Hat es drauf
Genau so sieht es aus. Daher wird man als Freischaffender nach der Kleinunternehmerregelung in der Regel auch um die Beantragung einer USt-Nummer nicht herum kommen. Sofern man Waren und Dienstleistungen ins Ausland verkauft. Egal ob man jetzt USt entrichten muss oder im jeweiligen Land davon befreit ist.Die letztere Steuer handhabt ggf. jeder dieser Marktplatz unterschiedlich (vor allem die in den USA). In Europa musst Du außerdem dran denken, dass sich der Steuerbetrag nach dem Herkunftsland des Käufers richtet, nicht mehr dem des Anbieters.
Du bietest eine Dienstleistung an, de facto bist du selbstständig tätig. Daher auch von KBB, Annabellkira und Monika zurecht erwähnt. Genaures erfährst du wie bereits zu lesen, bei deinem Steuerberater.Dachte nur wenn man eine eigene Seite betreiben tut das es dann als selbstständig zählt, aber okey schon mal gut zu wissen.
Liebe Grüße, Patrick