AW: Nutzungsrechte von Fonts (kommerziell)
Die Frage ist nicht unberechtigt.
Tatsächlich ist auch der Anbieter/Urheber eines Fonts - genau wie der eines Fotos - berechtigt die Nutzungsrechte frei zu verhandeln.
Warum Du in den meisten Fällen wohl kein Problem hast: Wie die anderen nun auch schon geschrieben haben, hast Du vermutlich sowohl Dein Betriebssytem als auch die Software als Endverbraucher ohne Einschränkungen erworben. Das ist zumindest der einfachste und klarste Fall, bei dem Du die meisten Rechte hast. Einzige Ausnahme, die Dich hier einschränken könnte:
Schon auf dem Karton oder der Anbieter-Seite hätte gestanden, dass die Fonts nur für den privaten Gebrauch mitgeliefert werden. In jedem Fall muss das halt vor dem Kauf klar sein. Nicht gültig hingegen sind solche Einschränkungen, wenn Sie erst nach Kauf im Installer oder so auftauchen. Das ist ja auch so mit den häufig beigelegten Bitmaps, Grafiken etc. - die hast Du ja zum Verwenden und nicht nur zum Bestaunen.
Ich kenne momentan nur einen Hersteller, bei dem es so etwas in der Art gibt. Das ist allerdings auch ein sehr wichtiger: Microsoft und hier speziell das Office-Paket. Die meisten Menschen haben hier zuhause eine Home + Student-Version - man beachte den Namen! Formal IST das eine solche Einschränkung, die jedem Käufer beim Erwerb groß und klar mitgeteilt wird. Ich hab's nicht verglichen - aber Microsoft könnte mit dieser Verkaufsvariante zur Markierung andere Fonts als den Standard/Professional etc. Versionen beilegen. Das wäre nicht zu beanstanden - jeder kann die Einschränkung lesen. Praktisch hat MS an solchen Konflikten glücklicherweise aber wohl kein Interesse.
Vorsicht mit speziell erworbenen Fonts, etwa beim Fontshop in Berlin. Hier gilt, was ich oben geschrieben habe: Jeder Font-Designer kann wie ein Fotograf individuell lizensieren. Buchstabenweise, rechnerweise, privat anders als kommerziell, Firmen anders als Vereine oder auch persönlich nach Nasenlänge und eine Lizensierung auch ganz verweigern, einfach weil ihm ein Kunden am Dienstag nicht passt. Es gilt eben die sog. Vertragsfreiheit.
Nur am Rande: Beim Fontshop in Berlin, Linotype usw sind Anbieter die auch außergewöhnliche Schriften anbieten. Auch für kommerzielle Nutzung!
Ich hatte persönlich den Fall, dass ich einen mit sämtlichen asiatischen, griechischen etc. voll belegten Font gebraucht habe und der Auftraggeber aus Design-Gründen keinen Standard-Font von Microsoft haben wollte. Jetzt ist so ein Font mit tausenden Symbolen natürlich eine Mordsarbeit - die würde ich auch nicht gerne verschenken. Zumindest war für die handvoll Fonts, die überhaupt nur in Frage kam eine Kostennote je Font von rund 1000 Euro je Rechner auf dem der Font gelesen wird kann, veranschlagt. Das macht bei nur 1000 belieferten Kunden schon eine gute Million für den Font-Anbieter. Da gibt man sich schon mehr vertragliche Mühe. Da lernen sich auch Geschäftsführer noch persönlich kennen. Ich meine der Anbieter war Fontshop, genau weiß ich es aber nicht mehr - ist schon eine Weile her.
Ich schreibe das nur, damit nicht der Eindruck entsteht, bei Fontshop gibt es hier keine Fallunterscheidung zwischen privat und kommerziell. Richtig ist, das Anbieter wie Fontshop prinzipiell alles erlauben - aber teilweise eben zu extrem unterschiedlichen Preisen für privat ODER kommerziell. Vielleicht bei irgendeinem von 10.000 grellen Fonts mit Standard-Belegung nicht. Ist ja dann wie ein Stockfoto. Sehr wohl aber - siehe meine Erfahrung oben - bei speziellen Sachen. Ein exklusives Portrait von Obama, geschossen von Helmut Newton, kostet eben auch mehr als ein Foto einer Zitrone aus einer Stockbörse. Es ist genau dasselbe. Da ist dann auch stückweise aufzulisten, wo der Font installiert ist (wie bei solchen Fotos auch die Verwendung durch den Verlag o.ä. exakt nachzuweisen ist ...), ggf. dem Anbieter einmal im Jahr physischen Zugang zu den Geschäftsräumen zu gewähren - JA - für einen Font! Auch wenn das in der Praxis nie wahrgenommen wird - dann würden die ja nur noch reisen - in Geschäftsverträgen steht sowas bei jedem größeren Anbieter gerne drin. Und ist dort - B2B - auch gültig.
Als Endverbraucher kann Dir das aber egal sein - da hast Du primär Rechte und keine derartigen Pflichten.