Kurze Einführung:
Ich habe momentan Probleme mit einem Kunden. Er wird vermutlich nicht zahlen, aber ich habe im Gefühl das er vorhat mein Muster (Websapplikation) weiterzuverwenden. Die Datei ist klar als Muster gekennzeichnet, aber das stellt kein Problem für einen guten Photoshop User dar
Ich möchte dem nun präventiv vorbeugen, mit dem UrhG habe ich mich schon auseinandergesetzt, nach §31 könnte ich ihm die weitere Nutzung untersagen und ich kriege es auch hin so ein Schreiben aufzusetzen, dennoch meine Frage an erfahrenere User: Ist die Bezeichnung "Verzichtserklärung" für ein solches Dokument überhaupt richtig? Was müsste ich beim aufsetzen solch eines Dokumentes noch beachten?
Gruß,
Chris
Ich habe momentan Probleme mit einem Kunden. Er wird vermutlich nicht zahlen, aber ich habe im Gefühl das er vorhat mein Muster (Websapplikation) weiterzuverwenden. Die Datei ist klar als Muster gekennzeichnet, aber das stellt kein Problem für einen guten Photoshop User dar
Ich möchte dem nun präventiv vorbeugen, mit dem UrhG habe ich mich schon auseinandergesetzt, nach §31 könnte ich ihm die weitere Nutzung untersagen und ich kriege es auch hin so ein Schreiben aufzusetzen, dennoch meine Frage an erfahrenere User: Ist die Bezeichnung "Verzichtserklärung" für ein solches Dokument überhaupt richtig? Was müsste ich beim aufsetzen solch eines Dokumentes noch beachten?
Gruß,
Chris