Ein paar per Menschenverstand halbwegs leicht ermittelbare Parameter dazu:
Das Urheberrecht schützt nicht einfach besinnungslos Alles was irgendwem gehört. Im deutschen Gesetzestext (... auf Reisen kann das natürlich schon wieder anders sein! ...) steht, dass Urheber für Ihre Werke geschützt werden. Es geht dabei um schöpferische Tätigkeiten.
Wenn Du das Kriterium nimmst, dann fallen ein Haufen Sand in einer Kiste, Grashalme auf einer Wiese usw. ganz schnell raus. Denn: daran kann niemand Rechte haben. Es liegt keinerlei schöpferische Tätigkeit vor und das ist auch in keinem Sinne irgendein Werk. Das Zeuch ist da einfach gewachsen oder hingefallen. Einschränkung/Gegenbeispiel: Natürlich ist das sofort anders, wenn Du z.B. zu einem Sand-Skulpturen-Festival fährst. Da gibt es zwar auch Sand, aber nicht der Wind oder das Getappse von Menschen hat den geformt sondern recht unzweifelhaft liegt ein Werk vor und das auch noch als Ergebnis einer schöpferischen oder auch künstlerischen Tätigkeit.
Alles was so von Menschen gemacht wird, unterliegt einem schöpferischen Prozess. Weil Du Ampel schreibst: natürlich hat hier jemand in einem 3D-Programm o.ä. Formen festgelegt (runde Lampen, runder Mast anstatt oval oder eckig, Farben, Helligkeiten usw.). Bei Bauwerken, Fahrzeugen etc. ebenso. Die mögen bei technischen Produkten zwar aus technischen Gründen gewählt worden sein, sind aber zunächst Werke und auch von schöpferischer Tätigkeit nicht gut zu trennen. Kurzum: Vorsicht! Hier werden die Kriterien schon schwerer - im Zweifelsfalle unterlasse ich die kommerzielle Benutzung dann. Bei Texturen von Marmor, Steinen etc. gehe ich bei mir davon aus, dass es ok ist, wenn die Elemente aufgrund natürlichlicher Prozesse bereits stark unterschiedlich aussehen. Wenn hingegen z.B. Fliesen oder Steine trotz grundsätzlich erstmal natürlicher Marmoroptik dann doch eine recht exakt identische Maserung o.ä. aufweisen, dann würde ich die Finger davon lassen. Dann reicht ja eine simple Ähnlichkeitssuche von Seiten des Herstellers nach einem Foto um auch auf Deine Abbildungen davon zielsicher zu stoßen. Also: natürliche Varianz ist für mich ein OK, unnatürliche Nicht-Varianz gerade bei natürlichen Umgebungen/Materialen etc. eher ein starker Abturner.
Über diesen Ursprungsgedanken (Schutz der kreativen Tätigkeit) hinaus gibt es noch einen zweiten Schutzgrund: Privatsphäre. Darum kannst Du nicht einfach Aufnahmen von beliebigen Personen (auch hier wieder mit vielen Details und Nuancen wie Bekanntheitsgrad usw.) anfertigen und nutzen oder auch nicht über öffentlichem Grund hinaus mit Hilfsmitteln beliebig über Mauern hinweg oder in Wohnungen hinein ablichten. Selbst wenn am Zustand eines Besteckkastens kein Urheberrecht vorläge (kein Werk, kein schöpferischer Prozess), könnte dieser Zustand ungepflegten Bestecks mit Namen des Eigentümers ja bereits zum Denunzieren geeignet sein. Auf jeden Fall wollen sicher die meisten Menschen nicht (das wird ein Gericht immer annehmen), das sich Andere von solchen privaten Aspekten ohne ausdrückliche Genehmigung Bilder verschaffen/machen - sei es nun durch Drohnen oder auch durch das Fernsteuern gehackter Geräte, die z.B. in einem Haushalt vorhanden sind.
Ein Zwischending ist oft das Hausrecht: Bei einem alten Ding wie einer Burg weißt Du implizit ja, dass alle Urheberrechte erloschen sind. Damit geht aufgrund der Panoramafreiheit in Deutschland im Panorama-Rahmen Alles aber eben nicht hinter einer Eingangspforte (also gemeint: innen). Gehst Du also in Potsdam in irgendeinen alten Saal von Sans Soucis, machst Fotos und verkaufst diese einfach so kannst Du wieder auf die Finger kriegen (wirst Du auch - so staubig der Laden gegenüber Besuchern ist - jeden Sommer denkt man die Mauer ist gestern aufgegangen und das ist Alles noch im Aufbau, beim Abmahnen sind sie top-modern!). Außerhalb der Panorama-Freiheit gilt wieder das Recht von Eigentümern - etwas das Hausrecht. Und die können trotz erloschener Urheberrechte der Architekten (weil längst verstorben etc.) eben wieder frei vereinbaren, berechnen und untersagen was eben möglich ist oder auch nicht möglich sein soll.
Auch ich bin kein Anwalt oder sonstwie Rechtskundiger. Wie wir Alle kann aber auch ich nicht vor jeden Blumenstrauß einen Anwalt konsultieren und brauche ein paar einfache Regeln wie oben dargestellt. Da ich Bilder kommerziell anbiete, muss das aber schon einigermaßen sicher sein. Einigermaßen sicher hat sich bei erwiesen: ich unterlasse relativ viel! Für jedes Bild, dass ich anbiete, kann ich für alle Bildelemente vor mir recht genau begründen, nach welchen Regeln juristisch benutzbar sein dürften (meist 1) gemeinfrei, 2) kein Urheberrecht drauf, 3) nach Panoramafreiheit ok 4) nur mit Genehmigung möglich, die habe ich aber schriftlich und unterschrieben vorliegend).
Natürlich kann es bei meinem Vorgehen sein, dass ich einige prima verkaufbare Motive sausen lassen, weil ich mangels Rechtskenntnissen die Regelung nicht kenne, nach der ein Bild völlig ok wäre. Das ist mir aber lieber als juristischer Ärger. Der kostet mutmaßlich immer gleich soviel, dass ich sehr viele Bilder nicht mehr machen kann bis ich den Quatsch finanziell abgearbeitet habe.