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Objektiv Bestellen- Testen- Zurückschicken

B

baley

Guest

Hallo, habe vor mir für das Wochenende ein Objektiv zu bestellen, es bewusst zu benutzen (ein Abend) und es bewusst wieder zurückzuschicken, zb bei Neckermann.de.
Das ist vom gesetzlichen doch korrekt, jedoch habe ich Sorgen, dass wenn die Verpackung Beschädigt wird, das Recht verfällt. Hat jemand ähnliches angestellt?

Natürlich wird das Objektiv wie eine heiße Tasse Tee behandelt
MfG
 

Fotografie

mapegele

Täglich anwesend

AW: Objektiv Bestellen- Testen- Zurückschicken

Hi baley. Leider muss ich Dich korrigieren. Dein Vorhaben ist gesetzlich nicht korrekt. Der Einsatz bei einer Veranstaltung übersteigt das "Ausprobieren der Ware , wie es in einem Ladengeschäft möglich wäre" deutlich. Daher ist das Widerrufsrecht für Dich hinfällig. Dieser Satz im Widerrufsrecht wird gerne überlesen, steht aber so drin. Daher rate ich von solchen Vorhaben ab. Wenn der Händler es bemerkt, hat er keine Rücknahmepflicht.

Viele Grüße
 

keco

Nicht mehr ganz neu hier

AW: Objektiv Bestellen- Testen- Zurückschicken

Nunja, wir haben uns vor kurzem ein Objektiv bestellt und beim Händler nachgefragt, ob das austesten auf einer Veranstalltung denn genehm sei, da wir es auch für diesen Grund nutzen würden.
Der Händler sah darin kein Problem, natürlich nur wenn das Objektiv danach keine Beschädigungen oder Kratzer hat.
Prinzipiell hat mapegele aber recht. Ich würde aber trotzdem einfach mal Nachfragen. Mehr als nein sagen können die nicht. Und bei uns hat es schließlich auch geklappt.
 

Aelfry

Web Developer

AW: Objektiv Bestellen- Testen- Zurückschicken

Wenn du 100% sicher gehen willst, dann leih dir doch einfach das Objektiv bei einem Fotohändler deiner Wahl.
Dann kannst du es ordentlich ausprobieren und gehst keinerlei Risiko ein.
 

schnullerbacke

Aktives Mitglied

AW: Objektiv Bestellen- Testen- Zurückschicken

Na ja, natürlich darfst du die Verpackung aufmachen, das ist kein Grund, die Rücknahme zu verweigern. Das gilt (so weit ich weiß) nur bei versiegelten Artikeln, CDs, DVDs etc.
Du darfst auch "testen". Wie mapegele schon gesagt hat: In dem Rahmen, wie man es auch im Geschäft machen könnte.
Schickst du es tip-top zurück, hat der Händler keinen Grund daran zu zweifeln bzw. wird es schwer haben, das Gegenteil zu beweisen.


Davon ab, finde ich die Aktion superkacke.
 

dirtiharri

hilfsbereiter Zyniker

AW: Objektiv Bestellen- Testen- Zurückschicken

Da man dem Objektiv erst einmal nicht ansieht, wo es benutzt wurde und wie viele Fotos du damit gemacht hast, kannst du es selbstverständlich zurückschicken, wenn es danach so wie unbenutzt aussieht. Machst du Macken da rein, gehts nicht, aber das gilt genauso, wenn du damit vor den Küchenschrank stößt, um ein eiziges Testfoto zu machen.

Ob das "moralisch" die feine Art ist, sich vor jeder Veranstaltung irgendwo ein Objektiv zu "kaufen" um es danach wieder zurück zu geben, steht auf einem anderen Blatt...
 

Rata

AW: Objektiv Bestellen- Testen- Zurückschicken

habe vor mir für das Wochenende ein Objektiv zu bestellen, es bewusst zu benutzen (ein Abend) und es bewusst wieder zurückzuschicken, zb bei Neckermann.de.
Das ist vom gesetzlichen doch korrekt,


Deine Orthographie vergessend antworte ich Dir mal so: Dein Ansinnen erfüllt eindeutig den Tatbestand vollendeten, vorsätzlichen Betruges, solltest Du dieses Schwachsinnsunterfangen tatsächlich umsetzen.

An Deiner Stelle würde ich die Admins der Site per Mail bitten, diesen Thread ganz schnell zu löschen, ... wenn die das nicht schon von selber tun werden ;)



Lieber Gruß
Rata

8)
 

Picturehunter

Docendo discimus, sapere aude, incipe!

AW: Objektiv Bestellen- Testen- Zurückschicken

Das Thema ansich finde ich gar nicht mal so schlecht, denn ich nehme mal stark an, dass nicht nur der TE über so eine Vorgehensweise nachdenkt.

Mal andersherum betrachtet: Regen wir uns nicht alle darüber auf, wenn wir Neuware bestellen und dann feststellen müssen, dass diese bereits benutzt wurde? Wenn ich alleine an die vielen bösen Kommentare bei den Händlerbewertungen denke, wenn ein User dort mal ein Produkt erwischt, das offensichtlich schon einmal geöffnet wurde, oh weh ...

Und natürlich gibt es auch die User, die sich für die Urlaubsreise so ein Produkt gerne mal für die max. zulässige Zeit "ausleihen" und dieses arglos nach dem Urlaub wieder zurück schicken.

Ganz ehrlich, das Fernabsatzgesetz macht es zwar möglich, auf diese Weise vorzugehen, aber es ist ein krasser Vertrauensbruch, den weder Händler noch nachfolgende User so akzeptieren wollen. Und meistens sind diese Leute die ersten, die sich aufregen, wenn sie keine 100%ige Neuware erhalten.

Also ganz klar: Finger weg von solchen Vorgehensweisen!!! Was man für sich selber einfordert, das sollte man auch anderen zugestehen oder anders gesagt, wenn man Neuware erwartet, dann sollte man das Fernabsatzgesetz auch nicht mißbrauchen ...


Gruß
Frank
 

darkdevel

Nicht mehr ganz neu hier

AW: Objektiv Bestellen- Testen- Zurückschicken

Das was du vorhast ist Betrug und dazu noch ein angekündigter Betrug da du ja hier so offen darüber schreibst. Geh zu einem Fotohändler sag ihm die Wahrheit und leihe dir das passende Objektiv und nicht anders.
 

mapegele

Täglich anwesend

AW: Objektiv Bestellen- Testen- Zurückschicken

Den Beitrag von Picturehunter finde ich sehr treffend.

Aber auch Rata und darkdevel haben vollkommen recht.

Als besten Lösungsansatz finde ich aber den von keco:
Einen Händler meines Vertrauens vor Ort wählen und die Aktion mit ihm absprechen.
Sollte er das mitmachen, ist das sein Ding, wie er das Teil dann wieder weiterverkauft.
Das ist dann aber zumindest eine faire und ehrliche Sache für alle Beteiligten.
 

pepexx

Moderator im Nutellawahn

Teammitglied
PSD Beta Team
AW: Objektiv Bestellen- Testen- Zurückschicken

OK - bitte mal sachlich bleiben.

Grundsätzlich kann man bestellte Ware innerhalb einer bestimmten Frist wieder zurück senden. Die Ware darf allerdings nicht benutzt sein.

Hier ist dann der Haken an der Geschichte. Zum einen ist das dann ein gebrauchter Gegenstand, für den dern Versender dann einen entsprechenden Abschlag berechnen darf (viel Spaß bei der gerichtlichen Auseinandersetzung) und zum Anderen liegt hier der Vorsatz vor, bereits bei der Bestellung das Ding wieder zurück zu schicken und so zu tun, als wäre es nicht gebraucht. Betrug ist hier zwar ein recht harter Ausdruck, aber er triff es im Großen und Ganzen.

Ich kann hier niemanden das zur Nachahmung empfehlen, denn das kann böse ins Auge gehen.

Dem TE wünsche ich von ganzem Herzen, dass ihm jemand, wenn er das wirklich macht, beim Testen am Wochenende versehentlich eine Cola oder ein Bier übers Objektiv kippt....

Ich lasse den Thread mal offen für eine sachliche Diskussion.
Wenn das ausartet, wird das hier geschlossen.
 

dirtiharri

hilfsbereiter Zyniker

AW: Objektiv Bestellen- Testen- Zurückschicken

... Zum einen ist das dann ein gebrauchter Gegenstand, für den dern Versender dann einen entsprechenden Abschlag berechnen darf... und zum Anderen liegt hier der Vorsatz vor...

Na ja, zu 1) wäre natürlich die Frage der Definition von "gebraucht" angebracht, denn es ist schon ein Unterschied, ob ich 1000mal durch ein Fernglas (Objektiv) blicke oder 1000 mechanische Auslösungen bei einer Kamera habe, die auch noch auslesbar sind...

und zu 2) ist dieser "Vorsatz" in der Regel nicht so einfach beweisbar... ausser natürlich, man gibt vorher eine Anzeige auf, wie hier, aber selbst das hat keine wirklich praktische Relevanz, da Herr Neckermann wahrscheinlich nie herausfinden wird, wer "baley" it...

Es gibt halt, wie so häufig im Leben, eine rechtliche Bewertung, eine moralische Bewertung und eine praktische...

...und ich möchte nicht wissen, wie viele dieser selbsternannten Moralapostel sich z.B. im Fachhandel beraten lassen um dann anschließend doch im Internet zu bestellen... hat sicherlich eine andere Qualität, aber die (moralische) Richtung ist die gleiche...
 
Zuletzt bearbeitet:

pepexx

Moderator im Nutellawahn

Teammitglied
PSD Beta Team
AW: Objektiv Bestellen- Testen- Zurückschicken

da Herr Neckermann wahrscheinlich nie herausfinden wird, wer "baley" it...


Braucht er doch auch garnicht.
Die Versandfirmen kennen i,d,R. ihre Pappenheimer. Und beim Zurücksenden des Objektives werden dann einfach 20% des Kaufpreises wg. Abnutzung einbehalten.
Und nun? Anwalt einschalten? :mrgreen:

Auch eine Art, mit eigenem Geld Roulette zu spielen....

Da gehe ich dann lieber doch direkt zu meinem Fotohändler und teste das Objektiv offiziell...
 

Rata

AW: Objektiv Bestellen- Testen- Zurückschicken

Kinders, das ist doch ganz einfach.


1. Der Online-Händler betreibt seinen Shop nicht zur Bespaßung einzelner Moralatheisten, hingegen möchte er Geld verdienen.

2. Dem Online-Händler entsteht ein unmittelbarer Schaden, der sich darin beziffert, daß er neben den Handling- und anderen Kosten auch Porti zu berappen hat.

3. Letztlich trifft solches – erst recht vorsätzliches – Handeln all jene, die bei den in hartem Wettbewerb untereinander stehenden Online-Händlern einkaufen, denn die Kosten des Händlers, zusammengesetzt aus Einkauf, „Handling“, Lagerung, Löhnen, Porti etc., schlagen kalkulatorisch auf den Angebotspreis durch.
Logisch, oder nicht?

4. Baley täuscht den Händler, indem er eine Kaufabsicht heuchelt, die tatsächlich nie – auch nur im Ansatz ;) – bestanden hat.


Eine andere Beurteilung wäre nur dann möglich, würde Baley den Händler vor oder bei Bestellung von seinen festen Rücktrittsabsichten in Kenntnis setzen.

Es mag sogar sein, daß dieser Händler sich im Einzelfall darauf einließe, sozusagen aus „Kundenpflege“, aber wohl nur dann, wenn er auch bei Rücksendung der Ware für sein Unternehmen einen irgendwie gearteten Vorteil sähe, der in seinen Augen den Aufwand, das Risiko und die Mühen lohnen würde.


Beispiele

- Baley ist ein bekannt „guter“ Kunde, den zu halten auch betriebswirtschaftliche Sonderausgaben lohnt.
Ich hab' da so meine Zweifel :p ... :lol: SCNR!

- Der Händler spekuliert seinerseits darauf, daß irgendwas mit der gelieferten Ware geschehe, was eine Rücknahme sicher ausschlösse ...




In Kenntnis der – geschilderten – Sachlage würde ich als Händler dem Baley bazillenbehaftet :lol: was husten!



Lieber Gruß
Rata

8)
 

Picturehunter

Docendo discimus, sapere aude, incipe!

AW: Objektiv Bestellen- Testen- Zurückschicken

Na ja, zu 1) wäre natürlich die Frage der Definition von "gebraucht" angebracht, denn es ist schon ein Unterschied, ob ich 1000mal durch ein Fernglas (Objektiv) blicke oder 1000 mechanische Auslösungen bei einer Kamera habe, die auch noch auslesbar sind...

und zu 2) ist dieser "Vorsatz" in der Regel nicht so einfach beweisbar... ausser natürlich, man gibt vorher eine Anzeige auf, wie hier, aber selbst das hat keine wirklich praktische Relevanz, da Herr Neckermann wahrscheinlich nie herausfinden wird, wer "baley" it...

Das alles ändert aber nichts an dem, was da passiert. Es wird nicht besser oder schlechter dadurch, dass man verschiedenen Bewertungsmaßstäbe davor hält ...

Es gibt halt, wie so häufig im Leben, eine rechtliche Bewertung, eine moralische Bewertung und eine praktische...

Und welche Bewertung soll es denn nun sein? Wer will das bestimmen?

...und ich möchte nicht wissen, wie viele dieser selbsternannten Moralapostel sich z.B. im Fachhandel beraten lassen um dann anschließend doch im Internet zu bestellen... hat sicherlich eine andere Qualität, aber die (moralische) Richtung ist die gleiche...

Tja, nicht selten habe ich das Gefühl, dass die sog. Beratung in den sog. Fachgeschäften nicht annähernd die Zeit wert ist, die man dafür opfert (und damit meine ich die Zeit des Kunden!). Zuweilen kommt es auch (leider) nicht selten vor, dass man als fachkundiger Kunde das Gefühl bekommt, den Verkäufer zu beraten und nicht umgekehrt, wie es eigentlich sein sollte. Wenn ich als Kunde das Gefühl habe, dass die Beratung so kompetent und qualitativ wertig ausgefallen ist, dass damit ein erhöhter Kaufpreis im Vergleich zum Onlinehandel gerechtfertigt ist, dann habe ich kein Problem damit, diesen auch zu bezahlen. Andernfalls habe ich auch kein Problem damit, mich im Internet zu bedienen. ;)

Moralapostel kommt mir hier ein wenig zu negativ rüber. Wo kein Kläger, da kein Richter, wo kein sichtbarer/nachweisbarer Schaden, da keine Berechtigung zur Kritik? Es ist und bleibt ein Vertrauensbruch!


Gruß
Frank
 

Rata

AW: Objektiv Bestellen- Testen- Zurückschicken

und zu 2) ist dieser "Vorsatz" in der Regel nicht so einfach beweisbar... ausser natürlich, man gibt vorher eine Anzeige auf, wie hier, aber selbst das hat keine wirklich praktische Relevanz, da Herr Neckermann wahrscheinlich nie herausfinden wird, wer "baley" it...


Einer unter 22.859, Babys und Greise, Lahme und Blinde mitgezählt
[Stand 31.12.2010] ;)

Zwanzig Postleitzahlen von 79741–79761 hat es dort :lol:

Quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/Waldshut-Tiengen



Und wer ein wenig auf der Klaviatur von Suchalgorithmen spielen kann, der weiß noch viel, viel mehr.



Lieber Gruß
Rata

8)
 

schnullerbacke

Aktives Mitglied

AW: Objektiv Bestellen- Testen- Zurückschicken

Braucht er doch auch garnicht.
Die Versandfirmen kennen i,d,R. ihre Pappenheimer. Und beim Zurücksenden des Objektives werden dann einfach 20% des Kaufpreises wg. Abnutzung einbehalten.
Und nun? Anwalt einschalten? :mrgreen:

Auch eine Art, mit eigenem Geld Roulette zu spielen....

Wäre die Frage, wie man bei besagtem Händler bezahlt.
Gehe ich als Kunde in Vorkasse, muss ICH den 20% hinterherlaufen.
Zahle ich auf Rechnung, müsste der Händler seine 20% einfordern. Ist dann die Frage, ob er das macht.


Da fällt mir ein:
Wie lange dauern eigentlich die olympischen Spiele? Zwei Wochen? Oder muss ich zwei neue Fernseher "kaufen".
 

dirtiharri

hilfsbereiter Zyniker

AW: Objektiv Bestellen- Testen- Zurückschicken

1. Der Online-Händler betreibt seinen Shop nicht zur Bespaßung einzelner Moralatheisten, hingegen möchte er Geld verdienen.

2. Dem Online-Händler entsteht ein unmittelbarer Schaden, der sich darin beziffert, daß er neben den Handling- und anderen Kosten auch Porti zu berappen hat.

3. Letztlich trifft solches – erst recht vorsätzliches – Handeln all jene, die bei den in hartem Wettbewerb untereinander stehenden Online-Händlern einkaufen, denn die Kosten des Händlers, zusammengesetzt aus Einkauf, „Handling“, Lagerung, Löhnen, Porti etc., schlagen kalkulatorisch auf den Angebotspreis durch.
Logisch, oder nicht?

4. Baley täuscht den Händler, indem er eine Kaufabsicht heuchelt, die tatsächlich nie – auch nur im Ansatz ;) – bestanden hat.8)

zu 1.) Ja und? Das trifft auch auf den Händler um die Ecke zu...

zu 2) Ja und? Er hat sich doch aus freien Stücken entschieden, auf ein Ladenlokal mit all seinen sonstigen Kosten zu verzichten...

zu 3) Ja und? Das trifft auch auf jeden Einzelhändler zu, der die Kunden berät (Dienstleistung, die mehr kostet als 5,90 EUR Rücksendeporto) und zusätzlich Schwund durch Diebstahl einkalkulieren muss...

zu 4) Ja und? So ist halt die Realität... wir machen Probefahrten, schließen Testabos, ab lassen uns beraten, besprühen uns mit irgendwelchen Düften, versprechen irgendwelchen Partnern "bis dass der Tod uns scheidet" und schummeln bei der Schadensabrechnung mit derVersichung...

Es ist sichlich schön, ein Gutmensch zu sein und das Leben wäre sicherlich angenehmer, wenn alle immer nur moralisch einwandfrei handeln würden...

Ich unterstütze solche Handlungen ganz bestimmt nicht, aber dann gleich die Keule "********" rauszuholen und über die ach so armen Versandhändler zu jammern kann ich auch nicht nachvollziehen...

Klar wäre es schön, wenn "neu" auch "neu" wäre, aber es gibt genug Gerichtsurteile, die definiert haben, ab wann ein Gegenstand als nicht mehr neu einzustufen ist... und da ist neu eben nicht neu...

Man kann sich als Finanzminister auch darüber aufregen, dass einem durch den Porsche-Deal Milliarden an Steuergeldern durch die Lappen gehen... war aber rechtlich einwandfrei... wenn mans nicht noch mal erleben will, muss man halt die Gesetze ändern...

so... von meiner Seite genug... sonst werden wir noch in die phlilosophische Abteilung abgeschoben...

nicht alles was rechtlich erlaubt ist, ist halt auch moralisch legitimiert...
 
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