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Rechtliches: Aufklärung & Haftung

rw1981

Nicht mehr ganz neu hier

Hallo zusammen,

ich habe mal eine Frage zu einem - meiner Meinung nach - extrem wichtigen Thema.

Stellt Euch vor, euer Kunde möchte einen geschützen Kundenbereich auf seiner Seite.
Ich behaupte jetzt einfach mal, dass niemand von Euch eine absolut 100%ige Garantie geben kann, dass dieser nicht gehackt werden kann.

Diese 100%ige-Sicherheit gibt es einfach nicht.

Wie schützt Ihr euch also vor falschen Erwartungen von Seiten des Kunden?

Klärt Ihr ihn hierüber auf (und verliert wohl den Auftrag) oder schützt Ihr die Seite einfach bestmöglich und hofft, dass nichts passiert?

Ich vermute mal, dass der Webdesigner bei der zweiten Variante durch das BGB geschützt ist und er nach einem Hackerangriff nur bei grober Fahrlässigkeit haftbar gemacht werden kann...

Was meint Ihr zu dieser Thematik?
WIe verhaltet Ihr euch?

Liebe Grüße
 

msblacky

Helper

AW: Rechtliches: Aufklärung & Haftung

Hallo,

das hängt ja auch vom Geldbeutel des Kunden ab, da gibt es ja auch verschiedene Möglichkeiten und was will er denn wichtiges schützen, eine 100% Sicherheit kann man keinem geben, ich würde die Definition in einem Vertrag festlegen und von einem Anwalt prüfen lassen.

msblacky
 

rw1981

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AW: Rechtliches: Aufklärung & Haftung

Es geht darum, dass jeder einzelne Kunden des Websiteinhabers eine eigene und geschützte Seite mit streng vertraulichen Preisinformationen erhalten soll...

Du hast vollkommen Recht:
In die AGBs des Webdesigners sollte unbedingt ein Haftungsausschluss rein.
 

rw1981

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AW: Rechtliches: Aufklärung & Haftung

Hallo,

das hängt ja auch vom Geldbeutel des Kunden ab, da gibt es ja auch verschiedene Möglichkeiten und was will er denn wichtiges schützen, eine 100% Sicherheit kann man keinem geben, ich würde die Definition in einem Vertrag festlegen und von einem Anwalt prüfen lassen.

msblacky

Dazu habe ich noch eine Frage - das ist vielelicht hilfreich:
Heißt das, dass du nicht immer die sicherste Lösung anbietest, sondern die Seite je nach preis absicherst?
Und: steht dann im Vertrag , welche Sicherheitsmaßnahmen konkret getroffen wurden und in der Seite enthalten sind?


DANK DIR
 

Samuelll

Aktives Mitglied

AW: Rechtliches: Aufklärung & Haftung

Ich würde sagen, dass es eine Kombination aus allem ist.

Natürlich kläre ich meine Kunden auf und sage ihnen, dass es 100%ig sicher nicht gibt und das zB schon der Server des Webhosters mit mehreren parallelen Paketen eine rein theoretische Lücke ist.
Es reicht ja schon das Script, dass auf dem gleichen Server von einem anderen Kunden läuft um den Server theoretisch unsicherer zu machen.

Sofern er das Zahlt, lasse ich ihm dann gern bestmögliche Sicherheit angedeihen.

Wenn er aber nicht bereit wäre die individuelle, maximal abgesicherte Lösung zu bezahlen, kann ich ihm diese auch nicht anbieten und man muss sich auf einen Kompromiss einigen oder den Auftrag bei sehr uneinsichtigen Kunden auch ablehnen.

Eine vertragliche Absicherung und Beschreibung der Leistungen und Kundenwünsche sollte ebenfalls erstellt werden.
 

berniecook

Photo-Fan

AW: Rechtliches: Aufklärung & Haftung

Hallo,
Rechtliches sollte IMMER über einen Fachmann und damit einen Rechtsanwalt geklärt sein.
Du als "Lieferant" einer Dienstleistung machst im ja ein Angebot. Schon in dieser Phase solltest Du schon klare Spieleregeln bezüglich Deiner Möglichkeiten bei Deiner Dienstleistung für den evt. Auftrag vorgeben. Ist der Kunde damit nicht einverstanden, dann lass es und akzeptiere dann auch, dass Du keinen Auftrag bekommst. Das ist besser, als dann später Streitigkeiten oder gar Gerichtsverhandlungen. Mit anderen Worten:
Definiere Deine Bedingungen, lass diese von einem Anwalt abschecken auf rechtliche Lücken und mach Deine Bedingungen zum Vertragsbestanteil!

Grüße
 

rw1981

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AW: Rechtliches: Aufklärung & Haftung

Danke vielmals für deine Einblicke!

Natürlich kläre ich meine Kunden auf und sage ihnen, dass es 100%ig sicher nicht gibt und das zB schon der Server des Webhosters mit mehreren parallelen Paketen eine rein theoretische Lücke ist.

Konsequenterweise müsste man das schriftlich im Angebot bzw. Vertrag fixieren. Machst du das?


Eine vertragliche Absicherung und Beschreibung der Leistungen und Kundenwünsche sollte ebenfalls erstellt werden.

Darf ich mal fragen wie das dann aussieht?
Schreibst du konkret: "Die angebotene Website ist abgesichert gegen SQL-Injection und Cross-Site-Scrpting..."


DANK DIR
 

Samuelll

Aktives Mitglied

AW: Rechtliches: Aufklärung & Haftung

Da ich bisher niemanden hatte, der explizit einen solch Sicheren Speicherort Wünschte, reichte eine mündliche Erklärung zum Thema Sicherheit und CMS (in meinem Fall).

Damit war alles nötige erklärt und der Kunde befand dies so auch als ausreichend.

Sollte diese Art der Info nicht ausreichen, bleibt nur der Weg zur Rechtsberatung oder das Ablehnen des Auftrages weil es zu heikel ist.
 

rw1981

Nicht mehr ganz neu hier

AW: Rechtliches: Aufklärung & Haftung

Da ich bisher niemanden hatte, der explizit einen solch Sicheren Speicherort Wünschte, reichte eine mündliche Erklärung zum Thema Sicherheit und CMS (in meinem Fall).

Damit war alles nötige erklärt und der Kunde befand dies so auch als ausreichend.

Sollte diese Art der Info nicht ausreichen, bleibt nur der Weg zur Rechtsberatung oder das Ablehnen des Auftrages weil es zu heikel ist.

Naja, was heisst hier "explizit wünschte".
Gewünscht ist ein passwort-geschützer Bereich.

Allein der Wunsch impliziert eigentlich schon, dass nur auserwählte Personen 8mit Passwort) reinkommen sollen...

Verstehst du wie ich meine?

Ich dank dir aber!
 

msblacky

Helper

AW: Rechtliches: Aufklärung & Haftung

Also das ein Kunde jetzt was ganz besonderes wollte hatte ich auch noch nicht, bei mir genügten auch die zuerst mündlich erklärten Sicherheiten und dies wurde in einem Vertrag so aufgenommen und unterschrieben, aber vorher meinen Anwalt eingeschaltet der diesen dann auch verfasst hat.

msblacky
 

Samuelll

Aktives Mitglied

AW: Rechtliches: Aufklärung & Haftung

Naja, was heisst hier "explizit wünschte".
Gewünscht ist ein passwort-geschützer Bereich.

Allein der Wunsch impliziert eigentlich schon, dass nur auserwählte Personen 8mit Passwort) reinkommen sollen...

Verstehst du wie ich meine?

Ich dank dir aber!

Ja, ich verstehe.

Bei mir ist es meist so, dass die Kunden eh selbst Inhalte aktualisieren wollen, somit lande ich schnell bei einem CMS.

Dann die Erklärung .. CMS nie 1000% sicher ... und Kunde sagt, ist ok reicht mir.

Explizit = Kunde fragt nochmal nach. Seehr wichtige Daten, absolute Geheimhaltung, Streng Vertraulich ..... also nicht nur die Tagesordnung oder die Termine der Abteilung XY.

Somit ist das meist kein Thema :)
 

freixen

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AW: Rechtliches: Aufklärung & Haftung

Du kannst Deinen Kunden keine 100% Sicherheit versprechen: Und das werden die auch einsehen (Bsp: Wikileaks). Ausser Hackerangriffen gibt´s z.b. das Problem mit dem physikalischen Zugang zum Server (Serveradmin, Provider, die Putzfrau im Serverraum usw).
Du und Dein Kunde, ihr vereinbart eine Leistung (Stichwort: Pflichtenheft) und darin steht: "Erstellen eines passwortgeschützen Bereichs" und nicht "garantiert eine unüberwindbare Cybersperre"
 

NiAlMa

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AW: Rechtliches: Aufklärung & Haftung

Ich kläre den Kunden darüber auf, was für Möglichkeiten bestehen und dass es keine absolute Sicherheit gibt. Der Kunde entscheidet dann, welche Variante er wünscht und dies wird vertraglich und im Pflichtenheft festgehalten....

Somit weiss der Kunde was kostentechnisch auf ihn zukommt, ich was ich zu tun habe und beide Seiten sind abgesichert.

Grüße
 
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