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SecondSight1989
Guest
Hallo Forumsbesucher,
heute stellt sich mir folgendes Problem:
Vor 2 Jahren habe ich einer Person Fotos zu Verfügung gestellt, die diese Person abbildet.
Diese Fotos hat diejenige Person auf einer Community ins Fotoalbum geladen.
In den AGBs der Community ist folgendes zum Urheberrecht zu lesen:
"(4) Texte, Grafiken und Dateien jeglicher Art, die [Seitenbetreiber] durch Einstellung in eine Datenbank digital zur Verfügung gestellt werden, werden zunächst in einer datenbankähnlichen Struktur gespeichert. Durch den Transfer dieser Daten an [Seitenbetreiber] werden die Rechte des Urhebers an den Daten nach §§ 11 - 27 erheblich berührt. So erhält [Seitenbetreiber] - sofern nicht anders vermerkt - allein durch den Transfer nach § 16, § 17 und §18 UrhG die Rechte zur kommerziellen Vervielfältigung, zur Verbreitung und zur Ausstellung der Daten. Des weiteren gestattet der Einsteller der Daten [Seitenbetreiber] die Überarbeitung, Konvertierung und die Einsortierung in eine datenbankähnliche Struktur. An den Betreiber von [Seitenbetreiber] tritt der Urheber desweiteren ein nicht ausschließliches, übertragbares und zeitlich unbegrenztes Nutzungsrecht ab. Hierfür verlangt der Autor keinerlei Vergütung. [Seitenbetreiber] weist ausdrücklich darauf hin, dass es alle ihm eingesandten Daten gewerblich und gewinnbringend elektronisch - z.B. im Internet - wie nichtelektronisch auszustellen, zu vervielfältigen und/oder zu verbreiten plant. Der Autor verzichtet auf jegliche Beteiligung oder sonstige Vergütung der durch [Seitenbetreiber] mittels der Vermarktung der Beiträge des Nutzers erwirtschafteten Gewinne und akzeptiert die kostenlose Nutzung des Internet-Angebotes [Seitenbetreiber] als hinreichende geldwerte Gegenleistung für das Einspeisen seiner Beiträge in die gewerbliche Vermarktungs-Maschinerie von [Seitenbetreiber]."
[Seitenbetreiber] entspricht hier eigentlich dem Communitynamen.
Meine Fragen hierzu:
- Ist es möglich, dem Nutzer die Nutzungsrechte wieder zu entziehen? Womöglich habe ich mündlich eine Nutzung ausgesprochen, als ich die Fotos weitergegeben habe.
- Ist es möglich darauffolgend die Fotos aus dem Fotoalbum entfernen zu lassen?
Auf Bitte hat die Person leider nicht reagiert.
Vielleicht könnt ihr mir weiterhelfen?
heute stellt sich mir folgendes Problem:
Vor 2 Jahren habe ich einer Person Fotos zu Verfügung gestellt, die diese Person abbildet.
Diese Fotos hat diejenige Person auf einer Community ins Fotoalbum geladen.
In den AGBs der Community ist folgendes zum Urheberrecht zu lesen:
"(4) Texte, Grafiken und Dateien jeglicher Art, die [Seitenbetreiber] durch Einstellung in eine Datenbank digital zur Verfügung gestellt werden, werden zunächst in einer datenbankähnlichen Struktur gespeichert. Durch den Transfer dieser Daten an [Seitenbetreiber] werden die Rechte des Urhebers an den Daten nach §§ 11 - 27 erheblich berührt. So erhält [Seitenbetreiber] - sofern nicht anders vermerkt - allein durch den Transfer nach § 16, § 17 und §18 UrhG die Rechte zur kommerziellen Vervielfältigung, zur Verbreitung und zur Ausstellung der Daten. Des weiteren gestattet der Einsteller der Daten [Seitenbetreiber] die Überarbeitung, Konvertierung und die Einsortierung in eine datenbankähnliche Struktur. An den Betreiber von [Seitenbetreiber] tritt der Urheber desweiteren ein nicht ausschließliches, übertragbares und zeitlich unbegrenztes Nutzungsrecht ab. Hierfür verlangt der Autor keinerlei Vergütung. [Seitenbetreiber] weist ausdrücklich darauf hin, dass es alle ihm eingesandten Daten gewerblich und gewinnbringend elektronisch - z.B. im Internet - wie nichtelektronisch auszustellen, zu vervielfältigen und/oder zu verbreiten plant. Der Autor verzichtet auf jegliche Beteiligung oder sonstige Vergütung der durch [Seitenbetreiber] mittels der Vermarktung der Beiträge des Nutzers erwirtschafteten Gewinne und akzeptiert die kostenlose Nutzung des Internet-Angebotes [Seitenbetreiber] als hinreichende geldwerte Gegenleistung für das Einspeisen seiner Beiträge in die gewerbliche Vermarktungs-Maschinerie von [Seitenbetreiber]."
[Seitenbetreiber] entspricht hier eigentlich dem Communitynamen.
Meine Fragen hierzu:
- Ist es möglich, dem Nutzer die Nutzungsrechte wieder zu entziehen? Womöglich habe ich mündlich eine Nutzung ausgesprochen, als ich die Fotos weitergegeben habe.
- Ist es möglich darauffolgend die Fotos aus dem Fotoalbum entfernen zu lassen?
Auf Bitte hat die Person leider nicht reagiert.
Vielleicht könnt ihr mir weiterhelfen?