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Urheberrecht an Kirchen und öffentl. Gebäuden

cebylon

IBM5120-Oldie

weiß jemand, ob man Kirchen und öffentliche Gebäude/Plätze einfach so fotografieren darf, ohne irgendwelche Urheberrechte zu verletzen (z.B. Illumination des Eiffelturms). Bisher ging ich davon aus, auch die Innenräume ablichten zu dürfen, ohne "Ärger" mit der Diözese zu bekommen.
 

Fotografie

Dennis

aka denyo111

AW: Urheberrecht an Kirchen und öffentl. Gebäuden

In Gebäuden gilt das Hausrecht der Eigentümer, egal ob öffentlich oder privat. Dementsprechend können diese auch festlegen, ob fotografieren erlaubt ist und wenn ja, wie es mit der Nutzung der Bilder aussieht.

Lichtinstallationen wie von dir angesprochen, stellen oft eine Sondersituation dar, hier musst du dich vorher informieren.

Grundsätzlich ist fotografieren auf öffentlichen Plätzen und von Gebäuden erlaubt (auch Privatgebäude, wenn die Bilder von öffentlichen Plätzen aufgenommen wurden)

Es gibt jedoch geschütze Gebäude und Plätze für dessen Aufnahmen gesonderte Bedingungen bei der Nutzung zu beachten sind.
 

Rambow360

Nikon Photographer

AW: Urheberrecht an Kirchen und öffentl. Gebäuden

In Gebäuden gilt das Hausrecht der Eigentümer, egal ob öffentlich oder privat. Dementsprechend können diese auch festlegen, ob fotografieren erlaubt ist und wenn ja, wie es mit der Nutzung der Bilder aussieht.

Lichtinstallationen wie von dir angesprochen, stellen oft eine Sondersituation dar, hier musst du dich vorher informieren.

Grundsätzlich ist fotografieren auf öffentlichen Plätzen und von Gebäuden erlaubt (auch Privatgebäude, wenn die Bilder von öffentlichen Plätzen aufgenommen wurden)

Es gibt jedoch geschütze Gebäude und Plätze für dessen Aufnahmen gesonderte Bedingungen bei der Nutzung zu beachten sind.

Wie ist das mit der Veröffentlichung z.B. Website?? Wie sind da die Gesetze??
 

gerry_k

Nicht mehr ganz neu hier

AW: Urheberrecht an Kirchen und öffentl. Gebäuden

Hi,

das ist soviel ich weiß in D im §59 des UrhG geregelt und besagt dass es erlaubt sei Werke, die sich bleibend an öffentlichen Wegen, Straßen oder Plätzen befinden, zu fotografieren und auch zu vervielfältigen, zu verbreiten und öffentlich wiederzugeben.
Es bezieht sich allerdings nur auf Aussenaufnahmen.

Schau Dir am besten mal den entsprechenden Paragraphen genau an ...

Gerry
 

Rambow360

Nikon Photographer

AW: Urheberrecht an Kirchen und öffentl. Gebäuden

Hi,

das ist soviel ich weiß in D im §59 des UrhG geregelt und besagt dass es erlaubt sei Werke, die sich bleibend an öffentlichen Wegen, Straßen oder Plätzen befinden, zu fotografieren und auch zu vervielfältigen, zu verbreiten und öffentlich wiederzugeben.
Es bezieht sich allerdings nur auf Aussenaufnahmen.

Schau Dir am besten mal den entsprechenden Paragraphen genau an ...

Gerry

Hi, vielen Dank für deine Antwort.

Gruß Rambow
 

Knipser2

Saarlänner

AW: Urheberrecht an Kirchen und öffentl. Gebäuden

weiß jemand, ob man Kirchen und öffentliche Gebäude/Plätze einfach so fotografieren darf, ohne irgendwelche Urheberrechte zu verletzen (z.B. Illumination des Eiffelturms). Bisher ging ich davon aus, auch die Innenräume ablichten zu dürfen, ohne "Ärger" mit der Diözese zu bekommen.


hallo

wie schon vorher gesagt, Du darfst, wenn Urheberrechte nicht verletzt werden.

Den Eiffelturm darfst Du fotografieren , den illuminierten Eiffelturm auch, aber letzteres Bild nicht online stellen bzw sowie kommerziell verwerten. Es gibt für den illuminierten Eiffelturm ein Urheberrecht - leider.
 

kamil1983

Amateur-Fotograf

AW: Urheberrecht an Kirchen und öffentl. Gebäuden

Diese Frage hat mich auch schon einmal beschäftigt, so dass hier auch noch irgendwo ein Thread von mir dazu rumgeistern sollte.. Na jedenfalls bin ich zum Schluss gekommen, dass man so fast gar nichts mehr einfach so fotografieren darf (ohne darüber nachzudenken obs man jetzt irgendwelche Urheberrechte verletzt oder was auch immer). Bin dann völlig entnervt zum Schluss gekommen, dass ich mir mein Hobby nicht dadurch behindern lasse, schließlich ist es ja eine Kunst, der man da nachgeht. Für den privaten Gebrauch ists jedenfalls meiner Meinung nach völlig in Ordnung. Willst Du es veröffentlichen, dann sei in Deutschland eher gewarnt. Manche haben nichts Besseres zu tun, als den ganzen lieben Tag nach Urheberrechtsverletzungen zu suchen. Erinnert einen auch irgendwie an diese Rentner, die den ganzen Tag ausm Fenster gaffen, um sich bei der kleinsten Kleinigkeit aufzuregen! Eine andere Möglichkeit wäre in Länder zu reisen, in denen einen diese sinnlosen Gesetze nicht weiter bei der Arbeit behindern oder die Leute ein wenig lockerer drauf sind; gibt ja auch einige in der Nähe. Na jedenfalls wird man hier mit einer Kamera in der Hand irgendwie immer schief angeguckt. Gottchen, regt mich diese Diskussion wieder auf... :D :D :D Na dann, Augen zu und durch! ;)
 
Zuletzt bearbeitet:

Rambow360

Nikon Photographer

AW: Urheberrecht an Kirchen und öffentl. Gebäuden

Hi, danke für deine Antwort. Habe noch ne Fragen, passt aber nicht zum Thema Gebäude.

Wie ist es eigendlich mit Fußballern und Schiris?? Kann man diese Bilder Veröffentlichen, ohne die zu Fragen??
 

redpepper

Nicht mehr ganz neu hier

AW: Urheberrecht an Kirchen und öffentl. Gebäuden

§59 sagt alles aus. Du darfst alles, solange es von öffentlichen Strassen/Plätzen fotografiert wurde. Steigst Du auf eine Leiter oder fotografierst aus einem anderen Gebäude aus, dann gilt dies nicht mehr. Ebenso sollte man vorsichtig sein mit künstlerischen Werken die sich nur zeitbegrenzt an einem Ort befinden(Stichwort: bleibend).
Fußball...Wenn es für redaktionelle Zwecke ist(Dokus, Berichte, Reportagen) gibt es keine Probleme.
 

DonBue

Self-Made-Millionaire in spe

AW: Urheberrecht an Kirchen und öffentl. Gebäuden

Beispielsweise der Leuchtturm auf Sylt ganz oben am Ellenbogen :

den darf man fotografieren und auch veröffentlichen
-----ABER-----

nicht kommerziell vermarkten das Bild.
Das Teil ist in Privatbesitz und in einem Gebiet für das ich Eintritt bezahle.
Also vermarktet der Rechteinhaber alles selber.
 

KJ

Lichtsucher

AW: Urheberrecht an Kirchen und öffentl. Gebäuden

... ich habe mittlerweile das Gefühl für alles einen Rechtsverdreher an der Seite haben zu müssen um ja nicht irgendeinem A B Z O C K E R in die Fänge zu geraten.
Und das selbst beim Versuch alles richtig zu machen.
So das mußte ich mal loswerden.

KJ
 

DonBue

Self-Made-Millionaire in spe

AW: Urheberrecht an Kirchen und öffentl. Gebäuden

Ja KJ da haste Recht und weswegen haben wir das alles?
Es liegt faktisch an der Gier-der Gier der Rechtsanwälte.
 

Dennis

aka denyo111

AW: Urheberrecht an Kirchen und öffentl. Gebäuden

Es liegt faktisch an der Gier-der Gier der Rechtsanwälte.

Genau :rolleyes:

Es gibt vielleicht auch einfach Leute, die ihr Recht geschützt wissen wollen, und wenn nicht jeder Hans und Franz das Urheberrecht mit Füßen treten würde und etwas Respekt zeigen würde, dann gäbe es unzählige Abmahnungen gar nicht
 

KJ

Lichtsucher

AW: Urheberrecht an Kirchen und öffentl. Gebäuden

Genau :rolleyes:

Es gibt vielleicht auch einfach Leute, die ihr Recht geschützt wissen wollen, und wenn nicht jeder Hans und Franz das Urheberrecht mit Füßen treten würde und etwas Respekt zeigen würde, dann gäbe es unzählige Abmahnungen gar nicht

...das ist halt die andere Seite.
Die Ignoranz bei denen die sich um keine Urheberrechte kümmern und der extreme Verfolgungswahn aus Profitgier bei allerkleinsten Ungereimtheiten zeigt auf in welchen Extremen wir uns heute bewegen.
Der gesunde Menschenverstand und ein vernünfiger Umgang miteinander bleibt bei diesen Systemen halt auf der Strecke.

KJ
 

Maschinenkanone

Nicht mehr ganz neu hier

AW: Urheberrecht an Kirchen und öffentl. Gebäuden

Mal noch ne Frage: Können sich "Leute des öffentlichen Lebens" (wie z.B. Fußballer oder Trainer)eigentlich gegen das Fotografiertwerden bzw. Fotoveröffentlichungen wehren oder müssen die das hinnehmen, weil sie im "öffentlichen Interesse stehen"?

Also haben die ein "Recht am eigenen Konterfei"?
 

DonBue

Self-Made-Millionaire in spe

AW: Urheberrecht an Kirchen und öffentl. Gebäuden

Das Recht am eigenen Bild wird ja hergleitet aus dem Grundgesetz, nämlich den allgemeinen Persönlichkeitsrechten. Es wird im Kunst- und Urheberrechtsgesetz
eben manifestiert. Natürlich besteht dieses Recht uneingeschränkt weiter.
Also auch solche Personen haben ein Recht auf Privatsphäre---ABER----
insbesondere wenn sich diese Personen in der Öffentlichkeit bewegen, kann dieses Recht eingeschränkt sein.
Dies ist es in jedem Fall wenn die Person nicht als Porträt aufgenommen wurde, sondern "Beiwerk" auf dem Bild ist.
Will jemand die Person porträtieren indem er ein starkes Objektiv verwendet, wird das ganze rechtlich schwammig. Wenn die abgebildete Person es mitbekommt und die emsigen Objektivträger verklagt, liegt es allein am Richter.

Dieses Risiko würde ich nicht eingehen wollen.
 
H

hartenkamp

Guest

AW: Urheberrecht an Kirchen und öffentl. Gebäuden

Noch gilt in Deutschland die sogenannte Panorama-Freiheit. Aber sie wackelt. Deshalb gibt es jetzt eine Initiative von Fotoverbänden und Journalistenverband, diese Freiheit zu erhalten. Hintergründe und Infos auf Pro Panoramafreiheit

Gruß, hartenkamp
 
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