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Rechtliche Frage: Livefotos auf Facebook etc. veröffentlichen

jamakasi

Kunst? Gewöhne ich mir gerade ab.

Hallo zusammen.

Meine Frage beruht auf einer gewissen (und überraschenden :) Rechtsunsicherheit in Bezug auf die Veröffentlichung von Livefotos in den sozialen Medien.

Ein natürlich rein fiktiver Fall ;-):
Bisher erledigte ich Videoauftragsarbeiten für einen Zeitungsverlag, ohne die Videos auf einem zweiten Wege zu veröffentlichen (z.B. in einem eigenen Online-Portfolio etc.). Rechtliche Absprachen mit Video-/Fotoverträgen bei den gefilmten Bands, Prominenten etc. gab es ebenfalls bisher nicht, dem Verlag räume ich kein exklusives Nutzungsrecht ein.

Nun ergab sich zum ersten Mal ein Fotoauftrag auf dem Southside-Festival (Fotograbenfotos, obligatorisch nur während der ersten drei Songs, speziell bei der Band um welche es geht ohne vorherigen "Fotovertrag" bzgl. Einschränkung der Nutzungsrechte).

Darf ich nun eines dieser daraus entstandenen Fotos einfach auf meinem Instagram-/Facebookaccount etc. veröffentlichen?

Vielen Dank schon einmal für jede Einschätzung, alle Erfahrungswerte oder Tipps zu Rechtslektüre.
Manuel
 

Fotografie

virra

lazy lizzard

Geh mal getrost davon aus, dass bei Bildern mit Personen darauf die Personen immer der jeweiligen Nutzung ausdrücklich zugestimmt haben müssen. Am besten schriftlich.

Denn zum Einen haben wir den EU-Segen der DSGVO und außerdem zum Anderen in Deutschland das Recht aufs eigene Bild.
 

Panobilder

Fotograf

Fotos von der Band auf einer öffentlichen Bühne, bei einem Auftritt.
Obwohl diese sicher tausendfach von "Handyknipsern" veröffentlicht werden, ist dies keine Berechtigung.
Die Berechtigung ist jedoch:
- wenn kein allgm. Fotoverbot auf dem Gelände existiert (vom Veranstalter)
- wenn kein explizites Fotografierverbot existiert (von der Band)
- wenn Du als beruflich agierender Foto-/Videograf dich an die Regularien der DSGVO hältst
...dann sind die Aufnahmen selbst rechtlich unbedenklich.
Die Veröffentlichung ist danach durch das KUG $23 geregelt
 

Andre_S

unverblümt

Menschenmengen stellen kein Problem dar, auch dann nicht wenn einzelne Gesichter erkennbar sind.
Wenn du jedoch an einzelne (nichtöffentliche) Personen ranzoomst brauchste deren Einwilligung.
Ist es jemand von der Band dann wieder nicht. Ausdrückliche Verbote heben das natürlich auf.
Die Grenzen sind fließend und Auslegungssache. Wer an einer Veranstaltung teilnimmt muss
damit rechnen das er fotografiert wird. Kann sich ja vermummen - auch ne, ist ja auch verboten.
 

jo75

Lichtzeichner

Hallo !

gerade das Thema DSGVO ist so #*!?##! dass da selbst aktuell die Rechtsverdreher noch nicht wissen was Sache ist. Auf jeden Fall weiß das offizielle Berlin noch nicht, was hier Sache ist! Ich hatte eine Anfrage wg. Gültigkeit DSGVO und KUG und Vorrang and die Datenschutzbeauftragten und das Justizministerium gestellt.

Aussage von unserem obersten Datenschützer aus Anfang Juni 2018: Er und die Landesdatenschutzbeauftragten sind sich noch nicht einig, wie gewissen Regelungen der DSGVO für Fotografen auszulegen sind und man sei bemüht eine einheitliche Regelung zu finden!


Gefühlsmäßig würde ich in der geschilderten Konstellation davon ausgehen, dass eine Ermächtigung für die Erstellung von Bildern da war (Akkreditierung und Zugang zum Fotograben). Dass derjenige dann dort Bilder macht - logisch... was soll er auch sonst da?
Für rechtssicherheit fragen sie (frei nach dem Werbespruch): ihren Arzt oder Apotheker

Jochen
 
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