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Rechtlich - Fotografieren hinter der Leitplanke

A

AukeArts

Guest

Hallo Leute,
ich möchte heute Abend zu einer Autobahn gehen um wieder etwas zu üben. Da mir aufgefallen ist, dass es kaum Bilder gibt die auf FAST augenhöhe mit den auto´s ist, dachte ich mir mal, dass muss ich verändern. Ich weiß noch nicht wie das ganze aussehen wird, aber das ist ja auch nicht die Frage.
Ist es legal, sich hinter die Leitplanke zu stellen ?
Der ein oder andere könnte einen doch auch als Blitzer erkennen. (keine Sorge ich benutze keinen Blitz)

Habt ihr da erfahrung oder ist es schlicht illegal ?

MfG
 

Fotografie

T

tobi89

Guest

AW: Rechtlich - Fotografieren hinter der Leitplanke

warum soll es illegal sein...? also ich seh da kein grund..:D
jedoch würde ich warnweste anziehen.:D
man will ja nicht daswas passiert..;)
nein aber ich seh da kein problem..
ich mein kennzeichen gesichter oder fahrzeuge wird man ja auf dem bild nicht erkennen legendlich die lichter.."
ich sagen nein es ist nicht illegal:D
 

Hunter01

Noch nicht viel geschrieben

AW: Rechtlich - Fotografieren hinter der Leitplanke

ob es illegal ist kann ich Dir leider nicht sagen, aber auf jeden Fall ist es gefährlich!

Gruß
 
A

AukeArts

Guest

AW: Rechtlich - Fotografieren hinter der Leitplanke

Wegen der Gefahr sehe ich keinen Grund. Wenn ich eine Warnweste trage und schön hinter der Leitplanke bleibe kann so schnell nichts passieren.
Dir könnte auch in diesem Augenblick der Boden unter den Füßen weg fallen ;-)
Mal gucken, was noch andere sagen. Mit einem großen Blick auf die professionelen Fotografen.

Gruß
AukeArt´s
 

oxygen

PS Azubine

AW: Rechtlich - Fotografieren hinter der Leitplanke

hey - du hast zwar gesagt - du nimmst keinen blitz ... aber ich würde dich nochmals darum bitten wollen - den blitz dort weg zu lassen ...
... denn das kann für einige fahrer ziemlich gefährlich werden


zurück zu deiner leitplanke
ich denke auch nicht dass das illegal ist
kommen sicher einige tolle bilder zustande
 
A

AukeArts

Guest

AW: Rechtlich - Fotografieren hinter der Leitplanke

Ich habe auch schon extra den Blitz mit Klebeband fixiert, dass wenn ich aus versehen auf den Blitzknopf drücke :D

Na, dann freue ich mich jetzt schon auf heute Nacht :)

Trotzdem wären noch ein paar Meinungen Willkommen.

MfG
 
K

katerlake

Guest

AW: Rechtlich - Fotografieren hinter der Leitplanke

Ich würde an einen Parkplatz fahren, da das Auto stehen lassen und mit angezogener Warnweste an den Platz Deiner Wahl laufen (natürlich hinter der Leitplanke.
Du kannst außerdem mal bei der Autobahnmeisterei/Polizei in Deiner Region anrufen, ob es da Probleme geben könnte.
 

jenni

Forum-Gottheit

AW: Rechtlich - Fotografieren hinter der Leitplanke

die Frage ist aber wie schaut es Rechtlich aus :uhm:

nicht ob du nun hinter der Leitplanke stehst, sondern vielmehr
wenn du ein Auto fotografierst sprich Kennzeichen; Gesicht des Fahrers usw.
 
A

AukeArts

Guest

AW: Rechtlich - Fotografieren hinter der Leitplanke

@jenni

Ich will ja nicht die einzelnen Auto´s fotografieren. Ich möchte nur die Lichtstreifen fotografieren. Da sollten keine Probleme mit Identität aufkommen. Selbst wenn ich kurz belichten würde, wären die Kennzeichen etc. bestimmt nicht gut zu erkennen. Es ist ja dunkel :p

Das mit dem Rastplatz hatte ich sowieso vor :)
Wie es scheint, werde ich morgen ein paar nette Foto´s für euch haben.

MfG
 

Laurentius666

Nicht mehr ganz neu hier

AW: Rechtlich - Fotografieren hinter der Leitplanke

Hallo!

Eine Rechtsberatung kann ich Dir nicht bieten, ich kann nur meine eigenen Gedanken zum Thema preisgeben...

Zum einen ging mir durch den Kopf, das die Wälder, Felder und Wiesen neben den Autobahnen meist jemanden gehören und evtl. nicht ohne Erlaubniss betreten werden dürfen / sollten.

In Wäldern würde ich in der Dämmerung schon alleine wegen der Jäger eine Warnweste tragen ;)

Wenn es eine öffentlich zugängliche Stelle geben sollte wäre das natürlich alles einfacher. Mir ist sowas an Autobahnen bisher aber nie aufgefallen. ( Bin ich zu schnell unterwegs? :D )

Die Autobahn inkl. Standstreifen etc. auch nur kurzfristig zu betreten ist natürlich absolutes Tabu.

Dann solltest Du unbedingt Deinen Personalausweiss dabei haben, ich könnte mir vorstellen das der eine oder andere Streifenwagen vorbei kommt und mal schaut und fragt was Du da so tust.

Und zuletzt bleibt immer ein Restrisiko das man die Aktion im unwahrscheinlichen Falle eines Unfalles als gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr auslegen könnte und man so zumindest erst einmal eine Menge Ärger am Hacken hat...

Und wie schon geschrieben wurde, die Personen und Kennzeichen müssen zumindest im Falle einer Veröffentlichung auf jeden Fall unkenntlich gemacht werden.

Das waren meine Gedanken zum Thema...
 

manfox

Dipl.-Hobbyist

AW: Rechtlich - Fotografieren hinter der Leitplanke

Also neben der Gefahr, der er sich aussetzt und die "einigermaßen" kalkulierbar ist, sind wohl 2 rechtliche Bereiche abzuklären.
Autobahnen und deren Nebenbereiche unterliegen, denke ich, der Landeshoheit. Zuständig dafür sind in den Abschnitten die jeweiligen Autobahnmeistereien und mit ihr die Polizei. Ich glaube es verhält sich da wie bei den Bahnstrecken. Der Zutritt auf die Böschungen, Nebenbereiche und die Gleise ist verboten und verletzt die Rechte der "Grundstückseigentümer". Aber wo kein Kläger, da kein Richter, stimmt´s?
Die andere Seite sind die Objekte die fotografiert werden sollen. Es gibt ja Auslegungen, in denen es erlaubt ist, Personen die sich im öffentlichen Raum bewegen, auch zu fotografieren. Dies aber nur, wenn es sich um eine allgemein gehaltene Aufnahme, ohne gezielten Portraitcharakter handelt.
Wende ich diese Überlegung auf die Autobahn an, so sehe ich schon Probleme, da die Personen durch Gesichter UND Nummerschilder eindeutig zu identifizieren sind.
Ist schon schwierig, denn eigentlich kann ich diesen Effekt auch erreichen, wenn ich auf ´ner Brücke herunter fotografiere.

Gruß,
manfox
 

cebito

undefined

AW: Rechtlich - Fotografieren hinter der Leitplanke

die Frage ist aber wie schaut es Rechtlich aus :uhm:

nicht ob du nun hinter der Leitplanke stehst, sondern vielmehr
wenn du ein Auto fotografierst sprich Kennzeichen; Gesicht des Fahrers usw.

Jep jenni, die könnten ziemlich laaaaaaaaange Gesichter machen, so sie sich denn wiedererkennen. Ich geh mal davon aus, das es langzeitbelichtungen werden sollen, da is doch nix mit Nummernschild & co.
 

redbull4711

Aktives Mitglied

AW: Rechtlich - Fotografieren hinter der Leitplanke

Da ich auf der Autobahn arbeite, sage ich zum rechtlichen Aspekt:

§ 18 Autobahnen und Kraftfahrstraßen
....
(9) Fußgänger dürfen Autobahnen nicht betreten. Kraftfahrstraßen dürfen sie nur an Kreuzungen, Einmündungen oder sonstigen dafür vorgesehenen Stellen überschreiten; sonst ist jedes Betreten verboten.

Dazu zählt auch der Seitenstreifen, der Grünstreifen hinter der Leitplanke usw.

Zu Deiner Aussage, hinter der Leitplanke kann nichts passieren:


http://www.merkur-online.de/bilder/2010/03/19/680714/243478332-unfall-erding-freising-ost.9.jpg
http://www.merkur-online.de/bilder/2009/05/04/273173/771632066-unfall_bgl.9.jpg
http://www.mt-online.de/_em_daten/_mt/2009/11/10/091110_1105_unfall.jpg

Glaube mal nicht, dass Leitplanken das Gewicht von LKW und PKW bei den Geschwindigkeiten halten würden.

Dann kommen wir noch zu dem Teil, wo es zu einem Unfall wegen Dir kommt. Sei es, weil Du etwas aktives tust, oder aber weil ein Verkehrsteilnehmer es falsch einschätzt und glaubt, du willst auf ihn schießen (das meine ich vollkommen ernst, da dieses oft genug passiert), Steine werfen oder sonst etwas. Dann befindest Du Dich rechtlich etwa hier:

§ 315b Gefährliche Eingriffe in den Straßenverkehr
(1) Wer die Sicherheit des Straßenverkehrs dadurch beeinträchtigt, daß er

1.
Anlagen oder Fahrzeuge zerstört, beschädigt oder beseitigt,
2.
Hindernisse bereitet oder
3.
einen ähnlichen, ebenso gefährlichen Eingriff vornimmt,

und dadurch Leib oder Leben eines anderen Menschen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert gefährdet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Der Versuch ist strafbar.
(3) Handelt der Täter unter den Voraussetzungen des § 315 Abs. 3, so ist die Strafe Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren, in minder schweren Fällen Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren.
(4) Wer in den Fällen des Absatzes 1 die Gefahr fahrlässig verursacht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(5) Wer in den Fällen des Absatzes 1 fahrlässig handelt und die Gefahr fahrlässig verursacht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

In Deinem Fall käme die Alternative "einen ähnlichen, ebenso gefährlichen Eingriff vornimmt" zur Anwendung.

Um es einfach mal anderes zu sagen: Auf und an der Autobahn hat kein Fußgänger etwas zu suchen. Ausnahme, du bleibst mit einer Panne liegen.

Grüße
 
A

AukeArts

Guest

AW: Rechtlich - Fotografieren hinter der Leitplanke

@manfox
Sicherlich könnte ich solche Foto´s auch von einer Brücke machen, was ich auch schon getan habe, jedoch verändert sich ein Bild total, wenn es auf Augenhöhe geschossen wird.

Ich habe die Polizei Wache angefragt, mittels E-Mail.
Ich bin mal gespannt was dabei herraus kommt.

@cebito

:lol::lol::lol::lol:

@

So in der Richtung habe ich mir die Illegalität vorgestellt. Zu der reinen Gefahr, die mir selbst blühen ist mir nicht egal, jedoch wäre mir die Sicherheit der Autofahrer sehr viel wichtiger. Ich möchte niemanden wegen eines Foto´s in den Tod stürzen lassen.
Ich glaube ich lasse das ganze lieber und mache es so wie jeder.

MfG
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:

Paccoo

Punktedealer

AW: Rechtlich - Fotografieren hinter der Leitplanke

ich denke auch, dass man nur im notfall die autobahn zu fuß betreten darf und nicht aus juks und tollerei. wieso suchst du dir nicht eine stark befahrenen bundesstraße.
am foto ist es ja egal ob das auto mit 200 bei dir vorbeirauscht oder nur 60 fährt. auf der bundesstraße gibt es auch sichere stellen als hinter einer leitblanke!
 

lightview

Nicht mehr ganz neu hier

AW: Rechtlich - Fotografieren hinter der Leitplanke

An einem Parkplatz kannst Du es bestimmt versuchen, hinter der Leitplanke. Ich gebe jedoch zu bedenken, dass sämtliche Zuwegungen zur Autobahn jenseits solcher mit dem Hinweisschild versehen sind: Nur für Mitarbeiter der Autobahnmeisterei.
 

Metus24

Nicht mehr ganz neu hier

AW: Rechtlich - Fotografieren hinter der Leitplanke

Lass das lieber... ich habe oft genug Füßgänger an der Autobahn gesehen, und jedes Mal denke ich mir: Was machen die denn da, die werden aber jetzt nicht gleich rüberlaufen???"
Und sobald es zu so etwas kommt ist die Unfallgefahr schon gegeben! Aber vllt kannst du dich etwas weiter weg positionieren und mit einem Tele fotografieren?
 

Roxy8888

Nicht mehr ganz neu hier

AW: Rechtlich - Fotografieren hinter der Leitplanke

Nach meinen Autounfall wurde mein Fahrzeug abgeschleppt und ich wartete hinter der Leitplanke bis mich meine Frau abholte. In der Zwischenzeit wurde ich 5 mal von der Polizei kontroliert, weil so viele Autofahrer die Polizei alamierte.
 

Dennis

aka denyo111

AW: Rechtlich - Fotografieren hinter der Leitplanke

Mal abgesehen von dem rechtlichen Aspekt - so ein Vorhaben ist einfach nur dumm... :rolleyes::rolleyes::rolleyes:
 
A

AukeArts

Guest

AW: Rechtlich - Fotografieren hinter der Leitplanke

@denyo111
Ich habe dich auch lieb.

Ich werde es jetzt NICHT machen. Ich habe Angst das andere Menschen zu Schaden kommen nur wegen eines Foto´s. Ich habe nicht soweit gedacht, dass manch ein Mensch mich zB. auch als Scharfschütze erkennen könnte und sich und andere Menschen in Gefahr bringen.
Da werde ich wohl eine Autobahn mieten müssen :D
Jedoch, bleibt die Frage immer noch ob dieses Vorhaben rein rechtlich legal ist, was ich hier jetzt aber nicht mehr diskutieren möchte, sondern auf die Antwort der Polizei warte.
Rein moralisch ist es nicht zu vertreten und deshalb, werde ich es nicht tun. Ich bin eben noch ein 17 Jahre junger Bengel der nicht über die Sachen nachdenkt :D

MfG
 
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