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Nutzungsrecht einschränkbar? Kann ich Fotos löschen lassen?

S

SecondSight1989

Guest

Hallo Forumsbesucher,

heute stellt sich mir folgendes Problem:
Vor 2 Jahren habe ich einer Person Fotos zu Verfügung gestellt, die diese Person abbildet.
Diese Fotos hat diejenige Person auf einer Community ins Fotoalbum geladen.

In den AGBs der Community ist folgendes zum Urheberrecht zu lesen:

"(4) Texte, Grafiken und Dateien jeglicher Art, die [Seitenbetreiber] durch Einstellung in eine Datenbank digital zur Verfügung gestellt werden, werden zunächst in einer datenbankähnlichen Struktur gespeichert. Durch den Transfer dieser Daten an [Seitenbetreiber] werden die Rechte des Urhebers an den Daten nach §§ 11 - 27 erheblich berührt. So erhält [Seitenbetreiber] - sofern nicht anders vermerkt - allein durch den Transfer nach § 16, § 17 und §18 UrhG die Rechte zur kommerziellen Vervielfältigung, zur Verbreitung und zur Ausstellung der Daten. Des weiteren gestattet der Einsteller der Daten [Seitenbetreiber] die Überarbeitung, Konvertierung und die Einsortierung in eine datenbankähnliche Struktur. An den Betreiber von [Seitenbetreiber] tritt der Urheber desweiteren ein nicht ausschließliches, übertragbares und zeitlich unbegrenztes Nutzungsrecht ab. Hierfür verlangt der Autor keinerlei Vergütung. [Seitenbetreiber] weist ausdrücklich darauf hin, dass es alle ihm eingesandten Daten gewerblich und gewinnbringend elektronisch - z.B. im Internet - wie nichtelektronisch auszustellen, zu vervielfältigen und/oder zu verbreiten plant. Der Autor verzichtet auf jegliche Beteiligung oder sonstige Vergütung der durch [Seitenbetreiber] mittels der Vermarktung der Beiträge des Nutzers erwirtschafteten Gewinne und akzeptiert die kostenlose Nutzung des Internet-Angebotes [Seitenbetreiber] als hinreichende geldwerte Gegenleistung für das Einspeisen seiner Beiträge in die gewerbliche Vermarktungs-Maschinerie von [Seitenbetreiber]."

[Seitenbetreiber] entspricht hier eigentlich dem Communitynamen.

Meine Fragen hierzu:
- Ist es möglich, dem Nutzer die Nutzungsrechte wieder zu entziehen? Womöglich habe ich mündlich eine Nutzung ausgesprochen, als ich die Fotos weitergegeben habe.
- Ist es möglich darauffolgend die Fotos aus dem Fotoalbum entfernen zu lassen?

Auf Bitte hat die Person leider nicht reagiert.
Vielleicht könnt ihr mir weiterhelfen?
 

Fotografie

Vendetta

Geilste Schnitte ever

AW: Nutzungsrecht einschränkbar? Kann ich Fotos löschen lassen?

Ja, da hast du gute Chancen, da kein schriftlicher Vertrag mit Nutzungsrechten besteht, du bist ja auch Urheber. Schreib einfach die Betreiber dieser Seite mit der Bitte zur Löschung an; sollten sie sich weigern, droh mit einer Klage. Das zieht immer.
 

hanco

ex

AW: Nutzungsrecht einschränkbar? Kann ich Fotos löschen lassen?

Schreib doch einfach direkt den Seitenbetreiber an und weis darauf hin, dass du der Urheber der Bilder bist und einer kommerziellen Nutzung widersprichst!
 

GeBe

offen, direkt und unbelehrbar

AW: Nutzungsrecht einschränkbar? Kann ich Fotos löschen lassen?

...
Auf Bitte hat die Person leider nicht reagiert.
Vielleicht könnt ihr mir weiterhelfen?

hallo,

eine verbindliche Beratung gibt es hier natürlich nicht, aber eine schöner
Brief an die Community sollte eine schnelles Löschen bewirken, es sei
denn, diese sitzt irgendwo im rechtsfreien Raum.

Solche Seiten haben täglich damit zu tun, dass unvorsichtige Mitglieder
unauthorisiert Daten hochladen, die diskutieren deshalb in der Regel nicht.

Edit: OK, zwei waren schneller.
 
Zuletzt bearbeitet:
S

SecondSight1989

Guest

AW: Nutzungsrecht einschränkbar? Kann ich Fotos löschen lassen?

(...)dass du der Urheber der Bilder bist und einer kommerziellen Nutzung widersprichst!

Kommerziell wird es nicht benutzt. Die AGBs dienen in diesem Fall lediglich als Absicherung.

Ja, da hast du gute Chancen, da kein schriftlicher Vertrag mit Nutzungsrechten besteht, du bist ja auch Urheber. Schreib einfach die Betreiber dieser Seite mit der Bitte zur Löschung an; sollten sie sich weigern, droh mit einer Klage. Das zieht immer.

Wieso soll ich die Seite verklagen, wenn die genannte Person das Bild hochgeladen hat.
Zum Verständnis: diejenige Person ist nicht gleich Betreiber der Website

hallo,

eine verbindliche Beratung gibt es hier natürlich nicht, aber eine schöner
Brief an die Community sollte eine schnelles Löschen bewirken, es sei
denn, diese sitzt irgendwo im rechtsfreien Raum.

Solche Seiten haben täglich damit zu tun, dass unvorsichtige Mitglieder
unauthorisiert Daten hochladen, die diskutieren deshalb in der Regel nicht.

Edit: OK, zwei waren schneller.

Ich wollte auch keine verbindliche Beratung, nur für solch einen kleinen Fall suche ich nicht unbedingt einen Rechtsanwalt auf, der mich dann möglicherweise für kein mir nutzendes Ergebnis etwas kostet.

Was meinst du mit rechtsfreiem Raum?

Die Person war authorisiert, siehe mündliches Nutzungsrecht.

Vielen Dank schonmal für die Antworten!
 

GeBe

offen, direkt und unbelehrbar

AW: Nutzungsrecht einschränkbar? Kann ich Fotos löschen lassen?

Was meinst du mit rechtsfreiem Raum?

Wenn Community und/oder der Server in China oder auf den Philippinen
ihren Sitz haben, interessieren die sich für eine Mail aus Deutschland
recht wenig.

Die Person war authorisiert, siehe mündliches Nutzungsrecht.

Wenn sich der Nutzer innerhalb des eingeräumten Nutzungsrechts bewegt,
warum willst Du es dann wirderrufen?

Eine aus freien Stücken eingegangene Vereinbarung kann man nicht
ohne wichtigen Grund einseitig widerrufen. Beide Parteien dürfen erwarten,
dass Leistung und Gegenleistung wie vereinbart erbracht werden.

Wenn Du eine Nutzungsrecht einräumst und der Nutzer sich an die
Vereinbarung hält, gibt es keinen Grund, das Nutzungsrecht zu widerrufen.
 

hanco

ex

AW: Nutzungsrecht einschränkbar? Kann ich Fotos löschen lassen?

Kommerziell wird es nicht benutzt. Die AGBs dienen in diesem Fall lediglich als Absicherung.

Was stört Dich dann daran? Ich finds persönlich etwas kleinkariert, wenn du jemandem Bilder gibst, auf denen derjenige selbst abgebildet ist und er darf die dann nicht zeigen.
Da er die Bilder ja nicht verkauft oder als selbst gemacht ausgibt, verstößt er da auch nicht gegen irgendwelche Nutzungsbedingungen, oder?
Oder welchen triftigen Grund gibt es da für Dich, dass die Bilder nicht benutzt werden dürfen? Die Möglichkeit, dass die Bilder kommerziell genutzt werden könnten? Dann siehe oben - schreib den Betreiber an!

Wieso soll ich die Seite verklagen, wenn die genannte Person das Bild hochgeladen hat.
Zum Verständnis: diejenige Person ist nicht gleich Betreiber der Website

Dessen bin ich mir durchaus bewußt - Hier ist es auch so, daß das Forum verklagt wird, wenn gegen das Urheberrecht verstoßen wird - und nicht die User. Deshalb stimmt ja auch jeder User zu, evtl. anfallende Kosten zu übernehmen.
Immerhin will der Betreiber der Seite die Bilder nutzen können - und das ist rechtlich fraglich. Schliesslich hat der Urheber der Bilder nicht zugestimmt.
Das wäre der einzig sinnvolle Ansatz, um die Bilder dort löschen zu lassen.

Wenn Community und/oder der Server in China oder auf den Philippinen
ihren Sitz haben, interessieren die siWenn Community und/oder der Server in China oder auf den Philippinen
ihren Sitz haben, interessieren die sich für eine Mail aus Deutschland
recht wenig.

Wenn sich die Cummunity nicht um so etwas kümmern würde, dann würde da wohl auch kaum eine solche Absicherung in den AGBs sein.
 
Zuletzt bearbeitet:
S

SecondSight1989

Guest

AW: Nutzungsrecht einschränkbar? Kann ich Fotos löschen lassen?

Was stört Dich dann daran? Ich finds persönlich etwas kleinkariert, wenn du jemandem Bilder gibst, auf denen derjenige selbst abgebildet ist und er darf die dann nicht zeigen.
Da er die Bilder ja nicht verkauft oder als selbst gemacht ausgibt, verstößt er da auch nicht gegen irgendwelche Nutzungsbedingungen, oder?
Oder welchen triftigen Grund gibt es da für Dich, dass die Bilder nicht benutzt werden dürfen? Die Möglichkeit, dass die Bilder kommerziell genutzt werden könnten? Dann siehe oben - schreib den Betreiber an!

Innerhalb der verstrichenen Zeit hat sich der Kontakt zu besagter Person ein wenig verändert.
Ich möchte lediglich, dass meine Bilder aus dem Fotoalbum verschwinden.
Es gibt keinen kommerziellen Grund.
Das ist es, was mich stört, darauf rumhacken bringt nichts. Ich will lediglich wissen, wie das rechtlich aussieht und nicht, dass man auf mir rumtrampelt, nur weil ich Gründe habe, die für andere unverständlich sind, für mich aber ausreichend.

Persönlich könnte ich mich auch an den Betreiber wenden und sagen "Is mein Bild, will ich raus haben", da der Nutzer eine mündliche Vereinbarung nicht nachweisen kann?
 

GeBe

offen, direkt und unbelehrbar

AW: Nutzungsrecht einschränkbar? Kann ich Fotos löschen lassen?

...
Persönlich könnte ich mich auch an den Betreiber wenden und sagen "Is mein Bild, will ich raus haben", da der Nutzer eine mündliche Vereinbarung nicht nachweisen kann?

Damit würdest Du ja indirekt bestätigen, dass der Nutzer bestimmte
Rechte hat, aber nur nicht beweisen kann. Schlecht.

Andere Möglichkeit: Griff zur Lüge und behaupten, der Nutzer hatte
keine Rechte. Prinzipiell auch schlecht, aber so ist es manchmal im
Leben. Frage Dein Gewissen.
 

wex_stallion

Motzerator

Teammitglied
PSD Beta Team
AW: Nutzungsrecht einschränkbar? Kann ich Fotos löschen lassen?

Eine aus freien Stücken eingegangene Vereinbarung kann man nicht
ohne wichtigen Grund einseitig widerrufen.

Als Pauschalaussage stimmt das so nicht.

Was ist mit AGB-Änderungen, die zwar zustimmungspflichtig sind aber bei Nichtzustimmung verschiedene Optionen anbieten, z.B. Vertragsbeendigung oder Prämien oder sonstwas?

Was ist mit, ganz einfach: Forenregeln? Wenn die Chefs morgen sagen würden, hier werden nur noch Postings nach der aktuellen Rechtschreibreform und korrekter Groß-/Kleinschreibung akzeptiert, dann kannst du das noch so blöde finden, aber nix dagegen machen.
 

studio24

Homo Nikoniensis

AW: Nutzungsrecht einschränkbar? Kann ich Fotos löschen lassen?

Vereinbarungen sind doch da, um eingehalten zu werden. Nimm es wie ein Mann und stehe zu der Zusage, die du vor 2 Jahren gegeben hast. Ob es dir nun passt oder dir was quer sitzt musst du mit dir im stilllen Kämmerlein austragen, da kann dein Model schließlich nix dazu beziehungsweise ändert das ja nichts an deiner damaligen Zustimmung zur Veröffentlichung. Zeitlich befristet war sie ja wohl auch nicht und dann das ganze auch nur mündlich.

Sehe es mal aus der anderen Perspektive: jedes Model würde im Nachhinein deine Veröffentlichungsrechte in Frage stellen, dann wären TfP Shoots nahezu unmöglich.
 

wex_stallion

Motzerator

Teammitglied
PSD Beta Team
AW: Nutzungsrecht einschränkbar? Kann ich Fotos löschen lassen?

Vereinbarungen sind doch da, um eingehalten zu werden.

Cool! Nie wieder Scheidungen, niemand wird mehr arbeitslos …

Ein Vertrag ist eine übereinstimmende Willenserklärung, die Form ist theoretisch nebensächlich, für die Beweisführung jedoch nicht mehr so nebensächlich.

Tagtäglich ändern sich irgendwo Vereinbarungen. Sei es Lohnverzicht zur angeblichen Rettung des Arbeitsplatzes oder die neuen Geschäftsbedingungen des Mobilfunkanbieters, der gerne für weniger Leistung mehr Geld von dir hätte und dir generös anbietet den Vertrag vorher kündigen zu können.

Aber mal zurück … meiner Meinung stehen die Chancen für den Themenstarter nicht schlecht, vorausgesetzt der Nachweis der Urheberschaft. Es gab doch mal den Fall, dass ein Stellensuchender Bewerbungsfotos machen, diese 'für Bewerbungen' auch in digitaler Form liefern ließ und bezahlte. Der Fotograf verlangte dann nachträglich Valuta für die Bilder auf der Bewerbungsseite des Fotografierten weil er nur für Bewerbungen per Mail freigegeben hatte, nicht jedoch für eine Website.

Eventuell könnte die Argumentation zielführend sein, nur blöderweise haben wir es hier wieder mit einem Fall zu tun, der eine Wegbeschreibung haben will, aber leider nicht sagt wo er denn hin will …
 
Zuletzt bearbeitet:

studio24

Homo Nikoniensis

AW: Nutzungsrecht einschränkbar? Kann ich Fotos löschen lassen?

Tagtäglich ändern sich irgendwo Vereinbarungen. ?
Und? Wird es dadurch besser? Mag altmodisch sein, aber ich denke, Verträge sind dazu da, um eingehalten zu werden.

Sicher verändern sich täglich Vereinbarungen. Aber nur deshalb, weil Änderungen im ursprünglichen Vertrag auch vorgesehen waren oder sich eine Seite nicht an die übrigen Vertragsinhalte gehalten hat. Das kann ich hier nicht erkennen.

Bei einem Shootingvertrag gewähre und erwarte ich zeitlich unbegrenzte Nutzungsrechte. Arbeitsverträge hier aufzuführen ist Unsinn. Da stehen schließlich Kündigungszeiten drin. Und für die Ehe gibt es gesetzliche Vorschriften. Also erzähl nicht so nen Stuss.
 

mikra

Noch nicht viel geschrieben

AW: Nutzungsrecht einschränkbar? Kann ich Fotos löschen lassen?

Ich denke was wirklich stört ist, das durch das hochladen der Bilder auf diese Communityseite, er seine Urheberrechte gänzlich an den Seitenbetreiber abgibt, was vll dem hochladenden nich mal bewußt war und er als Urheber auch nich mal gefragt wurde.
Deswegen immer alles in Verträgen aus und/oder einschliessen, was erlaubt is und was nich. Es is ja in beiderseitigem Interesse, beiden Seiten könne rel. sicher sein wo die gemeinsam erstellten Bilder landen und wo nich.

Noch ein kleiner Hinweis, einfach locker flockig den Seitenbetreiber anschreiben und sagen die Bilder sind meine und von mir erstellt, also bitte löschen, darauf wird dieser nich so schnurstracks eingehen, Er wird sicher Nachweise und zwar hieb und stichfeste Nachweise haben wollen, das die Bilder von mir sind, sonst könnt ja bald jeder dies und jenes Bilder verlangen zu löschen nur wei er es grad so verlangt.

... und ich weiß nich ob das beinhalten von EXif Daten im Originalbild als Nachweis ausreichen.
 

wex_stallion

Motzerator

Teammitglied
PSD Beta Team
AW: Nutzungsrecht einschränkbar? Kann ich Fotos löschen lassen?

oder sich eine Seite nicht an die übrigen Vertragsinhalte gehalten hat. Das kann ich hier nicht erkennen.

Nicht? Seit wann kann das Urheberrecht überschrieben werden? In den zitierten Aussagen des Seitenbetreibers werden Urheber angesprochen. Gehen wir davon aus, das der Themenstarter hier wahrheitsgetreu berichtet, ist die Person in der Community nicht der Urheber. Selbst wenn vollkommen uneingeschränkte Nutzungsrechte übertragen worden wären, von mir aus auch schriftlich, notariell beglaubigt morgens um 2 Uhr bei Vollmond an einer Waldlichtung neben einem Feld voll fünfblättriger Kleeblätter, unterschrieben mit Hodenblut und gesiegelt mit geflochtenem Sackhaar … all das macht die andere Person nicht zum Urheber.

An den Betreiber von [Seitenbetreiber] tritt der Urheber desweiteren ein nicht ausschließliches, übertragbares und zeitlich unbegrenztes Nutzungsrecht ab.

Das hat der Themenstarter offenbar nicht. Und die andere Person darf schlicht und einfach nur Fotos hochladen, deren Urheber sie ist. Mit anderen Fotos kann sie den Communityregeln nicht zustimmen.
 
Zuletzt bearbeitet:

sino

Nicht mehr ganz neu hier

AW: Nutzungsrecht einschränkbar? Kann ich Fotos löschen lassen?

Erstmal muss er den Nachweis von Urheberrechten beweisen, schreiben kann man viel.
 

wex_stallion

Motzerator

Teammitglied
PSD Beta Team
AW: Nutzungsrecht einschränkbar? Kann ich Fotos löschen lassen?

Sicher kann man das. Aber in dem Falle könnte das lustiger werden.

Denn "Person in der Community" hat sich durch das Hochladen und damit der Anerkennung der Bedingungen als Urheber ausgegeben.

Da stellt sich dann die interessante Frage: Wer muss was beweisen? Und noch viel interessanter … WIE?

Die Person, die in der Community die Bilder hochgeladen hat hat sich, gem. der Bedingungen, als Urheber ausgegeben. Ob bewusst oder nicht ist egal.

Wer ist nun in der Beweispflicht? Meiner Auffassung nach "Hochlader" gegenüber "Communitybetreiber", denn der Vertrag ist gefährdet.
 
Zuletzt bearbeitet:

sino

Nicht mehr ganz neu hier

AW: Nutzungsrecht einschränkbar? Kann ich Fotos löschen lassen?

Das wäre ja die Umkehr der Beweispflicht, ich denke mal der vermeitliche Urheberinhaber müsste dem "Communitybetreiber" beweisen das er im Besitz des Urheberrechts ist.
Die Beweislast liegt beim Ankläger :)

Der "Hochlader" ist erstmal aussenvor.
 

wex_stallion

Motzerator

Teammitglied
PSD Beta Team
AW: Nutzungsrecht einschränkbar? Kann ich Fotos löschen lassen?

Einigen uns wir zunächst mal drauf, dass wie von der Version des Themenstarters ausgehen?

Demnach hat sich der Benutzer der Fotos gegenüber dem Betreiber als Urheber ausgegeben, ob wissentlich oder gar vorsätzlich sei mal dahingestellt.

Betreiber fragt: Bist du Urheber und trittst du diese Rechte an mich ab?
Benutzer: Ja, ich bin Urheber und trete diese Rechte ab.


Um mal eine vielleicht leichter verständliche Analogie herzustellen:

Busunternehmer: Hast du einen Führerschein und einen Personenbeförderungsschein?
Bewerber: Ja, habe ich. Unterschreib ich auch für.

Jetzt sag ich: Du, Busunternehmer, ich kenn den Typ. Soweit ich weiß, hat keinen Führerschein,

Wer hat die Beweispflicht?
 
Zuletzt bearbeitet:

sino

Nicht mehr ganz neu hier

AW: Nutzungsrecht einschränkbar? Kann ich Fotos löschen lassen?

Das ist ja der Knausus-Knacktus :).

Der Themenstarter muss den Nachweis gegenüber dem "Communitybetreiber" erbringen, dass er das Urheberrecht hat, ist nur die Frage wie.

Der "Communitybetreiber" ist, vermute ich mal, nicht verpflichtet sich vom "Hochlader" den Nachweis erbringen zu lassen, das er im Besitz der Rechte ist. Der "Communitybetreiber" hat sich ja in seinen AGB's abgesichert.

Der Busunternehmer ist Gesetzlich dazu verpflichtet sich den Führerschein zeigen zu lassen, sogar regelmäßig. Der Lappen könnte ja in Urlaub in Flensburg sein ^^
 
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