AW: Rechtliche Frage
Versuch einer Antwort:
"In wirtschaftlicher Hinsicht wird der Urheber durch das Urheberrecht dadurch geschützt, dass ausschließlich ihm das Recht zusteht, sein Werk wirtschaftlich zu verwerten. Der Urheber hat somit das ausschließliche Recht, sein Werk zu vervielfältigen, es zu verbreiten, es auszustellen, es aufzuführen, es zu bearbeiten oder umzugestalten."
"Bei einfachen Grafiken und alltäglichen Gebrauchstexten, wie z.B. Angebotsbeschreibungen kann das Bestehen eines Urheberrechtes zweifelhaft sein. Bei Texten kommt es auf den jeweiligen Einzelfall an. An Fotos oder Stadtplänen und Landkarten dürfte in aller Regel ein Urheberrecht bestehen." Quelle: Internetrecht-Rostock.de
Nun, ich bin zwar kein Jurist und kann hier auch keinen Rechtsrat erteilen, aber für
mich heißt das: wenn Du z.B. einen alltäglichen Gegenstand, nehmen wir mal einen Löffel (ohne Geschmachsmuster-/Design-Schutz, Markenschutz), den Du entsprechend bearbeitest und veröffentlichst, so begehst Du theoretisch eine Urheberrechtsverletzung, die aber praktisch kaum nachweisbar bzw. rechtlich durchsetzbar sein dürfte. Bei Bildern, insbesondere mit Personen oder Gegenständen, die einen entsprechenden Wiedererkennungswert haben, liegt der Fall relativ klar auf der Hand und Du könntest in arge Erklärungs-/Beweisnot kommen, wenn man Dir eine Urheberrechtsverletzung anlastet. Allein die Abwehrversuche könnten schon richtig Geld kosten, wenn es im Ergebnis dann nicht zu einer klaren Rechtssprechung zu Deinen Gunsten kommt (z.B. Vergleich) und Deine Arbeit vielleicht in einem Prospekt mit einer Auflage von 100.000 Stück gedruckt wurde. Da kommen unter Umständen mächtige Summen zusammen, wenn man sich entsprechende Streitfälle mal ansieht.
Allein die Bildbearbeitung, egal in welchem Umfang, von Bildern anderer User in entsprechenden Foto-Foren stellt rein theoretisch eine Urheberrechtsverletzung dar, wenn dies ohne Zustimmung des Urhebers geschieht (einige Foren, bzw. User haben inzwischen entsprechend darauf reagiert; generelle Erlaubnis des Users, individuelle Erlaubnis oder genereller Verbotshinweis). Das Urheberrecht macht Anwälten inzwischen zunehmend finanziellen Spaß, da damit insbesondere auch und gerade im Internet ziemlich fahrlässig umgegangen wird und von absoluter Ahnungslosigkeit bis zu unzureichenden Kenntnissen/Informationen alles per Mausklick veröffentlicht wird. Nehme ich z.B. ein Buchcover-Bild von einer Verlagsseite, weil es ja so einfach geht, und verwende sie anschließend als Bild für einen Ebay-Verkauf, so begehe ich ganz klar eine Urheberrechtsverletzung. Fotografiere ich dagegen das Buch selbst und benutze dieses Bild zum privaten Verkauf des Buches, dann bin ich rechtlich auf der sicheren Seite. Gerade bei Veröffentlichungen und insbesondere kommerzieller Nutzung von Fotos/Arbeiten muss man sich inzwischen doch einigermaßen damit beschäftigen, ob man rechtlich in irgendeiner Form angreifbar wäre, denn so mancher Fotograf/Bildschaffende hat inzwischen richtig Geld wegen Ahnungslosigkeit und Unwissenheit zahlen müssen. . . . . schade um das ansonsten sauer verdiente Geld! Allein unter diesen Aspekten schlummern bei den einschlägig bekannten Bildagenturen derzeit noch wahre Anwaltsvermögen und die "Markenrechtler" sind schon fleißig am Einsammeln!
Grüße, Jo.