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Rechnungsstellung mit Indesign?

Rata

Du wirfst eine Menge durcheinander, lieber @pixelmaker :(


Wer spricht in diesem Thread von einer IT-gestützten Buchführung?
Genau: Niemand.

Angefragt ist, ob @cjs seine Rechnungen mit InDesign™ abfassen kann.
Kann er!
Der Ausdruck des erstellten Dokumentes erfüllt alle Erfordernisse. Genausogut könnte er auch seine Rechnungen auf einer Schreibmaschine abfassen, oder von Hand :p


Es gibt Pflichtangaben auf „Rechnungen“, die findest Du im § 14 UStG ;)
Sind diese Pflichtangaben — man spricht meist von „geforderten Einzelinformationen“unmissverständlich, dann spielt die äußere Form oder genaue Bezeichnung des Abrechnungsdokuments keine Rolle! Statt „Rechnung #2017-07-19/1“ kann @cjs auch — bei gleich bleibenden Einzelinformationen — „Her damit #2017-07-19/1“ schreiben, so einfach ist das :nick:

Ich hoffe zuversichtlich, Du liest Dir diesen Thread noch mal in Ruhe und mit der nötigen Gelassenheit durch; dann wirst Du erkennen, daß bisher von Dir nur — großteils richtige, aber eben nicht im Kontext stehende — am Thema vorbei interpretierte Informationen kamen.


Lieber Gruß
Rata

Edit @pixelmaker und alle, die sich für die angesprochene Verfahrensdokumentation interessieren.
Auf dieser Seite findet man einen sehr ausführlichen GoBD-Leitfaden zum Download:
 
Zuletzt bearbeitet:

Design & Layout

Fugel

rebmeM

PSD Beta Team
Ich versuche mal was zum Thema beizutragen:

Keine Ahnung ob und wie gute Programmierkenntnisse du hast, wenn diese ausreichend sind, kannst du dir eine einfache Rechnungssoftware erstellen.

Ich habe das auf PHP Basis gemacht und die funktioniert super. Ich gebe einfach in eine einfache Maske meine Posten ein und mit einem Klick wird mir eine Rechnung generiert (PDF). Recht schwer war es auch nicht, da es fast alles benötigte als Frameworks o.Ä. gibt.

Vorteil dabei:

Du passt dir einmal eine Art Vorlage an und musst später nur noch deine Posten angeben.
 

Rata

Ich versuche mal was zum Thema beizutragen:

Keine Ahnung ob und wie gute Programmierkenntnisse du hast, wenn diese ausreichend sind, kannst du dir eine einfache Rechnungssoftware erstellen.

Ich habe das auf PHP Basis gemacht und die funktioniert super. Ich gebe einfach in eine einfache Maske meine Posten ein und mit einem Klick wird mir eine Rechnung generiert (PDF). Recht schwer war es auch nicht, da es fast alles benötigte als Frameworks o.Ä. gibt.

Vorteil dabei:

Du passt dir einmal eine Art Vorlage an und musst später nur noch deine Posten angeben.


Alles machbar, das Ergebnis bleibt aber ein Papierbeleg!
Bei dessen Weiterverarbeitung hat der Rechnungsempfänger dann gewisse Regeln zu beachten ;)

Hier
gibt es noch schön Verständliches vom Haufe Verlag.


So, jetzt bin ich aber hier raus, muß mal wieder etwas Geldbringendes verfassen :p


Lieber Gruß
Rata
 

Fugel

rebmeM

PSD Beta Team
Alles machbar, das Ergebnis bleibt aber ein Papierbeleg!
Bei dessen Weiterverarbeitung hat der Rechnungsempfänger dann gewisse Regeln zu beachten ;)

Hier
gibt es noch schön Verständliches vom Haufe Verlag.


So, jetzt bin ich aber hier raus, muß mal wieder etwas Geldbringendes verfassen :p


Lieber Gruß
Rata

Hätte die angebundene Datenbank mit erwähnen sollen.
 

pixelmaker

jeden Tag neu hier

Die GObD hat nichts mit IT gestützter Buchführung zu tun. Das war vielleicht der Vorläufer (GoBS)

Die Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff (GoBD) gelten für alle Unternehmer im Sinne des Einkommensteuer- und Umsatzsteuerrechts.

Die GoBD regeln

· die Nachvollziehbarkeit von verbuchten oder aufgezeichneten Geschäftsvorfällen,

· deren zeitliche Erfassung,

· deren Nachprüfbarkeit (Verfahrensdokumentation),

· die Unveränderbarkeit von Belegen und deren Verbuchung bzw. Aufzeichnung,

· die Protokollierung von vorgenommenen Änderungen (Stornos, Berichtigungen),

· die Datensicherheit (z.B. vor Untergang),

· den Datenzugriff (durch das Finanzamt) und

· die Aufbewahrung von Unterlagen.

Dabei umfassen die neuen GoBD (seit 2015) Vorschriften sowohl für die Papierform als auch für den digitalen Bereich.

Belegwesen

Nach GoBD muss jeder Beleg ist in seiner ursprünglichen Art aufbewahrt werden:

· Gehen Belege als E-Mail-Anhang – z.B. im PDF-Format – ein, sind diese als PDF abzuspeichern.

· Werden Ausgangsrechnungen elektronisch erstellt und zusätzlich ausgedruckt, sind beide Belege aufzubewahren (s.u.).

Es kann ja jeder machen wie er will. Er kann auch der Meinung sein das die Gesetze für alle Anderen aber nicht für ihn gelten.
Im Fall einer Prüfung wird er dann veranlagt, weil der Prüfer sich nicht "in angemessener Zeit einen Überblick über die Geschäftsvorfälle und die Lage des Unternehmens verschaffen kann."
Da die Beweispflicht allein beim Steuerpflichtigen liegt hat man dann keine Chance noch etwas nachzuarbeiten.

Was aktuell noch diskutiert wird ist ob eine Rechnung die mit einem PC erstellt und ausgedruckt aber nicht abgespeichert wird als Rechnung in Papierform gilt. Dann wäre die Aufbewahrung in Papierform ausreichend. Sobald eine Rechnung abgespeichert wird, gilt diese als digitaler Beleg und muss ebenfalls digital aufbewahrt werden. Dies gilt z.B. auch beim Speichern im PDF-Format.

Ich habe morgen wieder einen Termin mit dem Steuerberater wo es auch um das Thema geht.
Denn ich habe als Steuerpflichtiger nicht nur die Beweispflicht sondern muss auch die Kriterien festlegen und verantworten wie die Daten archiviert werden.
Sätze wie folgende zeigen aber wohin das Ganze führt:
Das Programm muss eine digitale Schnittstelle für den Datenzugriff des Finanzamts bereithalten.
Auch das Abspeichern auf sog. Unveränderbaren Speichermedien (CD-/DVD-ROM) ist insoweit nicht GoBD-konform, da im Vorfeld „Manipulationen“ nicht ausgeschlossen sind.

So, nun ist es gut. Natürlich kann er die Rechnungen in Indesign schreiben, aber wenn er es geschäftlich verwenden will darf er es nicht.
Ich habe das jetzt genug vorgekaut. Jeder der in Deutschland offizielle Geschäfte macht muss Regeln einhalten.
Dafür muss er zahlen, entweder vorher in Form von Beratung, oder hinterher in Form von Strafen.
 

miss_marple

Nicht mehr ganz neu hier

@cjs
Zurück zur ursprünglichen Frage.

Du kannst dein spezielles Design doch in ID (oder auch Photoshop / Illustrator) anfertigen und dann als *.png exportieren.
Dann setzt du es in Word in die Kopfzeile ein und positionierst es nach Wunsch.
Die Höhe der Kopfzeile kann, aber muss nicht verändert werden.
Das heißt, dir bleibt auf jeden Fall genug Platz für das Angebot oder die Rechnung.

Ich kann mir auch vorstellen, dass die von den anderen erwähnten All-in-One-Programme ebenfalls Kopfzeilen oder Hintergrundgrafiken erlauben. Sowas sollte heutzutage gar kein Problem mehr sein.
miss_marple

PS: Das Wichtigste an einer Rechnung ist immer, dass sie bezahlt wird ... Design hin oder her. :)
 

liselotte

Bärliner Jung

Das Programm muss eine digitale Schnittstelle für den Datenzugriff des Finanzamts bereithalten.
Na so weit kommt es noch und gleich dazu der Staatstrojaner.
Ich muss die Unterlagen zeitnah vorlegen
Die Finazbehörde schreibt
"Die Finanzverwaltung kann diese Unterlagen nicht abstrakt im Vorfeld für alle Unternehmen abschließend definieren, weil die betrieblichen Abläufe, die aufzeichnungs- und aufbewahrungspflichtigen Aufzeichnungen und Unterlagen sowie die eingesetzten Buchführungs- und Aufzeichnungssysteme in den Unternehmen zu unterschiedlich sind." FA

Ich finde das Indesigscript ist eine gute Hilfe und werde es nutzen.
Steuerberater habe ich selber
 

cjs

VariousDesign

(...) ob und wie gute Programmierkenntnisse du hast, wenn diese ausreichend sind, kannst du dir eine einfache Rechnungssoftware erstellen.(...)
Ja, den Gedanken hatte ich auch. Allerdings fehlen mir hier die nötigen Kenntnisse bzw. die Zeit um mich einzuarbeiten.

@cjs (...) Das Wichtigste an einer Rechnung ist immer, dass sie bezahlt wird ... Design hin oder her. :)
Klar. Aber ich habe gerne alles so wie es mir passt. Und mit Word hätte ich keinen Vorteil gegenüber ID.

Ich werde das Programm von norre mal testen. Danke für eure Ausführungen.
 

Kai Rübsamen

Nicht mehr ganz neu hier

Wie ich solche Beiträge hasse. 80% sind hier überflüssig und helfen dem OP nicht!

Es gibt für InDesign ein paar Skripte, mit denen man rechnen kann (sollte sich über Google finden lassen) und das plug-in Active Tables (kann man kostenlos testen).

Die Schwierigkeit beim skripten ist, dass in InDesign ein Wert in einer InDesign-Tabelle zunächst keine Zahl ist, sondern eine Zeichenkette. D.h. aus z.B. 1.412,50 muss 1412.50 werden. Das muss dann richtig gerundet werden. Ebenso müssen Nachkommastellen ergänzt oder stattdessen ein ",–" eingefügt werden. Auch ist nicht immer klar, welche Felder da miteinander verrechnet werden sollen. Das wird umso schwieriger, wenn es dynamisch, also variabel sein soll.

Soll heißen: Es gibt selten eine Lösung, die gleich bei jedem passt. Man muss eine Lösung speziell für das Rechnungsformular verändern oder neu erfinden. DAS kostet Zeit u. Geld ;-)
 

cjs

VariousDesign

Danke @Kai Rübsamen.
Active Tables habe ich schon installiert und versuche gerade etwas brauchbares zu konfigurieren. Allerdings ist das, wie du schon sagtest, sehr zeitintensiv. :)
Ich denke es wird darauf hinauslaufen dass ich diverse Rechungsprogramme testen muss bis ich etwas ansprechendes gefunden habe.
 
T

thomasjörn

Guest

Ist vielleicht ein bisschen off-topic, aber kann mir jemand ein gute Rechnungsprogramm empfehlen? Vorzugsweise eines, das über Cloud läuft?
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
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