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rechtliche frage

IronRaiderEU

Noch nicht viel geschrieben

moin an alle hier!

weiß nun nicht, ob mein frage hier hergehört, stelle sie aber trotzdem :p

für einen möglichen kunden müßte ich eine rechnung schreiben. muß ich da ein gewerbe anmelden oder reicht es aus, wenn ich mir beim finanzamt eine steuernummer hole?

danke schon im vorraus!
 

Fotografie

efeu22

Aktives Mitglied

AW: rechtliche frage

hi.am einfachsten wäre beim gewerbeamt zu fragen, ob deine tätigkeit bei euch als nebengewerbe anmeldepflichtig ist. wenn du es als nebengewerbe haben möchtest. und dann brauchst vom finanzamt die anmeldung für dein gewerbe. ist dann auch nichts wildes. gibts auch auf der internetseite
 

Micha8583

Padawan

AW: rechtliche frage

hi,
wenn du: 1.) nur "ab und an", also auf nicht regelmäßiger Basis, einige Euros dazuverdienst, aber sonst in einem 2.) Angestelltenverhältnis stehst (da steht dann auch deine Steuernummer drauf; dein Chef sollte sie auch wissen), dann reicht es, wenn du diese Euros auf deiner Jährlichen Steuererklärung unter "Einnahmen" aufführst. Du kannst sogar einen gewissen Prozentsatz als "Aufwendungen" abziehen. Da du unter "privat" fällst, mußt du auch keine Umsatzsteuer abführen (darfst sie natürlich allerdings auch nicht in Rechnung stellen). Solltest du irgendwelche Gelder oder Leistungen von Ämtern beziehen, unbedingt vorher mit den Dienststellen abklären, sonst Mecker.
Fazit: Du musst kein Gewerbe anmelden, aber irgendwo auf irgendeiner Steuererklärung muß der berechnete Betrag als "Einkünfte" deklariert sein. Rechnungen sollten übrigens fortlaufend numeriert sein.
 
E

ElevatorToHell

Guest

AW: rechtliche frage

hi,

wenn du öfters mal was für "Kunden" machst, dann rate ich zur Gewerbeanmeldung. Wenn du das über deine Einkommensteuer machst zahlste Steuern, über Gewerbe bis zu einem bestimmten Betrag (so um die 17.000 EUR) ist alles steuerfrei und du kannst Aufwendungen wie z.B. Software, Fachbücher, Fahrten zum Kunden auch gleich wieder vom erwirtschafteten Betrag abziehen. Allerding musst du eine Einnahme- / Überschussrechnung und alle Rechnungen und Quittungen beim Finanzamt mit deiner Steuererklärung abgeben. Dies hat sogar noch steuerliche Vorteile bei deiner Steuer aus nichtselbstständiger Arbeit.

Erkundige dich beim Finanzamt oder Gewerbeamt mal, die können dir das genau erklären...oder auch die IHK ist da sehr hilfreich und kostet auch nichts....und wenn doch dann gleich aus Ausgaben buchen ;o)

Achja, eine Steuernummer brauchste bei Kleingewerbe nicht und du musst auch keine Umsatzsteuer-ID beantragen. Nur auf den Rechnungen würde ich folgendes schreiben:

Auf dieser Rechnung ist wegen Kleinunternehmerbesteuerung gem. §19 Abs. 1 UStG keine Umsatzsteuer ausgewiesen.

Gruß
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:

Dennis

aka denyo111

AW: rechtliche frage

über Gewerbe bis zu einem bestimmten Betrag (so um die 17.000 EUR) ist alles steuerfrei

Schnick Schnack I

Achja, eine Steuernummer brauchste bei Kleingewerbe nicht


Schnick Schnack II

Nur auf den Rechnungen würde ich folgendes schreiben:

Im Falle dessen, dass eine Kleinunternehmerregelung in Anspruch genommen wird, MUSS ein Hinweis dieser Art auf die Rechnung.

TE: die Ausführungen meines Vorschreibers solltest du am besten Ausblenden.
Wenn es hier tatsächlich nur um eine einzelne Rechnung geht, dann kannst du diese auch einfach als Privatperson ausstellen, Micha hat weiter oben bereits Infos dazu gepostet.
 

MyBad

localhorst

AW: rechtliche frage

Wirklich interessantes Thema und sehr aufschlussreicher Beitrag von Micha. Danke.

Weiß zufällig jemand, ob Einnahmen durch Google AdSense als regelmäßige Einnahmen gelten? Eigentlich ja nicht, oder?
 
Zuletzt bearbeitet:
T

tfta

Guest

AW: rechtliche frage

Schon.
Zitat AdSense:
Je nach Standort müssen Sie möglicherweise steuerrechtliche Informationen bereitstellen. Sofern erforderlich, können Sie die Steuerinformationen auf dem Tab Mein Konto auf der Seite Steuerinformationen angeben. Über die Benutzeroberfläche gelangen Sie zu den auf Ihre jeweilige Situation zugeschnittenen Formularen und Vorgaben.

Außerdem machst Du das ja, weil Du Einnahmen erzielen willst, also liegt eine Gewinnerzielungsabsicht vor.
Ich würde einfach einen Steuerberater des Vertrauens anfragen, da die "üblichen Beträge" eher klein sind - der Aufwand mit dem FA aber höher sein kann.
 

MyBad

localhorst

AW: rechtliche frage

Schon.
Zitat AdSense:
Je nach Standort müssen Sie möglicherweise steuerrechtliche Informationen bereitstellen. Sofern erforderlich, können Sie die Steuerinformationen auf dem Tab Mein Konto auf der Seite Steuerinformationen angeben. Über die Benutzeroberfläche gelangen Sie zu den auf Ihre jeweilige Situation zugeschnittenen Formularen und Vorgaben.

Außerdem machst Du das ja, weil Du Einnahmen erzielen willst, also liegt eine Gewinnerzielungsabsicht vor.
Ich würde einfach einen Steuerberater des Vertrauens anfragen, da die "üblichen Beträge" eher klein sind - der Aufwand mit dem FA aber höher sein kann.

Danke für deine Antwort. Habe dazu auch noch einen Artikel im Netz gefunden:


Denke das bietet Aufschluss. Sorry für Offtopic.
 

IronRaiderEU

Noch nicht viel geschrieben

AW: rechtliche frage

dank euch erst einmal für die antworten. werde mal abwarten, was und in welchem umfang ich tätig werden soll und wie die vorstellung der abrechnung ist.

werd mich aber trotz alledem mal bei einem fachkundigen finanzbeamten erkundigen, was geht und was nicht!

thx
 
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