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Photoshop "Dienste" öffentlich anbieten

S

stinkale

Guest

Hallo Leute,
ich "Photoshoppe" und "Lightroome" fürs Leben gerne. Kann ich im Facebook meine Dienste für ein "Trinkgeld" anbieten, ohne das ich Probleme bekomme. Würde anbieten kleine Fotoretuschen zu machen oder schlechte Bilder zu retten. Ich wohne in Österreich.

Möchte keine Probleme bekommen wenn ich sowas im Facebook anbiete. Nicht das das Finanzamt plötzlich vor der Türe steht :)

Was meint ihr?

Danke Leute
 

Photoshop

schnemat

Aktives Mitglied

... das ist immer so eine Sache ...

Ich persönlich würde soetwas nicht machen. Das bringt i.d.R. nur Probleme mit sich.
Wenn, dann informiere Dich zunächst einmal bei Deinem zuständigen Finanzamt, wie Du das problemlos regeln kannst bzgl. Geringverdienst (Kleinstgewerbe) oder so etwas in der Art. Damit kann Dir dann keiner an den Karren fahren.

- Fotoretuschen / Bilder retten ... wer sagt Dir, wie es wirklich um die Rechte des Fotos / Bildes bestellt ist?

Hier ist Vorsicht geboten. An der Stelle kannst Du schnell auf sehr dünnem Eis landen.
Ob es das dann wert ist, solltest Du von einem Fachmann prüfen lassen.

LG
Matthias
 

leveler

00110100 00110010

Keine Ahnung, wie das in Ö geregelt ist. Hier in D würde man Dir sehr wahrscheinlich eine Gewinnabsicht unterstellen, wenn Du öffentlich offerierst. Und für Finanzämter ist das natürlich immer interessant :)
 

monika_g

Vektorgärtnerin

Im Facebook?
Das müsstest Du dann auf einer Fanpage machen, nicht in Deinem Profil. Profile sind nicht für kommerzielle Sachen gedacht.

Und natürlich musst Du entsprechend Steuern zahlen, alles andere wäre ja Schwarzarbeit.
 

Picturehunter

Docendo discimus, sapere aude, incipe!

Anbieten kannst Du im Prinzip alles, was Du willst ..., nur legal sollte es dann schon sein! Ich kenne die österreichische Gesetzeslage nicht, aber ich kann mir nicht vorstellen, das es da soviel anders geregelt ist, als hier bei uns. Die Daumenregel dürfte wohl die Frage eines Verdienstes betreffen, d.h. sobald Geld fließt und keine Steuern gezahlt werden (in D bei Minijobs durch den Arbeitgeber), handelt es sich um Schwarzarbeit.

Davon abgesehen kann man das Thema auch mal aus moralischer Sicht betrachten: ein wenig Kohle nebenbei verdienen würden sicherlich viele ganz gern, aber das hätte (und hat!) auch seine Konsequenzen für andere Menschen, die das als Beruf ausüben, davon leben müssen und dies auf legalem Weg tun. Ich kann Dir also nur raten, Dich mal genau dort zu informieren, wo Du Dir jetzt Sorgen machst, dass es Ärger geben könnte. Dort kann man Dir sicherlich ganz genau sagen, was Du tun mußt, um 'streßfrei' Geld verdienen zu können. ;)

Mit liebem Gruß
Frank
 

tdorsch

Ganz gut unterwegs ...

Nur mal so angemerkt, falls Du irgendein Material bearbeitest, dass gegen irgendwelche Rechte verstößt, bist Du (wenn das auffliegt) auch erst mal im Visier der Ermittlungen. D.h. Beschlagnahme des Rechners und aller auffindbaren Datenträger zwecks Überprüfung auf einen möglichen Straftatbestand. So etwas kann bekanntlich dauern ... ob es das Taschengeld wert ist? Ansonsten ist bereits alles gesagt. Und öffentlich Dienste anbieten, so schnell schaust Du nicht, wie das Finanzamt eine Einkommenserklärung wünscht.
 

patrick_l

Hat es drauf

Möchte keine Probleme bekommen wenn ich sowas im Facebook anbiete. Nicht das das Finanzamt plötzlich vor der Türe steht
Du bietest eine (kommerzielle) Dienstleistung an, de facto sollte eine Anmeldung bei der Bezirksverwaltungsbehörde (Magistrat, magistratische Bezirksamt oder Bezirkshauptmannschaft) nicht fehlen. Des weiteren solltest du klären, ob du von den Anmeldekosten nach dem Neugründungsförderungsgesetz (NeuFöG) befreit werden kannst. Die Anmeldung eines Gewerbes ist an sich der leichteste Part. Mit der Anmeldung kommen so auch einige Aufgaben und Pflichten auf einen zu. Jährliche Steuererklärung, Buchführung, Rechnungen schreiben, rechtliche Absicherung (Stichwort: rechts-konforme Verträge / Klauseln)...

Und natürlich musst Du entsprechend Steuern zahlen, alles andere wäre ja Schwarzarbeit.
Liebe Monika, das ist so nicht ganz richtig. Bei Unternehmern die unter die Kleinunternehmer-Regelung (§19 UStG) fallen, wird keine USt erhoben. Diese darf de facto auch in Rechnungen nicht ausgewiesen werden. Ebenso sind Unternehmer, die unter diese Sonderregelung fallen, nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt (nach deutschem UStG). Was Österreich angeht, ist es dort vieles ähnlich wie hier zu Lande geregelt. Sich dennoch unterscheiden. Unter anderem ist z.B. in Österreich die Steuerfreibetrags-Grenze höher angesetzt.

Mehr Informationen zur Gewerbeanmeldung und Gesetzeslage in Österreich findest du auf der Website der österreichischen Wirtschaftskammer sowie vor Ort beim zuständigen Magistrat. Hier mal ner Link zur WKÖ.

- Wirtschaftskammer Österreich - Gewerbeanmeldung

D.h. Beschlagnahme des Rechners und aller auffindbaren Datenträger zwecks Überprüfung auf einen möglichen Straftatbestand.
Käse! Wenn wir jetzt bei der/einer Urheberrechtsverletzung bleiben, wird kein Richter eine derartige Sicherstellung veranlassen. Davon ab man straf und zivilrechtliche Konsequenzen nicht verwechseln sollte. Nicht gerade selten sind die zivilrechtlichen Forderungen genau die, die einem das „Genick“ brechen. ;)

Auch wenn es nicht notwendig ist, trotzdem erwähne das ich kein Jurist bin. Habe mich lediglich aus privaten und beruflichen Interesse damit etwas auseinandergesetzt, und die für jedermann einsehbaren Quellen verwendet. Ebenso auf selbige verweise (siehe Link zur WKÖ).

Liebe Grüße, Patrick
 
Zuletzt bearbeitet:

gugue

Photoshopfan

ist wahrscheinlich so eine Grauzone. ich würde mich mal bei der Arbeiterkammer bzw dem Finanzamt erkundigen
 

hobbit-55

Hat es drauf

@stinkale
Du bist mir lustig. Wo auch immer eine Dienstleistung anbieten zu Dumpingpreisen, um einen eventuellen Markt kaputt zu machen und dir hier noch den Segen für Steuerhinterziehung holen. Viel Spass dabei.
Sag aber bitte dem Steuerfahnder nicht, dass ich dir das erlaubt hätte, weil, sonst hab ich die nachher anne Backen.
Wenn ich ein Foto in Schwarzarbeit bearbeite, sieht das anschließend so aus


:happy::happy::happy::happy::happy::happy::happy::happy::happy::happy::happy::happy:
 
Ich wohne in Österreich
Grundsätzlich gibt es zwei unterschiedliche Bereiche:
1. Ab einem bestimmten Betrag jährlich (Zusatz-)Einkommen, musst Du Steuer zahlen. Darunter brauchst Du keine Steuer zu zahlen, den aktuellen Betrag erfährst Du beim Finanzamt oder bei einem Steuerberater. Schwieriger wird es für Dich eine Rechnung, vor allem mit Mehrwertsteuer auszustellen. Denn dafür brauchst Du eine Steuernummer, das siehst Du auf jeder Rechnung.
2. Welche Art von Tätigkeit das eigentlich ist und was Du dafür brauchst sagt Dir in der Regel die Wirtschaftskammer.
3. Dann kommen noch Sozialabgaben diverser Art auf Dich zu, möglicherweise auch kommunale Abgaben. Das kann Dir wahrscheinlich auch die Wirtschaftskammer sagen.
Als Künstler wirst Du mit Deiner Tätigkeit wahrscheinlich nicht gelten.
 

stefux

Nicht mehr ganz neu hier

Hole Dir einen Gewerbeschein und achte darauf die Umsatzsteuerbefreiung in Anspruch zu nehmen. Dann bist Du auf der sicheren Seite mit einfacher Buchführung.
Nur mal eben kleinere Dienstleistungen anbieten kann schnell in die Hose gehen, denn manche Anwälte mahnen so etwas (Tätigkeit ohne Anmeldung) auch gerne ab.
 

monika_g

Vektorgärtnerin

Liebe Monika, das ist so nicht ganz richtig. Bei Unternehmern die unter die Kleinunternehmer-Regelung (§19 UStG) fallen, wird keine USt erhoben.

Hab ich irgendwas von Umsatz- oder sonst einer Steuerart geschrieben? Ich schrieb außerdem "entsprechend" - also bezogen auf was immer der TE damit einnimmt. Was weiß ich, wie groß die Unternehmung wird. Aber bereits die Eingangsfrage ließ ja vermuten, dass der TE keine Lust auf irgendeinen Kontakt mit dem Finanzamt hat und das wäre dann der erste Schritt in die Schwarzarbeit.
 

Andre_S

unverblümt

a. gehts hier um Östereichisches Recht
b. gibts sicher auch dort Grenzen ab denene man überhaupt irgendwas anmelden muss.
Man muß den Leuten nicht immer gleich Böswilligkeit unterstellen.
Alleine das danach fragt zeigt doch schon dass er sich kundig darüber macht das richtige zu zun.
 

Anina

Pixelschubserin

Also in Deutschland darf man (wenn ich mich nicht irre) bis zu 400,- Euro im Monat steuerfrei dazuverdienen. Aber angeben muss man das trotzdem.

Im Falle eines Zweifels - einfach Termin beim Finanzamt geben lassen, fragen, sich die Antwort schriftlich geben lassen - fertig. So bist du definitiv auf der richtigen Seite.

LG

PS: Die 400,- Euro gelten nicht, wenn man Arbeitslosengeld oder Elterngeld bekommt.
 

Dennis

aka denyo111

Ist doch lustig wie so ein Thread verläuft...

Da wird nach der Sachlage in Österreich gefragt und hier werden Kleinunternehmerregelung und Minijobs ins Rennen geschickt...

TE: wenn du verlässliche Informationen willst, wende dich lieber an die bei auch zuständigen Ämter
 

MyBad

localhorst

Ich habe mal gelesen, dass man in Deutschland ohne Gewerbe rund 250 Euro im Jahr durch eine Dienstleistung (aus nicht wiederkehrender Tätigkeit) verdienen darf, ohne Steuern zahlen zu müssen. Dieser Nebenerwerb muss aber in der Steuererklärung angegeben werden.

Habe das auch schon einmal gemacht und keine Probleme bekommen. Ich gehe also davon aus, dass das für Deutschland stimmt. Für Österreich wird es vermutlich eine ähnliche Regelung geben.
 

tdorsch

Ganz gut unterwegs ...

Käse! Wenn wir jetzt bei der/einer Urheberrechtsverletzung bleiben, wird kein Richter eine derartige Sicherstellung veranlassen. Davon ab man straf und zivilrechtliche Konsequenzen nicht verwechseln sollte. Nicht gerade selten sind die zivilrechtlichen Forderungen genau die, die einem das „Genick“ brechen. ;)

Auch ich gebe keine Rechtsberatung.
Ich weiß von zwei Fällen, wo private Leute laut den Logfiles in Datenaustausch von Bild- und/oder Grafikdateien mit anderen Rechner von Personen standen, gegen die einmal wegen Kinderpornografie und im anderen Fall wegen Volksverhetzung und Verbreitung von rechtsextremen Gedankengut ermittelt wurde. Beide bekamen frühmorgens Besuch mit staatlicher Aufbewahrung des Rechners. Auch wenn sich hinterher alles als harmlos herausgestellt hat, war der Rechner erstmal weg.

Wenn ich gewerblich so etwas anbiete, habe ich nicht umsonst AGBs, die das Rechtsverhältnis klären.
 

patrick_l

Hat es drauf

Schwieriger wird es für Dich eine Rechnung, vor allem mit Mehrwertsteuer auszustellen.
Ist es nicht. Neben den rechts-konformen Angaben wie Datum, Adresse und Auftragsnummer reicht lediglich der vermerk wie "In dem aufgeführten Betrag sind nach der Kleinunternehmerregelung keine USt enthalten". Das ist sowohl in Deutschland als auch in Österreich der Fall.
Denn dafür brauchst Du eine Steuernummer
1. Nein, braucht man nicht.
2. Bekommt jeder der ins Berufsleben eintritt eine Steuer-IdNr. (DE und AT)
3. Die Ust-IdNr. kann/muss beantragt werden (DE und AT)
4. Die Ust-IdNr. ist nicht zwingend
5. Selbige muss de facto auch auch nicht in Rechnungen aufgeführt werden.

Die Ust-IdNr. kann jedoch erforderlich sein, wenn man Dienstleistungen für Kunden aus dem Ausland erbringt. Dies ist ja an der hier genannten Tätigkeit durchaus möglich. Für die Steuererklärung ist sie jedoch nicht erforderlich. Davon ab man nach der Gewerbeanmeldung automatisch eine andere Nummer bekommt.

Da wird nach der Sachlage in Österreich gefragt und hier werden Kleinunternehmerregelung und Minijobs ins Rennen geschickt...
Vorweg, rechtsverbindliche Auskünfte bekommt man bei jedem Finanzamt (Weiß du ja selbst, wie ich dich kenne ;) ). Sowohl in Deutschland als auch in Österreich. Die Steuerfreibetrags-Grenze liegt in Österreich bei 30.000 ,-€ (in Deutschland im 1 Jahr bei 17.500,-€). Die Grenze darf in Österreich innerhalb von 5 Jahren einmalig um max. 15% überschritten werden.
gegen die einmal wegen Kinderpornografie und im anderen Fall wegen Volksverhetzung und Verbreitung von rechtsextremen Gedankengut ermittelt wurde.
Dieses Beispiel ist doch weit hergeholt.
Wenn ich gewerblich so etwas anbiete, habe ich nicht umsonst AGBs, die das Rechtsverhältnis klären.
AGB sind kein muss. Es sollten jedoch Vertragsbedingungen mit rechts-konformen Klauseln vorliegen, damit man im Fall der Fälle abgesichert ist bzw. sich darauf berufen kann.

Für Fragen zur Kleinunternehmung in Österreich hier anrufen:

Code:
Burgenland, Tel. Nr.: 0590 907-0,
Kärnten, Tel. Nr.: 0590 904-0,
Niederösterreich Tel. Nr.: (02742) 851-0,
Oberösterreich, Tel. Nr.: 0590 909,
Salzburg, Tel. Nr.: (0662) 8888-0,
Steiermark, Tel. Nr.: (0316) 601-601,
Tirol, Tel. Nr.: 0590 905-0,
Vorarlberg, Tel. Nr.: (05522) 305-0,
Wien, Tel. Nr.: (01) 514 50-0
 
Zuletzt bearbeitet:

Dennis

aka denyo111

1. Nein, braucht man nicht.
2. Bekommt jeder der ins Berufsleben eintritt eine Steuer-IdNr. (DE und AT)

Auf Rechnungen gehört eine Steuernummer (oder USt ID) und keine Steuer-ID, insofern: doch, braucht man



Die Steuerfreibetrags-Grenze liegt...(in Deutschland im 1 Jahr bei 17.500,-€)

Ich weiß was du meinst, ob allerdings jedem klar ist, dass du noch immer bei der Kleinunternehmerregelung bist und nicht zB vom Grundfreibetrag schreibst, das wage ich zu bezweifeln...

An den TE nochmal der Tipp: informier dich vor Ort anstatt hier anzufangen Wichtiges vom Unwichtigen und Richtiges vom Unrichtigen zu trennen - das kann nur schief gehen.
 

Picturehunter

Docendo discimus, sapere aude, incipe!

Ich denke, der TE hat mit den Tipps, sich bei den zuständigen Ämtern/Behörden genau zu informieren und beraten zu lassen, die entscheidenden Hinweise erhalten.
Von daher würde ich mich freuen, wenn der TE dies nun in die Tat umsetzt und uns dann eine Rückmeldung gibt, wie die Sachlage denn tatsächlich ist und welche Bedingungen erfüllt sein müssen, um die gewünschten Dienstleistungen legal anbieten zu können. Auch die Information, ob und welche Steuern zu zahlen sind und welche Angaben dem Fiskus zum Verdienst zu machen sind, gehören dazu.

@stinkale
...jetzt bist Du gefragt! ;)


Mit liebem Gruß
Frank
 
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