AW: Urheberrecht an Kirchen und öffentl. Gebäuden
In Gebäuden gilt das Hausrecht der Eigentümer, egal ob öffentlich oder privat. Dementsprechend können diese auch festlegen, ob fotografieren erlaubt ist und wenn ja, wie es mit der Nutzung der Bilder aussieht.
Lichtinstallationen wie von dir angesprochen, stellen oft eine Sondersituation dar, hier musst du dich vorher informieren.
Grundsätzlich ist fotografieren auf öffentlichen Plätzen und von Gebäuden erlaubt (auch Privatgebäude, wenn die Bilder von öffentlichen Plätzen aufgenommen wurden)
Es gibt jedoch geschütze Gebäude und Plätze für dessen Aufnahmen gesonderte Bedingungen bei der Nutzung zu beachten sind.