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Recht am Bild

MyBad

localhorst

AW: Recht am Bild

Und wie, bitteschön, will der Fotograf beweisen, dass eben er dieses Foto geschossen hat. Zumal, auf zum Beispiel meiner Kamera als standard, die Copyrightfunktion eingeschaltet ist und die Daten des Kamerabesitzes in den EXIF Daten aufscheinen. Also rechtlich ist das gar nicht so einfach zu beantworten.

Ich denke rechtlich ist das schon klar geregelt.
Die Beweisführung ist hier eben das Problem. Das muss dann wohl ein Gericht entscheiden.
 

Fotografie

Digicam

weitestgehend nur noch lesend

AW: Recht am Bild

Das beschneidet nur das Recht des Fotografen?
Das Urheberrecht bleibt erhalten denn ohne die Zustimmung kann der Persönlichkeitsrechtinhaber nix mit dem Bild anfangen?
Da ist der eine dem anderen ausgeliefert und umgekehrt, da sich die beiden Rechte nicht gegeneinander aufheben.

So ein Mist. Wieder was, das sich nicht pauschal beantworten lässt. :)

Ich hab mit meiner Aussage aber auf die Fragestellung abgehoben:
Die war ja, wer das Recht am Bild hat. Und das muss nicht zwangsweise der Fotograf sein.
Wer hat das Recht am Bild, der Photograph,

Der Einwand von topptsf ist nicht ganz von der Hand zu weisen. Trotz EU gibt es nationale Unterschiede.
 
Zuletzt bearbeitet:
AW: Recht am Bild

Nun, ich arbeite meistens DE, da der Ö Markt etwas mau ist, mir ging es rein um das Verständnis, bei einem Streitfall lasse ich aus Gewohnheit einfach meinen Anwalt das regeln.

Danke für die Junge Dame, auch wenn der Kontext ein anderer ist.

Ja- mir ging es um Urheberrecht und auch um Bild- Nutzungsrecht, - wobei ich weiß das es auch eingeschränkte Nutzungsrechte gibt.

Dennoch ihr habt mir super toll geholfen, dafür ein riesen großen Dank

Knutscha eure Ania.
 

Graf_x

Lighthunter

AW: Recht am Bild

Eure auf "Ehre" gemachten Aussagen ehren euch alle. Die rechtlich Realität ist jedoch meist anders gelagert. Paragraphen sind eine Sache. Wenn schon ein Streit entstanden ist, die Aussagen betreffender Personen, eine andere. Ich bin natürlich auch eurer Meinung! Das das auch klar ist. Leider muss man allzuoft miterleben und zusehen, dass Recht nicht, ist gleich, Gerechtigkeit ist. Ich spreche da nicht von Dingen, von denen ich keine Ahnung habe. Ich bin in der Vergangenheit schon öfters mit rechtlichen Problematiken konfrontiert worden. In der überwiegenden Anzahl wurde meine oben genannte Aussage leider Wirklichkeit. Oftmals bewahreitet sich der vielmals so dahingesagte Spruch vom "Rechtsverdreher". Also was ich sagen will ist: "Wer schreibt, der beleibt" - soll heißen - wenn ich mit einer fremden Kamera aufnehme würde ich wenigstens die Copyrighteinstellungen kurzfristig ändern oder ein schriftliches Einverständnis mit dem Kamerabesitzer aufsetzen. Dann ist man sicher auf der richtigen Seite und diese Vorgehen würde auch nicht gegen die sogenannten "guten Sitten" verstoßen.
 

Digicam

weitestgehend nur noch lesend

AW: Recht am Bild

Du bist zu aufmerksam. ;)
Das gefällt mir.
Gut pariert ;)
Das kommt dabei raus, wenn man sich vorher darüber im klaren ist, was man warum schreibt. Dann kann man es hinterher auch begründen.
Ich weiß, dass ist heutzutage nicht mehr üblich. Deshalb hat es Dich vielleicht auch überrascht. :lol:

dafür war das vollkommen daneben, unötig und überhaupt nicht witzig
Deshalb hab ich es auch ignoriert. Allein Deine Anmerkung und meine hiesige Antwort darauf schenkt dem Spruch sehr viel mehr Aufmerksamkeit, als er verdient hat.

Klärungsversuch:
[...]
ACK
 
AW: Recht am Bild

Ich möchte trotz allem darauf hinweisen das ich als Anfängerin mir schwer tue den Beitrag zu lesen, wenn noch kleine Fechtduelle am Nebenschauplatz stattfinden.

Für mich ist es erst mal geklärt da ich nur einen Überblick brauche.
Das einzige was ich noch brauche sind Modellverträge in Deutscher Sprache, ich habe zwar was im Forum gefunden, leider wurden jene von der Seite genommen.

Wie einige schon treffend formuliert haben, schläft der Teufel nicht, und dann hat man am Ende so richtig tolle Probleme auf die ich gerne verzichten möchte.
 

topptsf

127.0.0.1

AW: Recht am Bild

Zitat von ZwenD
dafür war das vollkommen daneben, unötig und überhaupt nicht witzig
Deshalb hab ich es auch ignoriert. Allein Deine Anmerkung und meine hiesige Antwort darauf schenkt dem Spruch sehr viel mehr Aufmerksamkeit, als er verdient hat.
es war auch nicht meine Absicht, zu polemisieren. Sinn der Bemerkung war schlicht & einfach darauf hin zu weisen, dass fuer den Wohnort der TE andere Rechtsgrundlagen als das dt. Urheberrecht greifen.
Sollte ich mit meiner Ironie das seelische Gleichgewicht einzelner oder mehrerer Personen dieses Forums gestoert haben, so bedauere ich dies und bitte um Verzeihung.
 

Graf_x

Lighthunter

AW: Recht am Bild

Da geb ich dir schon Recht Graf_X
wobei es bei der Fragestellung für mich nicht die Frage wahr.
" streiten sich um ein Bild, eineer sagt "des ist meins, weil mit meiner Kamera"
die Urheberschaft stand also außer Frage ;)


find ich die Frage
darf der Kamerabesitzer das Foto löschen? Darf der Urheber den Besitz einfordern?
Ist es dann auch sein Eigentum das, wenn es "beschädigt" zum Schadensersatz herhalten kann.
Schon nicht uninteressant.

Gruß
sven



Nachtrag


Zauberwort: Modell-Release ;)


Hallo Sven, da bin ich völlig bei dir. Auf dem Papier sieht ja immer alles klar aus. Solche Fälle kommen zwar sicher nicht häufig vor (so hoffe ich natürlich) aber wenn der Hund drin ist, rauchen die Colt's ganz ordentlich. Für diese rechts-unsicheren Fälle ist eine klare Abmachung immer goldes Wert.
 
AW: Recht am Bild

Ich meinte eben Dinge wie Handschlagqualitäten, wo man ohne Umständlichkeit etwas ausmacht, hatte Früher noch bestand, ich selber halte mich zwar daran, aber ich musste zu meinen Leidwesen erfahren, das dies nicht gang und gebe ist.
 

Graf_x

Lighthunter

AW: Recht am Bild

Das gibt's heute nur noch innerhalb der Familie und unter guten Freunden. Den Kreis kannst Du also an einer Hand abzählen.


Ich kann euch gut verstehen. Auch mir ist das höchst zuwieder aber eben eine Tatsache. Handschlagsqualität ein Dinosaurier der heutigen Gesellschaft. Aber gut, lieber vorsichtig sein, besonders im Urheberrecht, das zahlt sich aus. Heutzutage wird ja schon "professionell" abgezockt. Traurig aber wahr.
 

sundash

Michael

AW: Recht am Bild

Also wenn ich das richtig verstehe, hat der Fotograf, der sich einen Apparat geliehen hat das Urheberrecht, wenn ich dann ein Foto stark für ihn verbessere und optisch richtig was raushole, wer hat dann das Urheberrecht?
 

Graf_x

Lighthunter

AW: Recht am Bild

Also wenn ich das richtig verstehe, hat der Fotograf, der sich einen Apparat geliehen hat das Urheberrecht, wenn ich dann ein Foto stark für ihn verbessere und optisch richtig was raushole, wer hat dann das Urheberrecht?


Hallo Sundash, du hast sicher ein sehr heikles Thema angeschnitten. Es judizieren zu lassen wäre zwar interessant aber wahrscheinlich ein Grund um in Klappsmühle zu kommen, weil min mit so viel Juristen-GAGA nicht weiterleben kann.
 

Digicam

weitestgehend nur noch lesend

AW: Recht am Bild

@sundash
Meiner Meinung nach immer noch der Fotograf, da Du kein neues Werk schaffst, sondern nur das vorhandene verbesserst.
 

sundash

Michael

AW: Recht am Bild

...wenn der Kamerabesitzer dem Fotografen nicht seine Kamera geliehen hätte, würde dieser auch nicht die Bilder machen können und hätte der Fotograf nicht dem "Photoshopbesitzer" das Bild zur Verfügung stellen, um es zu verfeinern, dann würde es auch nicht den 1. Preis in der Fotoausstellung bekommen.
Es waren hier mindestens 3 Personen beteiligt. Wem steht der Preis zu??????????????
 

Graf_x

Lighthunter

AW: Recht am Bild

...wenn der Kamerabesitzer dem Fotografen nicht seine Kamera geliehen hätte, würde dieser auch nicht die Bilder machen können und hätte der Fotograf nicht dem "Photoshopbesitzer" das Bild zur Verfügung stellen, um es zu verfeinern, dann würde es auch nicht den 1. Preis in der Fotoausstellung bekommen.
Es waren hier mindestens 3 Personen beteiligt. Wem steht der Preis zu??????????????


Solange der Fotograf seine Rechte nicht nachweislich aufgibt, sind sie beim Urheber (Sagt eigentlich für mich alles) Urheber - der der das Besagte aus dem "Nichts" zum Vorschein brachte. Wenn also jemand, ohne die Zustimmung des Urhebers, Veränderungen durchführt, ist das eine Urheberverletzung. Also weiter. Würde der "Photoshopbesitzer" also nicht die Rechte besitzen und das Foto bei einem Wettbewerb einrichen, kann er natürlich den 1. Preis mit dem Foto machen. Die Freude wird aber nur kurz sein. Der Urheber wird gerichtlich seine Rechte einfordern, egal was der PS-Besitzer verändert hat.

Andere Überlegung: Du möchtest eine Landschaft skizzieren und hast keinen Bleistift und kein Papier. Dein Kollege leiht dir diese Utensilien. Du schaffst damit ein kleines Kunstwerk. Auch wenn der Zettel und Blei von wem andern stammen, DU bist der Urheber des Werkes. Und du bleibst das, auch wenn der Kollege mit Radiergummi und sonstigem an deiner Zeichnung rumbastelt und sie beim Zeichenwettbewerb einreicht. Er gewinnt vielleicht, aber du kannst deine Rechte einklagen. Natürlich vorausgesetzt du kannst beweisen, dass du der Urheber bist.

Und das ist jetzt die Überleitung zur Kamerageschichte. Es geht nicht um "Sein oder nicht sein", sondern um die Frage der Beweisbarkeit.
 
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