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Urheberrecht bei Bildern zum 1000den ;-)

LuckyStrike

Hat es drauf

Wir hatten das schon oft, es geht mir nur um die nicht-rechtssichere Bestätigung ob mein Gedankengang richtig ist

Es gibt keinen schriftlichen Vertrag. Leider haben die beiden kein gutes Verhältnis mehr.

Kundin hat einen Katalog mit Ihren gemalten Bildern erstellen lassen (Bilder wurden fotografiert). Der Katalog ist dazu gedacht ihn mit auszustellen, also auch zu veröffentlichen, daher wurde er ausgedruckt.
Zusätzlich hat Sie alle Bilder auf CD bekommen und ein PDF mit dem Katalog zum selbständigen Ausdrucken

Jetzt möchte die gute Frau ins Internet.
ich sehe das so, dass wir die Bilder nicht ohne Zustimmung im Web veröffentlichen dürfen, da der Fotograf der Veröffentlichung im Internet nicht ausdrücklich zugestimmt hat.

Aber der Fotograf hat Ihr eine CD mit den Bildern gebrannt.
Mir fällt jetzt nichts ein, warum der Fotograf das tun könnte, wenn nicht zu einer Weiterverwendung...

Es gibt keine andere Chance, als mit dem Ersteller in Kontakt zu treten, oder? Wir befürchten, dass er die Bilder nicht freigibt, und ein Nachfotografieren würde einen IMMENSEN Aufwand bedeuten, wäre fast unmöglich, da sie natürlich nicht mehr alle Bilder hat.
 

Fotografie

Dennis

aka denyo111

AW: Urheberrecht bei Bildern zum 1000den ;-)

Vereinbarte Nutzungsrechte gibt es wohl auch nicht?

Für die Nutzung im Netz sollten diese schon räumlich und zeitlich uneingeschränkt sein, ansonsten hängst du schnell drin.

Wenn keine Nutzungsrechte vereinbart wurden könnte man im Umkerschluss aber auch argumentieren nichts vereinbart = nichts ausgeschlossen....

Zweischneidiges Schwert :uhm:
 

MyBad

localhorst

AW: Urheberrecht bei Bildern zum 1000den ;-)

Am Besten ist sicherlich, wie von dir auch schon erwähnt, mit dem Ersteller in Verbindung zu treten und hoffen, dass er einer Weiterverwendung zustimmt.
 

LuckyStrike

Hat es drauf

AW: Urheberrecht bei Bildern zum 1000den ;-)

@111: jaaaaa, genau das ist der Stachel im Fleisch....
eigentlich, könnte und müsste sind keine beliebten Worte im Rechtsstreit...
da gibt es keine Unschuldsvermutung bis zum Urteil sondern man muss beweisen dass es nicht so ist.

aber warum dann die Bilder auf CD wenn er einer Weiterverwendung nicht zustimmt.

@myBad: ja, aber siehe oben, wenn er ablehnt...


edit: bescheissen und Farbänderungen an den Bildern kommen NICHT in Frage!
 

sunny_76m

Hat es drauf

AW: Urheberrecht bei Bildern zum 1000den ;-)

edit: bescheissen und Farbänderungen an den Bildern kommen NICHT in Frage!

ja, das würde ich auch nicht machen - schließlich würdet IHR sonst die Werke der künstlerin verfälschen - hilft der Künstlerin nicht und macht für eure Agentur kein gutes Bild, wenn die Daten in schlechter Qualität online stehen .


aber warum dann die Bilder auf CD wenn er einer Weiterverwendung nicht zustimmt.

Hmm, klar, der Gedanke liegt schon nahe... genauso wie "wo kein Kläger, da kein Richter" - jedoch, was wenn GENAU die Veröffentlichung im Internet (auf der Website der Künstlerin) den Fotografen auf den Plan ruft und er da nachrecherchiert... DAS gibt dann sicher ein Problem, denn rein juristisch gesehen wäre er ja wirklich im Recht.

Besser wäre es sicher in den sauren Apfel zu beißen und bei dem Fotografen anzufragen. In der Hoffnung einen guten Tag zu erwischen bei ihm. Man könnte das ja so erfragen, dass eben die Seite mit den Bildern bereichert werden soll und die Daten ja vorliegen weil er sie ja komplett übergeben hat, hier der Form wegen aber noch mal schriftlich das Einverständnis eingeholt werden soll.
 

EL1985

Der DON

AW: Urheberrecht bei Bildern zum 1000den ;-)

hallo.

aber ist es nicht egal weil die motive ja quasi eigentum der künstlerin sind und nicht des fotografen.
er hat ja im prinzip nur die dienstleistung des digitalisierens geleistet und kein eigentum herrausgegeben?!

andere lösung wäre wenn du den fotografen nicht kontaktieren willst frag deinen anwalt der kann dir sagen ob ja ohne bedenken oder nein du musst fragen...

Grüße
 

EL1985

Der DON

AW: Urheberrecht bei Bildern zum 1000den ;-)

@denyo: oha ich dacht ich kann es ihm untersagen? also wenn er mein gesicht knipst.
das wusste ich nicht!..
ich dachte dieser regelungswahnsinn sei nur in der Baubranche so schlimm ( da bekomm ichs jeden tag mit :-D)


dann bleibt wohl nurnoch den anwalt fragen oder

Fotograf der Ex der Künstlerin? ;-)

den ex anrufen ;-)

Grüße
 

LuckyStrike

Hat es drauf

AW: Urheberrecht bei Bildern zum 1000den ;-)

ich glaube so gaaaaaaaaaaaaaaaannz langsam schweifen wir ein klein wenig vom Thema ab :lol::lol:
 

gefrorene_wand

Angekommener

AW: Urheberrecht bei Bildern zum 1000den ;-)

Unverblümt anfragen oder sich dumm stellen von wegen Sie müsste nocht die Veröffentlichungserlaubnis unterzeichen. Vielleicht klappts ja, aber sonst echt problematisch. Würde Fachanwalt empfehlen.
 

vidiot

Aktives Mitglied

AW: Urheberrecht bei Bildern zum 1000den ;-)

Warum nicht dem Streit aus dem Wege gehen und einfach nochmals die Bilder ablichten?
Klar: Auch solches Abfotografieren ist Kunst - aber doch mehr Handwerk als Kunst, oder?

(Bilder laufen immerhin nicht weg und machen auch keine Zigarettenpausen) ;)

Ansonsten meine ich: Das Recht am Bild bleibt beim Fotografen - das Risiko ist bei Veröffentlichung groß. Denn auch wenn das Recht am Motiv klar bei der Malerin ist,
nutzt sie doch die Arbeit der Fotografin ggf. eben ohne Erlaubnis.
 

HansHansa

[Mod] Foto

AW: Urheberrecht bei Bildern zum 1000den ;-)

Hier sollte dieses wohl zutreffen:
OGH 4 Ob 77/00b Werknutzung an Bildern im Internet

Es wurde ja speziell für einen Katalog fotografiert.
Die Bilder hat sie mitgegeben, weil sie früher vielleicht Freundinen waren.
Da sie es jetzt wohl nicht mehr sind, würde ich erstmal die Finger von einer Veröffentlichung lassen und den grünen Tisch wählen.
Wäge dochmal ab:
- Kosten Rechtsstreit
- Kosten neu fotografieren
- Kosten Abendbrot mit der Fotografin und eine gütige Einigung, die eine hat vielleicht noch etwas verdient und die andere kann in Ruhe schlafen. Können die beiden sich nicht einigen.
Dann könnt ihr immer noch:
- einen Rechtsstreit anfangen
- oder die Bilder neuzufotografieren
 

Babamungipa

grumpy

AW: Urheberrecht bei Bildern zum 1000den ;-)

@111: man muss beweisen dass es nicht so ist.

Das ist richtig. Die Frage ist hier, wer ist "man", also, wer muß beweisen.

Wenn ihr im Netz veröffentlicht, ist es zunächst mal die Fotografin, die das u.U. unterbinden möchte.
Dann trägt auch sie die Beweislast bezüglich Art und Umfang der übertragenen Nutzungsrechte.

Nachdem nichts Schriftliches vorliegt, kommt es also darauf an,
was beweisbar zwischen der Künstlerin und der Fotografin mündlich besprochen wurde.

Und um das nicht nur zu klären, sondern auch zu werten, also das Prozeßrisiko für den Veröffentlichungsfall einzuschätzen,
sollte sich Deine Bekannte am Besten mal von einem Anwalt beraten lassen.

Oder, wie schon oben geschrieben, trotz des gespannten Verhältnisses,
Kontakt mit der Fotografin aufnehmen und die Sache wasserfest machen.

Edit: Und wenn ich schneller getippt hätte, dann hätte ich den Beitrag
vor mir gelesen......volle Zustimmung.

Edit2 (nach Lektüre des Beschlusses): Der entscheidende Unterschied scheint mir,
daß im dort entschiedenen Fall die übertragenen Rechte wohl klarer lagen:
"Werknutzungsrechte für einen bestimmten Verwendungszweck eingeräumt (Katalog und Folder)"
 
Zuletzt bearbeitet:

Ackbar

Aktives Mitglied

AW: Urheberrecht bei Bildern zum 1000den ;-)

Also zuerst: Ich würde es nicht machen, denn es kann nur Ärger geben. (Und in dem Fall würde der Fotograf wohl gewinnen, wenn es keine Beweise gibt, das er diese Nutzung gestattet hat).

Interessant wäre eventuell:
Gibt es eine Rechnung?
Wie hoch war der Betrag (ich will hier keine Zahl wissen, dazu kann ich eh nichts sagen, die Frage ist nur, ob er für einen Katalog ehr hoch, niedrig oder normal war)
Waren andere Personen bei eventuellen Absprachen dabei?
Was genau hat die Künstlerin da auf CD bekommen?

Grundsätzlich ist es so, das eine Verwendung, die nicht ausdrücklich (eigentlich erstmal schriftlich) vereinbart ist, erstmal nicht gestattet ist.
Jetzt kommen mündliche Vereinbarungen mit herein, die man meistens nicht beweisen kann. Die scheint aber auch nicht zu bestehen, soweit ich das verstanden habe, also fällt das hier erstmal raus.
Dann kommt der Punkt angenommene Rechte. Wenn man durch die Art des Auftrags/der erstellten Daten davon ausgehen kann, das sie für die Verwendung im Web geplant sind, könnte es da eine Chance geben. Dann würde die Frage kommen, ob man bei der Bezahlung davon ausgehen konnte, dass dieser Verwendungszweck mit abgedeckt ist, weil man ja mehr bezahlt hat als üblich für den reinen Katalog.

Aber!!! Alle diese Möglichkeiten sind definitiv nicht sicher. Wenn die Künstlerin die Bilder verwendet und der Fotograf dagegen Vorgeht, hat man damit eventuell eine Chance mit einem blauen Auge davon zu kommen. Aber auch das ist keineswegs sicher.


Also ohne Vertrag, der sagt, das sie es darf sollte sie es m.M.n. auf keinen Fall tun!

Lieber jemanden suchen, der (eventuell privat) für kleines Geld Bilder fürs Web anfertigen würde. Bei nicht mehr vorhandenen Werken wird das natürlich schwer. Da würde ich an ihrer Stelle mal über den künstlerischen Aspekt des ganzen informieren, der teilweise noch was retten kann, da in dem Bereich einige Rechte anders gehandhabt werden.
AB HIER EINE AUSSAGE ÜBER DIE ICH NICHT SICHER BIN: Außerdem ist es meine ich möglich die Bilder des Fotografen (wenn sie keinen künstlerischen Wert haben) abzufotografieren und zu verwenden. Eine andere Möglichkeit wäre eine Art Kollage aus den nicht mehr vorhandenen Bildern zu machen, auch dafür gibt es Sonderrechte, da dadurch ein neues Werk erstellt wird. Das sind aber Spezialfälle, von denen ich mal gehört habe und die ich nur mal als Möglichkeit einwerfen möchte, über die man sich noch weiter informieren sollte.
 

LuckyStrike

Hat es drauf

AW: Urheberrecht bei Bildern zum 1000den ;-)

ich danke euch sehr, dass ihr euch da so genau einfuxt habt mit mir.

Hansa Urteil trifft es eigentlich auf den Kopf. Und baha und Ackbar (und 111 und die anderen) interpretieren das auch entsprechend (wie ich es auch sehe)

Genau für den Katalog und die Einladungen waren diese Bilder gedacht.

Also: Keine Verwendung ohne Zustimmung im Internet, ohne sich zumindest einer sehr grossen Gefahr auszusetzen.

Zumindest besteht soweit Rechtssicherheit, dass ich einen Ausschnitt aus einem der Bilder auf die Einladungen der Ausstellung gemacht habe
Da der Katalog mit zur Ausstellung gehört, bilde ich ja nur ein weiteres "Werk" ab.


edit: also was Ackabar da sagt, ist frech und gewagt, nicht erlaubt aber eine aber eine dunkel dunkel grauzone.
Drucke ich die Bilder aus und fotografiere sie ab, könnte der Fotograf nichts mehr beweisen, da der Fotograf ja nicht das Recht auf das Bild was das Bild zeigt hat.
Aber das grenzt an Bescheisserei ;-)))))


Danke euch sehr!
 
Zuletzt bearbeitet:

Ackbar

Aktives Mitglied

AW: Urheberrecht bei Bildern zum 1000den ;-)

Man müsste sich nochmal genau informieren, aber ich meine es gibt Urteile dazu. Also ich wollte damit nicht den Beweis für den Fotografen verhindern sondern eine schlechte aber vermutlich rechtlich machbare Lösung aufzeigen. Besser wäre es aber sicher sich mit dem Fotografen zu einige. Dafür wird er wahrscheinlich Geld sehen wollen, aber das ist sicher besser als einen Rechtsstreit zu riskieren, selbst wenn man gute Chancen hat ihn zu gewinnen.
 

FrankHe56

Aktives Mitglied

AW: Urheberrecht bei Bildern zum 1000den ;-)

Ich denke, für eine halbwegs sichere Auskunft wirst Du um einen Anwalt nicht herumkommen. Aber nach meiner Meinung ist die Veröffentlichung unter bestimmten Umständen durchaus möglich.
Nach meiner Ansicht muß auch auf den Schutzzweck der Gesetze abgestellt werden und das ist wohl der Schutz des geistigen Eigentums.
Wenn die Fotografin beim Ablichten eigene Kreativität eingebracht hat ist eine Genehmigung zwingend erforderlich. Das ist z.B. der Fall, wenn Statuen etc. fotografiert werden und der Standpunkt, der Bildausschnitt oder die Beleuchtung etc. wichtig für das Ergebnis sind.
Wenn die Bilder aber völlig ohne eigenen Kreativität, also lediglich 100%-Ansicht ohne besondere Beleuchtung, Rahmen etc. abgelichtet, also quasi kopiert wurden, handelt es sich meiner Meinung bei den Fotos nicht um schützenswertes geistiges Eigentum. Eine Genehmigung wäre somit nicht erforderlich, da diese Foto-Kopien schlichtweg gekauft wurden.
 
Bilder bitte hier hochladen und danach über das Bild-Icon (Direktlink vorher kopieren) platzieren.
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