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Rechtliche Frage - Verzichterklärung

MrPuschel

Nicht mehr ganz neu hier

Kurze Einführung:
Ich habe momentan Probleme mit einem Kunden. Er wird vermutlich nicht zahlen, aber ich habe im Gefühl das er vorhat mein Muster (Websapplikation) weiterzuverwenden. Die Datei ist klar als Muster gekennzeichnet, aber das stellt kein Problem für einen guten Photoshop User dar ;)

Ich möchte dem nun präventiv vorbeugen, mit dem UrhG habe ich mich schon auseinandergesetzt, nach §31 könnte ich ihm die weitere Nutzung untersagen und ich kriege es auch hin so ein Schreiben aufzusetzen, dennoch meine Frage an erfahrenere User: Ist die Bezeichnung "Verzichtserklärung" für ein solches Dokument überhaupt richtig? Was müsste ich beim aufsetzen solch eines Dokumentes noch beachten?



Gruß,

Chris
 

Dennis

aka denyo111

AW: Rechtliche Frage - Verzichterklärung

Was willst du mit einem Dokument?

Wenn es sich um hier um etwas von dir handelt, dann bist du der Urheber und entscheidest, was damit passieren darf.

Du musst nicht die Nutzung untersagen, sondern sie erlauben, hast du es nicht, verstößt jemand gegen dein Urherrecht und du kannst dagegen vorgehen.

Die Frage ist natürlich, ob es sich immer lohnt.

Beispiel: Machst du für einen Kunden ein Bild weiße Streifen auf schwarzem Hintergrund, magst du zwar der Urheber dieses einen speziellen Bildes sein, sowas ist aber auch schnell mal nachgemacht.
Hier würde wahrscheinlich noch nicht mal das Urheberrecht greifen, weil die Schöpfungshöhe nicht gegeben ist.
 
E

essdreipro

Guest

AW: Rechtliche Frage - Verzichterklärung

Hallo Chris ...

hier wird dir wohl nur ein Fachanwalt wirklich helfen können ... der 'Diebstahl' geistigen Eigentums wird - Gott sei Dank - durch Verwaltungsgerichte nicht als 'Kavaliersdelikt' empfunden ...

ich denke, es wird nicht auf eine Verzichtserklärung sondern auf eine Unterlassungserklärung hinauslaufen ...

aber wie gesagt, das wird dir der Anwalt deines Vertrauens besser beantworten können ...
 
AW: Rechtliche Frage - Verzichterklärung

Ganz plumper Vorschlag:
die Muster, die Du ihm aushändigst, mit einem sichtbaren Wasserzeichen versehen.
Muss ja nicht unbedingt Dein Name sein, kann ja z. B.: "Muster" oder "zur Ansicht".

Sieht dann zwar nicht so prickelnd aus, aber die fertigen Bilder gibts gegen Bezahlung.

LG der fou
 

rainerE

Fotograf

AW: Rechtliche Frage - Verzichterklärung

Macht das nicht komplizierter als es ist, mit Verzichtserklärung oder Unterlassungserklärung. Der Fall ist genau wie denyo111 es geschrieben hat. Durch Bezahlung eines vereinbarten Honorars, erwirbt der Kunde Nutzungsrechte an Deinem Werk. Kein Honorar - kein Nutzungsrecht! Punkt.

Auf einem anderen Blatt steht, wie gut Du nachweisen kannst, dass es Dein geistiges Eigentum ist. Oder ab welcher Stufe der Abänderung Deines Entwurfs der Kunde behaupten kann, das ist etwas neues. Ja, und ob sich der ganze Ärger dann lohnt ist die ganz andere Frage.

@der_fou: So wie ich den TO verstanden habe, hat der Kunde bereits die Datei und sie ist mittels Wasserzeichen o.ä. gekennzeichnet.
 

noodless

NotCreativ

AW: Rechtliche Frage - Verzichterklärung

Wenn ich das richtig verstanden habe, dann hat er ja ein Wasserzeichen bzw. eine Kennzeichnung hinein gemacht.

__

Wenn du magst, würd ich ihn wirklich mit einem Unterlassungsschreiben nocheinmal auffordern, dass dies dein Eigentum ist und ggf. darauf hinweisen, dass du dir rechtliche Schritte vorbehälst. (ob du sie dann tatsächlich gehst, solltest du auf Grund der Höhe des entstandenen Schadens entscheiden)

Aber noch als Tip; Eine Verzichtserklärung heißt i.d.R, dass du auf etwas Verzichtest. Dies würde hier definitiv nicht der Fall sein.
 

MrPuschel

Nicht mehr ganz neu hier

AW: Rechtliche Frage - Verzichterklärung

Danke für die bisherigen Antworten.

Es handelt sich hierbei um ein komplettes Joomla 1.5 Template 'out of the roots'. Wie denyo geschrieben hat, denke ich nicht das sich ein rechtlicher Schritt "lohnt", allerdings halte ich den Typen für so dummdreist das er das Layout von einem Studenten/Schüler zerschneiden und nochmal zusammenfrickeln lässt.

Deshalb wollte ich ihm von vornherein die Flausen aus dem Kopf treiben indem ich ihn ein Dokument zufaxe, das ihm explizit untersagt die Inhalte weiter zu nutzen. (Auch wenn es bereits im UhGB festgelegt ist). Dieses Dokument muss er mir zwecks Bestätigung unterschrieben zurückfaxen. (In wiefern er das wirklich "muss" sei dahingestellt, mir geht es nur darum weitere rechtliche Schritte möglichst zu vermeiden).
 

Dennis

aka denyo111

AW: Rechtliche Frage - Verzichterklärung

mir geht es nur darum weitere rechtliche Schritte möglichst zu vermeiden).

Und das willst du mit so einem Dokument erreichen?

Wenn dein Kunde wirklich so "dummdreist" ist, dann wird ihm so ein Wisch ziemlich egal sein.

Rechtliche Handhabe, hast du aber auch ohne den Zettel
 

MrPuschel

Nicht mehr ganz neu hier

AW: Rechtliche Frage - Verzichterklärung

Eigentlich hat man für solche Fälle AGBs, die mit Annahme eines Angebots bestätigt werden und in denen Explizit alles geregelt ist.

Solange er keine verbindliche Zusage macht willigt er auch keinen ABGS's zu.
 

noodless

NotCreativ

AW: Rechtliche Frage - Verzichterklärung

Wie gesagt, ich würd ihm einfach "androhen" rechtliche Schritte einzugehen, für viele Leute reicht diese "Drohung" schon.

denyo111 schrieb:
Gut, aber wer ohne verbindliche Zusage mit der Arbeit für einen "Kunden" anfängt, ist dann im Endeffekt auch selbst schuld :rolleyes:
Aber dennoch hat der Kund nicht das Recht, das Muster zu verwenden.
 
Zuletzt bearbeitet:

Blaze

Katzenpersonal

AW: Rechtliche Frage - Verzichterklärung

Was für ein Unsinn! Sei doch froh wenn er deinen Entwurf weiter verwendet, denn dann bekommst du ein Honorar für deinen Entwurf, zumindest indirekt. Behalte die Domain deines Kunden im Auge und sobald du einen Webinhalt findest der sichtlich auf deinem Entwurf aufbaut gehst du zum Anwalt. Alles andere regelt dein Anwalt, er veranlasst eine Unterlassungsklage mit einer angemessenen Entschädigung und holt sich das Honorar vom Beklagten. Deine einzige Arbeit besteht darin den Nachweis zu erbringen, dass bei dir abgekupfert bzw. geklaut wurde.
ciao
Blaze
 

Paccoo

Punktedealer

AW: Rechtliche Frage - Verzichterklärung

was ich mich schon länger frage, wie kann ich überhaupt beweisen, dass das bild das ich ins netz stelle wirklich von mir ist?
Welche möglichkeiten gibt es dafür, denn schließlich kann sich jeder das bild herunterladen und behaupten es sei von ihm?
 
AW: Rechtliche Frage - Verzichterklärung

Da es sich hier nicht um Fotos handelt - wie von mir fälschlich angenommen - macht das mit dem Wasserzeichen keinen Sinn. *sorry*
Was hälst Du von einer Vorauszahlung bei Aushändigung Deiner Arbeit mit einem entsprechenden, von Dir und Deinem Kunden unterschriebenen Papier (für Deine Unterlagen!!)?
Damit ist schriftlich festgestellt, dass es eine geschäfltiche Beziehung zwischen Dir und Deinem Kunden gibt und einen Bezug auf die übergebenen Daten, was für Dich die Nachweisbarkeit Deiner Arbeit sicherstellt.

der fou
*ich hoffe, diesmal ist mein Beitrag etwas sinnvoller als der Letzte?*
 
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