hin und wieder mal da
Mein Hobby ist das Gestalten von Vektoren und ich biete auch seit einiger Zeit ein paar Grafiken zum Kauf an.Aber mir fällt immer wieder auf, dass sich bei den großen Bildagenturen wahnsinnig viele, teilweise ein wenig abgewandelte, Kopien tummeln. Als Anbieter störe ich mich ehrlichgesagt sehr daran, denn auch von mir wurden schon Werke "kopiert".
Daneben fällt mir auch selber beim Zeichnen auf, dass man manchmal Ideen umsetzt, die so oder so ähnlich bereits irgendwo existieren.
Da stelle ich mir natürlich die Frage, ab wann denn bei einer Illustration die nötige "Schöpfungshöhe" erreicht ist, damit ein Werk Urheberschutz genießt.
Angenommen, ich lasse mich von einem Bild, sagen wir mal von Walt Disney inspirieren, zeichne das dann "so ein etwa" nach, färbe es anders ein und verkaufe es dann als mein Werk. Das wäre doch strenggenommen ein Verstoß gegen das Urheberrecht, denke ich zumindest. Gerade solche Illustrationen gibt es zuhauf käuflich zu erwerben, warum bekommen die Anbieter da keinen Ärger?
Oder ich lasse mich im zweiten Fall von einem Foto inspirieren, zeichne es von Hand nach (sieht, wenn ich es zeichne warscheinlich nicht mehr so aus wie das Original ;-), vektorisiere es dann, und verkaufe es als mein Werk.
Dritter Fall: ich hab vielleicht mal irgendwo was gesehen, dass sich in meinem Hirn festgesetzt hat. Irgendwann komme ich auf die Idee, dieses Bild selber gestalterisch umzusetzen. Zufälligerweise sieht mein Werk dem Original sehr ähnlich, obwohl ich die Vorlage nicht zur Hand, sondern nur in meinem Gedächtnis habe. Wenn man beides nebeneinander betrachtet, könnte man aber dennoch glauben, ich hätte kopiert, oder habe ich das in so einem Fall?
So, nun meine Fragen: Wie definiert sich sich die nötige Schöpfungshöhe, damit ein Werk Urherrecht genießt, in welchem Fall könnte ein Künstler Probleme bekommen, wann könnte er seine eigenen Urherrechtsansprüche geltend machen?
Ich möchte hier keine Rechtsberatung (die juristische Definition des Urheberrechts ist mir bekannt und auch bewußt), sondern eigene Erfahrungen. Bin auf eure Meinungen gespannt!
Daneben fällt mir auch selber beim Zeichnen auf, dass man manchmal Ideen umsetzt, die so oder so ähnlich bereits irgendwo existieren.
Da stelle ich mir natürlich die Frage, ab wann denn bei einer Illustration die nötige "Schöpfungshöhe" erreicht ist, damit ein Werk Urheberschutz genießt.
Angenommen, ich lasse mich von einem Bild, sagen wir mal von Walt Disney inspirieren, zeichne das dann "so ein etwa" nach, färbe es anders ein und verkaufe es dann als mein Werk. Das wäre doch strenggenommen ein Verstoß gegen das Urheberrecht, denke ich zumindest. Gerade solche Illustrationen gibt es zuhauf käuflich zu erwerben, warum bekommen die Anbieter da keinen Ärger?
Oder ich lasse mich im zweiten Fall von einem Foto inspirieren, zeichne es von Hand nach (sieht, wenn ich es zeichne warscheinlich nicht mehr so aus wie das Original ;-), vektorisiere es dann, und verkaufe es als mein Werk.
Dritter Fall: ich hab vielleicht mal irgendwo was gesehen, dass sich in meinem Hirn festgesetzt hat. Irgendwann komme ich auf die Idee, dieses Bild selber gestalterisch umzusetzen. Zufälligerweise sieht mein Werk dem Original sehr ähnlich, obwohl ich die Vorlage nicht zur Hand, sondern nur in meinem Gedächtnis habe. Wenn man beides nebeneinander betrachtet, könnte man aber dennoch glauben, ich hätte kopiert, oder habe ich das in so einem Fall?
So, nun meine Fragen: Wie definiert sich sich die nötige Schöpfungshöhe, damit ein Werk Urherrecht genießt, in welchem Fall könnte ein Künstler Probleme bekommen, wann könnte er seine eigenen Urherrechtsansprüche geltend machen?
Ich möchte hier keine Rechtsberatung (die juristische Definition des Urheberrechts ist mir bekannt und auch bewußt), sondern eigene Erfahrungen. Bin auf eure Meinungen gespannt!