AW: Rechte an dein eigenen Bildern
Ich hätt mal Lust auf ein Chaos. Also eigentlich war die Frage: Rechte an eigenen Bildern? Plural.Dann ist das Recht auf das eigene Bild nur Singular? Sicher nicht.
Wenn jemand seine EC Karte mit Pin auf seine Lieblingsparkbank legt, damit er die immer sofort findet, dann muß er sich nicht wundern, wenn jemand anders damit großzügig einkaufen geht, auch wenn er das eigentlich nicht darf(Fundbüro?).
Insofern wird bei soviel Unvorsichtigkeit ein Schadenersatz schwierig. Weiterhin ist zu berücksichtigen, dass dadurch der Mißbrauch erst ermöglicht wurde(Vertragsbedingungen der bank).
EDIT: Hinweis auf unterschiedliche Urheberrechte in Europa und Amerika erhalten...
Amerika...
Bedeutet, es wird im Falle einer Rohbilddatei vermutlich darauf hinauslaufen, dass dem einen Bildverwender nichts passiert. Denn er könnte behaupten, dass Bild habe frei im Internet gestanden und wieviele Abertausende haben es auch herunterladen können und haben es vielleicht sogar für ihre Jahreskalender oder Geburtstagskarten verwendet.
Beweise ihm das Gegenteil. An der Verwendung ist er schuldlos, selbst wenn die Rohdaten versehentlich ins Netz gekommen sind.
Dem Verwender ist kaum beizukommen. Man könnte ihn allenfalls höflich darauf hinweisen, dass er ein fremdes Bild verwendet und dieses künftig bitte unterläßt, aber wenn er einen findigen Anwalt hat, wird da nicht mehr als ein Vergleich rauskommen.Das Bild wurde ja Millionen usern zur Verfügung (ins Netz) gestellt.
Anders wäre es, das Bild wäre im Rohformat hochgeladen und es hätte eine Nutzungs- oder Verwertungslizenz beigelegen.
Oder ein Hinweis auf ein Kopierverbot.
Europa vermutlich...
klagen, beweisen, gewinnen.
Im nachhinein zu sagen, dass da jemand mein Bild benutzt will ich aber nicht, funktioniert so einfach dann nicht.
Beispiel: Du fotografiert eine Person, erhälst von dieser Person ein Model-Release. Du veröffentlichst das Bild mehrfach. Nach einem Jahr zieht das Model sein Release zurück. Was darfst Du machen? weiterverkaufen, denn ein Model-Release kann nicht zurückgezogen werden.
Sofern es nicht illegal zustande gekommen ist.
Du kannst natürlich bei einem befreundetem Notar ab und zu eine CD mit den neuesten
Rohbilddateien und Datum hinterlegen. Dies gilt im Sinne des Urheberrechtes bereits als Veröffentlichung. Und wenn Du eher veröffentlicht haben solltest (beim Notar) als im Internet, dann ist urkundlich nachgewiesen, wem die Datei gehört. Kostet aber die Kleinigkeit von ca. 300 Euro. Jedesmal pro CD. Es sei denn ihr seid sehr gut befreundet. Das könntest Du ggfs. als weiteren Beweis im Falle eines Streits einsetzen.
Wenn das Bild auch noch den unverkennbaren Po deiner besseren Hälfte zeigt und die herausbekommt, dass Du das Bild ohne ihre Zustimmung hochgeladen hast, würd ich sagen, hast Du zwar einen familiären Nachweis bezgl. Ursprung des Materials, wenn sie es aber herausbekommt und sauer auf Dich wird, weil Du ihr Recht am eigenen Bild angetastet hast, dann zahlst Du eher eine Strafe als der andere.
p.s. das war keine Rechtsberatung
Herrlich, was es alles gibt. Rein hypothetisch.