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richtige Software für Flyer, Plakate usw.

AxVenox

Noch nicht viel geschrieben

AW: richtige Software für Flyer, Plakate usw.

Wie welches Gewerbe?

Sicher nicht Maurer... :uhm:

Bei der Anmeldung schreibst du in das Formular rein, was du machst, fertig

Ich war eben falsch bzw. habe mich falsch ausgedrückt.Braucht man als Freiberufler keine Rechtsform?Sorry, wenn die Frage doof ist...
 

LuckyStrike

Hat es drauf

AW: richtige Software für Flyer, Plakate usw.

Das stimmt leider nicht. Ich habe vor einigen Wochen die Suite in den Händen gehalten. Dort stand extra als Hinweis drauf das diese besagte Version (für knapp 100,-?) nur für den privaten nicht kommerziellen Gebrauch bestimmt ist. Für die kommerzielle Nutzung müsste man weitere Rechte erwerben. Wie das jetzt alles bei Corel gehandhabt wird kann ich nicht sagen. Wird aber ähnlich ablaufen wie es auch bei Adobe der Fall ist (denke ich).

@TE: bitte lasse dich bei der IHK beraten, da fehlt zuviel, als dass man dir mit zwei Tipps weiterhelfen könnte

@ Otto:
Selbstverständlich!
Corel X3 Suite Special Edition, voll kommerziell einsetzbar - 99 euro
bald wirds auch die X4 wieder als SE Edition für 99 eurogeben.

die knalle ich alle meinen Kunden auf Ihre Firmen PCs, damit sie selbst ein bissl rumtüfteln können und ich nicht immer 16 seiten Dokumente und speisekarten als word oder Excel bekomme ;-)

One-eleven: Ja sehe ich genauso. Einmal eine gute Beratung ist wichtig.
Was ganz gnaz genial ist (was es aber leider nicht in jedem Ort gibt) ist "Alt-hilft-jung" "Aktiv-Senioren" da bekommst du von ehemaligen absoluten Top Managern und Profis Tips und Hilfe.
hat mir sehr geholfen.
 

patrick_l

Hat es drauf

AW: richtige Software für Flyer, Plakate usw.

Wenn Du es gewerblich machst muss du zumindest ein Kleingewerbe bei deiner Gemeinde beantragen (25,00 €). Danach geht alles seinen weiteren Lauf. Es meldet sich gegeben falls die Handwerkskammer bzw. Genossenschaft für Druck und Papiererzeugnisse. Das kostet dann auch noch einmal einen jährlichen Beitrag. Kommt halt darauf an was genau in dem Gewerbeschein angegeben wurde. Außerdem empfiehlt es sich direkt von Anfang an gut Buch zuführen damit am Ende des Jahres nicht das böse Überraschen kommt wenn das Finanzamt klopft. Du darfst mit einem Kleingewerbe bis 10.000,-€ Steuerfrei verdienen. Ich möchte jetzt auch nicht den ganzen Papierkram hier nieder schreiben. Mach dich aus der Sicht beim Finanzamt und im Rathaus / Gemeinde schlau.

Lg DerOtto

Edit: @Lucky - Gut zu wissen. Dann werde ich mir auch wohl in den nächsten Wochen die Corel Suite zulegen. Sagte ja bereits das sie mir gut gefallen hat bis jetzt. Nur 14 Tagen sind auch wieder schnell rum und ich möchte dann doch mehr sehen. Habe sie nochmal auf einem anderen Rechner installiert und reingeschaut. Naja, wollen wa' mal abwarten ;) Und was die sache "Alt-hilft-Jung" Aktion angeht kann ich nur sagen Daumen hoch. Gibt es ja umgekehrt auch.
 
Zuletzt bearbeitet:

Dennis

aka denyo111

AW: richtige Software für Flyer, Plakate usw.

Wenn Du es gewerblich machst muss du zumindest ein Kleingewerbe bei deiner Gemeinde beantragen (25,00 ?).

Der Betrag ist von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich

Es meldet sich gegeben falls die Handwerkskammer bzw. Genossenschaft für Druck und Papiererzeugnisse. Das kostet dann auch noch einmal einen jährlichen Beitrag.

IHK-Beiträge werden erst ab bestimmten Einkünften (Gewinnen) fällig

Außerdem empfiehlt es sich direkt von Anfang an gut Buch zuführen

Das empfiehlt sich nicht nur, das muss gemacht werden. Auch wenn keine Pflicht zur doppelten Buchführung besteht, so muss ich doch zumindest Ein- und Ausgaben belegen können.

Du darfst mit einem Kleingewerbe bis 10.000,-? Steuerfrei verdienen.

Egal, worauf genau du nun hinaus willst, diese Aussage stimmt nicht.

Mach dich aus der Sicht beim Finanzamt und im Rathaus / Gemeinde schlau.

Da scheint bei dir auch noch Bedarf zu bestehen. Im Moment fällt dein Beitrag in die Kategorie gefährliches Halbwissen.
 

patrick_l

Hat es drauf

AW: richtige Software für Flyer, Plakate usw.

Gefährliches Halbwissen gestehe ich auch ein.

Nur was die IHK-Beiträge angeht richten diese sich nicht nach dem Einkommen u. Gewinn. Diese werden je nach Handwerk/Eintragung sofort fällig. Halt Gebühren die für die Eintragung erhoben werden. Diese meinte Hauptsächlich damit.

Was die 25,-€ angeht bin ich jetzt nur von meiner Ortsschaft bzw. Stadt ausgegangen. Das diese nicht gleich sind war mir schon bewusst. Was ich mit all' dem eigentlich sagen wollte ist das man sich das alles nicht so einfach vorstellen soll, so nach dem Motto "Ich mach jetzt einfach mal". Wollte nur mal bisschen zeigen was da so alles kommt wenn man etwas gewerblich betreiben möchte.

Ich habe auch aus diesen Gründen mein Privatkonto bzw. die dortigen einnahmen getrennt von den gewerblichen. Das erspart viel Zeit und Arbeit da jeden Monat die Bank extra fürs Finanzamt einen Wisch zuschickt. Aber ich weiß ja das ich dir das alles nicht sagen muss. ;) Ich habe da schon was nachzuholen.
Man kann ja nur dazu lernen.

Lg DerOtto
 
Zuletzt bearbeitet:

Dennis

aka denyo111

AW: richtige Software für Flyer, Plakate usw.

Gefährliches Halbwissen gestehe ich auch ein.

Dann schreibe es beim nächsten Mal bitte auch dazu.

Nur was die IHK-Beiträge angeht richten diese sich nicht nach dem Einkommen u. Gewinn.

Doch, tun sie.

Diese werden je nach Handwerk/Eintragung sofort fällig.

Ein Grafiker muss sich nicht in die Handwerksrolle eintragen lassen, insofern fallen dafür keine Gebühren an.
Man wird Pflichtmitglied in der IHK / HK, Gebühren, siehe oben, sind aber erst ab Gewinn X zu zahlen.

Nachtrag: ab einem Gewinn von 5.200 Euro / Jahr

Diese meinte Hauptsächlich damit.

Deswegen schriebst du auch
Das kostet dann auch nochmal einen jährlichen Beitrag

:p
 
Zuletzt bearbeitet:

Matte

Nicht mehr ganz neu hier

AW: richtige Software für Flyer, Plakate usw.

Zitat von DerOtto
Du darfst mit einem Kleingewerbe bis 10.000,-? Steuerfrei verdienen.

Wie sieht das bei einem Kleinunternehmer als Nebengewerbe aus?

Befasse mich grade mit dem Thema in eigener Sache - allerdings nicht als Grafiker -
und habe hier die Info:

Kleinunternehmer im Sinne des Paragrafen 19 UStG sind Sie, wenn Ihr Umsatz zuzüglich der darauf entfallenen Umsatzsteuer (also Ihr "Brutto-Umsatz") ...

■im Vorjahr unter 17.500 Euro lag und

■im laufenden Kalenderjahr 50.000 Euro voraussichtlich nicht übersteigen wird.


Bei der Erfüllung der beiden Bedingungen ist man zumindest mal von der Umsatzsteuer befreit.


Gruß

Matte
 
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