localhorst
AW: Recht am Bild
Ich denke rechtlich ist das schon klar geregelt.
Die Beweisführung ist hier eben das Problem. Das muss dann wohl ein Gericht entscheiden.
Und wie, bitteschön, will der Fotograf beweisen, dass eben er dieses Foto geschossen hat. Zumal, auf zum Beispiel meiner Kamera als standard, die Copyrightfunktion eingeschaltet ist und die Daten des Kamerabesitzes in den EXIF Daten aufscheinen. Also rechtlich ist das gar nicht so einfach zu beantworten.
Ich denke rechtlich ist das schon klar geregelt.
Die Beweisführung ist hier eben das Problem. Das muss dann wohl ein Gericht entscheiden.