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street fotografie

T

tobi89

Guest

moin moin gemeinde....
ich hab in der letzten zeit mehr architektur und landschaft fotografiert
doch was mich am meisten reizt ist die street fotografie
bilder auf denen personen zu sehen sind die leben...
ihr leben in einem moment zeigen und dies will ich festhalten.

sei es der straßenmusiker an der ecke oder das ehepaar das beim shoppen glücklich nach babyartikel sucht oder ähnlichem
ihr wisst was ich meine..


jetzt zu meiner frage.."
wie ist bei sowas das recht der personen
ich würde ja gern ein paar bilder als art bilderband verfassen und anderen zeigen schaut her wie grau oder bunt es draußen ist"
brauch man eine SCHRIFTLICHE bestätigung oder reicht eine mündliche absprache?
kennt ihr euch aus könnt ihr mir weiter helfen oder kennt ihr seiten wo es mit meinen ansprüchen erklärt wird.

wäre schee wenn es so ist...
lg tobi
 

Fotografie

tt

Kamera-Sklave

AW: street fotografie

Wenn du es schriftlich hast, bist du auf der sicheren Seite.

Gruß Thomas
 

Flowfluxx

Noch nicht viel geschrieben

AW: street fotografie

Noch generell zum Thema:
Extrem vorsichtig sein mit Rechtsfragen in Foren!!!
Es ist unglaublich, wieviele Leute absoluten Stumpfsinn mit eisener Vehemenz behaupten. Da wird "logisch gefolgert", mit "ähnlichen Erfahrungen" verglichen oder einfach rumphantasiert ohne Ende, weil man meint mal sowas gehört zu haben.
Also solange dir jemand kein Urteil oder einen (wirklich zutreffenden) Gesetzestext verlinkt, würde ich auf alles pfeiffen.
Diejenigen, die dir Blödsinn erzählt haben, haben nämlich hinterher nicht die Scherereien am Hals!

In diesem Sinne viel Glück mit deiner Frage! ;-)
 

filou548

Tanzt auf zu vielen Hochzeiten

AW: street fotografie

ich habe mir die Beiträge im Foto-Forum mal durchgelesen. Da kann man ja die Lust verlieren. Ich bin vorher immer unbedarft rangegangen. Habe alles fotografiert was mich interessierte, jetzt bin ich vorsichtiger.
 

Str4ng3r

Alexander Resch

AW: street fotografie

der rechtskram bei abgelichteten personen ist echt nicht ohne, da sollte man sich wirklich nicht auf halbwahrheiten verlassen
 
M

Mixam

Guest

AW: street fotografie

Abend:

§ 22

Bildnisse dürfen nur mit Einwilligung des Abgebildeten verbreitet oder öffentlich zur Schau gestellt werden. Die Einwilligung gilt im Zweifel als erteilt, wenn der Abgebildete dafür, daß er sich abbilden ließ, eine Entlohnung erhielt. Nach dem Tode des Abgebildeten bedarf es bis zum Ablaufe von 10 Jahren der Einwilligung der Angehörigen des Abgebildeten. Angehörige im Sinne dieses Gesetzes sind der überlebende Ehegatte oder Lebenspartner und die Kinder des Abgebildeten und, wenn weder ein Ehegatte oder Lebenspartner noch Kinder vorhanden sind, die Eltern des Abgebildeten.

und

§ 23

(1) Ohne die nach § 22 erforderliche Einwilligung dürfen verbreitet und zur Schau gestellt werden: 1.Bildnisse aus dem Bereiche der Zeitgeschichte;
2.Bilder, auf denen die Personen nur als Beiwerk neben einer Landschaft oder sonstigen Örtlichkeit erscheinen;
3.Bilder von Versammlungen, Aufzügen und ähnlichen Vorgängen, an denen die dargestellten Personen teilgenommen haben;
4.Bildnisse, die nicht auf Bestellung angefertigt sind, sofern die Verbreitung oder Schaustellung einem höheren Interesse der Kunst dient.

(2) Die Befugnis erstreckt sich jedoch nicht auf eine Verbreitung und Schaustellung, durch die ein berechtigtes Interesse des Abgebildeten oder, falls dieser verstorben ist, seiner Angehörigen verletzt wird.

und rest gibts hier zu lesen.

Gruß
 

SolidPolo

Nicht mehr ganz neu hier

AW: street fotografie

Also Schriftlich würde ich es mir geben lassen, denn der betroffene kann im nach hinein alles noch bestreiten.
 

kamil1983

Amateur-Fotograf

AW: street fotografie

Ich will dem ganzen ja nicht wiedersprechen, aber am schönsten sind doch die Aufnahmen, von denen die Motive nichts ahnen. Mit dem Veröffentlichen ist dann vielleicht so ne Sache, aber einen Moment kann man so am besten einfangen. Naja... Will micha cuh nicht weiter einmischen.. :D
 

alexanderhey

Aktives Mitglied

AW: street fotografie

hi.

wenn du aber bspw den kölner dom fotografierst (was dann ja auch dein motiv ist) kannst du weder alle menschen die davor rumrennen unterschrieiben lassen oder die wegscheuchen :) dann ist das ok, da ja dein motiv der dom ist.
sofern das bild auch ohne die personen wirkt ist so halbwegs egal - zumindest ist so mein stand.

gruß alex
 

LuckyStrike

Hat es drauf

AW: street fotografie

seid mir nicht bös Mädels, aber ich mach hier mal zu, bevor zu viel Blödsinn geschrieben wird.
das Thema hatten wir hier schon des öfteren, oben stehts ja ganz genau.
 
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