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Unterschrift oder Kopie?

Cuxjam

versucht Sein bestes

Hallo
habe eine Frage zum Fotorecht.
habe leider nichts derartiges im Forum gefunden.

Normalerweise macht man einen Vertrag der alle Fragen klären sollte.
Veröffentlichung - Bearbeitung ect....

Nun habe ich 2 Personen am Strand fotografiert und mit Denen auch besprochen was ich mit den Fotos vorhabe und die Erlaubnis bekommen (Mündlich).
Da das Wetter aber umschlug und wir uns ins trockene flüchten mußten vergassen wir es Schriftlich fest zu halten.
Habe dann einen Vertrag zu gefaxt und über e-mail zurück bekommen.
Die Unterschrift ist nun natürlich nicht Original sondern am PC getätigt.

langt das oder muß sie Original sein?


Ps: Die Personen sind jetzt im Ausland und dort nicht erreichbar.
kann also keinen Vertrag hin und her schicken

danke für Eure antworten
 

Fotografie

omega_pi

Noch nicht viel geschrieben

AW: Unterschrift oder Kopie?

Hallo,

na in anbetracht der Lage wirst du doch eh nix gerichtsfesteres bekommen, also sei froh, dass du was hast, was mehr ist als nur eine mündliche Absprache.

Wenns hart auf hart kommen sollte obliegt es wohl dem Richter zu beurteilen, ob er deiner E-Mail glauben schenkt.

Viele Grüße
 

Talassos

-=| Fanatic Art |=-

AW: Unterschrift oder Kopie?

ohne original nicht gültig ...

eine kopie ist nicht rechtskräftig, solang kein notar o.ä. dies beglaubigt hat ...

also liegt es an dir, den vertrag im original unterschrieben zu bekommen ... dann unterschreibst du das dingen auch, kopierst das ganze und behälts das original ...

hierbei musst du mal in das Urhebergesetz gucken ;) (UrhG)

das sind nicht viele paragraphen und du bist immer auf der sicheren seite ;)
 

northC

Hat es drauf

AW: Unterschrift oder Kopie?

ohne original nicht gültig ...

eine kopie ist nicht rechtskräftig, solang kein notar o.ä. dies beglaubigt hat ...

also liegt es an dir, den vertrag im original unterschrieben zu bekommen ... dann unterschreibst du das dingen auch, kopierst das ganze und behälts das original ...

hierbei musst du mal in das Urhebergesetz gucken ;) (UrhG)

das sind nicht viele paragraphen und du bist immer auf der sicheren seite ;)

Natürlich ist ein mündlich geschlossener Vertrag bindend! Das ist im BGB alles geregelt. Es wird bei einem mündlich geschlossenen Vertrag nur schwerer eine Forderung geltend zu machen. Eine schriftliche oder beurkundete Form ist nur bei bestimmten Verträgen nötig. Das steht aber wie gesagt alles im BGB.
Eine Kopie kann übrigens nur beglaubigt werden wenn das Original vorliegt, denn hier wird lediglich die Unterschrift bzw. die Übereinstimmung zwischen Original und Kopie beglaubigt. Dazu braucht es dann auch keinen Notar, ein Beamter im gehoben Dienst reicht auch. Der Notar wird bei öffentlichen Beglaubigungen nötig.

Gruß
 

Talassos

-=| Fanatic Art |=-

AW: Unterschrift oder Kopie?

Natürlich ist ein mündlich geschlossener Vertrag bindend! Das ist im BGB alles geregelt. Es wird bei einem mündlich geschlossenen Vertrag nur schwerer eine Forderung geltend zu machen. Eine schriftliche oder beurkundete Form ist nur bei bestimmten Verträgen nötig. Das steht aber wie gesagt alles im BGB.
Eine Kopie kann übrigens nur beglaubigt werden wenn das Original vorliegt, denn hier wird lediglich die Unterschrift bzw. die Übereinstimmung zwischen Original und Kopie beglaubigt. Dazu braucht es dann auch keinen Notar, ein Beamter im gehoben Dienst reicht auch. Der Notar wird bei öffentlichen Beglaubigungen nötig.

Gruß

naja ... mündlich bringt dir trotzdem nie etwas ... wenn mans anfechtet, dann wird die behauptung, nie diesen vertrag geschlossen zu haben wirksamer sein ... geh ich zumindest von aus ...

ich hab jedoch auch keine Vermerke auf Schriftform im UrhG gefunden bis auf eine ...
§31a UrhG Verträge über unbekannte Nutzungsarten
(1) Ein Vertrag, durch den der Urheber Rechte für unbekannte Nutzungsarten einräumt oder sich dazu verpflichtet, bedarf der Schriftform (§126 BGB).


Fazit:
musst du wissen ... auf der sicheren Seite bist du nur mit dem original ....
 

northC

Hat es drauf

AW: Unterschrift oder Kopie?

In Deutschland gilt die Formfreiheit für Verträge. Ausnahmen für Formbedürftige Verträge sind auch wieder im BGB geregelt. Du hättest also am Strand den Vertrag auch auf eine Muschel ritzen können oder ihr hättet durch Handschlag oder Finger in die Nase stecken den Vertrag schließen können ( konkludente Handlung nennt sich das) ;) Wichtig ist die übereinstimmende Willenserklärung beider Vertragsparteien für dessen Zustandekommen.
Der mündliche Vertrag ist also auf jeden Fall zustande gekommen und der schriftliche meiner Meinung nach auch, da grundsätzlich die Formfreiheit auch bei Veträgen per e-mail zutrifft.

Gruß
 

Cuxjam

versucht Sein bestes

AW: Unterschrift oder Kopie?

Danke für Eure Antworten und ab jetzt habe ich immer einen Vertrag und Stift in der Fototasche dabei, dann wird es gleich Dingfest gemacht

gruß Marcel65
 

northC

Hat es drauf

der Vertrag muss immer orgenal sein also keine Kopie immer neu unterschreiben.

Ich oben doch schon erklärt das überhaupt kein Schriftstück notwendig ist für einen Vertrag. Man kann seine Verträge, außer in gewissen Fällen, abschließen wie man möchte. Daher erübrigt sich jede Aussage darüber wie ein Vertrag aussehen muss.

Gruß
 
Zuletzt bearbeitet:

Haiduc

Fotoknipser

AW: Unterschrift oder Kopie?

In Deutschland gilt die Formfreiheit für Verträge. Ausnahmen für Formbedürftige Verträge sind auch wieder im BGB geregelt. Du hättest also am Strand den Vertrag auch auf eine Muschel ritzen können oder ihr hättet durch Handschlag oder Finger in die Nase stecken den Vertrag schließen können ( konkludente Handlung nennt sich das) ;) Wichtig ist die übereinstimmende Willenserklärung beider Vertragsparteien für dessen Zustandekommen.
Der mündliche Vertrag ist also auf jeden Fall zustande gekommen und der schriftliche meiner Meinung nach auch, da grundsätzlich die Formfreiheit auch bei Veträgen per e-mail zutrifft.

Gruß

Mal wieder ein heikles Thema!;)
die "Konkludente Haltung" beschreibt in ertser Linie das Verhalten des Models beim Fotoshooting, sind genug Originalaufnahmen vorhanden kann man sich aufgrund der vorhandenen Posen darauf berufen.

Von Apple gibt es jetzt auch ein iPhone mit Model Release funktion, das von verschieden Stock-Agenturen akzeptiert wird!


Ist halt alles doch sehr schwammig, wie es bei einem Rechtsstreit aussieht....:rolleyes:
 

northC

Hat es drauf

AW: Unterschrift oder Kopie?

Mal wieder ein heikles Thema!;)
die "Konkludente Haltung" beschreibt in ertser Linie das Verhalten des Models beim Fotoshooting, sind genug Originalaufnahmen vorhanden kann man sich aufgrund der vorhandenen Posen darauf berufen.

Von Apple gibt es jetzt auch ein iPhone mit Model Release funktion, das von verschieden Stock-Agenturen akzeptiert wird!


Ist halt alles doch sehr schwammig, wie es bei einem Rechtsstreit aussieht....:rolleyes:

Nein ich meinte die "Konkludenten Handlung" nicht "Haltung" ;)
Die "Konkludenten Handlung" nach dem BGB ist zum Beispiel das bestellen eines Bieres in der Kneipe in dem du dein Glas hebst. Oder eben das abschließen eine Vetrages durch irgend eine Geste wie z.B. der Handschlag.
Schwammig ist es übrigens überhaupt nicht. Das ist ein absolut gültiger Vertrag. Nur mit der Beweisbarkeit kann es so ein Sache sein. Hatte übrigens erst dieses Jahr 4 Wochen Seminar über dieses Thema ;)


Gruß
 

Talassos

-=| Fanatic Art |=-

AW: Unterschrift oder Kopie?

Nein ich meinte die "Konkludenten Handlung" nicht "Haltung" ;)
Die "Konkludenten Handlung" nach dem BGB ist zum Beispiel das bestellen eines Bieres in der Kneipe in dem du dein Glas hebst. Oder eben das abschließen eine Vetrages durch irgend eine Geste wie z.B. der Handschlag.
Schwammig ist es übrigens überhaupt nicht. Das ist ein absolut gültiger Vertrag. Nur mit der Beweisbarkeit kann es so ein Sache sein. Hatte übrigens erst dieses Jahr 4 Wochen Seminar über dieses Thema ;)


Gruß

ich bin im 3.semester für Wirtsch.ing.wesen Maschinenbau und habe das Fach "Wirtschaftsrecht" wo wir GENAU bei den themen sind :D

und das mit der kneipe hatten wir letzten dienstag und morgen gehts weiter :D ... mit innerer und äußerer Tatbestand ... hab nen mega dicken gesetzes schinken aufem schreibtisch liegen :p

die vorlesung ist echt interessant und ich bin froh das wissen zu erhalten ... wäre nützlich für jeden ;)


würde trotzdem IMMER aufs schriftliche beharren ... man spart sich im ernstfall eine menge an anwaltskosten und vor allem eine Menge zeit ... ;)
 

Cuxjam

versucht Sein bestes

AW: Unterschrift oder Kopie?

nun mein Fazit:
Also gilt der Handschlag als bestehender Vertrag genau wie beim Viehkauf!
nur wenn es zum Rechtstreit kommt, könnte es knifflig werden!

dank an alle
Marcelhh
 
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