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nebenselbständigkeit

Skiver

Noch nicht viel geschrieben

AW: nebenselbständigkeit

Wie ist das, wenn man als Freelancer arbeitet? Also rausgeht, Fotos schiesst, und diese dann an zB. Zeitungen verkauft?? Braucht man da auch irgendwas fuer? Ich glaube nicht dass jeder Fotograf bei Zeitungen eine Ausbildung zum Meister oder so hat.

Gruss Markus
 

Fotografie

Gweb

Nicht mehr ganz neu hier

AW: nebenselbständigkeit

Wie ist das, wenn man als Freelancer arbeitet? Also rausgeht, Fotos schiesst, und diese dann an zB. Zeitungen verkauft?? Braucht man da auch irgendwas fuer? Ich glaube nicht dass jeder Fotograf bei Zeitungen eine Ausbildung zum Meister oder so hat.

Aber der Fotograf könnte eine Ausbildung zum Karatemeister haben. Und wenn Du ihm die Arbeit abnimmst, könnte er sich daran erinnern...


Deinen Chef solltest Du auf jeden Fall über den Job informieren
 

starfire

Starfire

AW: nebenselbständigkeit

Sorry, auch wenn du es wiederholst, es ist falsch !
Ich habe keine Ausbildung als Fotograf hinter mir bin aber trotzdem in der Handwerkskammer eingetragener Fotograf. (@ Starfire: Ja Aschaffenburg, warum fragst du?)
Desweiteren habe ich die Fotografie als Gewerbe angemeldet. D.h. ich habe eine Steuernummer und auch eine U-St.Ident Nr.
Diesen Schritt solltet ihr euch aber gut überlelgen, denn dann seid ihr mit eurem ganzen Einkommen gewerbesteuerpflichtig.

Naja, weil du es vermeidest dich auf deiner Seite als "Fotograf" zu bezeichnen und in deinem Impressum eben diese Angaben betreffs Steuer nicht stehen.
Wegen Aschaffenburg frage ich um Infos einholen zu können, es kann ja sein das wie so oft in Deutschland die Landesregelungen anders sind, die IHK Bochum und Hagen sind sich hier bei mir nämlich auch nicht immer grün.
 

starfire

Starfire

AW: nebenselbständigkeit

@ TID
Jetzt zitierst du es schon und es fällt dir immer noch nicht auf?
Egal du hast recht und ich meine Ruhe äh Spaß.
o030.gif
 
E

eddiharvey

Guest

AW: nebenselbständigkeit

Diesen Thread haben wir unseren doofen Politikern zu verdanken!

Gewinne aus einer selbständigen gewerblichen Tätigkeit sind ab einer gewissen Höhe erst gewerbesteuerpflichtig! (das sind, glaube ich mindestens 20.000 ?, wohlgemerkt Gewinn, also alle Ausgaben abgezogen) Lohnsteuerpflichtiges Einkommen unterliegt nur der Lohnsteuer bzw. der Einkommensteuer (wenn z.B. Einkünfte aus Vermietungen und Verpachtungen erzielt wurden). Beides wird zuerst getrennt voneinander behandelt, es sei denn man übt eine selbständige Tätigkeit aus.

Du kannst dich in die Handwerksrolle eintragen lassen, du kannst dir einen Gewerbeschein holen, du musst aber nicht. Wenn du ersteres tust, dann zahlst du Kammerbeiträge (wieviel, ab wann, steht unter HWK im Netz). Wenn du ein Gewerbe anmeldest, dann hängt das von dem erzielten Gewinn ab. Gewerbetreibende die einen Gewinn unter 5.200 ? haben, zahlen keinen Beitrag zur IHK (Industrie- und Handelskammer, bei der du automatisch Pflichtmitglied bist). Bei Neugründungen gibt es Ausnahmeregelungen und meines Wissens sind die ersten Jahre gebührenfrei oder zumindest ermäßigt. Man muss also keinen lieben Brief schreiben. Die IHK-Beiträge errechnen sich aus einem Grundbeitrag in Höhe von 180 ? und einem gewinnabhängigen Beitrag, bei dem es allerdings eine Freigrenze in Höhe von ca. 15.500? gibt.
Du kannst aber einfach nur zum Finanzamt gehen, eine Steuernummer beantragen und denen sagen, dass du z.B. als freischaffender Künstler arbeitest und damit Geld verdienen willst. Dann hast du ein paar Jahre Zeit (meines Wissens mindestens drei) um zu beweisen, dass deine Tätigkeit keine Liebhaberei ist. Es sollten also Einkünfte (ich meine nicht Gewinn!) erzielt werden und nach einer gewissen Zeit wäre mal ein "kleiner" Gewinn angebracht. Der unterliegt dann zusammen mit deinem Lohn der Einkommensteuer. Vorteil, du kannst, wenn du geschickt bist, Dinge absetzen, die ein Lohnsteuerpflichtiger nicht geltend machen kann. Absetzen heißt aber nur, dass du, um den jeweiligen Betrag, dein zu versteuerndes Einkommen mindern kannst.
Du kannst versuchen irgendwann in die KSK aufgenommen zu werden, um dich günstig krankenversichern zu lassen. Aber das ist ein anderes Thema.
Und dann kommt da noch die Umsatzsteuer. Das ist die Steuer, die du dem Finanzamt schuldest, wenn du Mehrwertsteuer auf Lieferungen und Leistungen anderer zahlst und selbst Mehrwertsteuer in deinen Rechnungen ausweist. Vereinnahmte und ausgegebene Beträge werden miteinander aufgerechnet, die Differenz bekommst du zurück bzw. wird dir erstattet.

Soviel fürs erste, wenn du noch Fragen hast ..., dann frag drauflos :)

Viele Grüße, Peter
 
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