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Rechnungsstellung mit Indesign?

cjs

VariousDesign

Hallo zusammen,
wie der Titel schon sagt frage ich mich zu Zeit wie sinnvoll es ist mit InDesign Angebote/Rechnungen zu schreiben.

Zur Zeit erstelle ich die Kalkulationen in Excel und Pflege diese dann in meine ID Rechnungsvorlage ein, was vom Workflow zugegebenermaßen echt ätzend ist + es könnten ggf. Fehler entstehen.

Mir ist klar dass ID kein Faktura-Programm ist. Jedoch schätze ich, wie vermutlich viele, die enorme Anpassbarkeit des Designs. Bisher habe ich noch kein Rechnungsprogramm entdeckt in dem ich Abstände, Fonts, Größen, Farben, etc. individuell anpassen kann. Google hilft mir leider auch nicht weiter. Und so talentiert im Script schreiben bin ich leider nicht, dass ich mal eben was intelligentes für ID basteln könnte.

Hat jemand hier evtl. eine Idee oder kennt ein Programm was meine Anforderungen erfüllt?

Besten Dank vorab.
 

Design & Layout

buerzel

Versuch macht kluch!

Teammitglied
Und warum, wenn du schon Office nutzt, machst du das nicht in Word? Der Workflow dürfte sich etwas einfacher gestalten und deine Rechnungen gibst du doch bestimmt nicht zur Druckerei ... :rolleyes:
 

cjs

VariousDesign

Weil Word, mit Verlaub, eines der nervigsten Programme ist die ich kenne. Gerade als InDesign-Anwender ist Word für mich der größte Mist den es an Layoutprogrammen gibt. Ich würde auch gerne auf Excel verzichten - sehe aber aktuell keine Alternative.
Zudem wäre das imho kein Fortschritt zu meinem jetzigen Workflow.
 

liselotte

Bärliner Jung

Du kannst ja Indesign rechnen beibringen über Scripte
aber ob das den Aufwand lohnt (ich habe verzweifelt aufgegeben (Lusche))
Ist ja nicht viel Addieren der Posten + USt:rolleyes:
kompliziert wird es nur wenn USt 7% dabei ist aber das ist es mit Excel auch

MfG
 

liselotte

Bärliner Jung

Ist ja putzig aber immer noch ziemlich aufwendig. Nichts geht über ein vernünftiges Fakturing-Programm mit Anbindung an die Buchhaltung. Nur loht es sich für mich nicht oder die preiswerten sind oft unzureichend.
Ich teste das jetzt mal
Danke @mobbytec
MfG
 

cjs

VariousDesign

@liselotte Das habe ich ebenfalls versucht und habe nach einigen Versuche entschieden, dass mir definitiv die nötige Ahnung in Javascript fehlt, um das zufriedenstellend umzusetzen. I feel you.

@mobbytec Danke für deinen Link. Mit dem Script habe ich ebenfalls schon versucht zu arbeiten. Allerdings schaffe ich es nicht das Script so umzuschreiben, dass es in meine Tabellengestaltung passt.
Versteh mich nicht falsch: ich muss nicht zwingend mit ID die Rechnungen erstellen - ich habe nur bisher keine bessere Alternative gefunden. Wenn du also eine andere Lösung hast gerne her mit den Vorschlägen.
 

pixelmaker

jeden Tag neu hier

Hallo

ich gehe die Sache mal von einer anderen Seite an.
Es gibt Vorschriften wie eine Rechnug erstellt werden muss. Eine ist die eine fortlaufende, eindeutige und nicht abänderbare Rechnungsnummer zu vergeben.
Es ist zwar zwischenzeitlich präzisiert das eine Rechnungsnummer nicht unbedingt fortlaufend sein muss, aber einmalig muss sie sein.
Wenn Du nur wenige Rechnungen schreibst geht das mit Indesign, Du darfst nur nicht durcheinander kommen.
Was dazu kommt ist die Dokumentationspflicht. Alle geschäftsrelevanten Unterlagen müssen 6 - 10 Jahre im Original aufbewahrt werden und müssen lesbar und zuzuordnen sein.
Es geht also nicht nur um die Rechnung, sondern auch um Angebote und jede Geschäftskorrespondenz die mit dem Auftrag zu tun hat. Auch Emails und Anhänge gehören dazu. Alle diese Unterlagen sind in 10Jahren nur zuzuordnen wenn sie eine einheitliche Nummer tragen.
Das würde mit Indesign eine unglaubliche Organisation bedeuten, die jedes billige Fakturierungsprogramm eingebaut hat.
Wenn Du die Angebote/Rechnungen in Indesign erstellst und als PDF ausgibst, dann ist das PDF bereits eine Kopie.
Die Originale sind die Indesign-Dateien. Egal was Adobe macht, die Original-Dateien müssen lesbar sein.

Alleine die Tatsache das man die Nummern in Indesign problemlos ändern kann wird bei einer Prüfung den Herren/Damen aufstoßen. Alleine die Tatsache das man Indesign braucht um die Originale zu öffnen wird eine Prüfung in Dein Haus zwingen, sie kann dann nicht, wie es eigentlich üblich ist, beim Steuerberater durchgeführt werden. Denn der hat kein Indesign.

Wenn man ein Geschäft aufmacht sind genau solche Fragen die die es zu klären gibt und von denen es abhängt ob ein Geschäft auf Dauer gelingt oder nicht.
Und Prüfungen bekommt jeder Selbstständige, denn alle Beamten die durch schnellere Computer keine Arbeit mehr haben werden zu Prüfern umgeschult und die brauchen was zu tun.

Kauf Dir ein Fakturierungsprogramm und importiere Deinen ordentlich formatierten Briefbogen als Vorlage in dieses Programm. Das kann jedes Fakturierungsprogramm.
Damit ist die Fakturierung wie vorgeschrieben und ein Geschäftsbrief sieht sauber aus.
Die Daten können in einem mit dem FA kompatiblen Format gesichert und aufbewahrt werden und diese Datenformate sind nach den Asprüchen des FA erstellt.
Ich kann die Liste der Argumente jetzt fortführen, habe aber keine Lust.

Wenn Du Rechnungen schreibst bist Du laut HGB ein Kaufmann. Du solltest die bestehenden Regeln kennen. Da geht es nicht um Grafik und Design, sondern um Abgabenordnung (AO), Umsatzsteuergesetz (UStG) Handelsgesetz (HGB) usw.
Und wenn Du das alles gelesen und verstanden hast wird Dir klar das Dein Strick eben genau "die enorme Anpassbarkeit des Designs" sein wird.

grüße

Ralf
 
Zuletzt bearbeitet:

herbiemaus

blinkt nur im Kreisel, und zwar nach links ...

Also ich schreibe meine Rechnungen nur noch mit Photoshop. Das volle Programm mit Frequenztrennung, dodge & burn, Ebenen mit Mischmodi, Pinseln und Aktionen.

Seit dem moppelt kein Kunde mehr über meine unverschämten Preise, sie zahlen doppelt so schnell und auch das Finanzamt ist total begeistert ...
 

liselotte

Bärliner Jung

Wenn Du Rechnungen schreibst bist Du laut HGB ein Kaufmann.
Das ist nun Blödsinn, als e.K., OHG, GmbH, KG und deren Mischformen muss man sich beim Handelsregister angemeldet haben entweder A oder B für juristische Personen oder natürliche Personen (oder so)
Als Normali kann jeder Rechnungen schreiben (Regeln beachten (Steuernummer eindeutige RE-Nummer etc)) und es gilt das BGB und nicht das wesentlich schärfere HGB

Finde das script trotzdem ganz brauchbar (kann man ja noch konfigurieren)

MfG
 

Rata

Alles sehr richtig, bis auf...

Wenn Du Rechnungen schreibst bist Du laut HGB ein Kaufmann. Du solltest die bestehenden Regeln kennen. Da geht es nicht um Grafik und Design, sondern um Abgabenordnung (AO), Umsatzsteuergesetz (UStG) Handelsgesetz (HGB) usw.

Ein Freiberufler ist kein Kaufmann, für ihn gilt auch nicht das HGB, sondern das BGB.


Und lern doch mal bitte, bitte, bitte die Nummer mit dem Komma und dem „dass“ :D




Lieber Gruß
Rata
 

cjs

VariousDesign

Ich ignoriere jetzt mal die unqualifizierten Antworten einiger User hier.

@pixelmaker alles was du schreibst ist mir bewusst und handhabe ich zum größten Teil bereits so. Deshalb ist meine Eingangsfrage auch unter anderem: "Hat jemand hier evtl. eine Idee oder kennt ein Programm was meine Anforderungen erfüllt?"

Abgesehen davon bin ich als Freiberufler//Nebengewerbetreibender rechtlich kein Kaufmann. Und gerade als Grafiker kommt es, auch bei einer Angebotserstellung, auf sauberes Design an.

Dem Punkt dass "jedes Fakturierungsprogramm'" eine ordentliche Gestaltung zulässt muss ich widersprechen. Die die ich bisher getestet habe, konnten genau das eben nicht. Aus diesem Grund habe ich diesen Thread eröffnet.
 

pixelmaker

jeden Tag neu hier

Das ist nun Blödsinn,

Ein Freiberufler ist kein Kaufmann, für ihn gilt auch nicht das HGB, sondern das BGB.

Abgesehen davon bin ich als Freiberufler//Nebengewerbetreibender rechtlich kein Kaufmann.
Ja, immer alles was Ihr nicht wisst ist Blödsinn.

So steht es im Handelsgesetzbuch:
Handelsgesetzbuch § 1
(1) Kaufmann im Sinne dieses Gesetzbuchs ist, wer ein Handelsgewerbe betreibt.
(2) Handelsgewerbe ist jeder Gewerbebetrieb, es sei denn, daß das Unternehmen nach Art oder Umfang einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb nicht erfordert.

Mehr steht im §1 nicht drin. Auch ein Freiberufler, Kleingewerbler etc. ist nach deutschem Recht ein Kaufman und somit gelten auch für Freiberufler und Kleingewerbler Teile des HGB, alle anderen Gesetze ebenso. Wenn ein gewerbetreibender nicht in kaufmännischer Weise eingerichtet ist gibt es irgendwann keine Gewerbezulassung mehr, denn ein Gewerbebetrieb hat das Ziel Gewinne zu erzeugen und ist damit kaufmännisch eingerichtet.
Lest es doch mal und dann könnt Ihr immer noch schreien das ich Blödsinn schreibe.

Egal was CJS für Probleme hat,. wenn Ihr hier als erstes immer Blödsinn schreit obwohl Ihr augenscheinlich selbst keine Ahnung habt und nicht lesen oder verstehen könnt oder wollt, vergeht mir die Lust zu helfen.

Ich bin seit über 30 Jahren selbstständig habe unzählige Prüfungen durch und kenne die Gesetze.
Gesetze gelten für alle auch für den der sie nicht kennt.
Auch wenn eine Privatperson eine Rechnung schreibt gelten auch die gesetzlichen Rahmenbedingungen für eine Rechnung und die Aufbewahrungspflichten. Sonst ist es eine Quittung und es darf nicht Rechnung draufstehen. Wobei ein Gewerbetreibender nicht Rechnung drauf schreiben muss.


"Hat jemand hier evtl. eine Idee oder kennt ein Programm was meine Anforderungen erfüllt?"
Ja habe ich, aber echt keine Lust mehr.
Ich schmeisse alle Rechnungen, ca. 100 Eingangsrechnungen und 50 Ausgangsrechnungen im Monat in eine Kiste und bezahle für die Buchführung 90 Euro im Monat + 30 Euro für Lohnbuchhaltung pro Angestellten.
Als Betriebstkosten kann ich die Kosten voll von der Steuer absetzen. Ich wäre blöd das selbst zu machen.

Ansonsten tschüß
für die nächste Zeit wars das wieder mal
Vielleicht überdenkt Ihr Eure Kommunikationsform
 

Rata

Ansonsten tschüß
für die nächste Zeit wars das wieder mal
Vielleicht überdenkt Ihr Eure Kommunikationsform



Nur weil Du es nicht einsehen willst? :confused:
Du überreagierst, lieber @pixelmaker, und zwar deutlich.

Ein Freiberufler ist kein Gewerbetreibender, basta!

Siehe auch BMWi.




Was den Rest anbelangt, ...


Ja, immer alles was Ihr nicht wisst ist Blödsinn.
So steht es im Handelsgesetzbuch:
Handelsgesetzbuch § 1
(1) Kaufmann im Sinne dieses Gesetzbuchs ist, wer ein Handelsgewerbe betreibt.
(2) Handelsgewerbe ist jeder Gewerbebetrieb, es sei denn, daß das Unternehmen nach Art oder Umfang einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb nicht erfordert.
Mehr steht im §1 nicht drin. Auch ein Freiberufler, Kleingewerbler etc. ist nach deutschem Recht ein Kaufmann und somit gelten auch für Freiberufler und Kleingewerbler Teile des HGB, alle anderen Gesetze ebenso. Wenn ein gewerbetreibender nicht in kaufmännischer Weise eingerichtet ist gibt es irgendwann keine Gewerbezulassung mehr, denn ein Gewerbebetrieb hat das Ziel Gewinne zu erzeugen und ist damit kaufmännisch eingerichtet.
Lest es doch mal und dann könnt Ihr immer noch schreien, dass ich Blödsinn schreibe.
Egal was CJS für Probleme hat,. wenn Ihr hier als erstes immer Blödsinn schreit obwohl Ihr augenscheinlich selbst keine Ahnung habt und nicht lesen oder verstehen könnt oder wollt, vergeht mir die Lust zu helfen.
Ich bin seit über 30 Jahren selbstständig habe unzählige Prüfungen durch und kenne die Gesetze.
Gesetze gelten für alle auch für den der sie nicht kennt.
Auch wenn eine Privatperson eine Rechnung schreibt gelten auch die gesetzlichen Rahmenbedingungen für eine Rechnung und die Aufbewahrungspflichten. Sonst ist es eine Quittung und es darf nicht Rechnung draufstehen. Wobei ein Gewerbetreibender nicht Rechnung drauf schreiben muss.
[...]

Ja habe ich, aber echt keine Lust mehr.
Ich schmeisse alle Rechnungen, ca. 100 Eingangsrechnungen und 50 Ausgangsrechnungen im Monat in eine Kiste und bezahle für die Buchführung 90 Euro im Monat + 30 Euro für Lohnbuchhaltung pro Angestellten.
Als Betriebstkosten kann ich die Kosten voll von der Steuer absetzen. Ich wäre blöd das selbst zu machen.

... der ist ziemlich fett am angefragten Thema vorbei und kurz gefasst: Kokolorus.


Lieber Gruß
Rata
 

cjs

VariousDesign

@pixelmaker Du solltest dir erst einmal selbst an die Nase packen was Kommunikationsformen angeht. Dein erster Post soll mich über Sachen aufklären die mir bewusst sind und keine deiner Ausführungen hilft mir mit meinem Problem weiter.

Im Gegenteil, du unterstellst mir dass ich mir bisher keine Gedanken über rechtliche Wettbewerbsformen und kaufmännische Angelegenheiten gemacht habe, was de facto falsch ist. Und deine Ausführung "Ich kann die Liste der Argumente jetzt fortführen, habe aber keine Lust." ist ebenfalls kein hilfreicher Kommentar.

Weiterhin ist es kein feiner Zug alle über einen Kamm zu scheren: "Ja, immer alles was Ihr nicht wisst ist Blödsinn.".

Und nochmals weiterhin verweise ich auf diesen Artikel (man achte auf das Fett gedruckte):
"Die Buchführungspflicht kann sich entweder aus dem Handelsrecht oder aus dem Steuerrecht ergeben. In § 238 HGB heißt es, dass alle Kaufleute dazu verpflichtet sind, Bücher zu führen. § 140 AO sorgt dafür, dass diese Vorgabe auch auf das Steuerrecht übertragen werden kann. Wer nämlich durch andere Gesetze (eben z. B. das HGB) dazu verpflichtet ist, Bücher und Aufzeichnungen zu führen, muss auch in steuerlicher Hinsicht Bücher führen.
Die relevante Frage ist nun: Wer gilt als Kaufmann im Sinne des HGB? Grundsätzlich gilt jeder als Kaufmann, der ein Handelsgewerbe betreibt. Ausnahme sind Kleingewerbetreibende, deren „Unternehmen nach Art und Umfang einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb nicht erfordern“.

- was auf mich als Freiberufler respektive Nebenerwerbtreibender, aufgrund der Erwerbshöchstgrenze, vollkommen zutrifft.

Also, bitte nicht immer direkt beleidigt sein wenn es noch weitere Meinungen neben deiner gibt.
 

Leila Stern

Miss Verständnis

Wie meistens, schreibe ich auch heute nichts, das von großem Nutzen ist.

Als es noch keine Personalcomputer gab, ließen wir die Geschäftspapiere (Couverts, Briefe, Offerten, Lieferscheine, Rechnungsformulare und Visitenkarten) in einer Druckerei drucken.

Mit Wehmut gedenke ich der Zeit, als auf meinem Schreibtisch eine IBM-Kugelkopf-Schreibmaschine stand. – Als dann die Schreibmaschine durch einen „IBM Personal Computer“ und einen Matrixdrucker ersetzt wurde, war die Zeit der Karteikästen, Gummi- und Paginierstempel endgültig vorbei.

Heute vermute ich, daß eine hier nicht genannte Softwareentwicklungsfirma unsern finanziellen Ruin beabsichtigte.

Gruß von der melancholisch-nostalgisch veranlagten

Leila ;)
 

pixelmaker

jeden Tag neu hier

Wenn Freiberufler sich zu einer Gesellschaften zusammenschliessen bleiben sie weiterhin freiberuflich nach EStG. Die Gesellschaftsform und die Pflichten werden nach HGB behandelt.
Ein Freiberufler oder jemand mit Nebengewerbe oder Kleingewerbe kann Kommanditist in einer Gesellschaft sein, das regelt auch das HGB.
Das BGB ist subsidiär, aber Freiberufler und HGB schliessen sich nicht aus.
Abgesehen davon gilt auch für Freiberufler, Nebenerwerbler, Kleingewerbetreibende die Pflichten wie eine Rechnung, ab 150 Euro, aufgebaut sein muss. Und es gilt seit Anfang 2017 die Dokumentationspflicht wie ich sie oben beschrieben habe. Das schliesst Layoutprogramme wie Indesign aus und Textverarbeitungen aus.

Seit 1.1.2017 müssen alle Geschäftsunterlagen konform mit der GoBD sein.
Die neuen GoBD verlangen, daß elektronisch gespeicherte Ausgangsdokumente unveränderlich sein müssen. Das betrifft alle Unterlagen, die für das FA relevant sind, also zum Beispiel Ausgangsrechnungen, einen Lieferschein oder Angebote. Die Daten müssen für einen sachverständigen Dritten wie z.B. einen Finanzbeamten nachvollziehbar und nachprüfbar erfasst sein, für die jeweilige Aufbewahrungszeit.
Die Dateiformate, die für Layoutprogramme, Textverarbeitung oder Tabellenkalkulation typisch sind, erfüllen diese Ansprüche nicht. Das Dokument zeigt einem späteren Betrachter nicht an, dass es manipuliert wurde.
 
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