Wie sieht es denn aber aus wenn der Kunde sich bei Shutterstock selbst die Bilder holt? Dann darf er uns demnach doch auch gar nicht die Original-
Bilder zur Verfügung stellen damit wir sie in seine Website einbauen oder seinen Flyer etc.!?
Doch, darf er, solange Du sein Dienstleister bist. Stichwort: Werkvertrag.
Ich gehe davon aus, dass Du als beauftragter Dienstleister natürlich von Deinem Kunden die von ihm lizenzierten Bilder bekommen kannst, um diese genau für den Auftrag und für nix anderes zu verwenden
So isses
Lieber Gruß
Rata
Hinweis an die Macher der Site hier, @Stefan:
Derzeit werden bei Zitaten die (eh dämlichen) Trennstriche unterschlagen.
PS: im Beitrag sind die Striche wieder drin, strange!