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Rechtliche Vorgaben bei Fahrzeugbeschriftung

itstumpp

Noch nicht viel geschrieben

Hallo PSD'ler

ich soll für einen Kunden eine Fahrzeugbeschriftung erstellen. Da dies meine erste Fahrzeugbeschriftung ist stelle ich mir gerade die Frage, welche rechtlichen Vorgaben es dazu gibt.
Meine Suche bei Suchmaschinen war leider nicht gerade von Erfolg gekrönt, so dass ich noch immer ím dunklen tappe.

Bei Bautafeln, weiß ich, dass mindestens die Adresse mit drauf muss.

Aber wie ist es bei Fahrzeugen. Hat da von euch jemand Tips oder weiß einer wo ich da Informationen dazu finde?

Viele Grüße
itStumpp
 

randacek_pro

Mod | Forum

AW: Rechtliche Vorgaben bei Fahrzeugbeschriftung

Was denn für "Fahrzeugbeschriftungen"?
Meinst du Schriftzüge, wie Firmenwerbung auf dem Auto?
 

Wastl83

Nicht mehr ganz neu hier

AW: Rechtliche Vorgaben bei Fahrzeugbeschriftung

Wenn man sich mal so ansieht was es alles als Fahrzeugbeschriftungen gibt, würde ich sagen dass es hier keine Vorschriften gibt.
Aber Frag doch mal bei Dir auf der Stadt nach. Die können Dir bestimmt weiterhelfen....
 

berniecook

Photo-Fan

AW: Rechtliche Vorgaben bei Fahrzeugbeschriftung

Hallo,
Da Du Dich nicht darüber ausläßt, was Du mit "Fahrzeugbeschriftungen" meinst, poste ich halt mal den Link zu den ECHTEN Fahrzeugbeschriftungen. Aber die meinst Du wahrscheinlich nicht! ;-)


Grüße
 

dagdavincy

Aktives Mitglied

AW: Rechtliche Vorgaben bei Fahrzeugbeschriftung

Hallo zusammen.
Es gibt da tatsächlich ´n paar Sachen die zwingend sind. Das ergibt sich jedoch aus der StVO. Ich hab´seit den 70ern ungezählte KFZ, Busse u. LKW gestaltet und montiert. Grundsätzlich ist alles erlaubt soweit es nicht die Fahrsicherheit beeinträchtigt. Bei PKWs ohne rechten Aussenspiegel darf die Sicht durch´s Heckfenster nicht beeinträchtigt werden. Auch die Fahrersicht darf nicht eingeschränkt werden. Spiegelnde Folien sind als größere Fläche mit vorsicht zu geniessen. Ebenso Magnetfolien die sich bei unsauberem Untergrund a.d. Autobahn lösen und dem Hintermann auf de Front fliegen können. Nummernschild, Gefahrgutkennung, Lichtanlage dürfen auch nicht beeinträchtigt werden. Und Aufbauten für Webeschilder z. Bsp. Dach brauchen die Zulassungskontrolle. Eine Extra-Verordnung ist mir da nicht bekannt. Verstöße hat natürlich der Fahrzeughalter zu verantworten. Der wird sich dann vielleicht bei Dir bedanken.

Meine Empfehlung: Nicht zu viel Info drauf packen. Fahrzeug ist keine Tageszeitung. Logo, Firmenname, Webadresse bzw. Tel. mehr rafft der Betrachter eh nicht. Natürlich sollte die Branche "Schreinerei" "Getränkehandel" etc. erkennbar sein.
 

itstumpp

Noch nicht viel geschrieben

AW: Rechtliche Vorgaben bei Fahrzeugbeschriftung

Hallo Leute,

danke erst mal für die Antworten.
So mit etwas zeitlichem Abstand, muss ich feststellen, dass meine Frage nicht gerade gut formuliert war.

Ich meine eine Fahrzeugbeschriftung für eine Firma. Die wollen da ihre Werbung drauf haben. Dem Kunden reicht es wenn sein Logo und die Internetadresse auf dem Wagen ist.

Wenn ich mich so umsehe was alles an Firmenwagen rumfahren, dann sehe ich, dass bei vielen Fahrzeugen irgendwo etwas kleiner die komplette Adresse mit Telefonnummern am Wagen ist.

Ich frage mich nun, ob es Pflichtangaben gibt, die auf dem Wagen drauf sein muß, wenn Werbung auf dem Wagen ist.

Viele Grüße
itStumpp
 
E

essdreipro

Guest

AW: Rechtliche Vorgaben bei Fahrzeugbeschriftung

ich denke, 'Pflichtangaben' ähnlich eines Impressums
wird es für mobile Werbung wohl nicht geben...
 

Rata

AW: Rechtliche Vorgaben bei Fahrzeugbeschriftung

Ich hab noch keinen Planenhersteller und/oder eine Fahrzeugsbeschriftungsdruckerei gefunden, die auf ihren (beratenden und verkaufenden) Sites auf solcherlei hinweisen würden.

Mein erster Ansatz wäre aber die Straßenverkehrszulassungsordnung, in die würde ich mal reinspinksen ;)
Was in ihr nicht verboten ist, ist wohl erlaubt, was darin nicht geregelt ist, ist niemals nicht „deutsch“ :p



Lieber Gruß
Rata

8)
 

dagdavincy

Aktives Mitglied

AW: Rechtliche Vorgaben bei Fahrzeugbeschriftung

Im Sinne von Werbung für Firma, Standort, Produkt etc. macht das Sinn: ein Logo und die Webadresse - und Ruhe ist. Es gibt definitiv keine Pflichtangabe dazu. Wer will kann über die KFZ-Nummer den Halter feststellen. Hier geht´s um Werbung. Die kann einer auf´m Auto haben wollen oder nicht. Was er da zeigt kann er bestimmen. Interessant ist nur, wo und wie ich das anbringe. Am Heck Ja -weil da einer hinterherfährt, auf der Seite - im Gegenverkehr eher sinnlos, auf´m Parkplatz und in der City gute Standwerbung. Auf der Front - kommt auf´s Fahrzeug an und wo der überwiegende Standort ist. Standort-Angaben wie PLZ und Strasse in den 80ern einfach wichtig. Heute ist die Web-ad und eventuell Tel.Nr. sinnvoll - aber nicht Pflicht. Für ein ladenlokal wie Friseur oder Appotheke dient natürlich eher die Anschrift. Einer Spedition kann Standortadresse und Web-ad nützlich sein.
Ich hab´ mich über solche Kunden wie Deinen eher gefreut. Denen musst ich net mühsam ausreden, daß auf ein Auto nicht ihr ganzer Lebenslauf draufgehört. "In der Kürze liegt die Würze".
 

itstumpp

Noch nicht viel geschrieben

AW: Rechtliche Vorgaben bei Fahrzeugbeschriftung

Guten Morgen,

ein herzliches Dankeschön an dagdavincy für die ausführliche Information.
Danke auch an alle anderen für die Tipps und Denkanstöße.


Viele Grüße
itStumpp
 

geia1

Aktives Mitglied

AW: Rechtliche Vorgaben bei Fahrzeugbeschriftung

Hallo,
es gibt ein UVS Urteil, dass untersagt, wenn die Beschriftung oder die Aufkleber einem Exekutivfahrzeug (z.B. Polizeiauto) ähnlich sieht, ist es auch strafbar.
Es ist auch mit der Ähnlichkeit der Aufkleberfarben und der Anordnung der Aufkleber farben so gemeint.
Anders erklärt einer der nicht gut lesen (z.B. Dorftrottel) kann, darf auf den ersten Augenblick nicht vermuten, dass es sich hier um ein Polizeiauto handeln könnte.
 

jenni

Forum-Gottheit

AW: Rechtliche Vorgaben bei Fahrzeugbeschriftung

Hallo,
es gibt ein UVS Urteil, dass untersagt, wenn die Beschriftung oder die Aufkleber einem Exekutivfahrzeug (z.B. Polizeiauto) ähnlich sieht, ist es auch strafbar.
Es ist auch mit der Ähnlichkeit der Aufkleberfarben und der Anordnung der Aufkleber farben so gemeint.
Anders erklärt einer der nicht gut lesen (z.B. Dorftrottel) kann, darf auf den ersten Augenblick nicht vermuten, dass es sich hier um ein Polizeiauto handeln könnte.

in Österreich vielleicht :uhm:

http://www.tz-online.de/service/auto-verkehr/werbegag-kanzlei-statt-polizei-773496.html
 

dagdavincy

Aktives Mitglied

AW: Rechtliche Vorgaben bei Fahrzeugbeschriftung

"es gibt ein UVS Urteil, dass untersagt, .................."

Die Anmerkung dürfte auch für Deutschland gelten. Mir ist ein Fall bekannt bei dem eine Zeitschrift ein Logo, das dem Polizeistern täuschend ähnlich schien, im Titelkopf einsetzte. Dieses Journal versuchte bewußt einen "amtlichen" bzw. staatlich autorisierten Eindruck zu erwecken. Dies wurde unter Strafandrohung untersagt - da "Hoheitszeichen" (Landes- und Bundeswappen etc.) nur von autorisierten Diensten verwendet werden dürfen.
Das unbefugte Tragen von Uniformen und Dienstabzeichen ergibt ebenso einen Straftatbestand. Ich erinner mich auch daß ein Privatmann nach dem Erwerb eines Gerätewagens der Feuerwehr von der Zulassungsstelle Auflage hatte Stadtwappen samt betreffendem Schriftzug entfernen mußte.
Nun nehme ich an, daß bei der KFZ-Zulassungsstelle näheres zu erfahren ist. Aber wer will schon - und warum - mit einem Polzeiauto durch´s Land kacheln?
Mit fröhlichem Klick.
 
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