weitestgehend nur noch lesend
Docendo discimus, sapere aude, incipe!
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Du hast Recht. Wir sollten [freiwillig zensiert] und mit gutem Beispiel vorangehen. Aus diesem Grund schlage ich vor, dass wir alle einen entsprechenden Hinweis auf unseren Avatar-Bildern anbringen.Ist soviel Ironie nicht auch ein Grund zur Abmahnung?
Wie soll denn so ein Urteil umsetzbar sein?
Kleines Beispiel:
hier wurde ein KnypsBild, von mir, vor langer Zeit aus der FC gepflückt und unter Namensnennung geblogt. Kann ich jetzt den User und alle Reblogger verklagen?
angefangen hat das hier:
Das ist doch alles bekloppt und spielt den Leuten zu, die gierig, Geld mit ihren Knippsbildchen verdienen wollen. Für die Fotografie an sich, ist das Urteil kontraproduktiv.
"Geld regiert die Welt, das stimmt nicht ganz es ist des Dummheits Glanz"
Gruß
sven
Homo Nikoniensis
....... und dann irgendwann der BGH letztinstanzlich eine Klärung bringt.
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Pixelio schrieb:Zu beachten ist hierbei zudem, daß die vom Gericht geforderte Bearbeitung des Bildes zur Einfügung des Quellennachweises direkt ‚im Bild‘ bei denjenigen Bildern nicht zulässig ist, welche vom Fotografen nur mit einem eingeschränkten Bildbearbeitungsrecht freigegeben worden sind.
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Diesen Gedanken hat ich gestern schon irgendwo gelesen - leider nicht den Link gemerkt. Was ich fast noch interessanter finde, die Argumentation mit dem Impressum. Weil ja nach unserem Recht von jeder Seite... unmittelbar und so. Wie macht man das denn?Diesen Gedanken bestätigt Pixelio auf der von cebito genannten Seite:
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Lawblog schrieb:Das Landgericht Köln bemüht sich offenbar gerade darum, die eigene Webseite umzubauen. Auch das Gericht verwendet nämlich Bilder von Pixelio. Abmahnfähig ist – Stand 15.20 Uhr [Anm.: 4.02.14] – jedenfalls noch das Wegweiserschild Da fehlt nämlich jeder Quellenvermerk, wenn man das Bild selbst aufruft.
(http://www.lawblog.de/index.php/archives/2014/02/04/der-kenntnisstand-der-kammer/)
verwirrt und gechillt
Noch nicht viel geschrieben
RehW
Guest
Was mir gerade einfällt:
Wenn ich ein Urheberhinweis im Bild anbringen muss, begehe ich damit eventuell eine Urheberrechtsverletzung, weil ich das Bild je nach Lizenz gar nicht verändern darf.
Noch nicht viel geschrieben
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