Kunst? Gewöhne ich mir gerade ab.
Hallo zusammen.
Meine Frage beruht auf einer gewissen (und überraschenden Rechtsunsicherheit in Bezug auf die Veröffentlichung von Livefotos in den sozialen Medien.
Ein natürlich rein fiktiver Fall ;-):
Bisher erledigte ich Videoauftragsarbeiten für einen Zeitungsverlag, ohne die Videos auf einem zweiten Wege zu veröffentlichen (z.B. in einem eigenen Online-Portfolio etc.). Rechtliche Absprachen mit Video-/Fotoverträgen bei den gefilmten Bands, Prominenten etc. gab es ebenfalls bisher nicht, dem Verlag räume ich kein exklusives Nutzungsrecht ein.
Nun ergab sich zum ersten Mal ein Fotoauftrag auf dem Southside-Festival (Fotograbenfotos, obligatorisch nur während der ersten drei Songs, speziell bei der Band um welche es geht ohne vorherigen "Fotovertrag" bzgl. Einschränkung der Nutzungsrechte).
Darf ich nun eines dieser daraus entstandenen Fotos einfach auf meinem Instagram-/Facebookaccount etc. veröffentlichen?
Vielen Dank schon einmal für jede Einschätzung, alle Erfahrungswerte oder Tipps zu Rechtslektüre.
Manuel
Meine Frage beruht auf einer gewissen (und überraschenden Rechtsunsicherheit in Bezug auf die Veröffentlichung von Livefotos in den sozialen Medien.
Ein natürlich rein fiktiver Fall ;-):
Bisher erledigte ich Videoauftragsarbeiten für einen Zeitungsverlag, ohne die Videos auf einem zweiten Wege zu veröffentlichen (z.B. in einem eigenen Online-Portfolio etc.). Rechtliche Absprachen mit Video-/Fotoverträgen bei den gefilmten Bands, Prominenten etc. gab es ebenfalls bisher nicht, dem Verlag räume ich kein exklusives Nutzungsrecht ein.
Nun ergab sich zum ersten Mal ein Fotoauftrag auf dem Southside-Festival (Fotograbenfotos, obligatorisch nur während der ersten drei Songs, speziell bei der Band um welche es geht ohne vorherigen "Fotovertrag" bzgl. Einschränkung der Nutzungsrechte).
Darf ich nun eines dieser daraus entstandenen Fotos einfach auf meinem Instagram-/Facebookaccount etc. veröffentlichen?
Vielen Dank schon einmal für jede Einschätzung, alle Erfahrungswerte oder Tipps zu Rechtslektüre.
Manuel