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Tattoos und Urheberrecht?

andnem

immer am Lernen

Ich bin ein Hobbyfotograf und habe von einenTätowierer gehört dass man bei Fotos von Tätowierten auf die Urheberrechte der Abbildungen am Körper aufpassen muss, was in der heutigen Zeit nicht so einfach ist,da schon sehr viele tätowiert sind .

Da ich schon Fotos von wahren Kunstwerken von einen Neuseeländischen Künstler (Holzklopfmethode ) habe traue ich mich nicht ,sie zu Veröffentlichen da ich nur die Rechte der Trägerin habe.

Kann mir einer darüber Auskunft geben?

Liebe Grüße Andreas
 

Fotografie

Rata

Kopierst Du?
Erstellst Du ein Plagiat?

Nein. Ergo: glaub nicht jeden Unfug, den irgendein Schwachmat [sic!] erzählt :p


Wär ja noch schöner!



Lieber Gruß
Rata
 

Rata

Lies noch mal meine ersten beiden Zeilen ;)

Daß der Tattooist Urheber nach den Buchstaben deutschen und größtenteils auch internationalem Recht ist, bezweifelt doch niemand.
Die Rechte an einem Bucheinband liegen auch ganz woanders. Darfst Du das Buch deshalb nicht mehr in einem Schaufenster photographieren?


Lieber Gruß
Rata
 

dagdavincy

Aktives Mitglied

Lies noch mal meine ersten beiden Zeilen ;)

Daß der Tattooist Urheber nach den Buchstaben deutschen und größtenteils auch internationalem Recht ist, bezweifelt doch niemand.
Die Rechte an einem Bucheinband liegen auch ganz woanders. Darfst Du das Buch deshalb nicht mehr in einem Schaufenster photographieren?


Lieber Gruß
Rata
Einspruch!
Wenn das Tatoo im Intimbereich ist - was Dann?:happy:
 

Digicam

weitestgehend nur noch lesend

ich weiß jetzt nicht, ob ich lachen soll
glaub nicht jeden Unfug

Schauen wir doch mal, was Udo Vetter zu berichten weiss:
lawblog.de schrieb:
Das Tattoo gehört nämlich keineswegs ausschließlich seinem Träger, erläutert der Mainzer Anwalt Karsten Gulden auf seiner Seite “infodocc”. Vielmehr handele es sich, absoluter 08/15-Körperschmuck ausgenommen, um ein “Werk der bildenden Kunst”.

Grundsätzlich können sich Tätowierte darauf berufen, dass der Künstler ihnen die Rechte auch übertragen hat. Zumindest, wenn sie das Tattoo bezahlt haben. Allerdings bleibt es laut Gulden fraglich, ob dieses Einverständnis stets auch für Tattoo-Bilder im Internet gilt.
Quelle: https://www.lawblog.de/index.php/archives/2014/05/02/tattoo-selfies-ein-fall-fuer-die-juristen/

es ist lächerlich
:dasnehmenwir:
 

Dagaz

Aktives Mitglied


Ganz genau das hatte ich auch schon raus gesucht und wollte ich auch auch gerade posten - gut, dass ich vorher zuende gescrollt habe ;). Und ja, ich fand den Inhalt genau so negativ wie die Erstbeantworter ihn vermutlich finden werden.

In der juristischen Blogsphäre gibt es noch eine ganze Reihe weiterer Artikel dazu
[EDIT] z.B. hier bei for-net.info [/EDIT]. Und das zeigt auch mal wieder sehr schön, dass man tatächlich bei juristischen Themen nicht immer auf jeden "das ist ja lächerlich"-Laien hören sollte.

Allerdings: IMHO ist das Problem jedoch spätestens dann gelöst, wenn das neue Foto selbst wieder ein Kunstwerk ist (also über den einfachen Lichtbildschutz hinausgeht). Das dürfte zumindest bei vielem, was über einen einfachen Schnappschuss hinaus geht sehr schnell der Fall sein. Wenn jemand einen klassischen Akt macht und irgendwo auch das Tattoo zu sehen ist, sehe ich kein Problem. Wenn eigentlich nur eine Brustwarze am Rand und ansonsten großformatig das Tattoo zu sehen ist, dürfte das sehr wohl ein Problem werden können (wo kein Kläger da kein Richter). Das Problem ist halt, dass es gerade bei Markanten und großflächigen Tattoos sehr reizvoll ist, das Tattoo zum Gestaltungselement zu machen.

Das Problem ist halt - wie bei allen Gummibegriffen: Ob ein Werk schon ein neues Kunsswerk ist, erzählt Dir im Streitfall der Richter...
 
Zuletzt bearbeitet:

angelic

Foto neugierig

Da ist es vielleicht eher umgekehrt rechtswiedrig,wenn ein Tätowierer ein Bild vom Internet stiehlt und sich nicht nach den Urheberrechten erkundigt!
Gruß Angelica
 

Digicam

weitestgehend nur noch lesend

IMHO ist das Problem jedoch spätestens dann gelöst, wenn das neue Foto selbst wieder ein Kunstwerk ist
Leider nein. Man darf aus einem urheberrechtlich geschützten Werk nicht ungefragt ein neues machen.

Wenn jemand einen klassischen Akt macht und irgendwo auch das Tattoo zu sehen ist, sehe ich kein Problem. Wenn eigentlich nur eine Brustwarze am Rand und ansonsten großformatig das Tattoo zu sehen ist, dürfte das sehr wohl ein Problem werden können
Genau darin liegt wohl der Unterschied. Ein Model mit einem Tatoo würde ansonsten quasi "über Nacht" arbeitsunfähig.

Das ist alles ungewisser Schmarrn bis zu dem Moment, an dem der Ernstfall eintritt und zwei Anwälte versuchen für ihr Klientel ein vermeintliches Recht auszulegen

Wie immer in der deutschen Rechtssprechung.

oder jemand ein Urteil hier postet
Das ist dann aber oft eine Einzelfallentscheidung, deren Anwendung in anderen Fällen mitunter nicht möglich sein kann. (Dies auch als Antwort auf Deine Frage: "Ja und?")

BTW:
Alles in allem geht es auch hier mal wieder um den gesunden Menschenverstand. :motz:
 
E

essdreipro

Guest

'man möge mich nicht steinigen, aber ich sehe
tatsächlich einen ernsten Hintergrund bei der
Sache...

auch wenn viele meinen '...das kann doch nicht
wahr sein, weil es nicht wahr sein darf'
, so haben
Tattoo-Studios ein Recht auf Einhaltung der Gesetze...

ich versuche mal einen Bogen zu schlagen...

als Betreiber eines Foto-Studios bin ich Urheber der
von mir gemachten Fotos... und der Tätowierer..?

ich erlaube durch Rechteübertragung den Kunden
meines Fotostudios 'ihre' Bilder - so wie sie sind,
z.B. auf facebook oder twitter zu verwenden...

sie dürfen nicht verändert werden und nicht kommerziell
genutzt werden, ohne vorherige Absprache mit dem
Urheber, also dem Betreiber des Fotostudio... und der
Tätowierer...?

ich habe 'leicht' den Eindruck, dass vieles, was ich hier
aufgeführt habe, von den Leuten nicht akzeptiert wird...

warum eigentlich..? ist der kreative Tätowierer, bzw.
seine Ergebnisse nicht auch 'schützenswert'...?

ihr sprecht 'den gesunden Menschenverstand' an...

dazu gehört aus meiner Sicht vorab mit dem Tätowierer
sprechen und sagen, was man mit SEINEN Werken vorhat...

just my two Cents....
 

Digicam

weitestgehend nur noch lesend

Allerdings ohne den Link ;)
Weil da hätte der Menschenverstand, so für meinen Geschmack, früher einsetzen müssen und der Vermieter hätte auf sein Ansinnen hinweisen können ;)
Mir ging es mit dem Link nicht um das Mieterfest im Speziellen, sondern um meine Ausführungen zum Menschenverstand im Allgemeinen.
Wollte es hier nicht noch mal tippen. ;)

Und auch die Frage, wann der Menschenverstand gesund ist, ist noch nicht endgültig entschieden.
Was uns direkt zur Einsteinschen Unendlichkeitstheorie des Universums und der menschlichen Dummheit führt. :D
 

kywo

Nixnutz

Ein Tattoo ist ja kein eigenständiges Kunstwerk, was ohne seinen Träger funktioniert. Insofern käme es wohl erst mal darauf an, ob es zwischen Tättowierer und Träger rechtsverbindliche Vereinbarungen gibt. Als nächstes wäre zu klären, welches Urheberrecht denn zum tragen käme, wenn das Tattoo nicht in Deutschland entstanden ist.
Pauschal richtig ist nichts.

kywo
 
E

essdreipro

Guest

[...]

nö, warum auch? Das ergibt sich doch aus der Sache selbst. (Ein Foto ist kein Tattoo)

[...]

wer hat denn hier was von Entfernen gesagt..?

und genau diese 'Einstellung' führt doch zu solchen threads...

wenn ein tätowierter facebook- oder twitter-Nutzer 'sein' Tattoo als
Avatar nutzen möchte, warum nicht vorab den Urheber fragen..?

weil es sich aus der Sache selbst ergibt..? :D
 

dagdavincy

Aktives Mitglied

....................
Du möchtest Dinge herbei postulieren die durch, AGB`s, konkludente Handlungsweisen und naturgegeben, stillschweigende Vereinbarungen längst geregelt sind.
.....................
Wenn da mal "alles" geregelt wäre - eine schöne Wunschvorstellung.
Dann bräuchte man keine Gerichtsbarkeit mehr.

Und Nein! Auch wenn es keine verbindlichen Aussagen in einem Forum geben kann. Die Rechtsauskunft eines Fachanwaltes ist auch nur eine Einschätzung der Rechtslage!!!
Das der TE sich hier eine Einschätzung erfragt ist legitim und bedarf keiner geringschätzigen Wertung.

mit höflichem Klick
 
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