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Rechtslage bei Fotografieren von Strukturen Texturen

kmaier504

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Rechtslage bei Fotografieren von Strukturen Texturen



Guten Tag euch allen, erst einmal wünsche ich euch ein Frohes neues Jahr und zweitens habe ich da eine Rechtliche Frage. Ich habe jetzt einige Fotos von Verschiedenen Strukturen bzw. Texturen gemacht so wie man die auf vielen Internet Seiten Kostenlos aber auch Kostenpflichtig zu Tausenden zu finden sind, aber wie Sieht die Rechtslage aus? Wenn ich durch die Stadt oder durch den Park gehe und Böden, Wände, Türen und Fenster, Lampen, Ampel, Verkehrsschilder, Rasen, Baum Strukturen, Blätter, Pflanzen aller Art, Graffitis an wenden oder Sand am Strand/Spielplatz usw. Fotografiere, darf ich die einfach so Kostenlos oder Kostenpflichtig jeden zu Verfügung stellen?

Was kann man als Struktur oder Textur nicht einfach so Fotografieren für den Kostenlosen wie auch Kostenpflichtigen Bereich, bzw. Stoff etc.? und was ja?

Würde mich über eine Antwort freuen, danke schon einmal in Voraus.
 

Fotografie

tdorsch

Ganz gut unterwegs ...

Alles was Du von öffentlichen Flächen aus fotografieren kannst, darfst Du erstellen und auch ggf. kostenpflichtig anbieten. Ausnahmen sind andere künstlerische Werke, Architektonische Werke, Einrichtungen und Gebäude von Militär oder Sicherheitsorganen. Das ganze darf nur OHNE Hilfsmittel wie Leitern erstellt werden oder vergleichbar aus Deiner Augenhöhe. Graffitis können bsw. schon unter künstlerisches Werk fallen, Lampen, Verkehrsschilder wäre ich auch vorsichtig, weil da Geschmacksmuster vorliegen können.

Generell macht die Texturenfotografie nur für den eigenen Gebrauch Sinn, kommerziell wird schon zuviel fürn Apple und Ei oder kostenfrei angeboten.

Ich gebe nur Erfahrungen weiter und darf keine Rechtsberatung geben.
 

Redgrisu

Fotofreak

Den Einschränkungen von @ tdorsch kann ich mich anschließen. Aufpassen würde ich mich vor allem bei Tapeten, Stoffmuster u.dgl. die von (namhaften) Künstlern stammen. Baumrinde, Sand, Ackerfurchen, Pflanzen usw. sollten bzw. werden sicher kein Problem darstellen.
 

Caesarion2004

Aktives Mitglied

Mein Beitrag stellt auch keine Rechtsberatung.

Es gibt in manchen Städten wie Berlin, aber auch in manch kleinem Nest, wo man es nicht vermutet, vereinzelt Straßenlaternen und Schilder, die künstlerisch gestaltet sind bzw. sich von den üblichen 08/15-Modellen abheben, Sonderanfertigungen sind, etc. Die solltest Du von kommerzieller Nutzung ausnehmen. Graffiti, Plakate, Logos sind zu meiden, wie oben schon genannt. Bei Türen und Fenstern, die Du verwenden willst, wäre ich auch vorsichtig.
Sobald nämlich Menschen erkennbar sind (oder schon fotografiert werden, können Sie Dir wegen Verletzung von Persönlichkeitsrechten und Eindringen in die Privatsphäre an den Kragen gehen. Dass Du bei deinen Arbeiten kein Privat- oder Sperrgelände betrittst oder hinein fotografierst, setze ich jetzt mal voraus.

Unproblematisch ist Sand, Gras auf der Wiese, Baumrinde, etc. sofern da nicht ausdrücklich etwas Besonderes/Mutiertes/.. abgebildet wird, dass ausdrücklich geschützt ist und entsprechende Hinweise trägt. Aber so beliebige, nicht zuordenbare und allgemeine Dinge wie Grashalme und Sandkörner fallen da nicht darunter...

Ansonsten hilft da auch eine Fachberatung beim Anwalt für Medienrecht (aber besser schon mit sehr konkreten Ideen hingehen) oder ein Blick in die entsprechenden Bücher zum Medienrecht (für Fotografen, Webdesigner, etc.).
 
E

essdreipro

Guest

na, da sollte frau/man(n) doch unterscheiden...

Grashalme, Steine, Rinden, oder Sand etc. gehören besser
zur Kategorie 'Texturen', als Personen, die wohl eher zur
Kategorie 'Street' und damit anders zu beachtende Probleme
aufwerfen...

und nicht jeder braucht einen 'Fachanwalt' wenn er das Haus
mit einer Kamera verlässt ;) ...

ich halte es so, wie ich es auch persönlich möchte...

möchte ich 'geknipst' werden...? nein...? dann lassen...

abgesehen davon... ein Nachfragen bei den Einzelnen hat
noch NIE geschadet ;) ...
 

DoctorG

Aktives Mitglied

Ein paar per Menschenverstand halbwegs leicht ermittelbare Parameter dazu:
Das Urheberrecht schützt nicht einfach besinnungslos Alles was irgendwem gehört. Im deutschen Gesetzestext (... auf Reisen kann das natürlich schon wieder anders sein! ...) steht, dass Urheber für Ihre Werke geschützt werden. Es geht dabei um schöpferische Tätigkeiten.
Wenn Du das Kriterium nimmst, dann fallen ein Haufen Sand in einer Kiste, Grashalme auf einer Wiese usw. ganz schnell raus. Denn: daran kann niemand Rechte haben. Es liegt keinerlei schöpferische Tätigkeit vor und das ist auch in keinem Sinne irgendein Werk. Das Zeuch ist da einfach gewachsen oder hingefallen. Einschränkung/Gegenbeispiel: Natürlich ist das sofort anders, wenn Du z.B. zu einem Sand-Skulpturen-Festival fährst. Da gibt es zwar auch Sand, aber nicht der Wind oder das Getappse von Menschen hat den geformt sondern recht unzweifelhaft liegt ein Werk vor und das auch noch als Ergebnis einer schöpferischen oder auch künstlerischen Tätigkeit.
Alles was so von Menschen gemacht wird, unterliegt einem schöpferischen Prozess. Weil Du Ampel schreibst: natürlich hat hier jemand in einem 3D-Programm o.ä. Formen festgelegt (runde Lampen, runder Mast anstatt oval oder eckig, Farben, Helligkeiten usw.). Bei Bauwerken, Fahrzeugen etc. ebenso. Die mögen bei technischen Produkten zwar aus technischen Gründen gewählt worden sein, sind aber zunächst Werke und auch von schöpferischer Tätigkeit nicht gut zu trennen. Kurzum: Vorsicht! Hier werden die Kriterien schon schwerer - im Zweifelsfalle unterlasse ich die kommerzielle Benutzung dann. Bei Texturen von Marmor, Steinen etc. gehe ich bei mir davon aus, dass es ok ist, wenn die Elemente aufgrund natürlichlicher Prozesse bereits stark unterschiedlich aussehen. Wenn hingegen z.B. Fliesen oder Steine trotz grundsätzlich erstmal natürlicher Marmoroptik dann doch eine recht exakt identische Maserung o.ä. aufweisen, dann würde ich die Finger davon lassen. Dann reicht ja eine simple Ähnlichkeitssuche von Seiten des Herstellers nach einem Foto um auch auf Deine Abbildungen davon zielsicher zu stoßen. Also: natürliche Varianz ist für mich ein OK, unnatürliche Nicht-Varianz gerade bei natürlichen Umgebungen/Materialen etc. eher ein starker Abturner.

Über diesen Ursprungsgedanken (Schutz der kreativen Tätigkeit) hinaus gibt es noch einen zweiten Schutzgrund: Privatsphäre. Darum kannst Du nicht einfach Aufnahmen von beliebigen Personen (auch hier wieder mit vielen Details und Nuancen wie Bekanntheitsgrad usw.) anfertigen und nutzen oder auch nicht über öffentlichem Grund hinaus mit Hilfsmitteln beliebig über Mauern hinweg oder in Wohnungen hinein ablichten. Selbst wenn am Zustand eines Besteckkastens kein Urheberrecht vorläge (kein Werk, kein schöpferischer Prozess), könnte dieser Zustand ungepflegten Bestecks mit Namen des Eigentümers ja bereits zum Denunzieren geeignet sein. Auf jeden Fall wollen sicher die meisten Menschen nicht (das wird ein Gericht immer annehmen), das sich Andere von solchen privaten Aspekten ohne ausdrückliche Genehmigung Bilder verschaffen/machen - sei es nun durch Drohnen oder auch durch das Fernsteuern gehackter Geräte, die z.B. in einem Haushalt vorhanden sind.
Ein Zwischending ist oft das Hausrecht: Bei einem alten Ding wie einer Burg weißt Du implizit ja, dass alle Urheberrechte erloschen sind. Damit geht aufgrund der Panoramafreiheit in Deutschland im Panorama-Rahmen Alles aber eben nicht hinter einer Eingangspforte (also gemeint: innen). Gehst Du also in Potsdam in irgendeinen alten Saal von Sans Soucis, machst Fotos und verkaufst diese einfach so kannst Du wieder auf die Finger kriegen (wirst Du auch - so staubig der Laden gegenüber Besuchern ist - jeden Sommer denkt man die Mauer ist gestern aufgegangen und das ist Alles noch im Aufbau, beim Abmahnen sind sie top-modern!). Außerhalb der Panorama-Freiheit gilt wieder das Recht von Eigentümern - etwas das Hausrecht. Und die können trotz erloschener Urheberrechte der Architekten (weil längst verstorben etc.) eben wieder frei vereinbaren, berechnen und untersagen was eben möglich ist oder auch nicht möglich sein soll.

Auch ich bin kein Anwalt oder sonstwie Rechtskundiger. Wie wir Alle kann aber auch ich nicht vor jeden Blumenstrauß einen Anwalt konsultieren und brauche ein paar einfache Regeln wie oben dargestellt. Da ich Bilder kommerziell anbiete, muss das aber schon einigermaßen sicher sein. Einigermaßen sicher hat sich bei erwiesen: ich unterlasse relativ viel! Für jedes Bild, dass ich anbiete, kann ich für alle Bildelemente vor mir recht genau begründen, nach welchen Regeln juristisch benutzbar sein dürften (meist 1) gemeinfrei, 2) kein Urheberrecht drauf, 3) nach Panoramafreiheit ok 4) nur mit Genehmigung möglich, die habe ich aber schriftlich und unterschrieben vorliegend).

Natürlich kann es bei meinem Vorgehen sein, dass ich einige prima verkaufbare Motive sausen lassen, weil ich mangels Rechtskenntnissen die Regelung nicht kenne, nach der ein Bild völlig ok wäre. Das ist mir aber lieber als juristischer Ärger. Der kostet mutmaßlich immer gleich soviel, dass ich sehr viele Bilder nicht mehr machen kann bis ich den Quatsch finanziell abgearbeitet habe.
 

pera

pera_ffo

Hallo DoktorG,

einfach Klasse, wie Du das rüberbringst. Die wenigsten von uns Fotografen, Hobby-Fotografen, Bildbearbeiter, Mediengestalter haben vor dem Kauf einer Fotoausrüstung ein Jurastudium nachweseien müssen. Aber Rechtslage wird seit den Abmahnwellen immer mehr Beachtung geschenkt. Verunsichert worden sind wir alle Mal. Aus diesem Grund finde ich es schon wichtig, sich mit diesem Thema auseinenderzusetzen, Dein Beitrag lässt mich meine Kamera wieder etwas ruhiger halten und den Auslöser drücken. Danke!
 
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