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Urheberrecht bei Requisiten ???

chrisian

Noch nicht viel geschrieben

Guten Morgen,

So achtlos man manches Foto gestaltet, drängt sich mir eine Frage auf.
Darf man eigentlich, passend zur kommenden Saison, Weihnachtsfiguren/-gegenstände, achtlos erwerben und als Requisite für ein Shooting verwenden?

Oder ist der Gegenstand und damit alle Handlungen, hier die Fotografie, bedenkenlos durchzuführen?

Überraschungen wie, z.B.: "Das ist unser Produkt" => Mahnung, wegen Ablichtung einer Kristbaumkugel, wären ungünstig.

Hier geht es nicht um das Urheberrecht zu Personen oder Panoramafreiheit, sondern konkret um den im Bild sichtbaren Tisch, oder die Tasse, den Osterhasen oder sonstiges Dekomaterial (ohne sichtbaren Firmennamen)!


Antworten sind erwünscht
und herzlich willkommen,
danke schonmal,
Christian.
 

Fotografie

AW: Urheberrecht bei Requisiten ???

Guten Morgen,

So achtlos man manches Foto gestaltet, drängt sich mir eine Frage auf.
Darf man eigentlich, passend zur kommenden Saison, Weihnachtsfiguren/-gegenstände, achtlos erwerben und als Requisite für ein Shooting verwenden?
...
Hier geht es nicht um das Urheberrecht zu Personen oder Panoramafreiheit, sondern konkret um den im Bild sichtbaren Tisch, oder die Tasse, den Osterhasen oder sonstiges Dekomaterial (ohne sichtbaren Firmennamen)!

ja du kannst fotografieren, was du gekauft hast. Wenn keine Marke darauf zu sehen ist, kannst du es ebenfalls tun. Um welche Objekte machst du dir Sorgen?
 

chrisian

Noch nicht viel geschrieben

AW: Urheberrecht bei Requisiten ???

Beispielhaft, plane ich ein "Haustiershooting", Postkarten sollens mal werden. Im Detail sind es kleinere Tiere, der Klasse Nager.
In dieser Größe, passt eben Tischweihnachtsdeko eben besonders gut.

Danke für die Antwort,
fairyofdarkness


PS: Die Objekte, sind verschiedene kleine Weihnachtsbäumchen und eben Kristbaumkugeln, ebene was man sich unter Weihnachtsrequisiten vorstellen kann.
 

berniecook

Photo-Fan

AW: Urheberrecht bei Requisiten ???

Hallo Christian,
eines mal vorweg: eine Rechtsberatung kannst Du hier im Forum nicht erwarten, sondern nur Meinungen zu Deiner Frage bekommen. Eine rechtsverbindliche Auskunft diesbezüglich kannst Du daher nur von einem Anwalt bekommen.
Vielleicht hilft das bei Deiner Frage weiter:
http://www.karstenundschubert.de/pu...trecht/artikel/fotorecht-fuer-fotografen.html

Meine Meinung:
Allerweltsgegenständer wie z.B. eine rote Christbaumkugel ist sicher frei als Requisit nutzbar. Wenn Du jedoch ein Kunstobjekt, das eindeutig einem Künstler zuordenbar ist, als Requisit nehmen willst, sieht die Sache anderst aus. Hier ist höchste Vorsicht geboten!

Drum lieber eine RA Deines Vertrauens zu Rate ziehen,

Grüße
 

DoctorG

Aktives Mitglied

AW: Urheberrecht bei Requisiten ???

Hm - das Problem sehe ich weniger im Urheberrecht. Das würde ja bei bei einem Foto allenfalls greifen, wenn Du ein anderes Foto als Motiv mitreinstellst oder hochgradig direkt nachbildest (es gibt da tatsächlich einen Fotografen, der Helmut Kohl mit einer bestimmten Geste fotografiert hat und darauf besteht, dass diese Geste ihm gehört -> er strebt also wohl Klagen an, wenn er andere Personen in dieser Alt-Kanzler-Geste fotografiert sieht).
Das Problem, das Du ahnst, könnte auch eher im Marken- oder Gebrauchsmusterrecht- liegen.
Sagen wir mal, Du nimmst eine Weihnachtsfigur, die offensichtlich der "Weihnachtsschlumpf" ist. Ganz sicher wird da ein Markenrecht drauf liegen - und die kleinen Biester sind ja auch für jedermann zu erkennen. Im Prinzip stellt daher jede solche Figur in beinahe jeder Erscheinungsform implizit eine Art Logo dar.
Das gilt nicht für jeden Holzkaspar und jede Krippenfigur. Nicht jeder Holzschnitzer und jede asiatische Holrschreinerei oder Schokoladengieserei hat auch gleich Markenzeichen, Warenzeichen, Gebrauchsmuster, Geschmacksmuster etc. angemeldet. Das kostet die ja auch Geld. Und bei Einmal-Produkten ist das wohl eher verschwendet.
Potenziell gefährlich wird das immer, wenn die Produkte Markenprodukte sind oder wenn sie so teuer sind, das so ein Lizenzkostenanteil vielleicht entrichtet wurde.

Ich würde z.B. einen Bogen um Steiff-Tiere und dergleichen machen. Bei dem Preis könnte der Hersteller z.B. auch Wert auf seine Formen legen. Zweifellos ist der Aufwand für dieses Maß an Realismus auch höher als bei irgendwelchen Tier-artigen Stoffhaufen. Aber wenn ein anderer Hersteller so ein Bild in einer Stockbörse kauft und Steiff dann gegen dessen Kampagne vorgeht, weil deren "Rechtsträger" ungenehmigt auftauchen, wird das allseits ärgerlich. Ähnlich auch diese sehr echten aber teueren Ritter- und Fantasiefiguren - ich meine die Firma heißt Schleich oder so.

Ausnahme - die Du wahrscheinlich aber kaum günstig erreichen wirst - Du fragst, ob der Hersteller Dir so eine Freigabe gibt oder explizit, ob überhaupt irgendein Rechtsschutz neben dem Urheberrecht vorliegt. (Urheberrecht liegt bei jedem dieser Dinger immer vor - bei dem, der es geschnitzt hat, bei dem, der es bemalt hat, ... - allerdings erschöpft sich dieses mit dem Verkauf. Darum wird man Dir aber immer sagen, dass dieses Recht besteht - es ist unveräußerlich - nur die Nutzungsrechte sind in D abtretbar. Die Frage bei Fotos ist daher eben, ob irgendein Ding mit anderen - einem nicht immer bewussten - Rechten belegt ist).

Das ist meine Meinung - in keinem Falle eine Rechtsberatung.
 
Zuletzt bearbeitet:

chrisian

Noch nicht viel geschrieben

AW: Urheberrecht bei Requisiten ???

@bernieCook, @DoctorG:
Danke für die Anregungen. Um Erlaubnis fragen kostet erstmal nichts, bis auf dass DIE auf einen Aufmerksam werden, sei's im positiven oder negativen. (Nach dem Motto: "Jetzt kann ich das Haar in der Suppe suchen!")

Rechtssicherheit ist heutzutage auch in kleinen Dingen sehr wichtig.

Danke erstmal.
 

Micha8583

Padawan

AW: Urheberrecht bei Requisiten ???

Standard- Haushaltsgegenstände können ohne Probleme verwendet werden, so lange sie nicht ohne weiteres einwandfrei einem Hersteller zugeordnet werden können. Zum Beispiel Jeans oder Wäsche von vorne, da holt sich ja niemand die Erlaubnis der Kleidungsherstellers, ob die mitsamt der Models abgelichtet werden dürfen.
(Gedanke am Rande: oder vlt doch? vielleicht sind es ja diese Gründe, weshalb die Zeitung des Hauses Hüpfer extrem leicht bekleidete Damen abbilden müssen??:p)
Solange die anderen Elemente nur Hintergrund sind und kein wesentlicher Bestandteil der Bildgestaltung sind, bestehen ohnehin keine Probleme ("könnte man den Gegenstand austauschen, ohne daß die Bildwirkung verändert wird?).
Vorsicht allerdings, wenn bekannte Marken auftauchen, wie z. B. eine C. Cola- Dose im Hintergrund. Findige Anwälte könnten behaupten, daß die Bildwirkung eine andere wäre, wenn eine P- Cola- Dose dastünde.
Wie meine Vorredner schon sagten: eine verbindliche Rechtsberatung wirst du hier nicht finden.
 

Micha8583

Padawan

AW: Urheberrecht bei Requisiten ???

@sinus2k: Formattierungsfehler, wollte eigentlich nur den Teil in der Klammer auf gr. 2 haben. Der Teil danach wieder "normal". Nur die hab ich auf die schnelle nicht gefunden. Laut werden wollte ich nicht.
 

SeFoDo

Noch nicht viel geschrieben

AW: Urheberrecht bei Requisiten ???

Hm... seid mal Ehrlich, welcher Hersteller würde - unabhängig von der Rechtslage - in der realen Welt ein Problem damit haben, dass sein Produkt fotografiert wird? Ich meine selbst wenn du ein Steif-Kuscheltier abfackelst oder in eindeutigen Posen ablichstest wird das dem Hersteller relativ egal sein. Ja selbst wenn das Bild entgegen der meißten Fotografien berühmt wird und neben der Mona Lisa hängt wäre das für den Hersteller positive Werbung. Ich mein kein normaler Mensch fotografiert eine Suppendose und fragt den Hersteller um Erlaubnis.
 
Zuletzt bearbeitet:

Micha8583

Padawan

AW: Urheberrecht bei Requisiten ???

manche Hersteller, wie z. B. Jack Wolfskin, verstehen da absolut keinen Spaß was ihre Logos bzw. Produktidentifikationen angeht.
Sobald du irgendwas auf einer kommerziellen Webseite postest, was keinen beschreibenden Charakter hat, solltest du dies mit einer gut gefüllten Kriegskasse tun.
Auch als Privatmensch ist man vor Abmahnungen nicht sicher, deshalb sollte man in der Bucht auch keine gescannten oder "gezogenen" Bilder von Markenartikeln verwenden.
 

DoctorG

Aktives Mitglied

AW: Urheberrecht bei Requisiten ???

Ich meine selbst wenn du ein Steif-Kuscheltier abfackelst oder in eindeutigen Posen ablichstest wird das dem Hersteller relativ egal sein.
Na dann mal zu.

Im Ernst: Das Problem ist, dass Du nicht weißt, was mit einem Bild passiert. Ich habe dem Fragesteller entnommen, dass er die Bilder bei Bildagenturen oder so anbieten will. Da gilt höchste Sorgfalt, denn Du haftest als Bildlieferant/Fotograf für Ärger - etwa wenn teuer in Serie gedruckte Flyer wieder eingestampft werden müssen.

Was sogar recht leicht passieren kann:
Irgendein mittelständischer Marken-Hersteller gibt eine Kampagne in Auftrag. Natürlich kennt man als Marken-Hersteller auch das Mitbewerber-Umfeld. Der Auftragnehmer - die Werbeagentur - aber nicht so gut. Ist ja nur ein Auftrag. Die besorgt nun tolle Bilder für die Plakate, Flyer etc. bei Agenturen wie Fotolia etc.
Krachende Reklame - das aktuelle Management segnet alles ab - die kennen die eigene Historie aber auch nicht so genau.

Mit Veröffentlichung hagelt es nun genau diese Abmahnungen und Klagen: Der Mitbewerber erkennt seine Produkte sehr wohl - die empfinden sich unter den "Herkömmlichen" als stark verunglimpft. Oder noch besser: die sind vielleicht gerade in der ausgelobten Eigenschaft nachweißlich die führenden (ökozertifiziert, energiesparender, kindergerecht, giftstofffrei ...). Hochgradig anstrengend!

Nehmen wir mal einen harmlosen grünen Apfel in Verbindung mit Zahnarzt - kennen wir alle seit 30 Jahren aus irgendeiner Zahnpasta-Reklame - und zack (Link hinter dem Wort) - die Abmahnung muss also nicht mal vom Inhaber der Marke kommen (hier nicht die Familie Granny Smith oder so).

Diese Konflikte sind nicht selten sondern eigentlich allgegenwärtig.

Alleine die Hausgeräte-Sparten der drei führenden Marken in Deutschland überweisen sich gegenseitig für rund 5000 Abmahnungen jedes Jahr ca. 2-3 Mio Euro. Da passte einem ein Bild nicht, einer hat einen in der Werbung angegebenen Messwert bei drei Geräten aber schlechter gemessen als der Hersteller angegeben hat, die Waben-Form in der Waschtrommel - "meine Herren, das ist eindeutig eine xy ... und die ist eindeutig leiser, als die die sie als leiseste daneben stellen wollen" usw. Da achten die ganzen Henkels und Unilevers sehr gut drauf, dass da nur Geräte von aktuellen Partnern stehen und auch die möglichst nicht erkennbar (keine gelber An/Aus-Knopf -> Hersteller x, ein Knopf-in-der-Mitte-Gerät -> Hersteller y etc.)
Im Automobil-Bereich und im Pharma-Bereich geht es ungefähr zehn- bis hundertmal höher her. Da ist ein Foto mit einem unglücklich erkennbaren Motiv gerade recht. Und Recht: darum geht es natürlich gar nicht. Es geht um das Blockieren des Mitbewerbers. Wie man gerade am Konflikt Apple-Samsung sieht - formaler Grund: die Bauform, nicht etwa irgendein wirklich originelles Patent, das Apple ja sicher auch hätte.

Es hängt natürlich auch an der Verwendung. Wie gesagt - ich bin oben bei der Frage von der Veröffentlichung in Agenturen ausgegangen. Da sind die Käufer zumeist Werbetreibende und eine entsprechende Verwendung ist zu erwarten. Wenn Du Kunst betreibst, hast Du natürlich andere Freiheiten. Da kannst Du Steif-Tiere Kinder quälen lassen oder ein KZ in eine samt Marke erkennbare Cola-Büchse malen, wenn es denn sein muss. Diese drastischen Beispiele wären mit sog. künstlerischen Freiheit möglich. Machst Du das Ding mit einer Coka-Büchse und bist Pepsi fällt das sicherlich nicht unter künstlerische Freiheit sondern unter Denunziation und Verunglimpfung des Mitbewerbers. Denn man weiß ja, dass Pepsi kein Künstler sondern eben auch ein Hersteller ist und der obige Zusammenhang den anderen in ein schlechtes Licht rückt.
 

berniecook

Photo-Fan

AW: Urheberrecht bei Requisiten ???

Hm... seid mal Ehrlich, welcher Hersteller würde - unabhängig von der Rechtslage - in der realen Welt ein Problem damit haben, dass sein Produkt fotografiert wird? Ich meine selbst wenn du ein Steif-Kuscheltier abfackelst oder in eindeutigen Posen ablichstest wird das dem Hersteller relativ egal sein. Ja selbst wenn das Bild entgegen der meißten Fotografien berühmt wird und neben der Mona Lisa hängt wäre das für den Hersteller positive Werbung. Ich mein kein normaler Mensch fotografiert eine Suppendose und fragt den Hersteller um Erlaubnis.

Hallo,
sorry, das was Du da schreibst ist gelinde gesagt Quatsch! Ich kenne mehrere Beispiele. Eines davon möchte ich hier posten:
Die Marke Red Bull kennt jeder. Eine Musikgruppe nannte sich Red Bulls. Die hatten sich T-Shirts gedruckt und.. haben sich Ärger mit Abmahnungen Unterlassungserklärung mit Übernahme von Anwaltskosten eingehandelt. So und jetzt kommst Du und sagst "dem Hersteller relativ egal sein" oder .."kein normaler Mensch fotografiert eine Suppendose und fragt den Hersteller".
Aber halte Dich ruhig an Deinen eigenen Ratschlag, dann wirst Du sehen was auf Dich zukommt!

Grüße
 

Kellermanakis

Querulant

AW: Urheberrecht bei Requisiten ???

Zitat von SeFoDo
Hm... seid mal Ehrlich, welcher Hersteller würde - unabhängig von der Rechtslage - in der realen Welt ein Problem damit haben, dass sein Produkt fotografiert wird? Ich meine selbst wenn du ein Steif-Kuscheltier abfackelst oder in eindeutigen Posen ablichstest wird das dem Hersteller relativ egal sein. Ja selbst wenn das Bild entgegen der meißten Fotografien berühmt wird und neben der Mona Lisa hängt wäre das für den Hersteller positive Werbung. Ich mein kein normaler Mensch fotografiert eine Suppendose und fragt den Hersteller um Erlaubnis.



Tja....und oft sind es nicht mal die Firmen, sondern deren Anwälte, die mit Abmahnungen und Unterlassungserklärungen, schnell und mühelos ihr armseliges Einkommen ein wenig aufbessern, um irgendwie über die Runden zu kommen und in dieser krisengeschüttelten Zeit nicht vor die Hunde zu gehen.
Du bekommst vom Anwalt dafür ein Anschreiben, eine Fotokopie mit Unterschrift des Mandanten (liegen beim Anwalt wohl blanko vor), ein Formular zum unterschreiben und einen vorgedruckten vierstelligen Überweisungsträger.

Und Zack...... bist Du, genau wie ich, zum Schnäppchenpreis eine Erfahrung reicher. :)
 

Adi100

Raindrops keep falling on my head *summt

AW: Urheberrecht bei Requisiten ???

die Stockagenturen achten peinlichst drauf, daß keinerlei Markenembleme, Herstellerschriftzüge etc. sichtbar sind, scheinbar ist es aber relativ
egal wenn man genau erkennen kann, da auf dem Bild ist nun der VWKäfer zu sehen,
solange das Firmenzeichen nicht sichtbar ist, kritisch sind auch sofort zuzuordnende
Einzelteile, z.B. die schönen und gern fotografierten Kühlerfiguren einiger Oldtimer.
Bei ebay wird bereits von einigen Herstellern abgemahnt wenn nur ihr Name fällt,
und das bei gebrauchten T-Shirts z.b.
Auch bei manchen haushaltsüblichen Gegenständen die vom Design her in den Bereich
Kunst laufen ist es sicherlich problematisch, auch wenn der grosse Kaffeeröster
diese bereits als Plagiat auf den Markt wirft *g
Ein Thema bei dem sicherlich selbst mancher Fachanwalt sich die Zähne ausbeissen kann

Etwas OT:
Welche Unarten das ganze treibt sieht man aus einem Gerichtsurteil bei dem es nur um den Bildaufbau ging: ein Kirchturm, davor eine Brücke mit Personen als Schatten zu erkennen,
links noch eine Baumgruppe, und etwas Sonnenuntergang, ein Foto welches jeder
von uns sofort genauso auch schiessen würde wenn er auf diese Brücke zuläuft,
Schadenersatz 2.500 € und Gerichtskosten
 

Redgrisu

Fotofreak

AW: Urheberrecht bei Requisiten ???

Guten Morgen,

So achtlos man manches Foto gestaltet, drängt sich mir eine Frage auf.
Darf man eigentlich, passend zur kommenden Saison, Weihnachtsfiguren/-gegenstände, achtlos erwerben und als Requisite für ein Shooting verwenden?

Oder ist der Gegenstand und damit alle Handlungen, hier die Fotografie, bedenkenlos durchzuführen?

Christian.

Christian, ich würde dir raten: wenn du deine Bilder nicht veröffentlichst, kann es praktisch auch keine Problem geben. Falls du die Bilder für Stockfotografie verwenden willst, verwende nur Requisiten, die keinem Hersteller zuzuorden sind. Mit einfärbigen Christbaumkugeln, weiße/einfarbige Kaffeetassen, Teller usw. kannst du nicht viel falsch machen. Lass aber unbedingt die Finger von allen offensichtlich "designten" Gegenständen, sprich besondere Form oder Muster.
Ärger wäre mit Sicherheit vorprogrammiert. Da wäre die Zurückweisung der Bilder durch die Bildagentur noch das kleinste Problem.
 
Bilder bitte hier hochladen und danach über das Bild-Icon (Direktlink vorher kopieren) platzieren.
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