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Rechtsfrage

Hallo,

ich bin mir nicht sicher ob es hier rein passt.

also angenommen ich zeichne ein (Firmen-) Logo in Photoshop nach was es schon gibt ist das Verboten?

bzw ich mache mir irgendein Schriftzug wie jetzt z.B. Ebay.

ist so etwas verboten???

Gruß
Simninja
 

Photoshop

L

LaForge93

Guest

AW: Rechtsfrage

Hi,
Machen kannst du soetwas immer. Nur veröffentlichen darfst du das nicht....das kann ärger geben.

Gruß
 
AW: Rechtsfrage

Hi,

ja ich meinte natürlich veröffentlichen:)
aber wenn man es selber zeichnet also auch eine psd datei von den Logo etc hat ist es dann verboten?

oder wäre es dann nur verboten wenn man es komerziell benutzt?
 

eisheiliger

Aktives Mitglied

AW: Rechtsfrage

Logos unterliegen meistens dem Markenrecht...du darfst sie im geschäftlichen Verkehr nicht nutzen...wenn du aber z.B. ein fremdes Logo einsetzt um bei Ebay ein Produkt zu verkaufen, dann verstösst du schon gegen dieses Markenrecht...eigentlich kannst du dir die Logos fast nur zu Hause an die Wand hängen...
es verwechseln viele Leute das Markenrecht mit dem Urheberschutzgesetz...Logos unterliegen nicht dem Urheberrecht, da ihnen die nötige Schöpfungshöhe fehlt...soweit mir bekannt ist, gibt es nur eine Ausnahme...das sind die olympischen Ringe...
 

GeBe

offen, direkt und unbelehrbar

AW: Rechtsfrage

also angenommen ich zeichne ein (Firmen-) Logo in Photoshop nach was es schon gibt ist das Verboten?

So lange das nur auf Deiner Toilette hängt, kein Problem. Eine
kommerzielle Nutzung kann ordentlich Ärger mit sich bringen.

Logos unterliegen nicht dem Urheberrecht, da ihnen die nötige Schöpfungshöhe fehlt...soweit mir bekannt ist, gibt es nur eine Ausnahme...das sind die olympischen Ringe...

Wo steht das? Kannst Du diese Behauptung belegen?

Ich wäre geneigt, selbige als Unsinn zu bezeichnen.

Siehe z. B. auch hier.
 
Zuletzt bearbeitet:

eisheiliger

Aktives Mitglied

Zuletzt bearbeitet:
S

silv3r90

Guest

AW: Rechtsfrage

Rechtlich unbedenktlich ist es, wenn es sich um eine Open Content Datei (Freien Inhalt) handelt. Wenn also der Besitzer und Uhrheber der Datei Rechte zur Vervielfältigung und Veränderung und Nutzung freigibt.
Außerdem gibt es noch die Möglichkeit das sie Marke nicht geschützt ist dann ereilt dich keinen Ärger außer wenn das Uhrheberrecht greift also wenn du so gut beim nachbilden warst das es wirklich haargenau so aussieht dann ist es noch Ideeneigentum des Uhrhebers.
Kleiner Tipp veränder das Logo das du nehmen willst ein bisschen dann befindest du dich in einer Rechtlichen Grauzone in der du nicht belangt werden kannst.;)
 

LuckyStrike

Hat es drauf

AW: Rechtsfrage

gutes erstes Posting Silver!

so gehst du auf Nummer sicher, ändere ein Detail (aus dem Apfel wird ne Birne, auf ebay wird eday, aus Polizei wird Pozilei)
, dann ist es okay, wenn du es selbst in PS machst. (Du darfst dazu nicht das Original nehmen und etwas verfremden)
 

Lizman

Allrounder

AW: Rechtsfrage

Ich wär hier mit einigen Aussagen seeeeehr vorsichtig! Vor allem bzgl von "Grauzonen"!
Grundsätzlich ist solch ein kopieren verboten!
Schon alleine aus Respekt dem Schöpfer gegenüber!!!!
Also entweder selbst kreativ werden, oder Finger davon!
 

GeBe

offen, direkt und unbelehrbar

AW: Rechtsfrage

Beispiel... Datei:Microsoft Windows Logo1.svg ? Wikipedia
Der Microsoft-Schriftzug R=registered-> amtlich registriert
die 4 Rechtecke in Wellenform haben ein TM =Trademark -> noch nicht amtlich registriert...
die hätten mit sonst Sicherheit ein C=copyright -> Urheberrechtlich geschützt darauf...

Es gibt viele Logos, denen die Schöpfungshöhe fehlt. Aber daraus
kann man doch nicht ableiten, dass Logos generell nicht urheber-
rechtlich geschützt sind. :schmoll:

Weiter hat "copyright" wenig bis gar nichts mit "Urheberrechtlich
geschützt" zu tun, :schmoll: siehe hier.
 

eisheiliger

Aktives Mitglied

AW: Rechtsfrage

Es gibt viele Logos, denen die Schöpfungshöhe fehlt. Aber daraus
kann man doch nicht ableiten, dass Logos generell nicht urheber-
rechtlich geschützt sind. :schmoll:
Dann hätte ich wohl besser " die meisten Logos " schreiben sollen..:rolleyes:.
Logos mit einer hohen Schöpfungshöhe, kann man ja schon fast als Kunstwerke bezeichnen und sowas kann man doch nicht mehr als Logos bezeichnen... :)
Weiter hat "copyright" wenig bis gar nichts mit "Urheberrechtlich
geschützt" zu tun, :schmoll: siehe hier.
Ist mir bewusst, hatte es aber als deutsches Pendant genommen, da hier das Copyright keine Gültigkeit hat...;)
 

TeXniXo

Aktives Mitglied

AW: Rechtsfrage

aber wenn man genau hinschaut, sind die "schriftzüge" von almdudler und coca cola gar nicht unterschiedlich ... nur eben farben, formen und so sind differenziert...

es ist nur verboten, logos und schriftzüge zu kopieren... aber so dermaßen verändern, dass man nicht gleich draufkommt, dass es von wem ist. ist ok

denn es gibt auch viele logos, die mit 4 farben (grün, blau, rot und gelb) geschmückt sind, da käme 80% der leute hier auf windows media player. .. :D

daher ist es ratsam, NEUE logos zu machen, um EIGENE identität zu entwickeln!
 

virra

lazy lizzard

AW: Rechtsfrage

aber wenn man genau hinschaut, sind die "schriftzüge" von almdudler und coca cola gar nicht unterschiedlich ... nur eben farben, formen und so sind differenziert...?

Also ich muss mich wundern. Hast du dir die beiden schon mal angesehen? Außer, du meinst den Satz ironisch (denn wenn ich die Form auch verändere, kann ich auch sagen dass ein M und ein A gleich aussehen, nur eben eine andere Form haben). Die Wortmarken sind sehr wohl unterschiedlich und besonders im Fall von Cola kann jeder sehen, dass es auch nicht einfach "nur" irgend eine Schrift ist. Das ist Handarbeit.

Und geschützt kann alles Mögliche sein, z.B. auch das eklige Rosa von T-Com in Verbindung mit Telekommunikation. Da haben die den Daumen drauf.
 

erinnerungswerk

Nicht mehr ganz neu hier

AW: Rechtsfrage

Generell ist alles was kreativ entstanden ist Urherberrechtlich geschützt. Dinge die alltäglich sind, wie z.B. ein Kreis mit einem Stand.Schriftzug oder auch einer beliebigen anderen Schriftart ist nicht geschützt, wenn du aber anfängst an den Kreis zwei Ohren daran zu zeichnen und kreativ wirst, ist das bereits geschützt und damit für andere tabu. Wie das dann weiter läuft mit Ähnlichkeiten, weis ich nicht so genau, denn wenn du etwas nachbaust und ein paar Dinge veränderst, hast du ja ein neues "Werk" ob es da Probleme geben kann weis ich nicht?
 

jenni

Forum-Gottheit

AW: Rechtsfrage

so ein ähnliches Thema hatten wir hier schon mal

wo jemand die Farben sowie den Schriftzug von einer Red Bull Dose
nacharbeiten wollte

was aber wenig Sinn gemacht hätte wenn man sich das hier mal anschaut



daher wer ich sehr vorsichtig mit so etwas überhaupt zu machen
 

Amarok

Nicht mehr ganz neu hier

AW: Rechtsfrage

Haltet euch einfach an das Posting von Silv3er90, weil er es doch eigentlich schon gesagt hat:
Verändert das gewünschte Logo einfach. Solange man nicht ein geschütztes Logo 1:1 kopiert und unter neuem namen veröffentlicht, macht man sich nicht strafbar!
Zum Bearbeiten könnt ihr auch ruhig das Logo bspw. aus dem Internet kopieren und dann weiter anpassen. Niemand wird euch nachweisen können, ob die Ähnlichkeit zufall, inspiration oder schlichtes abzeichnen war. Wichtig ist nur, dass ein sichtlicher Unterschied (und damit meine ich nicht nur einfach eine andere Farbe, sondern Unterschiede in Struktur und Form) zwischen dem selbsterstellten (wie man nun auch immer vorgegangen ist) und dem geschützen Logo besteht.

Hoffe es wurde alles geklärt. Falls ich mich täusche berichtigt mich, ich würde mich jedoch wundern.

mfg
Kev
 
AW: Rechtsfrage

Hallo,

danke für die zahlreichen Antworten.

also wenn ich jetzt das Ebay logo abzeichen und noch neugestalten würde und es dann z.b hier in forum zeigen würde hab ich dann keine urheberrechte verletzt oder?

Gruß
Simninja
 

Lizman

Allrounder

AW: Rechtsfrage

Sowas kann man nie genau sagen! Das ist eine Grauzone und ich wär da sehr vorsichtig. Es gibt immer Leute die dir an die Karre fahren wollen.
Sei lieber selbst kreativ und erstell was eigenes. Hast du mehr von!!!!!
 

dER_CaSToR_TrOY

Noch nicht viel geschrieben

AW: Rechtsfrage

Ich habe da auch etwas gefunden:



Hmm, es wird im Grunde niemand etwas dagegen haben ein umgestaltetes Logo für den Heimgebrauch zu verwenden. Aber gerade Logos repräsentieren ein Unternehmen ja und machen es unverwechselbar - man denke da an einen namenhaften amerikanischen Schuhhersteller. Ich denke viele dieser großen Konzerne werden ziemlich sauer, sollten sie ihr Logo "missbraucht" im Netz wiederfinden...

Vorsicht ist also geboten...
 
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