied bist). Bei Neugründungen gibt es Ausnahmeregelungen und meines Wissens sind die ersten Jahre gebührenfrei oder zumindest ermäßigt. Man muss also keinen lieben Brief schreiben. Die IHK-Beiträge errechnen sich aus einem Grundbeitrag in Höhe von 180 ? und einem gewinnabhängigen Beitrag, bei dem es allerdings eine Freigrenze in Höhe von ca. 15.500? gibt.
Du kannst aber einfach nur zum Finanzamt gehen, eine Steuernummer beantragen und denen sagen, dass du z.B. als freischaffender Künstler arbeitest und damit Geld verdienen willst. Dann hast du ein paar Jahre Zeit (meines Wissens mindestens drei) um zu beweisen, dass deine Tätigkeit keine Liebhaberei ist. Es sollten also Einkünfte (ich meine nicht Gewinn!) erzielt werden und nach einer gewissen Zeit wäre mal ein "kleiner" Gewinn angebracht. Der unterliegt dann zusammen mit deinem Lohn der Einkommensteuer. Vorteil, du kannst, wenn du geschickt bist, Dinge absetzen, die ein Lohnsteuerpflichtiger nicht geltend machen kann. Absetzen heißt aber nur, dass du, um den jeweiligen Betrag, dein zu versteuerndes Einkommen mindern kannst.
Du kannst versuchen irgendwann in die KSK aufgenommen zu werden, um dich günstig krankenversichern zu lassen. Aber das ist ein anderes Thema.
Und dann kommt da noch die Umsatzsteuer. Das ist die Steuer, die du dem Finanzamt schuldest, wenn du Mehrwertsteuer auf Lieferungen und Leistungen anderer zahlst und selbst Mehrwertsteuer in deinen Rechnungen ausweist. Vereinnahmte und ausgegebene Beträge werden miteinander aufgerechnet, die Differenz bekommst du zurück bzw. wird dir erstattet.
Soviel fürs erste, wenn du noch Fragen hast ..., dann frag drauflos
Viele Grüße, Peter