AW: Objektiv Bestellen- Testen- Zurückschicken
Kinders, das ist doch ganz einfach.
1. Der Online-Händler betreibt seinen Shop nicht zur Bespaßung einzelner Moralatheisten, hingegen möchte er Geld verdienen.
2. Dem Online-Händler entsteht ein unmittelbarer Schaden, der sich darin beziffert, daß er neben den Handling- und anderen Kosten auch Porti zu berappen hat.
3. Letztlich trifft solches
– erst recht vorsätzliches – Handeln all jene, die bei den in hartem Wettbewerb untereinander stehenden Online-Händlern einkaufen, denn die Kosten des Händlers, zusammengesetzt aus Einkauf, „Handling“, Lagerung, Löhnen, Porti etc., schlagen kalkulatorisch auf den Angebotspreis durch.
Logisch, oder nicht?
4. Baley
täuscht den Händler, indem er eine Kaufabsicht heuchelt, die tatsächlich nie – auch nur im Ansatz
– bestanden hat.
Eine andere Beurteilung wäre nur dann möglich, würde Baley den Händler
vor oder
bei Bestellung von seinen
festen Rücktrittsabsichten in Kenntnis setzen.
Es mag sogar sein, daß dieser Händler sich im Einzelfall darauf einließe, sozusagen aus „Kundenpflege“, aber wohl nur dann, wenn er auch bei Rücksendung der Ware für sein Unternehmen einen
irgendwie gearteten Vorteil sähe, der
in seinen Augen den Aufwand, das Risiko und die Mühen lohnen würde.
Beispiele
- Baley ist ein bekannt „guter“ Kunde, den zu halten auch betriebswirtschaftliche Sonderausgaben lohnt.
Ich hab' da so meine Zweifel
... :lol: SCNR!
- Der Händler spekuliert seinerseits darauf, daß irgendwas mit der gelieferten Ware geschehe, was eine Rücknahme sicher ausschlösse ...
In Kenntnis der – geschilderten – Sachlage würde ich als Händler dem Baley bazillenbehaftet :lol: was husten!
Lieber Gruß
Rata
8)